Beiträge von Scooby

    Zitat

    Original von sindbad75
    ...dass kranke Kinder nicht mehr getestet werden müssen...


    Das ist in BY schon geraume Zeit so. Nun ist eine Kollegin schwanger und wir stehen vor genau dem Problem, dass laut KM sie bis sieben Tage nach Auftreten des letzten Schweinegrippe-Falls in einer von ihr unterrichteten Klasse vom Dienst freigestellt werden soll, wir aber schlicht nicht wissen, welche Schüler SG haben und welche nicht.


    Da die Anrufe der Eltern derzeit meist bei mir landen (weil ich der einzige bin, der früh genug da ist), versuche ich jetzt immer, die Eltern bei entsprechenden Symptomen zu überzeugen, dass sie ihr Kind testen lassen und uns das Ergebnis mitteilen. Mal sehen, ob das klappt; der Mutterschutz der Kollegin beginnt erst im April.

    Ich fang mal an:


    Grundschule: Einstieg A12; ab Inkrafttreten der Dienstrechtsreform funktionslose Beförderung bis A12Z (oder A13?) möglich.


    Hauptschule ist m.W. gleich wie GS.


    Realschule: Einstieg A13, funktionslose Beförderung nach A13Z möglich.


    Gymnasium: Einstieg A13; Beförderung ohne Mitarbeit in der Schulleitung bis A15 (StD) möglich.


    Ob es gerecht ist, dass der Leiter einer Grundschule mit 500 Schülern A14 erhält (wie der zweite Konrektor einer Realschule oder ein Oberstudienrat) oder dass ein ergrauter Fachschaftsleiter am Gymnasium genausoviel verdient wie der Leiter einer Realschule mit 1000 Schülern, halte ich persönlich für höchst zweifelhaft.

    Wenn die Klassenhöchstgrenze bei 20 Schülern liegt und jede Klasse mit einem Lehrer und einem Lernhelfer (Sozialpädagoge, Lehramtsstudent, whatever) ausgestattet ist, ist mir persönlich egal, wer da vor mir sitzt. Dann hätte man nämlich die notwendige personelle Ausstattung, um innere Differenzierung wirklich umzusetzen. So lange das nicht der Fall ist (also: immer), sind die starken Schüler gelangweilt und die Schwächeren überfordert; möglichst homogene Gruppen zu bilden, erleichtert allen das Lernen (und dem Lehrer das Leben). ==> 4 Jahre Grundschule, dann ab ins dreigliedrige Schulsystem und die 5. Klasse mit Zusatzkursen als Gelenkklasse weiterentwickeln, so dass der Sprung von HS 5 nach RS 6, bzw. von RS 5 nach GY 6 möglich wird.

    Bist du krank? Nein. Also könntest du auch arbeiten. Du willst aber nicht arbeiten. Und das willst du deswegen nicht, weil dir ja dein FA in Unkenntnis der schulischen Rahmenbedingungen eine AU-Bescheinigung verpasst hat. Und die willst du jetzt ausnutzen, um schön gepflegt die Füße hochzulegen und die Kollegen deine Arbeit machen zu lassen. Nenn's wie du willst, aber für mein Verständnis ist das in höchstem Maße unkollegial.


    Und von wegen zu Hause arbeiten: Wir haben zwei Kinder, mit 2 Jahren und 7 Monaten. Ich habe in den Ferien an einem Schulbuch gearbeitet und bin da locker auf meine 8 Stunden gekommen. Ich war im Arbeitszimmer und Papa darf dann eben nicht gestört werden. Unsere Zweijährige hat das ziemlich schnell begriffen, was es heißt, wenn die Tür zum Arbeitszimmer zu ist.

