Beiträge von Scooby

    Ich bin auch NICHT in der GEW, weil die meine Schulart (und das gegliederte Schulwesen an sich) abschaffen möchte. Ich bin stattdessen beim Berufsverband meiner Schulart.

    Und ich bin weiterhin der Ansicht, dass der werte Kollege überhaupt nichts tun sollte, außer die Angelegenheit seinem Schulleiter zu übergeben, weil er während der Klassenfahrt im Auftrag der Schule unterwegs war. An den Vater sollte dann ein Zweizeiler reichen, dass die Angelegenheit dem Schulleiter übergeben wurde und bitte weitere Korrespondenz direkt an diesen zu richten sei.

    Wir haben zwei Elternsprechzimmer, die selbstverständlich mit Telefonen ausgestattet sind. Außerdem gibt es auch zwei Mobilteile, die die Lehrkräfte jederzeit nutzen können. Dass Schüler ins Sekretariat gehen müssen, um zu telefonieren, hab ich ja schon öfter gehört. Aber Lehrer *kopfschüttel*...

    Ich dachte an eine Doppelspitze.


    Ich darf ja - qua Profession als "gehirngewaschener Assessment-Center-Zombie" - hier nicht mitreden, möchte aber auch aus der eigenen Erfahrungen diesen Vorschlag mal stärken:


    Einen beträchtlichen Teil der Zeit verbringen mein Chef und ich leider nicht damit, Schulentwicklungsprozesse anzuregen und zu begleiten und unsere Schule zu einem visionären Lernort weiterzuentwickeln, sondern mit umfangreichen Verwaltungstätigkeiten: Für die Abwicklung des Sachaufwands, die Einstellung von Aushilfslehrkräften, Erstellen von Statistiken, Stunden- und Vertretungsplänen bis hin zur Planung von Sporthallenbelegungen und Busfahrzeiten undsoweiterundsofort geht jede Menge Zeit verloren, die für die eigentliche pädagogische Arbeit fehlt. Nicht alle dieser Tätigkeiten (sind es überhaupt welche?) sind so anspruchsvoll, dass sie dem Tätigkeitsbereich einer A 15/16-Stelle zuzurechnen sind.


    Ich würde mir deshalb Folgendes wünschen: An jeder größeren Schule (z.B. > 400 SchülerInnen) sollte ein(e) Verwaltungsfachwirt(in) (z.B. Besoldungsstufe A 10/11) der Schulleitung zuarbeiten und sie von den o.g. Tätigkeiten entlasten. So würde Raum frei für die inhaltliche Weiterentwicklung unserer Schulen, die im Interesse einer gesteigerten Schulautonomie notwendig wäre.


    Aber das wird wohl ein frommer Wunsch bleiben...

    So pädagogisch würdigenswert dein Anliegen ist, würde ich eher davon abraten. Die Schüler wissen, dass in einem 3/4 Jahr ihre Abschlussprüfungen anstehen. Ich würde wohl eine kurze Ansprache zum Thema Eigenverantwortung und Selbstdisziplin zu dem Thema halten, nachdem kurz (!) das Organisatorische besprochen wurde und dann mit der inhaltlichen Arbeit anfangen.

    Oder bin ich einfach nur zu empfindlich


    Jo, ich denke schon. Klar hätte man das früher ankündigen können und die Schulleitung wird wohl auch damit rechnen, dass manch einer da nicht kann (Hotel schon gebucht, bei Hochzeit eingeladen, o.ä.). Aber dem Rest sollte es eigentlich egal sein, dass man halt einmal (1x) im Schuljahr nicht Sa/So, sondern So/Mo frei hat. Kann man wenigstens mal in Ruhe shoppen gehen, wenn alle anderen arbeiten.

    Was wird denn bei euch unter "Fachleitung" verstanden? Bei uns geht es da im Wesentlichen um die Leitung der Fachschaftssitzungen, die Durchsicht der Leistungsnachweise und die Beratung der Schulleitung im entspr. Fachbereich. Das ist eigentlich ein ganz lockerer Job, zumal der Fachschaftsleiter bei uns kein Vorgesetzter ist, für seine Kollegen also eher Berater und primus inter parens ist. Wenn du fachlich gut bist, bereit bist, dich in die Themenbereiche einzuarbeiten, die du selber noch nicht unterrichtet hast und Freude an der Arbeit hast, dann mach's.


    Wenn Fachleiter bei euch was völlig anderes ist als bei uns, dann ignorier einfach, was da oben steht ;)

    In diesem Fall wird dieser Test in der Endberechnung weniger stark gewichtet als die übrigen.


