Beiträge von Scooby

    Wie ich gerade lese, erfüllen rund 50 Prozent der Schüler der dritten Klassen in Berlin die Mindestanforderungen im Bereich Rechtschreiben nicht. Das bedeutet doch, die haben alle LRS! Wie kann das sein? Was läuft da falsch?

    Ist doch relativ einfach: Zum einen spricht ein großer Teil der Kinder zu Hause nicht deutsch:
    https://www.bz-berlin.de/berli…rund-oft-in-der-ueberzahl
    https://www.bz-berlin.de/berli…koennen-das-nicht-richten


    Auch wenn die BZ natürlich als Quelle mit Skepsis zu betrachten ist, werden die sich die Zahlen und die Zitate des Rektors hoffentlich nicht völlig ausgedacht haben.


    Zum anderen gibt es in Berlin viel zu wenig qualifizierte Lehrkräfte: Lt. dieses Artikels haben von den zum letzten Schuljahr eingestellten Lehrkräften nur rund ein Drittel eine volle Lehrbefähigung:
    https://www.berliner-zeitung.d…lehramt-studiert-31112440

    Was ist mit den Lernenden, die sich selbst als "divers", also weder als männlich noch als weiblich sehen? Bekommen die keine eigene Sportgruppe?

    Es ist schon klar, dass sich das Thema trefflich für den schnellen Lacher eignet. Separate Umkleiden und Toiletten zur Verfügung zu stellen und eine große Offenheit bei der Frage, in welcher Sportgruppe die Teilnahme erfolgt und in welchem Zimmer jemand bei einer Klassenfahrt übernachtet, hat den drei mir bekannten transsexuellen Jugendlichen an unserer Schule ein deutlich besseres Leben beschwert: Sie wagen es jetzt, zu frühstücken und vor 12 Uhr etwas zu trinken, weil sie keine Angst mehr haben, während der Schulzeit auf die Toilette zu müssen. Und sie haben wieder Freude am Sport und der Bewegung, während sie früher versucht haben, durch vorgetäuschte Beschwerden eine Befreiung zu bekommen. Und sie nehmen an Klassenfahrten teil, was sie früher ebenfalls aus Krankheitsgründen (vorgetäuschte oder psychosomatische Beschwerden) nicht konnten.

    Danke Scooby. Ich kenne aus dem Mathestudium sooo viele, die das dem Diplom äußerst ähnliche Studium nicht geschafft haben und dann "einfach mal" auf Realschule gewechselt haben, weil die Veranstaltungen da massivst einfacher sind. Von daher sehe ich mein Gehalt schon als legitimiert.

    Naja - ist es legitim, dass aufgrund eines etwas höheren Anspruchsniveaus im Studium ein massiver Gehaltsunterschied entsteht, der zeitlebens nicht ausgeglichen werden kann? Ich denke nicht; es kann einfach nicht richtig sein, dass ein Schulleiter eines großen Mittelschulverbands weniger verdient als der Sammlungsleiter Biologie eines Gymnasiums...

    Das müsste man halt mal vergleichen, ob dem so ist.

    "Anders" sind sie mit Sicherheit. Ob sie geringwertiger sind, das ist die eigentliche Frage. Und das wage ich doch sehr zu bezweifeln...


    Es sind übrigens auch, wenn ich das richtig verstehe, weniger die beruflichen Anforderungen, sondern vielmehr das längere und in Teilen auch schwierigere Studium, womit die Unterschiedlichkeit in der Besoldung begründet wird. Zumindest für den Vergleich Realschule/Gymnasium stimmt das auch: Ein nicht kleiner Anteil der Lehrkräfte an Realschulen hat irgendwann mal Lehramt für Gymnasium studiert und ist da über den ein oder anderen Stolperstein gestürzt ("vertieftes vs. nicht vertieftes Studium"). Grad in den Naturwissenschaften gibt es das nach meinem Eindruck öfter. Man müsste hier also ein vergleichbares Anforderungsniveau schaffen, ohne eine fachliche Vertiefung anzustreben, die für die Primarstufe und die Sek 1 nicht nötig ist. Die Vertiefung sollte m.E. eher im Bereich der Pädagogik und Psychologie stattfinden; da ist nach meiner Wahrnehmung noch deutlich Luft nach oben...

