Beiträge von Seph

    Sowas wie Fachkonferenzvorsitzende? Wobei die ja gewählt werden.

    So verstehe ich das auch. Klar werden die gewählte, deswegen kann eine Beförderungsstelle auch nicht nur daran hängen

    Nein, das ist nicht zwingend so. Insbesondere sieht das NSchG keine Wahl der Vorsitzenden vor. Die Gesamtkonferenz einer Schule kann sich - und damit auch den Fachkonferenzen - eine eigene Geschäftsordnung unter Berücksichtigung der Vorgaben des NSchG geben. Ansonsten ist als Orientierungspunkt noch immer der alte Erlass "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen" maßgeblich. Dort heißt es:


    Zitat

    Den Vorsitz der Fachkonferenz führt die Lehrkraft, die als Inhaberin oder Inhaber eines höherwertigen Amtes mit dieser Aufgabe betraut oder von der Schulbehörde damit beauftragt worden ist. Ist keine Lehrkraft betraut oder beauftragt worden, so führt den
    Vorsitz die Lehrkraft, die als Mitglied der Fachkonferenz dazu gewählt worden ist. In diesem Fall gilt die Wahl für zwei Schuljahre; Wiederwahl ist möglich.

    Die Mutter kann in einer solchen, für sie sehr herausfordernden Situation bestimmt kein Protokoll schreiben.

    Das Protokoll muss nicht in der Gesprächssituation entstehen. Ich meine damit eher eine schriftliche Zusammenfassung für sich selbst, die man im Nachgang anfertigt und der Schule noch einmal zuschickt. Das stellt bereits sicher, dass man nicht aneinander vorbeigeredet bzw. Aspekte unterschiedlich interpretiert hat.

    Aber wir möchten gerne im Vorfeld wissen, ob die Schule die Begleitung anderer Personen ablehnen kann.

    Das wurde ja bereits beantwortet. Die Schule ist zur Zusammenarbeit mit Eltern, nicht jedoch mit anderen Personen, die diese mitführen möchten, verpflichtet. Ich persönlich würde als Lehrkraft übrigens auch keine Gespräche in Anwesenheit unbekannter weiterer Personen führen wollen.

    Ich würde das sehr gerne machen, aber ich habe exakt das gleiche Problem: ein besonderes Kind zu Hause, für das ich keine Betreuung bekomme. Dazu käme noch eine Fahrzeit, die nicht mal in die Kindergartenzeit unserer Kleinen passt. Geht leider nicht.

    Es wird sich für die Eltern doch irgendwie eine zweite erwachsene Person zur Begleitung auftreiben lassen. Ansonsten wird das Gespräch eben alleine geführt und ein Gesprächsprotokoll angefertigt, welches man der Schule schriftlich nochmal vorlegt nach dem Motto "Habe ich die Ergebnisse unseres Gespräches so korrekt erfasst?".

    Fachobleute sind in der Regel A14er, sie haben die Aufgabe die Arbeit in ihrem Fach zu organisieren.

    Oft genug nicht einmal das. Wenn man sich die Ausschreibungen von A14 Stellen anschaut, dann gibt es doch einige Schulen, die die Stellen unabhängig von Fachobschaften vergeben. Und das liegt in Anbetracht des schmalen Stellenkegels nicht daran, dass die Fachobleute bereits alle "versorgt" sind. Das ändert aber natürlich nichts an deinen weiteren Ausführungen, sondern macht das nur noch deutlicher, was du zurecht schreibst:

    Sobald eine personalrechtliche Weisung notwendig wäre, ist das Aufgabe der Schulleitung. Die Arbeiten von KuK kriegt der Fachobmann bei uns nur dann in die Hand, wenn Eltern mit Beschwerden darüber bei der Schulleitung stehen, dann lässt sich der Schulleiter idR vom Fachobmann beraten, ob Arbeit und Bewertung für das Fach angemessen sind.

