Beiträge von Scooby

    Wahrscheinlich werden mir die Gymnasiallehrer jetzt gleich an die Gurgel gehen (und das womöglich auch noch zu Recht), aber ich denke: Der Berufswunsch "Lehrer" sollte überwiegend aus der Freude an der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen erwachsen und erst in zweiter Linie aus dem Interesse an einem bestimmten Fachbereich. Die evidenzbasierte Bildungsforschung zeigt uns zwar schon, dass der Lehrer, der für sein Fach brennt, die Inhalte auch besser vermitteln kann. Wichtiger ist aber noch die Lust, eine vertrauensvolle Beziehung zu Kindern und Jugendlichen in diesem interessanten Alter zu pflegen.


    In der Sek II gibt es dann sicher auch den ein oder anderen Moment, der fachlich interessant ist. Aus dem Alltag an der Sek I kann ich aber schon sagen, dass mir persönlich die sehr niedrige fachliche Herausforderung schon nach sehr kurzer Zeit auf die Nerven gegangen wäre, wenn ich mich nicht in erster Linie als Pädagoge und erst in zweiter als Fachmann verstanden hätte.

    Vollzeit bedeutet: 8 Stunden am Tag, bzw. eigentlich mehr, weil wir in den Schulferien weniger als Vollzeit arbeiten.


    Das ist richtig.


    Zitat

    Wenn ich also 8 Stunden am Tag arbeite, muss ich mein Kind 5 Tage die Woche betreuen lassen.


    Das ist falsch. Einer der Vorteile in unserem Beruf ist, dass - so lange der Dienstherr der normalen Lehrkraft kein Dienstzimmer stellt - ein nicht unerheblicher Teil der Arbeit zu Hause erledigt werden muss (Vorbereitung, Nachbereitung, Korrektur, Ablage, etc.). Wann eine Lehrkraft sich diesen Aufgaben widmet, ist ganz allein ihr Problem. Wenn also der Vollzeit-Kollege von 8-13 Uhr an der Schule ist, kann er durchaus die restlichen 4 Stunden, die er dienstrechtlich arbeiten muss, abends erledigen, am Wochenende im Block oder wann auch immer. Selbstverständlich kann er sich dann in seinen freien Zeiten (bevorzugt am Nachmittag) seiner Familie oder seinen Hobbys widmen.


    Für mich ist in diesem Thread an dieser Stelle Schluss, weil m.E. alles Relevante gesagt ist.

    wieso Nachmittagsunterricht mit "Nichtvereinbarkeit von Familie und Beruf" gleichgesetzt wird?


    Weil beispielsweise bei uns auf dem Land viele Grundschulen entweder überhaupt keine Mittagsbetreuung anbieten oder eine, die maximal bis 14 Uhr geht. Im ersten Fall bedeutet das für einen Erstklässler, dass er an einigen Tagen um halb 12, an anderen um eins Schulschluss hat. Wenn man nun nicht zufällig eine Oma am Ort hat, ist sowas tatsächlich sehr schwierig zu organisieren.

    Ich arbeite mit 14 Stunden am Gymnasium und habe eine 6jährige Tochter. Die Schule an sich macht mir Spaß, aber der Stundenplan :daumenrunter:
    Aktuell darf ich bei 14 Stunden (volle Stelle: 24,5) zweimal bis 16 Uhr unterrichten.


    Als stellv. Schulleiter und derjenige, der bei uns den Stundenplan macht, muss ich den lieben KollegInnen, die hier so vehement argumentieren, dass das doch kein Grund zur Aufregung ist, mal vehement entgegensetzen: Ich halte so einen Stundenplan für eine Frechheit.


    Vereinbarkeit von Familie und Job heißt in unserem Fall doch ganz klar, die Kolleginnen mit kleinen Kindern und wenig Stunden am Vormittag einzusetzen. Ich bemühe mich außerdem noch, die Randstunden möglichst freizuhalten (viele Kindergärten auf dem Land öffnen erst zwischen 7:45 und 8:00 Uhr) und zudem gibt es eine Garantie auf freie Tage: Stundenzahl geteilt durch 4,5 bei Kommazahlen auf die nächste ganze Zahl aufrunden gibt die Zahl der Tage, an denen die Lehrkraft maximal kommen muss. Außerdem versuche ich bei den Wochenend-Pendlern Mo Früh und Freitag Mittag freizuhalten und die Kollegin, die gern mal ausschläft, kann auch zwei mal später kommen. Und bevor jetzt die Heulerei der Kinderlosen losgeht, wegen der vielen Extrawünsche: Ja, jeder darf seine Wünsche äußern. Und ja, wenn's hart auf hart geht, zählen harte Fakten ("Der Kindergarten öffnet erst um 8") mehr als "Ich schlaf gern mal aus."


    Und ja, auch wir haben zig Klassen, in denen verschiedene Wahlpflichtfächer vertreten sind, geteilte Klassen, Fichtelstunden, Raumprobleme und alles, was beim Stundenplanmachen die Würze ausmacht. Nicht alles geht, aber wenn man sich ein bisschen Mühe gibt und Wünsche priorisiert, kann man schon Vieles möglich machen. Für mich hat das auch was mit Motivation der Mitarbeiter zu tun, sich hier Mühe zu geben...


