Zitat von KrabappelEs ist bei mir nur geballt, weil die Klientel sich so zusammensetzt.
Schonmal drüber nachgedacht, dich versetzen zu lassen, irgendwohin, wo das Klientel sich anders zusammensetzt?
Zitat von KrabappelEs ist bei mir nur geballt, weil die Klientel sich so zusammensetzt.
Schonmal drüber nachgedacht, dich versetzen zu lassen, irgendwohin, wo das Klientel sich anders zusammensetzt?
Ach, da hab ich gar nicht so sehr das Interesse dran (obwohl ich der Admin der Schule bin). Ich warte dann einfach auf eine Antwort des Schulträgers darauf, wie bei einer Umgehung der durchgehenden Verschlüsselung durch dieses System die Nutzungsbedingungen von Logineo.NRW (und vermutlich so ziemlich jedem anderen Dienst) eingehalten werden kann.
So, heute hab ich die Geschichte mal überprüft und bin dabei auf ein durchaus interessantes Loch in unserer "Internet-Sicherheit" gestoßen; insofern vielen Dank für deine kritische Nachfrage. Tatsächlich macht unsere UTM nur URL-Filtering und bricht https NICHT auf. Das führt dazu, dass die google Bildersuche, wenn man google via https aufruft und mit schlüpfrigen Suchwörtern füttert, überaus pikante Ergebnisse ausspuckt und zwar auch in den Computerräumen. Bin mal gespannt, was mein ITler dazu sagt
Klär mich hier mal auf. Meines Wissens nach funktioniert das nur, wenn das Gerät quasi einen "man in the middle"-Server simuliert und die nach außen gehende HTTPS-Verschlüsselung ändern und dann nach innen weitergibt.
Soweit ich das verstehe (bin nicht der SysAdmin an der Schule), wird das wohl so sein. Du kannst dich aber beim Hersteller gern selbst informieren:
https://www.sophos.com/de-de/p…ed-threat-management.aspx
Nachdem zunehmend fast der komplette Traffic im Netz über https läuft, setzen lt. Auskunft unseres IT-Dienstleisters mittlerweile die meisten Unternehmen, Banken sowieso, auch Behörden auf entsprechende Dienste, da sie sich ansonsten den Webfilter auch sparen könnten (reicht ja ein kleines s nach http dazuzuschreiben, wenn der Filter anschlägt)...
Da habt ihr aber einen großzügigen Schulträger: https://utm-shop.de/utm/utm-ha…ct-sg230?number=SB2312SEU
4800€ brutto für das erste Jahr (in der "Budget"-Variante), für jedes weitere Jahr kommen knapp 2000€ brutto dazu.
Ja und nein. Vor allem haben wir einen guten EDV-Partner, der bei Sophos alle drei Jahre Projektkonditionen raushandelt. Letztes Mal haben wir für drei Jahre rund 2.700 Euro bezahlt, also etwa 900 Euro / Jahr. Und ja, wir haben in der Tat einen Sachaufwandsträger, der verstanden hat, dass es Sinn macht auf professionelle Produkte zu setzen, weil das die Nachfolgekosten erheblich senkt. Eine Arbeitsstunde meines IT-Partners kostet mich rund 80,- Euro; wenn durch den Einsatz professioneller Hard- und Software 10 Stunden im Jahr eingespart werden, ist das Ding schon bezahlt.
Die Rechnung geht natürlich nur auf, wenn die grundsätzliche Bereitschaft da ist, die Kosten für EDV zu bezahlen und man nicht auf die sog. "Ehda"-Stunden des Systembetreuers setzt (--> das soll der Systembetreuer machen, weil der ist ja eh da).
Wir verwenden eine Sophos UTM (SG230), die uns nicht nur den traffic filtert und den Datenverkehr überwacht, sondern auch die VPN-Zugänge von außen ermöglicht, mehrere virtuelle Netze im Haus zur Verfügung stellt und im Grunde alles macht, was Netzwerksteuerung betrifft (auch sowas wie Load Balancing mehrerer DSL-Leitungen). Dazu braucht es dann auch ein entsprechendes Softwarepaket, hier haben wir uns für das FullGuard-Bundle entschieden (E-Mail Protection, Network Protection, Web Protection, Webserver Protection und Wireless Protection).