    naja, an einer gs sind einfach die anforderungen und aufgaben ganz anders als am gy, zumal diese a15-stellen das grundgerüst bilden, mit denen in bayern die ziemlich straffe führung von oben nach unten durch am gymnasium (bis hin zu einzelnen inhalten und genau vorgegebenen prüfungsformen) gesichert bleibt ("durchregiert wird"). das ist viel kontrolle, auch manchmal viel druck, aber auch eine gewisse, damit einhergehende, qualitätssicherung und zumindest meistens vergleichbarkeit zwischen verschiedenen schulen.


    nirgendwo sonst gibt es meines wissens die fachbetreuung in dieser form, die respizienz in dieser form... wie ist das mit der osk anderswo?


    mit der schulgröße hat es auch was zu tun (gym hier ab 600 sus - dann aber eher von schließung bedroht - bis hin zu 1800, aber das ist selten).

    Das stimmt nun so nicht ganz:


    Fachbetreuung (inkl. Respizienz, Beurteilungsbeiträgen, etc.), Systembetreuung etc. gibt es an den Realschulen genauso wie an den Gymnasien. Dennoch werden alle diese Aufgaben, für die es am GYM Funktionsstellen bis A15 gibt, an den Realschulen ohne Beförderungsmöglichkeit in A13 "nebenbei" mit erledigt.


    Aus diesem Grund war es für die Realschulen natürlich auch ein deutlich erstrebenswerteres Ziel, die mittlere Führungsebene zu erhalten; bedeutet sie doch zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten (für die exakt gleiche Aufgabe dann aber A14 statt A15), die es bisher nicht gab.


    Nicht falsch verstehen: Ich neide niemandem seine A15-Stelle; manchmal habe ich aber den Eindruck, dass manchen Lehrkräften am Gymnasium der Blick über den Tellerrand auf die anderen Schularten ein bisschen fehlt. Es ist z.B. schon interessant, welche Anforderungen in den Grundschulen an das sog. "Schriftwesen" gestellt werden oder dass ein Leiter einer großen Mittelschule mit A14Z nur marginal mehr Geld erhält als ein Oberstudienrat etc.

    Im Bereich der Realschulen sind die Erfahrungen nach meiner Wahrnehmung überwiegend positiv. Es steht und fällt halt mit der Führungskompetenz und menschlichen Qualität der Personen, die diese Ämter bekleiden. Grundsätzlich schätzen es die KollegInnen sehr, einen festen Ansprechpartner in der Schulleitung zu haben, was Fragen der eigenen beruflichen Entwicklung betrifft; auch die jährlichen Mitarbeitergespräche kommen bei den Lehrkräften überwiegend gut an.

    Okay, können wir uns jetzt einfach alle darauf einigen, dass natürlich jeder dazwischengehen würde, wenn eine Schülerin oder ein Schüler in irgendeiner Art bedrängt wird?
    Meine Frage war explizit an @Scooby gerichtet, ob es im bayerischen Dienstrecht einen Passus gibt, durch dem es dem Schulleiter vorbehalten bleibt, ob er zu Vorfällen in seiner Schule Anzeige erstattet.
    Das Konzept der Notwehr ist mir hinreichend bekannt, auch ohne entsprechende Gewaltphantasien (krankenhausreif schlagen; umbringen) zu entwickeln. Danke!

    Danke für deinen Hinweis; ich merke, dass ich da ein ganz anderes Szenario im Kopf hatte, weil mir im wirklichen Leben noch nie ein Fall begegnet ist, bei dem sich ein Schüler strafrechtlich relevant einer Lehrkraft gegenüber verhalten hätte. Die mir bekannten Fälle betreffen überwiegend Interaktionen von Schülern untereinander oder Fälle, bei denen Sachen beschädigt wurden. Und da wäre meine Vermutung, dass nach LDO §15 (es handelt sich ja um eine dienstliche Angelegenheit) der Dienstweg, also der Weg über den Schulleiter, einzuhalten sein könnte. Nach Art. 57 BayEUG vertritt auch der Schulleiter die Schule nach außen, worunter u.U. auch die Erstattung einer Anzeige in solchen Fällen fallen könnte.


    Aber das ist natürlich alles ziemlich vage und vermutlich könnte einem niemand wirklich einen Strick draus drehen, wenn eine Lehrkraft in ihrem Verständnis von Bürgerpflicht o.ä. direkt zur Polizei geht; wenn es eilt, geht's ja eh nicht anders. Ich ziehe also meine Vermutung, dass derjenige einen Rüffel bekommen könnte, eher mal zurück und warte auf Erläuterungen durch dienstrechtlich bewandertere Foristi.