    Hallo,


    für die schnelle und übersichtliche Erfassung von Noten setze ich im Unterricht ein Netbook ein und verwende ein kleines Calc-Tabellenblatt (s. Anhang, auch als .xls). Im Bereich "Mündliche Noten" kann zusätzlich zur Note (N1, N2, ...) immer noch das Datum mit eingegeben werden (D1, D2). Die Gewichtung der Noten zur Gesamtnote erfolgt nach den Bestimmungen für Realschule in Bayern; lässt sich aber natürlich leicht ändern. Viel Spaß damit.

    Hier auch:


    - SW-Laser (ca. 95% des Druckaufkommens)
    - Farb-Tintenstrahl-Multifunktionsgerät


    Und dann noch: Laminiergerät, mit dem auf Folie gedruckte Farbfolien haltbar gemacht werden. Brauch ich jetzt nicht mehr, weil an meiner Schule mehrere Farblaserdrucker und Farbkopierer rumstehen und ich ohnehin kaum mehr Folien verwende, weil in jedem Klassenzimmer Beamer hängen. An der alten Schule war das aber ziemlich praktisch.


    Ich weiß nicht, ob Tonerstaub für dich ein Thema ist, aber es wird ja immer wieder diskutiert, ob und wenn ja in welchem Maße durch Tonerstaub nun eine Gesundheitsgefährdung besteht. Von daher überlege ich mir, den Laserdrucker irgendwie auszulagern, hab aber noch keine rechte Idee, wohin. Und ja, ich weiß, dass das vermutlich eine sinnlose Phobie ist, aber ich hab mir auch 100m LAN-Kabel durchs Haus gezogen, weil ich kein WLAN wollte ;)

    Und noch zur Sache:


    Letztlich sind solche Filmchen natürlich auch das Ergebnis missglückter Medienerziehung und einer inkonsequenten Haltung der Schule. Bei uns wurde, nachdem ein Kollege im Internet verunglimpft wurde, sofort der Disziplinarausschuss einberufen und den Verursachern die Entlassung angedroht. Parallel dazu wurde ein groß angelegtes Medienprojekt mit sämtlichen Klassen durchgeführt und das Thema wird alle paar Monate im Unterricht wiederholt.


    Es geht da gar nicht mal in erster Linie darum, dass keine Lehrer bloßgestellt werden, vielmehr geht es uns darum, die Schüler vor sich selbst zu schützen und die vor negativen Konsequenzen zu bewahren (Stichwort: Gestaltung des eigenen Profils bei Social Networks / Privatsphäre-Einstellungen / Weitergabe persönlicher Daten etc.). Das Lehrer-/Schulthema kommt eben auch mit vor. Wir machen das Ganze nun seit zwei Jahren und haben nur sehr wenig Probleme damit; auch die Cybermobbing-Fälle unter den Schülern sind nach meiner Beobachtung weniger geworden (und als Ansprachpartner für solche Fälle erfahre ich normalerweise recht schnell davon).


    Also; nicht nur "Oh wie schrecklich!" rufen, sondern sich aktiv damit auseinandersetzen und präventiv wirken!

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    Original von HabanitaÜber so ein generelles Handy Verbot wurde bei uns auch schon mal gesprochen. Irgendwie "konnte man es dann den Schülern aber nicht antun"


    Man mag ja über Bayern denken, wie man will, aber manche Regelungen erleichtern uns das Leben hier schon:


    Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)


    Art. 56 Rechte und Pflichten der Schüler und Schülerinnen


    (5) 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

    Zitat

    Original von CKREs gibt ja immer noch den Anscheinsbeweis.


    Im Schulrecht meiner Schulart ist das nicht vorgesehen. Hier lautet das so:


    "(3) 1 Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler bei der Anfertigung einer zu benotenden schriftlichen oder praktischen Arbeit unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird die Arbeit abgenommen und mit der Note 6 bewertet. 2 Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. 3 Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel."


    Also entweder erwische ich den Schüler dabei, wie er sich unerlaubter Hilfe bedient oder eben nicht. Auf alles andere würde ich mich nicht einlassen, da ist mir das Risiko viel zu groß, selbst Ärger zu bekommen und das letzte, worauf ich Lust hätte, wäre mit einem elterlichen Anwalt vor Gericht um Schulaufgabennoten zu streiten.

