Beiträge von Scooby

    ein gutes Verhältnis zu den Eltern kann ich aufbauen, indem ich meine Arbeit transparent mache, strukturiert arbeite, lösungsorientiert mit ihnen Strategien für den Lernerfolg ihrer Kinder erarbeite, mir für Fragen und Probleme auch mal kurzfristig Zeit nehmen kann.
    Dafür muss ich ganz sicher nicht abends mit ihnen in der Kneipe sitzen oder nachmittags am WE durch den Wald stapfen.


    Das ist völlig korrekt. Wenn du das alles machst, bist du ohnehin bereit, viel Zeit und Mühe in besagte Zusammenarbeit mit den Eltern auf Augenhöhe zu investieren. Deine Vorschläge als Maxime festgeschrieben brächten aber viele KollegInnen auf die Palme...


    Von der Frage "Elternstammtisch oder nicht?" hängt gute Elternarbeit sicher nicht ab. Entscheidend ist die Haltung, in der Schule Eltern gegenübertritt, ob sie als ebenbürtige Partner oder als lästige Bittsteller empfangen werden.

    Im verlinkten Text steht nur "Die gemeinsame Erziehungsaufgabe, die Schule und Erziehungsberechtigte zu erfüllen haben, erfordert eine von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit." Und gegenseitiges Vertrauen kann man sicher nicht nur auf einem Stammtisch aufbauen. Ich setze eigentlich voraus, dass Eltern zunächst einmal der Schule vertrauensvoll und positiv gegenüberstehen sollten, genauso wie wir einen vertrauensvollen, kooperativen Kontakt suchen. Spezielle vertrauensbildende Maßnahmen ("Lehrer zum Anfassen", private Begegnungen...) sind hier meines Erachtens gar nicht gemeint. Solche Formulierungen sind Teil vieler Erziehungsvereinbarungen, die ich kenne.


    Es ging mir gar nicht um den Elternstammtisch als solches, sondern um die Wertigkeit von "Elternarbeit". Entscheidend (und neu) ist dieser Teil hier aus dem BayEUG:


    In einem schulspezifischen Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten erarbeitet die Schule die Ausgestaltung der Zusammenarbeit; hierbei kann von den Regelungen der Schulordnungen zur Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten abgewichen werden.


    Das dürfte sich bei vielen Schulen noch nicht rumgesprochen haben, dass sie ein solches Konzept erarbeiten müssen (das man freilich auch lustlos aus einer Handreichung abschreiben könnte...).


    Es gab da auch ein Modellprojekt dazu:
    http://www.bildungspakt-bayern…ekte/akzent-elternarbeit/


    Die Vodafone-Stiftung hat dazu auch eine Publikation mit Qualitätskriterien für gute Elternarbeit vorgelegt; im Überblick kann man sich das bei Interesse hier anschauen:
    http://www.vodafone-stiftung.d…oster_qm_elternarbeit.pdf


    Grundsätzlich ist halt die Frage, ob ich als Lehrkraft glaube, dass ein gutes, von gegenseitiger Wertschätzung und Vertrauen geprägtes Verhältnis auf Augenhöhe mir meine Arbeit erleichtert oder nicht. Wenn ich das glaube, dann muss ich mich aktiv um ein solches Verhältnis bemühen; von alleine entsteht das nicht. Wenn ich das eh nicht möchte (weil ich z.VB. glaube, dass die Eltern sich möglichst wenig in die Schule einmischen sollen), dann muss ich natürlich auch auf keinen Elternstammtisch gehen - auch ok. Wir sprechen da über nichts weniger als die Veränderung einer Haltung, die Lehrkräfte Eltern gegenüber mitbringen. Diese Entwicklung kann man mitgehen oder halt nicht.

    So eine Veranstaltung dient (wie jeder Anlass, bei dem Eltern und Lehrkräfte ungezwungen zusammenkommen) dazu, dass Lehrer und Eltern sich kennenlernen und eventuell vorhandene Hemmschwellen abgebaut werden. Man darf nie vergessen, dass viele Eltern ihre eigene Schulbiographie immer noch mit sich herumtragen und deshalb dem System Schule bisweilen mit Vorbehalten oder sogar Ängsten begegnen (außerdem haben auch manche Lehrkräfte Angst vor den Eltern). Dazu trägt natürlich auch bei, dass Schule sich normalerweise immer dann bei Eltern meldet, wenn es Probleme gibt, entweder in Bezug auf die Leistung oder das Verhalten. Stärkenbasiertes Feedback ist nach meiner Erfahrung im System die absolute Ausnahme.