    Ich hatte in meinem Kopf ohnehin ein völlig anderes Szenario und bin deshalb wahrscheinlich eher darauf gekommen, dass der Schulleiter das machen sollte: Ich sag meinen Lehrkräften immer, dass ich dafür bezahlt werde, in schwierigen Fällen den Kopf hinzuhalten. Und das beinhaltet eben auch, dass ich mir in solchen Fällen den schwarzen Peter auf den Tisch legen lasse und derjenige bin, der zur Polizei, zum Jugendamt oder sonstwo hingeht und Meldung macht. Dann sind die KollegInnen raus aus der Schusslinie und der mögliche Unmut etwaiger Beteiligten konzentriert sich bei dem, dessen Aufgabe es ist, diesen entgegenzunehmen.


    Wenn Lehrkräfte selbst Geschädigte sind, können Sie natürlich auch selbst Anzeige erstatten. Aber auch in einem solchen Fall würde ich im Rahmen meiner Fürsorgepflicht für die Lehrkräfte auch zunächst prüfen lassen wollen, ob derjenige wirklich seinen Schaden selbst regulieren muss oder ob nicht der Dienstherr das übernehmen kann, da der Beamte ja in Ausübung seiner Dienstgeschäfte geschädigt wurde.

    Womit wir wieder beim Strafgesetzbuch §183 wären.
    Wobei ich mich gerade frage, was wohl in der Schule passiert, wenn ich als Lehrer einen Schüler anzeigen würde? Würde ich damit bei der SL offene Türen einrennen, oder würde ich erst recht einen aufs Dach bekommen, weil ich das Problem damit öffentlich mache?

    Du würdest dir wohl einen Rüffel einfangen, weil es nicht deine Aufgabe ist, das strafrechtlich relevante Fehlverhalten des Schülers der Polizei zu melden, sondern es ist die Aufgabe des Schulleiters. Wir haben hier übrigens sehr gute Erfahrungen damit gemacht, derlei Aktionen ausnahmslos dem örtlichen Jugendbeamten zukommen zu lassen. Gerade bei Cybermobbing-Geschichten u.ä. macht es durchaus Eindruck, wenn die Täter samt Eltern zur Anhörung zur Polizeidienststelle geladen werden; man darf auch die Breitenwirkung solcher Aktionen nicht unterschätzen. Das funktioniert aber natürlich wohl eher auf dem Land, wo Polizisten noch als Respektspersonen gelten...

    Wenn man "nur" eine Koordinatorenstelle möchte

    Ich freue mich ja immer für euch, dass es im Sek-II Bereich so viele Möglichkeiten gibt, A14 und A15 Stellen zu erhalten, ohne Führungsverantwortung (im Sinne von Personalführung) zu übernehmen. Ich komme ja aus der Sek I und da erledigen wir koordinierende Aufgaben, Fachbetreuungen auch in den Prüfungsfächern, Systembetreuung, Beratungstätigkeiten, etc. in A13 sozusagen "nebenher" mit; im Primarbereich ist es ja genauso (nur in A12). Das bedeutet aber, dass PM nach ihren Abordnungen zwangsläufig in den Schulleitungen landen, weil es eben keine anderen Funktionsämter gibt; umso wichtiger wäre es, sie entsprechend darauf vorzubereiten.

    Die übrige Kritik an den Qualifikationen der PMs nehme ich zur Kenntnis, kann mir den Schuh aber weder anziehen noch dafür oder dagegen argumentieren. Die Leute in meinem Referat wirken nicht gerade so, als seien sie Flachpfeifen oder Schulflüchtlinge.

    Ich hoffe sehr, dass du verstanden hast, dass ich weder dich persönlich angreifen, noch allgemein die PM in den diversen Institutionen als "Flachpfeifen" oder "Schulflüchtlinge" abqualifizieren möchte - das liegt mir völlig fern und solltest du es so aufgefasst haben, bitte ich um Entschuldigung. Im Gegenteil erlebe ich in meinem Alltag viele Mitarbeiter an den vorgesetzten und beigeordneten Stellen als ausgesprochen kompetent und hilfreich - jeweils in ihrem zumeist überschaubaren Fachbereich.


    Die Tätigkeiten sind durchaus auch nicht trivial, die zeitliche Beanspruchung und die intern vorgegebene Schlagzahl ist hoch, mitunter auch die fachliche Verantwortung - alles Argumente, die auch die Beförderung rechtfertigen.