    Es gibt in Bayern am Gym und an der RS keine "Tests", sondern Schulaufgaben und Stegreifaufgaben; bisweilen nennt man sie mittlerweile auch große und kleine Leistungsnachweise. Deren Gewichtung ist durch die jeweilige Schulordnung vorgeschrieben. Dein Mitleid kannst du behalten, pädagogisches Arbeiten bemisst sich nämlich nicht an Willkür bei der Bewertung von Leistungsnachweisen nach Nasenfaktor ("lasse ich den Schüler Revue passieren") oder Prüfungsergebnis ("ups, zu schlecht ausgefallen - naja, zählen wir das mal weniger stark").

    Hm, im Lebenslauf steht was von Mitarbeit in der Firma Schöffel(auch weil man halt die Lebensverhältnisse und die die Person selbst nicht kennt: sowie die Sichtweisen der Angegriffenen)


    Die Lebensverhältnisse sind schon bekannt: http://www.augsburger-allgemei…unkt-genau-id8277341.html
    Peter Schöffel ist Eigentümer und geschäftsführender Gesellschafter der gleichnamigen Bekleidungsfirma. Trotzdem hat sie ihren Job wohl sehr ambitioniert gemacht und vielleicht würden mit der entspr. finanziellen Absicherung hintendran noch viel mehr VS-Rektoren so einen Schritt machen...

    Notenbildungsverordnung (NVO) - Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung


    Es geht um Bayern. Diese Verordnung gilt nur in Baden-Württemberg. Und selbst in Bayern gibt es bei der Notenbildung noch erhebliche Unterschiede zwischen den Schularten, insofern sollte man sich mit Tipps vielleicht etwas zurückhalten, wenn man im Landesrecht nicht so Bescheid weiß...

    Zitat scooby :

    Jaja, Bayern ! In NRW ist die rein arithmetische Berechnung einer Endnote erstmal gar nicht zulässig ! Der pädagogische Spielraum ist bei uns nicht gering, jedenfalls nicht so reglementiert wie in Bayern.


    Aber es ging im OP doch um Bayern... Wie es in NRW ist, interessiert daher eher nicht.


    Zitat

    würdest Du es bei uns wegen der Quantität (ca. 1000 Schüler) gar nicht schaffen, alle fünfen und sechsen, bis auf einzelne Stichproben, im Einzelnen nachzuprüfen.


    Doch, das schafft man schon, wenn man sich auf die 5er beschränkt, wo es um die Versetzung geht und alle anderen außen vor lässt.


    Zitat

    Was würde so eine Überprüfung Deinerseits ans Licht bringen ?


    Es geht einfach darum, dass dem Kollegium klar sein muss, dass man den unterstellen, keinesfalls bewiesenen, Fall wie im OP nicht haben möchte. Notengebung muss zu jedem Zeitpunkt für Schüler und Eltern transparent sein. Das geht nicht von heute auf morgen, wenn es eine Schulkultur gibt, in der Noten einfach so vom Himmel fallen. Bei uns haben die Eltern z.B. zu jeder Zeit das Recht, einen vollständigen Notenauszug (mit allen Einzelnoten jedes Faches) zu erhalten; dreimal im Jahr bekommen sie ihn explizit in die Hand gedrückt (Dezember, Februar, April). Im Fall der Versetzungsgefährdung sind die Klassleiter gehalten, sofort Kontakt mit den Eltern und den betreffenden Kollegen aufzunehmen, um Fördermaßnahmen zu planen und mit Eltern/Schülern zu vereinbaren.


    Ein wesentlicher Unterschied in Bayern zwischen Gym/RS ist hier auch, dass am Ende des Tages am GYM der Schnitt der Schulaufgaben*2 + der Schnitt der Einzelnoten /3 die Endnote ergeben, an der RS wird SA*2 + alle Einzelnoten durch Summe aller Leistungsnachweise gerechnet. Mündliche Leistungen haben so ein wesentlich höheres Gewicht und stehen möglicherweise deshalb auch stärker im Fokus aller Beteiligten, sodass es zu Überraschungen wie im OP für den Schüler - eine entsprechende Transparenz- und Kommunikationskultur vorausgesetzt - nicht kommen sollte.

    Zuerst behauptest du, dass du die Noten nachgerechnet hast und in deinem nächsten Posting sagst du aus, dass du die Noten gar nicht gekannt hast.


    Nein, sie hat gesagt, dass sie die Noten nicht im Vorfeld schon nachgerechnet hat, weil diese Aufgabe ein Computerprogramm übernimmt. Die Einzelnoten waren ihr durchaus bekannt, nur die Tatsache, dass diese beiden Noten die Jahresfortgangsnote von 4 nach 5 verändern, ist ihr halt nicht aufgefallen.