    Humblebee , Moebius oder auch Seph : Ist das die übliche Vorgehensweise in NDS?

    Nein, mit Sicherheit nicht. Das ist einerseits unnötiges Mikromanagement und andererseits schlicht übergriffig. Eine Durchsicht und Stellungnahme - dann aber im Sinne der stützenden Fürsorge für die Kollegen - kann dann sinnvoll sein, wenn es um die Genehmigung einer Arbeit durch den SL bei zuvielen "Unterschreitungen" geht.

    Meine Fachobfrau hat mir untersagt, die Klassenarbeiten an die Schüler:innen zurückzugeben, bevor sie überprüft hat, ob ich alle Korrekturzeichen (es geht um 100 % richtige Anwendung) korrekt verwendet habe. Es handelt sich um den Fremdsprachenunterricht in der Sek. I.

    Meine Frage: Wenn ich ihrer Anweisung nicht nachkomme, den gesamten Klassensatz erneut durchzusehen und ihr vorzulegen, verletze ich damit meine Dienstpflicht?

    Damit überschreitet sie ihre Kompetenzen bei weitem. Die Klassenarbeit braucht nicht erst die Freigabe einer anderen Lehrkraft (übrigens: nicht einmal die des Schulleiters), um von dir korrigiert, bewertet und zurückgegeben zu werden. Ich persönlich würde der Kollegin vermutlich noch sehr deutlich mitteilen, was ich von dieser Idee halte. Ich sehe darin eine Art Machtspiel gegenüber einer "frischen" Lehrkraft, welchem bestimmt entgegengetreten werden sollte.

    Als ich mich aus dem Dienst entlassen lassen habe, musste meine LK Fahrt z.B. neu besetzt werden. Kommt ab und an vor. Oder schwangere Kollegen verkünden, dass sie nicht mitfahren werden o.ä.

    Danke. Das kann ich mir gut vorstellen. Damit entfernen wir uns inzwischen aber weit vom Ausgangspunkt der Diskussion, nämlich dass es wegen der bösen Kollegen mit Kindern immer die Kollegen ohne Kinder beim kurzfristigen Einspringen trifft.

    Ich könnte nur mit wichtigen nicht aufschiebbaren Gründen mich verweigern. Keine Lust oder mir zuviel Verantwortung gehören nicht dazu.

    Unaufschiebbare private Termine in der dienstfreien Zeit können auch Lehrkräfte ohne Kinder haben. Und wie gesagt: wer hier mit Nachweispflichten der Beamten an den Dienstherrn käme, möge andersherum mal den Dienstherrn in die Pflicht nehmen, die Zumutbarkeit der Dienstreise nachzuweisen.

    Und wer fährt dann?

    Das soll die Sorge der Schulleitung sein. Im Zweifelsfall halt niemand und die Fahrt fällt aus.

    Ich müsste Attest oder Pflege der Eltern vorweisen. Kann ich nicht.

    Auch bei sehr kurzfristigen Anfragen? Auf welcher Grundlage denn? Man kann den Spieß auch einfach mal umdrehen: die SL möge nachweisen, wie das Dienstgeschäft innerhalb der Arbeitszeitrichtlinien erledigt werden kann. Volle Kostenübernahme versteht sich dabei von selbst.

    1. selbst erlebt.

    Man erlebt in Schule so einiges, was rechtlich nicht sauber ist. Davon zeugen viele der Themen hier im Forum.

    2. was heißt kurzfristig? auch ein paar Wochen?

    Wer weiß denn ein paar Wochen vorher bereits, dass der eigentlich geplante Kollege X, der die Fahrt beantragt hatte, zum Zeitpunkt der Fahrt ausfällt?