    Wenn ich aber mal in gemütlicher Atmosphäre mit dem Lehrer zusammengesessen bin und festgestellt habe, dass der eigentlich ganz nett ist, mir vielleicht sogar noch erzählt, wie er mein Kind positiv wahrnimmt, dann habe ich bei Fragen oder Schwierigkeiten vielleicht weniger Bedenken, einfach mal anzurufen oder eine Mail zu schreiben. So könnten Missverständnisse im Ansatz geklärt werden, bevor sich ein echtes Problem entwickelt.


    Bei uns hat es sich auf jeden Fall sehr bewährt, dass jeder Klassleiter mindestens einmal im Halbjahr zu einem informellen Anlass einlädt (das kann ein Elternstammtisch sein, aber auch ganz was anderes), wo Dinge "jenseits des Protokolls" angesprochen werden können, wo vor allem aber an der tragfähigen Beziehung zwischen Schule und Elternhaus weitergearbeitet wird.


    Ganz interessant übrigens, dass die Entwicklung der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus in Bayern mittlerweile sogar Gesetzescharakter hat; ich bin nicht sicher, ob sich das schon an allen Schulen rumgesprochen hat ;)


    http://www.gesetze-bayern.de/j….id=jlr-EUGBY2000V28Art74

    Ich orientier mich eh lieber an denen, die mich motivieren. Die anderen sind mir "Wurscht" ;)


    Auch wenn du das wahrscheinlich nur so halbernst gemeint hast: Als Schulleitung neigt man bisweilen dazu, sich bevorzugt mit den Kollegen zu umgeben, die die eigene Vision teilen und kräftig mitbauen, die Schule so zu gestalten, wie man sie sich als Idealist immer so träumt. Ich halte es gerade deswegen für ratsam, immer auch das Gespräch mit denen zu suchen, die zurückhaltender sind, die bisweilen nämlich auch realistischer sind und deren Ansichten es sich lohnt, ernst zu nehmen. Am Ende bewegt sich das Schiff nämlich nur, wenn wenigstens 80-90% rudern und nicht nur die 15-20%, die sich schnell und leicht begeistern lassen.


    Ich hoffe, du weißt auch, wie viel Kritik auch innerhalb der EKD diese (Des-)Orientierungshilfe hervorgerufen hat?


    Ja natürlich. Viel mehr gefreut habe ich mich aber über die überwältigende Zustimmung der Basis zu diesem mutigen und richtungsweisenden Text. Du hast übrigens einige Fragen von weiter oben noch nicht beantwortet. Soll ich die nochmal wiederholen oder findest du sie so?


    2359 Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. [...]
    http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P8B.HTM
    Wenn der Taufpate "verheiratet" ist, klingt das nicht danach, dass er keusch lebt oder dies anstrebt.


    Für uns evangelische Christen haben die Weisungen aus dem Vatikan nur begrenzt bindenden Charakter; ich füge noch ein beherztes "Gottseidank" ein.


    "Angesichts des tiefgreifenden sozialen und kulturellen Wandels ist auch die Kirche aufgefordert, Familie neu zu denken und die neue Vielfalt von privaten Lebensformen unvoreingenommen anzuerkennen und zu unterstützen. Diese Anerkennung ist nicht lediglich als Anpassung an neue Familienwirklichkeiten zu verstehen, sondern als eine normative Orientierung. Vor dem Hintergrund der befreienden Botschaft des Evangeliums geht es darum, das Versprechen der Freiheit und Gleichheit aller Menschen ernst zu nehmen und Gerechtigkeit auch in der Familie umzusetzen.[...]


    Leitende Prinzipien, die sich auf die internationale Geltung der Menschenrechte und die Entwicklung des europäischen Antidiskriminierungsrechts gründen, sind die Gleichberechtigung der Kinder und der Ehefrauen sowie die Anerkennung unterschiedlicher sexueller Orientierungen."


    Zwischen Autonomie und Angewiesenheit: Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken
    Eine Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland

    Die Funktion eines Paten ist, das Kind in seinem christlichen Werdegang zu unterstützen.


    In der Tat. Dürfen Schwule keine Christen sein?


    Zitat


    In Deutschland ist das meines Wissens rechtlich nicht möglich.