    Zitat

    Original von UniMannheimda ich meine Ergebnisse mit großer Wahrscheinlichkeit verfälschen würde, wenn weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer dies dann vor der Studie lesen würden.


    Was dahingehend irrelevant ist, weil die Ergebnisse ohnehin aufgrund der Praxisferne der gezeigten Beispiele keinerlei Aussagekraft haben...

    Zitat

    Original von UniMannheimals Lehrkraft müssen Sie mitunter entscheiden können, ob ein Schüler, den Sie z.B. verdächtigen, bei einer Arbeit getäuscht zu haben, Ihnen gegenüber die Wahrheit sagt.


    Und genau hier liegt der Denkfehler. Das entworfene Szenario kommt in der Praxis nicht vor, weil


    - ein Schüler entweder beim Spicken erwischt wird (--> klare Beweislage)
    - oder eben nicht (in dubio pro reo!)


    Wenn ich nicht sehe, dass der Schüler einen Spickzettel verwendet oder den Kopf fortwährend beim Nachbarn hat, mag ich mich zwar manchmal wundern; faktisch sind mir aber die Hände gebunden. Was ich ganz sicher nicht tun werde (und auch nicht darf): Verhöre abhalten oder die hl. Inquisition einberufen.


    Mein Eindruck spielt genau gar keine Rolle. Entweder ich habe einen eindeutigen Beleg dafür, dass der Schüler sich unerlaubter Hilfsmittel bedient hat oder ich habe den eben nicht.

    In Bayern regelt das die Lehrerdienstordnung, ich vermute, dass es in Nds ein ähnliches Konstrukt geben wird. Hier steht folgendes drin:


    §6
    Klassenleiter und Kursleiter
    1
    Für jede Klasse ist eine Lehrkraft mit der Leitung zu beauftragen (Klassenleiter). 2Der
    (1)
    Klassenleiter wird vom Schulleiter bestimmt. 3An Volksschulen und Volksschulen zur
    sonderpädagogischen Förderung führt der Klassenleiter eine Klasse grundsätzlich zwei Jahre,
    jedoch in der Regel nicht über die Dauer von vier Jahren hinaus. 4An Grundschulen und in
    Grundschulstufen der Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung hält der
    Klassenleiter nach Möglichkeit den gesamten Unterricht seiner Klasse.
    1
    Der Klassenleiter trägt in besonderer Weise Verantwortung für die Erziehungsarbeit in seiner
    (2)
    Klasse. 2Er vertritt seine Klasse bei der Schulleitung, in der Lehrerkonferenz, in der
    Klassenkonferenz und bei den in seiner Klasse unterrichtenden Lehrkräften. 3Von diesen ist er
    über alle wesentlichen die Klasse und einzelne Schüler betreffenden Vorgänge zu
    unterrichten. 4Er wirkt darauf hin, dass sich die Lehrkräfte seiner Klasse über das Maß der
    Aufgaben und die notwendige Arbeitszeit jeweils verständigen (§ 3 Abs. 4). 5Der Klassenleiter
    sorgt für die Unterrichtung der Klasse über wesentliche Angelegenheiten der Schule; er regt
    die Schüler der Klasse zur Mitgestaltung des schulischen Lebens an und beteiligt dabei den
    Klassensprecher. 6Er unterrichtet sich fortlaufend über die Ein-träge im Notenbogen oder in
    vergleichbaren Unterlagen. 7Der Klassenleiter überprüft in seiner Klasse die
    Schulversäumnisse, soweit in der Schule keine andere Regelung getroffen ist.
    1
    Der Klassenleiter berät die Erziehungsberechtigten in schulischen Fragen. 2Bei einem
    (3)
    auffallenden Absinken des Leistungsstandes und sonstigen wesentlichen, den Schüler
    betreffenden Vorgängen sorgt er im Einvernehmen mit der Schulleitung für eine möglichst
    frühzeitige schriftliche Unterrichtung der Erziehungsberechtigten bzw. früheren
    Erziehungsberechtigten (Art. 75 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BayEUG), bei Berufsschülern auch der
    Ausbildenden oder Arbeitgeber, gegen Empfangsbestätigung. 3Dies gilt insbesondere dann,
    wenn nach Aushändigung des Zwischenzeugnisses die Leistungen des Schülers so stark
    absinken, dass eine Gefahr für das Vorrücken oder das Erreichen des schulischen
    Abschlusses erkennbar wird.
    1
    Der Klassenleiter entwirft Zeugnisse im Zusammenwirken mit den übrigen Lehrkräften der
    (4)
    Klasse. 2Er führt erforderlichenfalls den Schülerbogen und die Schülerakten.