Einerseits macht es einfach auch Spaß mit professionellen Tools zu arbeiten (statt mit Nischenprodukten für Schulen), andererseits kann die UTM verlässlich https-Traffic aufbrechen und stellt so sicher, dass geblockte Seiten auch wirklich nicht zugänglich sind.
Funktioniert gut, ist aber halt auch nicht ganz billig.
also nix a la Kellnern, da stimt das Lohn/Zeit-Verhältnis nicht
Jetzt wird's zwar etwas offtopic, aber mit den mitunter durchaus großzügigen Trinkgeldern und der Bereitschaft, abends auch mal länger zu bleiben, war das mit der bestbezahlteste Nebenjob, den ich je hatte...
Die ersten sechs Semester habe ich die Miete bekommen plus 200,- Euro als Grundstock für den Unterhalt. Nachdem ich dann entschieden hatte, nicht in der Regelstudienzeit fertig zu werden, sondern länger zu brauchen, gab's nur noch die 200,- Euro (was für mich völlig ok war, weil ich eben entschieden hatte, in meinem Nebenjob eine Zeitlang voll zu arbeiten und entsprechend länger zu studieren). Gearbeitet habe ich immer, schon während der Schulzeit. Das sind viele Erfahrungen in unterschiedlichsten Jobs (vom Zeitungen verteilen über Gastronomie, Einzelhandel, Guide für diverse Outdoor-Sportarten, Honorarkraft für Klassenfahrten, etc.), die ich alle nicht missen möchte.
Meine Kinder sind noch kleiner, aber wenn sie so 14/15 sind, fände ich es auch gut, wenn sie sich nebenbei etwas dazuverdienen; wird man sehen.
Im Grunde kann man allem zustimmen, was vorher schon geschrieben wurde. Ich persönlich bin skeptisch mit dem Einsatz von Macs im schulischen Umfeld, weil es doch etliche Nischensoftware gibt, die halt nur in der Windows-Welt funktioniert; ich kenne allerdings auch einige KollegInnen, die mit ihren Macs durchaus glücklich sind.
Leistung spielt, wie schon genannt, heutzutage für "normale" Anwendungen eher eine untergeordnete Rolle; dennoch würde ich gewisse Specs nicht mehr unterschreiten wollen mit Blick auf die Zukunfstfähigkeit:
- 8GB RAM
- 256GB SSD (keine HDD, das nervt nur)
- Full-HD Auflösung (1600x900 ist auch ok, 1366x768 ist nicht mehr zeitgemäß)
- Intel i Prozessor (oder vergleichbare AMD)
Dann solltest du dich in Bezug auf Größe, Gewicht und Preis festlegen:
Alles bis 14" ist m.E. gut portabel; 15" und 17" finde ich persönlich zu groß für häufige Ortswechsel. Versuch mal unterschiedlich große Geräte in die Finger zu bekommen, damit du einen Eindruck von Größe und Gewicht bekommst. Bei kleinen Geräten dann halt ggf. zuhause ext. Tastatur, Maus und Bildschirm anstecken.
Willst / brauchst du einen Touchscreen, ggf. mit Stylus? Schätze ich mittlerweile sehr, verteuert die Geschichte aber doch deutlich...
Ich trage mein Laptop täglich mit mir rum und bin mittlerweile bei 13,3" und 1,5kg als Optimum gelandet. Alles bis 2kg trägt sich m.E. noch okay, darüber wird's dann irgendwann mühsam.
In vielen Schulen stehen altertümliche Beamer und LAN-Anschlüsse statt WLAN. Das Gerät sollte also (mindestens über Adapter) VGA ausgeben können und einen LAN-Anschluss haben (ggf. auch über Adapter, den dann aber gleich mitkaufen).
Damit's mal konkret wird, werf ich mal zwei Produkte in den Raum, die ich für Lehrkräfte als geeignet halte, ein eher günstiges und eines im mittleren Preissegment (das ich allerdings klar präferieren würde):
https://www.notebooksbilliger.…+suche/products_id/376116
https://www.campuspoint.de/len…80-20knctocp1-fl-set.html
Viele Grüße und eine guten Start!
Lehrerehepaar. Funktioniert super und uns gehen nie die Themen aus
Sehr häufig - auch oben - wird ja als Merkmal guter Schulleitung etwas geäußert wie "steht hinter den Lehrkräften". Das ist ein mehr als nachvollziehbarer Wunsch, zumal wenn man den Fall vor Augen hat, dass Eltern Druck auf eine Lehrkraft ausüben und diese natürlich in der Situation Rückendeckung "von oben" haben soll.