    Ach, falls es dich beruhigt: Es geht noch schlimmer: Meine Frau wurde vom Schulamt mit 7 Stunden Unterricht an zwei verschiedenen Schulen an vier Tagen pro Woche eingesetzt. Wenn ich einer meiner Lehrkräfte sowas bieten müsste; ich würde vor Scham im Boden versinken.


    Wenn ÖPR und Gleichstellungsbeauftragte in deinem Fall nichts machen können, hilft nur eins: Den Stundenplaner fragen, auf wieviel Stunden du reduzieren musst, um nur noch einen Nachmittag zu haben. Oder doch den Schulleiter überzeugen (hat der einen Stellvertreter oder ist das dann der Stundenplanfuzzi?)

    Kann der Schulleiter einen eigentlich dazu verpflichten, den Eltern eine Nummer (d.h. Handy ODER Festnetz) mitzuteilen?


    Vorweg: Bei uns sind die Lehrkräfte in erster Linie per E-Mail und über Anruf im Sekretariat erreichbar, die Privatnummer hat m.W. kaum jemand rausgegeben (und wir erwarten das auch nicht). Aber: Es gibt ein interessantes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2007:


    "Lehrkräfte haben dafür Sorge zu tragen, dass sie für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern täglich telefonisch erreichbar sind. Zu diesem Zweck kann die Schule die private Telefonnummer der Lehrkraft an die Eltern und Schüler weitergeben. Soweit die Lehrkräfte ihre private Telefonnummer nicht bekannt geben wollen, sind sie verpflichtet, wöchentlich zwei Sprechstunden, jeweils eine nach Schulschluss und eine in den Abendstunden, anzubieten."


    BVerwG 6 P 7.06, Abs. 2.5


    Siehstemal.

    Ich möchte regelmäßig Tutorials erstellen und suche eine gute Bearbeitungssoftware. Kennt wer Camtasia Studio? Sollte ich diese Software verwenden oder weiter suchen?


    Ich habe für eine Online-Lehrerfortbildung eine ganze Reihe Screencasts mit Camtasia 7 erstellt und bin damit sehr gut zurecht gekommen; die Bedienung war einfach und intuitiv und die Ergebnisse qualitativ überzeugend.

    Man kann also "gezwungen" werden, seine Aufsichtspflicht mit einem x-beliebigen Elternteil zu teilen??


    Das hängt von den Bestimmungen in deinem Bundesland ab. Eine Zusammenstellung einiger Vorschriften gibt's hier:
    http://www.schullandheim.de/richtlinien/richtlinien.htm


    Zitat

    Was kann man tun, wenn kein Lehrer mitfahren kann, man keine Eltern mitnehmen möchte und auch aus dem privaten Umfeld keine Begleitpersonen zur Verfügung stehen? Die Fahrt (trotz DIenstpflicht) verweigern bzw. eine schriftliche Dienstanweisung verlangen?


    Kommt drauf an. Wenn in den Richtlinien deines Bundeslandes nicht festgelegt ist, dass zwei Lehrkräfte als Begleitpersonen dabei sein müssen, kannst du gar nichts machen, wenn die Schulleitung dir eine zweite "geeignete" volljährige Person als Begleitung zur Verfügung stellt. Verweigern hätte in diesem Fall dienstrechtliche Konsequenzen; eine schriftliche Dienstanweisung kannst du natürlich immer verlangen.

    Aus der einschlägigen Prüfungsordnung geht hervor:


    Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer der Klasse korrigiert und begutachtet die schriftliche Prüfungsarbeit und bewertet sie mit einer Note.


    Das hervorgehobene Wort ist der Schlüssel zur Antwort: Für die FOS in NRW hab ich auf die Schnelle nichts gefunden, für das Gymnasium gibt es aber z.B. folgende Erläuterung im Lehrplan Deutsch dazu:


    "Die Korrektur einer Klausur setzt sich zusammen aus den Unterstreichungen im Schülertext, [...] den Korrekturzeichen und Anmerkungen [...] und dem Gutachten. Diese Elemente müssen kohärent sein, d.h. das Endgutachten muss mit den Randkorrekturen kompatibel [...] sein, [...]."


    Für Abiturklausuren gilt das Gleiche, mit dem zusätzlichen Hinweis:


    "Sie [die Korrektur] wird dadurch zur überprüfbaren Grundlage der Beurteilung und richtet sich nicht an die Prüflinge, sondern an alle am weiteren Verlauf der Prüfung beteiligten Gutachter."


    Daraus schließe ich, dass das Wort "begutachtet" in der PO für das Fach Deutsch ein Wortgutachten vorsieht, das die Note transparent begründet.

    Antwort für Bayern:


    Angenommen, man arbeitet in einem Bundesland, in dem Landschulheimaufenthalte Pflicht sind:
    Kann ein Fachlehrer zur Mitfahrt verpflichtet werden, wenn der Klassenlehrer noch eine Begleitperson braucht?