    Wieso ist dir dieser Unterschied so wichtig? Empfindest du es als Abwertung der heterosexuellen Ehe, wenn auch andere Partnerschaften nach diesem Status streben? Oder ging's dir nur drum, oberlehrerhaft auf die bewusst gewählte juristisch unsaubere Formulierung hinzuweisen?


    Zitat


    Das gleiche gilt für Migranten, Behinderte, ... Warum so eine Einseitigkeit im Bildungsplan?


    Keine Ahnung, ich kenne den Bildungsplan 2015 gar nicht, er ist ja nicht öffentlich. Die Empörung in BW beruht ja auch auf einer nicht freigegebenen Vorabfassung und auf Hörensagen. Ansonsten gibt es doch viele Stimmen, die eine bessere Integration von Migranten und ein höheres Maß an Inklusion für Behinderte fordern; auch hier gilt wieder, dass die Betonung eines Themas keine Geringschätzung eines anderen Anliegens bedeutet. Ansonsten könnte man doch alle Diskussionen mit dem Argument "Was regst du dich so auf - woanders verhungern die Kinder!" beenden...


    edit: Es gibt eine Stellungnahme der Regierung in BW (die m.E. bildungspolitisch übrigens ganz großen Mist gebaut hat bisher):


    Zitat von Kultusministerium BW

    In den neuen Bildungsplänen sind fünf Leitprinzipien - Berufliche Orientierung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienbildung, Prävention und Gesundheitsförderung und Verbraucherbildung - vorgesehen. Ein eigenes Leitprinzip zum Thema "sexuelle Vielfalt" soll nicht eingeführt werden, jedoch enthalten die oben genannten Leitprinzipien Hinweise zur Verankerung der Thematik als Grundlage für die Arbeit der Bildungsplankommissionen.

    Die Information über die Pluralität von Lebensentwürfen wie auch sexueller Ausrichtungen soll die Kinder und Jugendlichen darin bestärken, sich selbst, aber auch ihr Gegenüber mit Wertschätzung zu betrachten und so zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit zu werden.

    Die Verankerung der genannten Aspekte ist also keine einseitige Berücksichtigung von Partikularinteressen. Sie ordnet sich vielmehr in den Kontext allgemeiner Erziehungsziele ein.


    Klingt nicht unvernünftig das.

    Auch ist fraglich, ob wirklich schon Vor- und Grundschulkinder wissen müssen ...

    Der Taufpate meiner Tochter ist schwul. Die Kinder sind jetzt im Grundschul- und Kindergartenalter. Der Pate, seit vielen Jahren mit einem sehr lieben Mann verheiratet, verbringt gemeinsam mit seinem Mann selbstverständlich viel Zeit mit uns und den Kindern. Die Tatsache, dass ein Mann einen anderen Mann lieben kann und mit ihm zusammenlebt, hat es so ganz selbstverständlich in das Weltbild unserer Kinder geschafft, trotz der Heile-Welt-Dauerbeschallung aus allen Conny-Medien ;)


    Kinder haben keine Vorurteile, die übernehmen sie aus ihrem Umfeld...


    Achja, und eins noch. Für viele schwule und lesbische Menschen, mit denen ich mich unterhalten habe, war die Schulzeit kein besonderer Spaß. Ein höheres Maß an Aufmerksamkeit und Sensibilisierung gegenüber sexueller Identität würde Schule auf jeden Fall nicht schaden. Ob man das allerdings von oben verordnen kann, ist sowieso fraglich.


    Der Petent Stängle ist übrigends Referatsleiter beim Realschullehrerverband in BW. Der Verband hat sich zwar von der Petition, nicht aber von Stängle distanziert. Wer Zeit und Lust hat, kann denen das ja auch noch per Mail nahelegen, dass das ein empfehlenswerter Schritt wäre.

    Ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen, haben doch beide Seiten sehr nachvollziehbare Anliegen genannt:

    • Unser Schulsystem, vor allem dort, wo es in seinen tradierten Formen verwirklicht ist (z.B. noch in Bayern) bringt ziemlich gute Ergebnisse hervor. Das sollte uns dazu ermuntern, neue Ideen nur dort aufzunehmen und umzusetzen, wo sie ihre Wirksamkeit bereits erwiesen haben.
    • Dennoch findet vor allem an Realschule und Gymnasium sehr viel Unterricht statt, der darauf angelegt ist, dass die Schüler kleine Häppchen auswendig lernen, auf Kommando wiedergeben können und einen großen Teil davon anschließend wieder vergessen. Es gibt gute Gründe, diese Art des Lernens als anachronistisch zu empfinden und nach neuen, wirkungsvolleren Lernwegen zu suchen.
    • Die Fähigkeit, selbstgesteuert Wissen zu erwerben (sprich Informationen zu recherchieren und zu reorganisieren) gewinnt dabei an Bedeutung.
    • Es wäre schön, wenn Lehrkräfte ihren Beruf mit Freude und Motivation ausüben (wie in jedem anderen Beruf auch) und dabei aber eine klare und professionelle Abgrenzung zur Selbstaufopferung ziehen. Nur weil das, was ich mache, eine hohe gesellschaftliche Relevanz hat, heißt das nicht, dass ich verpflichtet bin, mich dafür aufzuarbeiten oder privates Geld oder über die Maßen Freizeit in meinen Beruf zu investieren. Wo diese Grenze ist, kann nicht allgemein festgelegt werden; da muss jeder in einem bestimmten sinnvollen Rahmen selbst rausfinden, womit er zufrieden ist.
    • Es gibt beim Thema Schule eine gewisse Tendenz dazu, die für sich selbst als richtig erkannten Wege als allgemeingültig zu erklären und diese mit einem gewissen missionarischen Eifer zu verteidigen. Das trifft für alle Seiten der Bildungsdiskussion zu und führt in der Regel nicht dazu, dass irgendwas besser wird oder irgendjemand von irgendwas überzeugt wird.

    Ich denke, wer sich die Schulleitung antut, macht es wirklich nicht des Geldes wegen.


    Das stimmt sicherlich. Und in der Grund-/Mittel-/Hauptschule ist die Besoldung der Schulleiter in der Tat mehr ein schlechter Witz, zumal bei diesen ja auch die Stundenentlastung noch geringer ist als in den anderen Schulformen. Allzu gering schätzen sollte man den finanziellen Aspekt nun aber auch wieder nicht; in der Realschule in Bayern liegt der Unterschied zwischen einer Lehrkraft und dem Schulleiter/Konrektor in den oberen Altersstufen bei über 1000,- Euro im Monat. Auf die Jahre gerechnet und vor allem bei Betrachtung der Pensionshöhe ist das durchaus ein nennenswerter Betrag, wenngleich sich Führungskräfte aus der Wirtschaft über die Gehaltsdifferenz zwischen Mitarbeitern und Führungskräften vermutlich kaputtlachen würden.

    Darf ich mal anders herum fragen? Wann genau endet denn dann mein Dienst?


    Das ist gar nicht so leicht zu sagen, weil durch die Verteilung der Aufgaben in solche, die in der Schule zu erledigen sind und solche, die man auch woanders (z.B. zu Hause) erledigen kann, dienstliche Tätigkeiten bei Lehrkräften immer wieder durch private Tätigkeiten unterbrochen werden. Grundsätzlich gibt es natürlich eine Regelarbeitszeit, bei bayerischen Beamten sind das z.B. 41 Stunden pro Woche bei 30 Urlaubstagen. Jetzt kann man vielerlei Rechnungen anstellen, wie viel Lehrkräfte im Schnitt in den Ferien (14 Wochen pro Jahr abzgl. Feiertage, die während der Ferien liegen) arbeiten und wie viele Wochenstunden dann da am Ende rauskommen; da landet man dann je nach Betrachtungsweise bei ca. 46-52 Wochenstunden für eine Vollzeitkraft; bei TZ dann entsprechend anteilig weniger. Das muss man rein zeitmäßig erstmal arbeiten (und da macht man noch keine Stunde zuviel).


    Zitat

    Die Unterrichtszeiten sind klar geregelt, dann können noch Pausenaufsichten vor der Schule hinzukommen, Nachmittagstermine, Dienstbesprechungen, Vorbereitung, Klassenarbeiten, Vertretungsbereitschaften außerhalb meines Unterrichts...?


    Sowas sollte in der Dienstordnung des jeweiligen Landes geregelt sein.


    Zitat

    Ich arbeite beispielsweise momentan recht wenige Stunden (in Elternzeit) und muss aus diversen Gründen momentan extrem viel in der Schule sein, wahnsinnig viele Sachen von zu Hause aus machen und frage mich, wann denn bitte mal meine Dienstzeit beendet ist?