Was mich aber interessieren würde: Nun ist es ja doch so, dass nicht alle Lehrkräfte an einer Schule tolle Arbeit leisten. Wie in jedem anderen Betrieb auch, soll es sogar vorkommen, dass einzelne Lehrkräfte - mehr oder minder für alle offensichtlich - ihren Job schlecht machen, z.B. den Schülern nichts beibringen (was die Lehrkraft im Folgejahr dann ausbaden muss), nur rumschreien, sich null ins Schulleben einbringen, Noten verschenken oder ungerechtfertigt nur 5en und 6en verteilen, etc.
Was wäre denn eure Meinung, wie eine gute Schulleitung mit solchen Lehrkräften umgehen sollte?
Aber bei dieser Neuerung ist natürlich der Willkür eines SL Tür und Tor geöffnet.
Konstruierter Extremfall: ein StD mit Note 1 ohne Zusatz der Eignung und ein StR mit Note 5 aber mit entsprechender Eignung bewerben sich um die Funktion. Der StD fällt sofort aus dem Bewerberfeld.
Naja, durch Vergabe der entsprechenden Prädikate konnte die SL da schon immer Einfluss nehmen. Und ich weiß jetzt nicht, wie es im GYM geregelt ist, aber an der RS müssen die SL eine gewisse Korrelation zwischen Prädikat und Verwendungseignung beachten, so ist z.B. bei gewissen Prädikaten immer eine Verwendungseignung anzugeben; bei anderen Prädikaten kann eine Verwendungseignung für bestimmte Positionen nicht vergeben werden. Steht alles im Beurteilungs-KMS; deshalb ja mein Hinweis, das erstmal zu lesen...
Lass dir mal von deinem Schulleiter das für die Gymnasien gültige Beurteilungs-KMS aushändigen; im Netz kann ich das grad nicht finden. Im Grundsatz ist es aber eh gleich wie bei den anderen Schularten:
1) Einwendung (bis 3 Wochen nach der Eröffnung), falls der Einwendung nicht abgeholfen werden kann im Überprüfungsverfahren -->
2) Widerspruch und/oder
3) Klage (beides erst nach Abschluss des Beurteilungsverfahrens)
Da dem Beurteilenden ein gewisser Spielraum offen steht ("Beurteilungsermächtigung"), ist so ein Widerspruch oder eine Klage nicht einfach erfolgreich zu führen; es müssen schon stichhaltige Punkte vorliegen, dass die Beurteilung entweder formell nicht richtig durchgeführt wurde (wird dann neu erstellt, aber u.U. auch dann nicht mit dem gewünschten Ergebnis) oder dass wichtige sachliche Punkte nicht berücksichtigt worden sind.
In jedem Fall ist es ratsam, Mitglied im zuständigen Berufsverband zu sein; in deinem Fall wäre das dann der bpv; die haben fachkundige Juristen, die einen ggf. unterstützen können.
Abschließend vielleicht aber trotzdem noch der Hinweis, dass Selbst- und Fremdeinschätzung auch nicht immer zusammenpassen müssen. Bevor man den o.g. Weg geht, wäre es vielleicht doch auch ratsam, die Einschätzung anderer Kollegen oder des Personalrats einzuholen; wenn die nämlich auch nicht glauben, dass du für das avisierte Amt (schon) geeignet bist, dann könnte es natürlich auch sein, dass der SL Recht hat mit seiner Einschätzung...
Mir scheint, das ist mit der eigentlichen juristischen Lage nicht ganz vereinbar. Ich vermute ganz stark, dass wenn überhaupt nur die Weitergabe zur Anzeige gebracht werden *muss*, der Erwerb (irgendwie muss der Cookie-essende Schüler ja nun mal an sein Cookie drangekommen sein ...), sofern nicht auf frischer Tat ertappt, aber wahrscheinlich nicht. So wie es da bei euch in Bayern geschrieben steht, kann man ja auch denken, dass eben doch beide Jungs angezeigt werden müssten.
Ja, da ist eine gewisse Schwammigkeit drin, die aber u.U. sogar beabsichtigt sein könnte, da es weiter unten dann heißt:
"Die Schule wird im Übrigen je nach dem vorliegenden Einzelfall zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Selbstverständlich kann in Beurteilung des Einzelfalles ein Entlassungsverfahren auch eingestellt und dem Tatbestand mit einer der anderen in der Schulordnung vorgesehenen Maßnahmen begegnet oder in besonderen Fällen von einer Ordnungsmaßnahme überhaupt abgesehen werden."
