Beiträge von Scooby

    Ganz besonders groß aber sind, wie Du im ersten Zitat schreibst, die Überstunden! Wie werden diese vergütet und vor allem, wenn diese nicht vergütet werden, entspricht das dann nicht der Klausel, dass eben dann nicht alle entsprechenden Kosten voll übernommen werden?


    Gar nicht, Klassenfahrten gehören zu den regulären Pflichten einer Lehrkraft. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass es ohnehin kaum einen Lehrer gibt, der wirklich Überstunden macht:


    Ein Lehrer (in Bayern) hat 14 Wochen Ferien im Jahr, ein Beamter 30 Urlaubstage (= 6 Wochen). Nun unterstellen wir mal, dass der Lehrer an jedem seiner Ferientage im Schnitt 1/3 Arbeitstag für die Schule arbeitet (der größte Teil bleibt weit, weit darunter). Bleiben noch gut 5 Wochen mehr freie Zeit pro Jahr. Diese Zeit muss der Beamte also während der 38 Schulwochen gegenüber einem normalen Verwaltungsbeamten reinarbeiten. Macht pro Woche 5,5 Stunden.


    Jeder Lehrer muss also pro Schulwoche mindestens 47,5 Stunden effektiv arbeiten und macht damit de fakto noch keine einzige Überstunde. Bei unterstellten 5 Arbeitstagen pro Woche sind das 9,5 Stunden pro Tag. Und zwar jeden Tag, nicht an den langen Tagen, die es natürlich auch im Lehrerberuf immer wieder mal gibt. Am Ende des Tages wird man wohl - glaube ich - zum Ergebnis kommen, dass die meisten Lehrer durchaus fleißig sind, ganz gute Arbeit leisten, aber auch trotz der Klassenfahrt einmal im Jahr nicht wirklich viele Überstunden machen.

    Am Tag nach einem EM-Finale mit Deutschland würde ich wohl tatsächlich drauf verzichten; ob aber ein Grundschüler wirklich schon jedes Vorrundenspiel (Beginn 20:45 Uhr!) sehen muss, daran habe ich schon arge Zweifel.

    Der Junge hatte keinen einzigen Fehler!!! Der Lehrer hatte ihm aber jedes mal, wenn er ein a nicht lesen konnte (das zugegebenermaßen manchmal wie ein o aussah) einen halben R-Fehler gegeben.


    Ist m.E. nicht in Ordnung und würde dem Kollegen bei einer fachlichen Überprüfung der Arbeit um die Ohren fliegen. Ich halte es für akzeptabel, das einmal anzustreichen, entspr. einen R-Fehler zu geben und die weiteren Fälle als Folgefehler zu behandeln, zumal dem Kollegen ja offensichtlich klar war, dass es sich um ein Schönschreib- und nicht um ein Rechtschreibproblem handelt.

    Hallo,


    ein bestimmter Prozentsatz der Bevölkerung hat nun mal einen an der Waffel und wiederum ein Teil davon ist eben auch Eltern; insofern tröstet es dich vielleicht ein wenig, dass man im Laufe seines Lehrerdaseins immer wieder mal auf solche Exemplare trifft.


    Allgemein kann man nur raten, ruhig zu bleiben und möglichst wenig zu reagieren, weil damit die Eskalationsspirale nur noch weiter vorangetrieben wird. Bei der Nummer mit den Anmerkungen auf den Schülerarbeiten musst du mal in das Schulgesetz deines Bundeslandes/deiner Schulart schauen. In meinem steht da beispielsweise drin:


    "(2) 1 Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben, bei fachlichen Leistungstests und Stegreifaufgaben kann dies geschehen. 2 Die Leistungsnachweise sind innerhalb einer Woche unverändert an die Schule zurückzugeben; andernfalls kann die Hinausgabe weiterer Leistungsnachweise unterbleiben."

    Das heißt, ich würde die Arbeiten gar nicht mehr mit nach Hause geben, sondern die Eltern könnten in der Schule Einsicht in die Arbeiten nehmen, selbstredend nur nach Terminvereinbarung. Dazu muss aber gesagt werden, dass man mit so einer Aktion keine Besserung bewirkt, weil solche Eltern das nur als Bestätigung ihrer Ansichten empfinden würden. Man kann dir also tatsächlich nur raten, dich innerlich soweit möglich abzugrenzen, dass du dich bestmöglich um die Förderung des Kindes bemühst (was für seine Eltern ja nichts kann) und auf die Eskalationsansätze der Eltern möglichst wenig reagierst.