    Der eigentliche Kritikpunkt ist hingegen der, dass die Kompetenzen, die PM in diesen Bereichen erwerben, sie leider wenig bis gar nicht auf die Übernahme einer Funktion in der Schulleitung vorbereiten (die aber wegen der Beförderung fast zwangsläufig erfolgt); im Gegenteil, manche der bisweilen vorhandenen Strukturen im ministeriellen Kontext dem vielleicht sogar abträglich sind. Letztlich bräuchte es für die PMs, die dann wieder rausgehen, eine ganz intensive Vorbereitung und Begleitung (die übrigens m. E. alle Lehrkräfte erhalten sollten, wenn sie sich darauf vorbereiten, Führungsverantwortung zu übernehmen). Lehrer und Schulleiter sind zwei völlig unterschiedliche Berufsbilder; ein Umstand, dem in der Weiterbildung zu wenig Rechnung getragen wird...

    Viele PMs werden in der Tat gegen Ende ihrer Tätigkeit befördert und gehen dann mit Funktionsstelle an die Schulen zurück. Je nachdem, was sie vorher im Ministerium für Aufgabenfelder hatten, wäre dies ja auch plausibel.

    Ohne dir zu nahe treten zu wollen: Welche Tätigkeiten im hohen Haus qualifizieren jemanden dazu, eine Führungsrolle an der Schule zu übernehmen? Zumindest in den mir bekannten Fällen, wird innerhalb der Ministerien eher straff und top-down geführt; gute Schulleitung ist heute eher agil und von flachen Hierarchien geprägt. Die PM erhalten einen tiefen Einblick in häufig kleine Themenfelder; in der Schulleitung braucht es den Allrounder. PM sind - zumindest bei uns - letztlich oft nur "bessere" Sachbearbeiter, sie sammeln aber keinerlei Führungserfahrung während ihrer Abordnung; das Fachwissen ist schnell erworben, für die menschlichen Qualitäten ist der Aufenthalt in der "Kaderschmiede" aber nicht immer zuträglich...

    Ich frag mich, was man macht, wenn die Abordnung endet. Die Abordnungen sind ja meines Wissens nicht nur als Stelle begerenzt sondern auch in der maximal am Stück abordbaren Zeit (12 Jahre?).


    Auch wenn ich meinen Job wirklich gerne mache, stelle ich mir den Wiedereinstieg nach einer Abordnung ziemlich hart vor.

    In Bayern sind Abordnungen ins Ministerium oder an andere über- oder beigeordnete Institutionen i.d.R auf 5-7 Jahre befristet. Je nachdem, wohin man abgeordnet ist, wird man während dieser Zeit 1-2 Mal befördert. Die (häufig recht unerfahrenen) Lehrkräfte gehen also als "LehrerInnen" ins Ministerium rein und kommen mindestens als "stellv. SchulleiterInnen" wieder raus. Das kann gutgehen, muss es aber nicht (für alle Beteiligten)...

    Wir haben bei uns Dokumentenkameras (die auch ohne Notebook funktionieren, Modell Epson ELP-DC 21), Notebooks in jedem Pult, Beamer und leistungsfähige Lautsprecher, dazu ein vom Pult ein- und ausschaltbares WLAN in jedem Unterrichtsraum. Die Lehrkräfte haben außerdem die Möglichkeit, eigene Geräte anzuschließen, mehrere EDV-Räume zu verwenden und auf verschiedene Onlinedienste (FWU-Mediathek, Schrödel Aktualitätenservice, etc.) zuzugreifen. Wir haben vor kurzem in der internen Evaluation abgefragt, was davon die Lehrkräfte tatsächlich verwenden; ich häng die Daten mal an, vielleicht helfen sie dir weiter.

    BaWü hat ja jetzt 5 Jahre Erfahrung und die sind - was ich so mitbekomme - überwiegend ernüchternd; Google findet da ziemlich viel:


    https://www.stuttgarter-nachri…a5-99c7-87425e5f8f3e.html


    Interessant auch diese Erfahrungen, die wie ich finde gut zu deiner Frage passen:


    "Ich finde, dass es für uns Lehrerkräfte tierisch anstrengend ist. Ich differenziere mir einen Wolf, ich führe gefühlt wöchentlich Lernstandsgespräche, ich habe dauernd Förderpläne und Zeugnisbegleitschreiben (alles meine Baustellen) im Nacken sitzen und muss auch noch die Inklusion - die am Gymnasium nicht so stattfindet wie bei uns - im Nacken sitzen."