Es besteht also durchaus ein gewisser Ermessensspielraum, wie die Schule sich einem konkreten Fall von Drogenmissbrauch im schulischen Umfeld zu verhalten hat. Die Abwägung ist sicherlich nicht immer einfach, wobei ich selbst zunehmend dazu neige, das Schutzbedürfnis der anderen Schülerinnen und Schüler recht hoch zu gewichten.
Ein Schüler, der illegale Drogen auf eine Klassenfahrt mitnimmt und sie dort an andere weitergibt, hätte bei uns in jedem Fall mit der Entlassung von der Schule zu rechnen; natürlich würden wir ihm zugleich einen Platz an einer der umliegenden Schulen verschaffen, wo er seine Schullaufbahn sinnvoll fortsetzen könnte (falls sowas das erste Mal vorgekommen ist). Grundsätzlich halte ich aber ein eher striktes Vorgehen in so einem Fall - auch mit Blick auf die abschreckende Wirkung gegenüber den Mitschülern - durchaus für sinnvoll.
Für Bayern gibt es da klare Vorgaben des Kultusministeriums:
http://www.gesetze-bayern.de/C…/Document/BayVwV290600-27
Da heißt es u.a.:
"Es ist darauf zu achten, dass nicht jeder Fall eines Verdachts der Polizei gemeldet wird. In den Fällen, in denen der Verdacht sich auf ein möglicherweise einmaliges „Ausprobieren" von Drogen beschränkt, erscheint ein vertrauensvolles Gespräch zwischen der Lehrkraft, insbesondere der Drogenkontaktlehrkraft, der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler und ggf. den Erziehungsberechtigten angebracht."
aber eben auch:
"Eine Anzeige bei der Polizei, die an die örtlich zuständige Dienststelle der Kriminalpolizei zu richten ist, wird regelmäßig nur dann geboten sein, wenn es der Schutz der anderen Jugendlichen erfordert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Erkenntnisse darüber vorliegen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit illegalen Drogen handelt, diese herstellt, weitergibt oder entgeltlich oder unentgeltlich erwirbt."
und
"Ein Entlassungsverfahren ist in der Regel einzuleiten, wenn durch die Strafverfolgungsbehörden festgestellt ist, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit illegalen Drogen handelt oder diese unentgeltlich an Mitschülerinnen und Mitschüler weitergibt."
Im konkreten Fall würde das also für Bayern bedeuten, dass der Schüler, der die Kekse mitgebracht und an Mitschüler weitergegeben hat, eine Anzeige bei der Polizei und die Einleitung eines Entlassverfahrens zu erwarten hätte, wohingegen der Schüler, der den Keks angenommen hat, u.U. mit einem Gespräch und einer schulischen Ordnungsmaßnahme (ggf. verschärfter Verweis / Androhung der Entlassung) davonkommen könnte.
Es ist wichtig, sich Gedanken über den Missbrauch des Informationskanals für die Krankmeldung am ersten Tag zu machen.Aber, ich muss dir widersprechen - es ist pauschal nicht die Pflicht der Schule dem unentschuldigten Fehlen am ersten Tag nachzugehen.
Die Pflicht dazu ergibt sich m. E. aus dem o.g. Satz des Schulgesetzes: "Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sind verpflich-
tet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten." Dieser Satz sieht keine Einschränkung vor wie z. B. "die ihre Schulpflicht wiederholt nicht erfüllen". Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Überprüfung der Erfüllung der Schulpflicht (und dazu gehört auch die Nachforschung, wo unentschuldigt fehlende Schüler sind) grundsätzlich in den Aufgabenbereich der Schule fällt. Dass die Schule dafür personell nicht hinreichend ausgestattet ist, ändert an der Pflicht erstmal nichts - der SL müsste ggf. - wäre er Beamter - beim Dienstvorgesetzten die Unmöglichkeit darlegen und um Anweisung bitten, dann sieht man ja, was die sagen.
Ehrlich gesagt erstaunt es mich aber schon auch irgendwie, dass ihr euch keine Sorgen macht, wenn Grundschulkinder unentschuldigt fehlen?
Bayern/Realschule (5. - 10. Jgs):
Krankmeldungen ausschließlich per Telefon, Fax oder per via Token eindeutig zuordenbarer App, die nur auf dem Handy der Eltern installiert sein kann.