    ----------------------------------


    Also doch eine ganze Latte an Aufgaben und Anforderungen.

    Zitat

    Original von John2Können und sollen die Meinungen an einer Schule auch so unterschiedlich sein?


    Ja und nein.


    Nein, weil es für bestimmte Dinge, die öfter vorkommen, klare Absprachen geben muss: Wenn jemand einen Schneeball wirft und das qua Hausordnung verboten ist, muss es dafür die gleiche Strafe geben.


    Ja, wenn es Störungen im Unterricht oder ein bestimmtes Verhalten einer Lehrkraft gegenüber betrifft. Hier sollte derjenige im Rahmen seines Ermessensspielraums selbst entscheiden können, auch wenn ein Kollege das anders entschieden hätte. Auch Schüler dürfen lernen, dass Menschen verschieden sind und dass sie sich da ein Stück weit auch drauf einstellen müssen.


    Bei heftigeren Verstößen (in Bayern alles, was nach dem Verweis kommt) ist ohnehin zunächst der Schulleiter das Korrektiv, weil nur er Strafen dem Verschärften Verweis ausstellen kann. Falls es noch heftiger wird (Androhung der Entlassung, zeitweiser Ausschluss vom Unterricht in einem/allen Fächern, Entlassung) kann diese Entscheidung nur vom Disziplinarausschuss getroffen werden; auch dieses Gremium ist mindestens für die Dauer eines Schuljahres konstant, auch hier sollte es deshalb nur ein Maß geben.

    Ich (in Bayern) würde:


    - einen Verweis ausstellen (als niedrigste schulische Sanktion, die aber immerhin einen Eintrag im Schülerakt zur Folge hat)


    - und mir außerdem die Schülerin an einem Freitagnachmittag zur zweistündigen Nacharbeit einbestellen, während der sie sowohl ihr Fehlverhalten während des Unterrichts, als auch das Fehlverhalten in Form des Briefes in Schriftform reflektieren soll.


    Damit wär's dann aber auch gut.

    Zitat

    Original von sina
    Mir geht es wie Aktenklammer: Bei Linnea, Selina, Aurelia ... muss ich immer an Slipeinlagen denken.


    Linnea ist - nebenbei bemerkt - ein Furnierparkettboden der Firma Kährs.

    Zitat

    Original von flocker
    caliope: Wie, bei euch ist die Eingangstür ABGESCHLOSSEN???


    Bei uns ist das auch so, zumindest war das bis vor einem halben Jahr immer so, danach wurde es etwas schleifen gelassen. Jetzt ist aber ab 08:15 Uhr wieder zu und wer rein will, muss klingeln, die Sekretärin guckt raus und drückt bei Gefallen auf den Knopf.


    Die benachbarte Grundschule hat das volle Programm mit Video-Gegensprechanlage und rotem Knopf auf dem Schreibtisch im Sekretariat/Rektorat.


    Wenn es baulich möglich ist, den Zugang zu einer Schule während der Vormittagsstunden abzuriegeln, halte ich das für die effektivste Möglichkeit, solche Dinge wie heute zu verhindern. Bei uns geht das gottseidank sehr leicht.

    Weil ich ein Papierschussel bin ...