    Ja (so wie jede andere Lehrkraft auch). Die Teilnahme an derartigen Fahrten gehört zur Dienstpflicht der Lehrkräfte.


    Zitat

    Kann man als Klassenlehrer die Bedingung stellen, dass man nur fährt, wenn ein anderer Lehrer als Begleitperson mitkommt (also keine Eltern)?


    Nein. Es müssen zwei volljährigen Begleitpersonen sein.

    Was mich mal interessieren würde: Wie stellt ihr denn eigentlich sicher, dass diejenigen Kinder, die lernen wollen und könnten, das auch dürfen, in der ganzen Zeit, in denen sich der Lehrer drum kümmern muss, dass die Rötzlöffel einander nicht an die Gurgel gehen, bzw. die Fälle aufklärt, in denen die Rotzlöffel sich einander an die Gurgel gegangen sind?

    ist das so schlimm im Vergleich zu einem z.B. Melanom????


    Ja, deswegen geht die Bekannte ja auch regelmäßig zum Hautarzt und lässt das anschauen; lt. Hautarzt bestand keinerlei Handlungsbedarf. Die Amtsärztin bestand darauf, das Muttermal operativ entfernen zu lassen und auf die Biopsie zu warten, obwohl der Hautarzt sich eindeutig dagegen ausgesprochen hat.


    Was ich damit sagen will: Wenn du einmal drinsteckst in der Amtsarzt-Maschine, kann das entgegen aller medizinischer Vernunft unangenehm werden. Leute, die regelmäßig ins Fitness-Studio gehen und aufgrund ihrer Muskelmaße einen hohen BMI haben, können ein Lied davon singen.


    Deshalb bleib ich bei meinem Rat: Wenn keine medizinische Indikation besteht, würde ich vor der Lebenszeit-Verbeamtung keinen Arzt aufsuchen.

    Ich glaube als Mann kann man beim Styling nicht so viel falsch machen. Da gibt es wenig, was ganz daneben wäre.


    Ach, darüber lässt sich streiten: Meiner Meinung nach sind z.B. kurze Hosen und (Sport-)Sandalen ein Nogo, auch zerschlissene Jeans und Turnschuhe finde ich persönlich für eine weiterführende Schule unpassend. Ein Teil meines männlichen Kollegiums sieht beide Punkte anders ;)

    Während der Probezeit würde ich persönlich ärztliche Untersuchungen ohne konkrete medizinische Veranlassung vermeiden; es kann immer blöd gehen: Stell dir vor, der Arzt stellt jetzt einen (im Grunde unproblematischen) erhöhten Blutdruck fest; im Herbst fällst du aufgrund irgendeiner Erkrankung 3 Wochen aus. Dann kann es gut sein, dass du aufgrund des Ausfalls vor der Lebenszeitverbeamtung nochmal zum Amtsarzt musst. Dort musst du dann den Befund des Kardiologen auch angeben. Wenn du dann dort auf einen bestimmten Typus Amtsarzt triffst, schickt dich der u.U. wochenlang von einem Spezialisten zum anderen und legt sich bei der entscheidenden Unterschrift quer.


    Wer das für Panikmache hält: Bei einer Bekannten hat sich der Prozess mehrere Monate verzögert, weil der zuständigen Amtsärztin ein Muttermal nicht gefiel...

    Ich laufe jeden Morgen fröhlich durchs Haus (zumindest bemühe ich mich darum ;-)) und bringe jedem, dem ich begegne, ein "Guten Morgen!" entgegen, Schüler, Mitarbeiter, Handwerker, Eltern, egal. Und dabei ist mir völlig egal, wer zuerst grüßt: Grüßen die Schüler zuerst, freue ich mich, grüße ich zuerst, ist es für sie eine wertvolle Erinnerung daran, dass wir uns grüßen.


    Man kann Dinge auch komplizierter machen als sie sind ;)

    Meines Wissens können einmal zugewiesene Besoldungsgruppen nur noch durch gerichtliches Urteil abgesenkt werden.


    Das stimmt - zumindest für Bayern - nicht unbedingt. Mein Vater war lange Jahre Schulleiter einer großen Grundschule in A14 und hat sich dann aus gesundheitlichen Gründen auf die Schulleitung einer kleineren Schule beworben. Er musste damals schriftlich erklären, dass er mit der Absenkung nach A13Z einverstanden ist und so wurde es dann auch gemacht.

    Gruppen- oder Einzelfoto spielt sehr wohl eine Rolle. Wir haben ein Gruppenfoto in der Größe von ca. 550x400px auf der Seite, da ist jedes einzelne Gesicht nur wenige Pixel groß. Damit kann ein Schüler kaum was anfangen, wenn er denn Schindluder treiben möchte. Zudem sind keine zuordenbaren Namen dazu veröffentlicht.

    Klares Versagen der Lehrkräfte an der "Front" wieder einmal.


    Ja, ich finde auch: Wenn da so 500 Leute in schwarzen Kapuzenpullovern und Sturmmasken vorm Schulgelände stehen, sollte man erstmal einen Sitzkreis machen...

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