    Viel Glück dabei!

    - Glaubt ihr, dass Kinder in den Grundschulen bürgerlich geprägter Einzugsgebiete besser auf die weiterführenden Schulen vorbereitet werden können?


    Ja. Kinder aus bildungsaffinen Elternhäusern bringen aus der Kleinkindzeit schon die wesentlich besseren Voraussetzungen mit, um einem höheren Leistungsanspruch gerecht zu werden.


    Zitat

    - Funktioniert die Differenzierung der Kinder an den Grundschulen in sozial schwachen Bezirken zufrieden stellend?


    Nein. Die Lehrkräfte sind mit der Heterogenität in den zu großen Klassen überfordert (müssen es sein!). Lernschwache und verhaltensauffällige (neudeutsch: verhaltenskreative) Kinder brauchen so viel Aufmerksamkeit, dass die braven und lernwilligen Kinder hinten runterfallen.


    Zitat

    - Sind schulabhängige Unterschiede (sofern sie auftreten) von Bedeutung oder fangen die weiterführenden Schulen unterschiedliche Leistungsniveaus im ersten Jahr auf?


    Sie sind erheblich von Bedeutung. Wir haben Eingangsklassen mit über 30 Schülern, da kann man sich noch so anstrengen; aber auffangen kann man da kaum noch was (auch wenn es natürlich mit Förderunterricht, etc. versucht wird).


    Zitat

    - Wie viel macht die Unterstützung zu Hause in diesem Zusammenhang aus?


    Kommt auf die Begabung an. Es gibt Kinder aus bildungsaffinen Elternhäusern, die keinerlei Unterstützung brauchen, weil sie sich einfach leicht tun. Dann gibt es noch das Gegenteil und alles dazwischen.

    Hallo Alberta,


    du kannst selbstverständlich auch als Konrektorin in Elternzeit gehen; ich kenne einige RSKs und ZwRSKs, die das schon gemacht haben. Die sind zwar nach einem Jahr (spätestens) wieder gekommen, aber grundsätzlich sollte auch eine längere Elternzeit kein Problem sein. Gerade die organisatorischen (Verwaltungs-)Arbeiten lassen sich ja auch gut im Kollegium aufteilen, bei eineme RSD schaut es schon wieder etwas anders aus.

    Ich hab was Ähnliches mal mit einer 6. Klasse zum Thema Haiku gemacht. Die LZ waren:


    Stundenziel: Die SchülerInnen sollen am Beispiel des Winter-Haiku den kreativen Umgang mit Sprache erproben.


    Teilziele:


    TLZ 1: Die SchülerInnen sollen Assoziationen zur Jahreszeit Winter herstellen und nennen können.
    TLZ 2: Sie sollen den formalen Aufbau eines Haiku kennen und Grundlegendes über das Haiku wissen.
    TLZ 3: Sie sollen Winter-Haiku verfassen und vortragen können.
    TLZ 4: Sie sollen Freude am spielerischen Umgang mit Sprache entwickeln.


    Wenn du magst, schreib mir doch per PM deine Mailadresse, dann kann ich dir den Entwurf als Anregung mal zuschicken.

    Als RS-Lehrer in BY bekommst du A13, das ist schon richtig. Ich glaube aber (wer weiß es?), dass die GY-Leute eine Zulage bekommen (rund 70 Euro?), die man als RS-Lehrkraft nicht bekommt. Kann das jemand bestätigen/verneinen?


    Was du außerdem im Auge behalten solltest:


    Zumindest im Moment ist es noch so, dass man als GY-Lehrkraft nach rund 10 Jahren Oberstudienrat in A14 wird, auch ohne besondere herausgehobene Tätigkeiten. Dann ist auch als normaler Lehrer eine Beförderung nach A15 noch möglich, wenn man z.B. eine große Fachschaft leitet oder Systembetreuer ist.