    - ich schreibe mir Noten in Listen, die ich dann nicht wieder finde und mühsam suchen muss
    - ich trage Hausaufgabenvergesser auf Zettel ein, die ich dann verliere
    - ...


    ... habe ich mir einen eeepc gekauft. Das Teil hat knapp 300 EUR gekostet (eeepc 901), läuft mit dem eingebauten Akku 6-7 Stunden lang und ist immer mit dabei. Darauf sind:


    - alle Unterrichtsvorbereitungen
    - alle Listen, Notizen, etc.
    - alle Arbeitsblätter und Materialien
    - usw.


    Zu Hause wird das Teil an einen ext. Monitor, Maus und Tastatur angeschlossen und dient dort auch als Arbeitsrechner. Die Geschwindigkeit ist für Internet, Textverarbeitung und sogar Bildbearbeitung völlig ausreichend.


    Die Notenverwaltung erledigt ein Excel (bzw. hier Open Office Calc) Sheet, in das ich vier SA, sechs Stegreifaufgaben und sechs mündl. Noten pro Schüler eintragen kann. Das Sheet berechnet automatisch die Gesamtnote jedes Schülers. Falls jemand daran Interesse hat:


    http://tinyurl.com/75g22g


    Tägliches Backup auf integr. SD-Karte und wöchentl. Backup auf USB-Stick müssen natürlich sein.
    Bei mir läuft der eeepc mit einem speziell angepassten Ubuntu-Linux (http://www.geteasypeasy.com/), allerdings mit dem normalen GNOME-Desktop. Ausgeliefert wird es aber mit Windows XP; ich mag nur kein Windows.


    In meinen Augen sind der eeepc und Konsorten das perfekte Lehrerwerkzeug: klein, leicht, robust, günstig mit ausreichend Akku- und Systemleistung für einen Schulvormittag.

    Hallo,


    ich verkaufe einen eee-pc 701 (weiß). Mit dem kleinen Wunderding habe ich meine Noten verwaltet, Schülerlisten geführt und ihn zu Hause als nahezu lautlosen PC-Ersatz (mit ext. Tastatur/Maus/Monitor) verwendet. Technisch und optisch einwandfreier Zustand ist eh klar.


    Infos zum Gerät gibt's hier: http://tinyurl.com/5nf56t


    Dazu gibt's einen 10.400mAh-Akku, mit dem das Gerät 5-6 Stunden Einsatzdauer hat, so dass ein Schulvormittag locker bewältigt wird. Der originale Akku (2-3 Stunden) ist natürlich auch dabei. Außerdem ist statt des 512MB RAM-Riegels ein 1GB-Speicherbaustein drin.


    Ich verkaufe den eee, weil er seinem großen Bruder weichen muss (eee 901). Rechnung von Juni 2008 ist dabei, also noch gut 1,5 Jahre Garantie. Lieferung in OVP, Neupreise bei Markteinführung waren 299,- für den eee und 65,- für den Akku, aktuelle Preise sind 55,- für den Akku und 224,- für den eee (bei amazon). 1GB RAM kosten ca. 15-20 EUR.


    Preis: 199,- für alles zusammen.


    Bei Interesse: PM

    Hallo,


    unter dem Titel "Neue Lehrer braucht das Land" im aktuellen Stern (44/2008 ) zieht die Autorin Catrin Boldebuck mal wieder alle Register: Normalfall an Deutschlands Schulen sind cholerische, Schüler mobbende Alkoholiker, engagierte Pädagogen seien selten "wie ein Sechser im Lotto".


    In diesem Tonfall geht es drei Seiten lang weiter. Wem es nicht ohnehin zu doof ist, der kann ja mal einen Leserbrief schreiben, meine Abokündigung ist raus. Und bevor jetzt hier gelästert wird: Ich hatte den nur abonniert, weil die Prämie 80% der Abokosten wettgemacht hat. Aber für das Gebotene sind selbst 20% zu viel.

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