Krankmeldungen per E-Mail akzeptieren wir nicht, weil ja im Grunde jeder eine Mailadresse fälschen kann. Beim Anruf (selbst auf dem AB) hat der Abhörende zumindest noch ein Bauchgefühl, ob sich das nach Eltern anhört oder nicht. Wir hatten auch schon Fälle, wo Krankmeldungen auf dem AB oder per E-Mail nicht von den Eltern kamen und die wir per Bauchgefühl hinterfragt und aufgedeckt haben (mit den entspr. schulischen Konsequenzen für unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht).
Fehlen Schüler unentschuldigt, wird angerufen, auf sämtlichen bekannten Nummern. Ist nach einer gewissen Zeit weder Eltern noch der Schüler selbst (ggf. über ein Handy von Mitschülern) erreichbar und die Situation geklärt, verständigen wir die Polizei. Härtefälle hab ich gelegentlich auch selbst schon zu Hause abgeholt.
Auch wenn ich dir jetzt keine Vorschrift nennen kann: Selbstverständlich ist es Pflicht der Schule, Fällen nachzugehen, wenn Kinder unentschuldigt fehlen. Das sollten Eltern m.E. klar von der Schule im Rahmen der Fürsorgepflicht für die Kinder und Jugendlichen erwarten dürfen.
In Bayern werden solche Zahlungen (wie es überall sein sollte) idR über ein Schulkonto abgewickelt. Es gibt dazu auch ein ausführliches Schreiben (das womöglich als Grundlage für Nachfragen in anderen Ländern dienen kann):
https://www.km.bayern.de/downl…13_kms_schulgirokonto.pdf
An kleineren Schulen (v.a. Grundschulen) kommt es aber auch vor, dass der Elternbeirat oder der Förderverein sich bereit erklärt, die Zahlungen über ihr Konto abzuwickeln. Schulkonto ist natürlich sauberer, aber das ist immer noch weit besser, als wenn Lehrkräfte das über ihr Privatkonto laufen lassen.
- Die Freiplätze kommen nicht den Lehrkräften persönlich zugute, sondern dienen dazu, die Kosten der gesamten Reise, also für alle Teilnehmer anteilig, zu senken.
ist dabei noch strittig: darf das Schulforum diesen Punkt aufheben, indem sie die Freiplätze den Lehrern zugestehen, wie es bislang üblich war?
"Im Rahmen von Schulfahrten angebotene Freiplätze und Vergünstigungen, z. B. bei Beförderungsleistungen und bei Beherbergungen, können in der Regeln von Lehrkräften und sonstigen Begeleitpersonen angenommen werden, wenn sie Leistungsbestandteil des Vertragsangebots und Vertragsschlusses sind."
Quelle:
http://www.gew-ansbach.de/data…tung_Stand-2010-07-08.pdf
Von ca. 650 Schülerinnen und Schülern erhalten noch 11 die Elternbriefe in Papierform; alle anderen Eltern haben dem Versand per E-Mail zugestimmt (und dafür bei der Anmeldung bis zu 3 Mailadressen angegeben). Eine kleine Software ermöglicht den Versand klassenweise, jahrgangsstufenweise oder an alle. Die Rückmeldungen könnte die Software auch verwalten (per Lesebestätigung), dann wissen wir aber immer noch nicht, wer da auf "gelesen" geklickt hat.
Wir haben deshalb im schuleigenen Hausaufgabenheft eine Seite, in der wir eine Tabelle haben (Elternbrief vom / Thema / Kenntnisnahme); dort bestätigen die Eltern den Erhalt der E-Mail; Kontrolle durch die Klassleitungen.
Das klappt ziemlich prima, ermöglicht eine schnelle Kontaktaufnahme und spart Berge an Papier.
Ich bin im Referendariat und habe bald meine Prüfungsstunde zum Thema Arche Noah.
So sehr ich das Ansinnen nachvollziehen kann - ich fürchte, dass es keine so ganz glückliche Idee ist, mit einem Kürzel, das Rückschlüsse auf deinen Namen ermöglicht und der Nennung deines Prüfungsthemas hier in einem öffentlichen Forum um Rat zu fragen, wenn du hinterher in deinen Entwurf schreibst, dass du versicherst, den Entwurf selbständig gefertigt und keine als die angegebenen Hilfsmittel benutzt zu haben...
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