    An der RS gibt es das alles nicht: Seit der DIenstrechtsreform gibt es zwar eine Regelbeförderung nach A13Z (was bei Vollzeit knapp 200 Euro brutto mehr sind), dann ist aber auch Schluss. A14 und A15 ist nur für wenige herausgehobene Funktionen (Schulleitung, Mitarbeiter beim MB, Seminarlehrer nach ca. 10 Jahren) drin.

    Aus reiner Neugierde gefragt: Haben aktuelle Netbooks und Ultrabooks noch von Haus aus VGA-Anschlüsse oder braucht man Adapter? (Letztere gibt es natürlich für Tablets auch, sogar Settop-Boxen, mit denen man die Beamer dann drahtlos ansprechen kann.) Und ist die Akkulaufzeit wirklich so lange wie bei den Tablets (zwischen 8 und 9 Std. im aktiven Betrieb)?

    VGA-Buchse: Netbooks ja, Ultrabooks nicht alle.
    Akkulaufzeit: Die eeepcs, die hier rumfliegen, laufen alle so 6-7 Stunden. Ausreichend für einen Schultag.

    Ich habe nun einige Erfahrungen mit Android-Tablets, iPad und Notebooks aller Größen (7-17") gesammelt und bin zum Ergebnis gekommen, dass ich für den Einsatz im Unterricht immer noch ein Netbook (oder wer die Kohle ausgeben möchte ein Ultrabook o.ä.) empfehlen würde:


    - Tastatur
    - VGA-Anschluss
    - Sämtliche Software läuft drauf
    - Bei richtiger Modellwahl: Lange Akkulaufzeit; wenn Akku platt --> neu kaufen (mach das mal mit einem iOS-Gerät...)
    - USB-tauglich
    - Flash läuft
    - SD-Karten-Slot


    Ich verwende im Unterricht am meisten meinen mehrere Jahre alten Asus eeepc 901, Kollegen setzen die Nachfolgemodelle ein (preislich alle um 250-300 Euro). Bootzeit ist kein Problem, weil ich während des Vormittags sowieso nur Stand-By nutze und die Kiste damit nach 2 Sekunden wieder betriebsbereit ist.


    Pads sind für mich schicke Spielzeuge (nutze ich zu Hause viel für die Couch, zum Mails schreiben, Spielen, etc.), aber fürs Arbeiten eignet sich m.E. ein Netbook immer noch sehr viel besser.


    Nochwas zum im OP angefragten Gerät: Wenn du in der Geräteklasse suchst, würde ich das Lenovo A1 empfehlen; wir haben ein paar davon in der Schule und ich hab auch eines privat: Schicke Geräte, günstig, sehr gut, um Mails zu lesen, als ebook-Reader, im Netz recherchieren, Fernsehprogramm checken, facebook, Twitter, Angry Birds spielen, usw. Zum Arbeiten taugt es nicht (wie - für mich - alles, was keine Tastatur hat).

    warum sollte es mich als Lehrer davon abhalten?


    Der Beamtenstatus sollte dich davon abhalten, weil du als Beamter bei der Vereidigung einen Eid auf die Dienstpflicht gegenüber deinem Dienstherren geschworen hast. Und dazu gehört - und das wusste jeder, der sich dafür entschieden hat -, auf das Streikrecht zu verzichten. Und jetzt stampfen sie auf wie kleine Kinder und brüllen: "Ich will aber trotzdem!"


    Was die Angestellten in dem Fall machen, ist deren Bier. Die Beamten haben qua Eid auf ihr Streikrecht verzichtet und ich sehe kein Fehlverhalten des Dienstherren, das diese Vereinbarung außer Kraft setzen würde.

    Falls das Streikrecht für Beamte käme, würde trotzdem wseiterhin verbeamtet - das hat
    a) mit dem Grundgesetz zu tun, das festlegt, dass hoheitliche Aufgaben nur von Beamten geleistet werden dürfen
    b) damit, dass Beamte einfach billiger sind.

    Na dann schau mal in die "armen" Bundesländer. Wieso gibt es denn dann in Berlin keine Verbeamtungen mehr?


    und zu a) Darum dreht sich die Diskussion ja; es gibt mehr als genug Anhänger der Theorie, dass Schule/Unterricht keine hoheitlichen Aufgaben sind.
    und zu b) Aber nur, so lange man die Pensionslasten außen vor lässt.

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