    "Die Mischung bei uns finde ich auch nicht gut. Ich habe 11 Kinder, die in irgendeiner Weise Förderbedarf haben, und 13, die "normal" beschult werden. Wenn ich z.B. Zeitformen des Verbs einführe, ist das immer eine Grundschulstunde; 1/3 der Klasse hatte nämlich keinen Grundschulunterricht oder einen in einem anderen Land und mit einer anderen Sprache. Dann kommen noch die Schwachen dazu, die ohnehin Probleme haben, und schon kann ich keinen Rückgriff mehr auf den Stoff von vor 2 Jahren machen (ich bin Klassenleitung eines 6. Schuljahres)."


    Quelle der o.g. Zitate:
    https://community.rabeneltern.…%C3%BCrttemberg/&pageNo=1


    Ich finde das Konzept grundsätzlich nicht uninteressant, glaube aber, dass es nur mit erheblichem finanziellen Aufwand für interdisziplinäre Teams (eine Lehrkraft, eine päd. Hilfskraft, ein Heilerziehungspfleger, ggf. weitere Schulbegleiter) und für differenziert vorbereitete Materialien (das kann eine Lehrkraft nicht leisten) möglich wäre, das so umzusetzen, dass die Lehrkräfte nicht in kürzester Zeit vor der Wahl stehen, auszubrennen oder einem großen Teil der Kinder nicht gerecht zu werden. So einen Aufwand mag eine Regierung mal in einem Modellversuch betreiben, mittelfristig heißt es aber dann ja doch meistens, dass das neue Konzept mit den gegebenen Ressourcen umzusetzen ist.


    Es mag nicht schön klingen; aber unter den gegebenen Rahmenbedingungen halte ich relativ stark und früh differenzierende Systeme mit klaren Schnittstellen für am leistungsfähigsten und für die KollegInnen am tragbarsten (ein Aspekt, der in der ideologischen Systemdebatte m. E. viel zu kurz kommt).

    Was ist ein "angemessener Umfang"?

    Es ist relativ offensichtlich, dass TZ-Lehrkräfte oft nicht in dem Maß entlastet werden, wie es ihrem Stundenmaß entspricht, weil bestimmte Tätigkeitsbereiche nur schwer skalierbar sind. Dennoch versuche ich bei uns, das so transparent wie möglich zu machen und das heißt für mich z.B.


    - Wenn Vollzeitlehrkräfte eine Fahrt mit Übernachtung pro Jahr begleiten (das ist die Regel), fährt jemand mit 50% TZ nur alle zwei Jahre, jemand mit 30% nur alle drei Jahre (außer die Lehrkraft wünscht es sich anders, das ist dann aber ein anderes Thema --> wann muss man jemanden vor sich selbst schützen).


    - Wenn jemand 50% TZ arbeitet, muss er auch nur auf die Hälfte der Konferenzen kommen (bestimmte sind Pflicht, d.h., dass diese Lehrkräfte dann i.d.R. bei pädagogischen Konferenzen, Schulentwicklungstagen, etc. nicht oder nur verkürzt anwesend sein müssen).


    - Wenn jemand 50% TZ arbeitet, hält er auch nur die Hälfte an Aufsichten und nicht mehr als die Hälfte der Vertretungsstunden, die von VZ-Lehrkräften erwartet werden.


    - TZ-Lehrkräfte mit weniger als 80% bekommen keine Klassleitungen.


    Was "angemessen" ist, entscheidet also zunächst die Lehrerkonferenz zusammen mit der Schulleitung, dem Schulforum und dem Personalrat für die beispielhafte Vollzeitlehrkraft; für TZ-Lehrkräfte versuche ich dann, entsprechend zu skalieren.

    Ich bin nicht bereit, für Ausflüge zu bezahlen, es reicht schon, wenn ich meine Freizeit dafür opfere.

    Ich will jetzt nicht den Korinthenkacker spielen und in der Sache hast du ja auch völlig recht (kein eigenes Geld in die Hand zu nehmen). Aber - in angemessenem Umfang - auch Klassenfahrten und Exkursionen zu begleiten, bedeutet eben nicht, die "Freizeit" zu opfern, sondern ist schlicht Teil des Jobprofils, s. LDO §4:


    "Die Teilnahme an Schülerfahrten (u. a. Schullandheimaufenthalten, Schul- und Studienfahrten, Fachexkursionen, Schülerwanderungen und Schulskikursen) oder an sonstigen schulischen Veranstaltungen sowie deren Vorbereitung gehören zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrkraft."


