"Die Erste Lehramtsprüfung ist nicht bestanden, wenn die Erste Staatsprüfung nicht erfolgreich abgelegt wurde (§ 31) oder eine Fachnote unter Berücksichtigung von § 12 Abs. 2 schlechter als „ausreichend“ ist."
Wie gesagt, aus diesen Paragraphen werde ich nicht schlau. Also meine Frage ist anders formuliert, ob man durchfällt, selbst wenn man im universitären Teil in einem Fach im Schnitt 1,0 hat, aber im Examen selbst in diesem Fach schlechter als 4,5 ist!
Und deshalb finde ich, dass dieses "oder" in §6 irgendwie wenig Sinn ergibt, denn die Fachnote wird ja berechnet aus dem universitären Teil und dem Staatsexamen (Staatsprüfung!?) Wie sollte man dann in der Fachnote überhaupt schlechter sein als 4,5, wenn man in der Examensprüfung selbst im Schnitte nicht schlechter sein dürfte als 4,5 und auch im universitären Teil mindestens 4,5 haben muss!?
Verstehst du, was ich meine?
Danke trotzdem