    Teilzeitkräfte werden da leider häufig benachteiligt. An meiner Schule gilt die Regel, dass die Anwesenheit bei außerunterrichtlichen Terminen sich nach dem Teilzeitmaß richten sollte; wenn also jemand eine 1/3-Stelle hat, dann sollte er auch nur bei jedem dritten Nachmittagstermin anwesend sein. Das lässt sich leider nicht immer durchhalten, aber ganz überwiegend kriegen wir das so gut hin. Man muss den TZ-Leuten halt beibringen, ohne schlechtes Gewissen immer nachzufragen, ob man wirklich da sein muss (das mögen andere Schulleitung ganz anders sehen!). Ich habe es leider auch schon erlebt, dass es Schulen gibt, die TZ-Leute als Verfügungsmasse sehen und den Leuten teilweise extra blöde Stundenpläne machen, um viele Anwesenheitstage zu produzieren; dann können die TZ-Kräfte wiederum viele Vertretungen schieben, weil sie ja wenig eigenen Unterricht haben - finde ich ein Unding. Bei uns halte ich es so, dass wir die Stundenzahl durch 4,5 teilen und dann aufrunden. Bei 9 Stunden kann ich also zusagen, dass ich das an zwei Tagen unterbringe; bei 10 bemühe ich mich, ab 11 wird's erfahrungsgemäß ziemlich schwierig.


    Zitat

    Bei mir wäre diese Gesprächszeit beispielsweise nicht möglich, da ich nach der 6. Stunde meine Kinder abholen muss.


    Abgesehen davon, dass man da evtl. auch mal eine Viertelstunde später kommen kann (je nach Betreuungssituation), ist das ein völlig anderer Fall. Die TE hat den Elterntermin nach meinem Verständnis abgelehnt, weil sie im Januar eine Prüfung hat (?).

    Nun haben einige Schüler schon in Aufgabe 1.2 ansatzweise dargestellt, wie diese sich beeinflussen. Was macht ihr dann?


    Ich würde dazu neigen, an dieser Stelle die volle Punktzahl zu geben, weil ich das Problem mindestens zum Teil in der Fragestellung angelegt sehe: Die Frage 1.2 besteht ja aus mehreren Teilfragen:
    - Wie sieht ein weit verbreitetes Fremdbild alter Menschen aus?
    - Inwiefern teilt die Patientin dieses [Fremdbild]?
    - Welches Bild zeichnen dagegen die Medien von alten Menschen [Fremdbild]?
    - Wie sehen die alten Menschen sich selbst? [Selbstbild]


    Dadurch, dass diese vier Themenaspekte in der Fragestellung nicht so klar abgegrenzt daherkommen, kann es leicht passieren (ist vielleicht sogar intendiert?), dass die Schüler bei der Beantwortung Aspekte vermischen (schlecht) oder zueinander in Beziehung setzen (gut). Tun sie dies aber, nehmen sie u.U. Antwortmöglichkeiten aus der Frage 1.3 vorweg, was ihnen m.E. folgerichtig nicht zum Nachteil werden sollte.

    Die Vorstellung, dass eine Schulleitung mit zwei Tagen Vorlaufzeit die Präsenzpflicht von Lehrkräften ohne zwingende dienstliche Gründe freihändig anordnen kann,


    Lies genauer:


    a) Ich halte eine Vorlaufzeit von zwei Tagen für einen 15-minütigen Gesprächstermin unmittelbar im Anschluss an den eigenen Unterricht für ausreichend (--> persönliche Meinung).
    b) Die Lehrkräfte entscheiden dienstrechtlich betrachtet nicht völlig frei über ihre Arbeitszeit außerhalb des Unterrichts.


    Die Verknüpfung zwischen a und b hast du selbst hergestellt...


    Aber jetzt nochmal für mich zum Verständnis: Es scheint ganz überwiegend Konsens zu sein, dass es völlig unzumutbar ist, mit zwei Tagen Vorlaufzeit der Bitte nach einem viertelstündigen Gespräch im Anschluss an die eigene letzte Stunde (also z.B. von 13:00 Uhr bis 13:15 Uhr) nachzukommen. Wo genau ist denn da eigentlich das Problem? Es ist ja nun nicht so, dass die Eltern einen zweistündigen Termin um 17:30 Uhr haben wollten. Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir das jemand so erklärt, dass ich das auch verstehe (und bitte keine "Da geht es ums Prinzip"-Erklärungen...)

