Ganz besonders groß aber sind, wie Du im ersten Zitat schreibst, die Überstunden! Wie werden diese vergütet und vor allem, wenn diese nicht vergütet werden, entspricht das dann nicht der Klausel, dass eben dann nicht alle entsprechenden Kosten voll übernommen werden?
Gar nicht, Klassenfahrten gehören zu den regulären Pflichten einer Lehrkraft. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass es ohnehin kaum einen Lehrer gibt, der wirklich Überstunden macht:
Ein Lehrer (in Bayern) hat 14 Wochen Ferien im Jahr, ein Beamter 30 Urlaubstage (= 6 Wochen). Nun unterstellen wir mal, dass der Lehrer an jedem seiner Ferientage im Schnitt 1/3 Arbeitstag für die Schule arbeitet (der größte Teil bleibt weit, weit darunter). Bleiben noch gut 5 Wochen mehr freie Zeit pro Jahr. Diese Zeit muss der Beamte also während der 38 Schulwochen gegenüber einem normalen Verwaltungsbeamten reinarbeiten. Macht pro Woche 5,5 Stunden.
Jeder Lehrer muss also pro Schulwoche mindestens 47,5 Stunden effektiv arbeiten und macht damit de fakto noch keine einzige Überstunde. Bei unterstellten 5 Arbeitstagen pro Woche sind das 9,5 Stunden pro Tag. Und zwar jeden Tag, nicht an den langen Tagen, die es natürlich auch im Lehrerberuf immer wieder mal gibt. Am Ende des Tages wird man wohl - glaube ich - zum Ergebnis kommen, dass die meisten Lehrer durchaus fleißig sind, ganz gute Arbeit leisten, aber auch trotz der Klassenfahrt einmal im Jahr nicht wirklich viele Überstunden machen.