    Dass die Einhaltung der Arbeitszeitverordnung und eine angemessene Unterbringung und Verpflegung (vergleichbar mit Dienstreisen in der Wirtschaft) bei Klassenfahrten häufig nur bedingt gegeben sind, ist auch klar und wäre eine eigene Diskussion wert. Dass wir aber Fahrten begleiten (auf Kosten unseres Arbeitgebers) ist zumindest in BY nicht irgendwie "freiwillig", sondern eben Teil des Jobs.

    Bayern, Realschule:


    Bei uns reicht der Etat für
    - Kennenlerntage 5. Klassen (2 Nächte)
    - Skilager 7. Klasse (5 Nächte)
    - Englandfahrt 8. Klasse (7 Nächte)
    - Frankreichfahrt 9. Klasse (5. Nächte)
    - Tage der Orientierung 9. Klasse (2 Nächte)
    - Studienfahrten 10. Klassen (4-5 Nächte)


    Wo sie uns vom Veranstalter angeboten werden, nehmen wir Freiplätze in Anspruch. Was wir halt nicht machen, sind sehr aufwändige und teure Fahrten (USA-Austausch, China o.ä.) wie ich sie schon an manchen Gymnasien gesehen habe; dafür würden die Kosten dann nicht reichen. Muss man aber m. E. mit Jugendlichen auch nicht unbedingt machen, es gibt im kostengünstig erreichbaren Europa genug zu entdecken...

    danke!
    Er hatte bis jetzt nur die Info, über 4 Kranktage pro Kind verfügen zu können, oder in absoluten Ausnahmefällen über unbezahlten Sonderurlaub, mit ausreichender Voranmeldung.
    Ist in Notfällen eher schwierig. Die meisten Tage sind "DU"-Tage, ohne Schein.
    Mit den neuen Infos muss er jetzt mal das Gespräch mit der Schulleiterin suchen.

    Die Rechtslage zu den Urlaubstagen ist eindeutig; wenn ich das richtig sehe, seid ihr in NRW und da gilt Folgendes: (Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…al=11050&menu=1&vd_back=N)



    ------------------------------
    Soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, wird Beamtinnen und Beamten nur für die nachfolgenden Anlässe im angegebenen Umfang Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Besoldung gewährt:


    6) Schwere Erkrankung eines Kindeshttps://recht.nrw.de/lmi/owa/b…50&menu=1&vd_back=N#_edn1, wenn
    a) es jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist,
    b) ärztlicherseits die Erforderlichkeit der Anwesenheit einer Person zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege bescheinigt wurde und
    c) eine andere Person hierfür nicht sofort zur Verfügung steht
    bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr



    Zusatz zu Nummer 6:
    Beamtinnen und Beamten wird über den in Nummer 6 genannten Umfang hinaus Dienstbefreiung bis zu der in § 45 Abs. 2 SGB V genannte Grenze gewährt,
    a) soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und
    b) ihre Dienst- oder Anwärterbezüge (ohne Familienzuschlag und ohne Aufwandsentschädigung) die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung (§ 6 Abs. 6 SGB V) nicht überschreiten.
    ------------------------------


    Die allg. Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt für 59.400 Euro im Jahr 2018. Seid ihr da drunter, hat er 10 Tage, seid ihr drüber, nur 4.


    Ein Grund, die charakterliche Eignung in Frage zu stellen, wäre allerdings tatsächlich, wenn sich herausstellt, dass er in Wirklichkeit gar nicht krank war, sondern dem Dienst ferngeblieben ist, um sein krankes Kind zu pflegen, insofern würde ich das nicht zu laut so sagen; er war dann halt aufgrund der erheblichen Belastung (auch körperlicher Art), die eure besondere Situation mit sich bringt, nicht dienstfähig.


    In der Sache wird man euch hier nicht weiterhelfen können, viel zu viel Halbwissen und eine viel zu spezielle Situation. Geht zur Rechtsberatung des Lehrerverbandes, dem dein Mann hoffentlich angehört, ansonsten zu einem Fachanwalt für Dienst- und Verwaltungsrecht. Es könnte evtl. überlegenswert sein, gegen die Verlängerung der Probezeit Widerspruch einzulegen, aber das muss eine Experte beurteilen.

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