    De jure werde ich nach meiner Stundenverpflichtung bezahlt. Solange das so ist, ist in Zeiten von zunehmender Bürokratisierung, Verwaltungswahnsinn, Ausbau des Ganztags und Einführung der Inklusion zum Nullkostentarif pädagogisches Pathos wenig überzeugend und für mich persönlich inakzeptabel. Befindlichkeiten und Irritationen der SL ebenfalls.
    (Gerne darf der Dienstherr die Dienstpflichten weiter konkretisieren und dabei realistische Zeitaufwände einrechnen. Im Anschluss daran darf er gerne darüber nachdenken, wie die Mehrarbeit zu besolden ist.


    Zumindest in Bayern sollte man da zurückhaltend sein, "de jure" zu argumentieren, wenn man sich die allgemeinen Dienstpflichten der Lehrkraft mal so anschaut, wie sie in der Lehrerdienstordnung festgeschrieben sind; ich empfehle zum eingehenden Studium da besonders die § 2-9:
    http://tiny.cc/saa66w


    Zitat daraus:



    § 9a
    Außerunterrichtliche Dienstpflichten


    1Zur Wahrnehmung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule hat die Lehrkraft über den planmäßigen Unterricht und die damit in Zusammenhang stehenden dienstlichen Verpflichtungen hinaus in angemessenem Umfang außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen. 2Die außerunterrichtlichen Aufgaben richten sich auch nach dem Profil der Schule; dazu zählen aber neben den Verpflichtungen aus § 4 Abs. 1 insbesondere die nachfolgenden Aufgaben:


    − die Vorbereitung des neuen Schuljahres,
    − die Erledigung von Verwaltungsgeschäften,
    − die Teilnahme an dienstlichen Besprechungen,
    − die Mitwirkung an der Aus- und Fortbildung der staatlichen Lehrkräfte und an staatlichen Prüfungen,
    − die Weiterentwicklung und Sicherung der fachlichen und pädagogischen Qualität der Schule,
    − die Planung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen im Rahmen der inneren Schulentwicklung,
    − die ständige Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Eltern sowie des Kontakts zu den Ausbildenden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern der Beschäftigungsbetriebe,
    − die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern,
    − die Gestaltung des Schullebens.


    Ja, da steht nichts von Fristen und Anwesenheitspflichten. Grundsätzlich wäre es aber nach bayerischem Dienstrecht völlig problemlos, selbst sowas wie Anwesenheit in den Ferien anzuordnen oder Kernzeiten der Anwesenheit in der Schule festzulegen. Macht keiner, will auch keiner. Die Vorstellung, dass eine Lehrkraft allerdings vollumfänglich ihr eigener Herr über die Terminplanung außerhalb des Unterrichts ist, ist allerdings zumindest für BY dienstrechtlich nicht haltbar.

    Gerade eben teilte mir eine Kollegin mit, dass mich übermorgen Mittag zwei Eltern nach meiner letzten Stunden sprechen wollen.


    Auch wenn der Kommunikationsweg eigenartig ist (bist du für die Eltern nicht direkt erreichbar?), halte ich das für eine völlig ausreichende Vorlaufzeit. Und ja, grundsätzlich erwarte ich mir schon, dass Lehrkräfte nach ihrem Unterricht für Anliegen der Eltern und Schüler auf Anfrage zur Verfügung stehen. Wenn man da selbst schon einen Termin ausgemacht hat, kann man das ja so kommunizieren; grundsätzlich finde ich zwei Tage im Voraus aber - wie gesagt - völlig ok.


    Ich selbst biete Eltern in der Regel am selben Tag oder am nächsten Tag einen Termin an, soweit es der Kalender zulässt; grundsätzlich verfügbar bin ich dabei in der Zeit von 8-17 Uhr.


    Offen gestanden: Ich bin immer wieder überrascht, mit welcher Selbstverständlichkeit Lehrkräfte ihre Dienstzeit mittags für beendet erklären. Ich habe grade jüngst erst auf dem Abfragezettel für den Elternsprechtag meiner Tochter vermerkt, dass ich um Rückmeldung per E-Mail mit einem Terminvorschlag für einen Sprechtermin am Nachmittag bitte, da ich vormittags keine Sprechstunde besuchen kann. Die Antwort kam eine Woche später (nicht per E-Mail, sondern handschriftlich auf eben jenem Zettel): Dies sei leider nicht möglich, schrieb die Lehrkraft, da sie am Nachmittag nicht in der Schule sei. :thumbdown:

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