    Zitat

    Die Notengebung ist zudem das "Königsrecht" des Lehrers. Er hat die Note - durch eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung (und nicht durch eine arithmetische Berechnung) - festzulegen. [...] Falls ein Schüler bei mir auf 2,6 steht bereitet es mir keine Bauchschmerzen diese Note in der Klassenkonferenz auf die 2 abzurunden


    Das stimmt - so pauschal - mal gar nicht. Die einzelnen Schulordnungen (in diesem Fall die GSO Bayern) machen sehr wohl Vorgaben dazu, wie die jeweiligen mündlichen und schriftlichen Leisungsnachweise arithmetisch zu berechnen sind. Auch zur Vergabe sog. "päd. Noten" gibt es recht exakte Vorgaben, wann solche zulässig sind und wann nicht. Zur Zahl der Leistungsnachweise kann die Fachschaft Beschlüsse treffen, die für die einzelne Lehrkraft bindend sind. Fordert der Schulleiter die Änderung einer Note und erzielt keine Einigung mit der Lehrkraft, entscheidet die Lehrerkonferenz über die Note.


    Es ist also keinesfalls so, dass der Lehrer hier Königsrecht hätte und im rechtsfreien Raum Noten bilden kann, wie er will.

    Man müsste mal drüber nachdenken, ob die Nutzung des iPads zu Hause nicht dienstlich ist, weil du darauf ja keine Videos guckst, sondern dich mit dem Hintergrund der dienstlichen Nutzung damit vertraut machen möchtest. Könnte es nicht sein, dass da sogar die Diensthaftpflicht greift?

    Ich hab in den letzten Jahren alles durchprobiert, vom Desktop-PC über Notebooks in allen möglichen Größen (12", 15,6", 17"), Netbooks und Tablet-PCs. Im Moment habe ich eine Lösung gefunden, die für mich sehr gut passt:


    Ein 13,3" Business Subnotebook (leicht, matter Bildschirm, ausdauernder Akku), das genug Power hat, um damit unterwegs und in der Schule gut arbeiten zu können. Zu Hause (und in der Schule auf dem Schreibtisch auch) steht eine passende Docking-Station, sodass das Notebook mit einem Handgriff mit Strom, dem Heimnetzwerk und einem großen externen Bildschirm, sowie externer Maus, Tastatur und Drucker verbunden ist.


    Was sich bei mir nicht bewährt hat, sind mehrere verschiedene Geräte: für Dropbox sind viele Daten zu sensibel oder die Datenmengen zu groß und mit externen Festplatten/USB-Sticks war ich einfach nicht ordentlich genug, dann doch immer alles beinander zu halten.

    Susannea, das ist ja das, was wir hier ständig sagen. Wir wollen es, aber nicht zu den angepeilten Rahmenbedingungen.


    Nein, ich will es nicht. An Realschulen und Gymnasien gibt es m.E. keinen sachlichen Grund, geistig behinderte Schüler mit aufzunehmen. Die Vorteile eines begabungs- und leistungsdifferenzierten Schulwesens überwiegen m.E. ganz klar dessen Nachteile. Körperbehinderte Schüler, die den Leistungsanforderungen der weiterführenden Schulen gewachsen sind, haben dort selbstverständlich ihren Platz.

    Meiner Meinung nach ist der Fehler in der Klassenkonferenz passiert: Als Schulleiter/Konrektor möchte ich jede 5 durch die Einzelnoten belegt sehen und wenn ich da sehe, dass am Schluss eine Note durch zwei mündliche 6er auf die 5 gedrückt wurde, wird der entsprechende Fachlehrer diese zwei Noten der Schulleitung gegenüber belegen müssen (Datum, Inhalte des Leistungsnachweises).


    Jetzt liegt das Kind im Brunnen, der Verwaltungsakt ist erstellt, ein Widerspruch der Eltern durchaus möglich, zieht aber in jedem Fall einen Rattenschwanz nach sich, auf den du vermutlich nicht scharf bist. Die Intransparenz, mit der manche Lehrkräfte Noten bilden, ist einfach nur himmelschreiend und der Unwillen mancher Schulleitungen, sich das genau anzuschauen, ebenso.


    Jetzt kann man nicht mehr viel machen; die einzigen, die was machen könnten, wären die Eltern: Sie müssten Widerspruch einlegen, Noteneinsicht verlangen und sich jede Einzelnote vom Lehrer nachweisen lassen und ggf. Klage erheben. Das werden sie wohl nicht tun, insofern eine echte Schei***-Situation. Habt ihr keinen älteren erfahrenen Kollegen, evtl. Personalrat, mit dem du dich mal besprechen kannst? Die Frage, ob du darüber mit der SL sprechen solltest, hängt nämlich sehr von der zu erwartenden Reaktion ab...

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