    Ich dachte, es ging um ungewollte Aufgaben. Und natürlich müsste ich genauso bei Klassenfahrten einspringen, wenn der Kollege am Vortag erkrankt. Bei 2 Ausflügen und einem Austausch ist das bereits passiert, da es Eltern im Kollegium so kurzfristig nicht zugemutet werden kann. Es ist nur Jahre her, jetzt müssen jüngere heran und ich weiß nicht, ob es immer freiwillig ist. Die Chemiesammlung wurde ich nicht mehr los und bei der 2. Und 3. habe ich mich wirklich gewehrt.

    Nein, müsstest du nicht. Es spielt einen großen Unterschied, ob man kurzfristig eine Unterrichtsstunde vertreten soll, ob man während der üblichen Dienstzeit eine über Unterricht hinausgehende Aufgabe übernehmen soll oder ob man kurzfristig auf eine mehrtägige Fahrt gehen soll. Das ist auch einer Lehrkraft ohne Kinder nicht zumutbar.


    Einer SL, die der Meinung wäre, man müsse sich auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten jederzeit bereit halten, um kurzfristig einzuspringen, dürfte man getrost den Vogel zeigen.

    Also ich habe zwei kurzfristige Einspringen erlebt: es waren Kinderlose, die ‚angefragt‘ wurden.

    Als ich nach einem Backup suchte, sollte ich zwar selbst suchen, die mir vorgeschlagenen KuK waren alle kinderlos und es war ebenfalls die Begründung.

    Ich will gar nicht ausschließen, dass diese Kollegen die ersten Ansprechpartner sein könnten. Und ja, es ist für Eltern mit Kinder etwas schwieriger, sehr kurzfristig alles umzuorganisieren. Ich habe aber bisher weder erlebt, dass Kollegen mit Kindern grundsätzlich nicht auf Klassenfahrt fahren würden noch dass Kollegen ohne Kinder zu solchen gezwungen würden....schon gar nicht bei kurzfristigem Einspringen.

    PS: Nicht alle Kollegen mit Kindern haben Kinder in einem Alter, die eine Betreuung "rund um die Uhr" notwendig erscheinen lassen und die ständig fehlen würden. Da geht es um 2-3 Personen in jedem Kollegium mit entsprechenden Allüren. Und wir brauchen auch nicht so zu tun, als würden solche Allüren nur bei Kollegen mit Kindern auftreten.

    Was wäre das?

    Großflächige Zwangswerbungen von Microsoft, die eingeblendet werden und nicht dauerhaft beseitigt werden können. Die kommen zugegebenermaßen eher selten vor.

    Aha. Kannst du dazu ein paar mehr Details geben? Seit diesem Schuljahr laufen die Schulrechner bei uns auch unter Windows 11. Bedeutet das, dass unter meinem Namen bereits ein Microsoft-Konto angelegt wurde, von dem ich bisher nichts wusste? Oder reicht es, wenn die Adminininnen solcherlei Konten haben, um die Geräte ans Laufen zu bekommen?

    Zu Schulrechnern kann ich da wenig sagen, mir ging es um meinen privaten Rechner zu Hause. Das hätte ich deutlicher kenntlich machen sollen.

    KuK ohne Kinder werden bei Krankheitsfällen bevorzugt als Springer auf Fahrten geschickt, da die Schulleitung davon ausgeht, dass diese flexibler planen können, weil sie Zuhause nicht "gebraucht" werden.

    Und wie weist die Schulleitung Lehrkräfte gegen ihren Willen dazu an, kurzfristig als Springer auf Fahrten zu fahren?

    Warum wollt ihr unbedingt Windows 10 behalten und dann für die Updates Geld ausgeben?

    Weil Windows 11 einige sehr nervige Eigenschaften hat, die bei Windows 10 noch nicht so zu Buche schlagen. Dazu gehören z.B. Scoobe-Screens, der Zwang zur Nutzung eines Microsoft-Kontos, dürftiger Schutz der Privatsphäre usw.

    Losgelöst von der rechtlichen Situation und dem Prinzip der Alimentation sind das falsche Anreize. Der öffentliche Dienst sollte besonders familienfreundlich sein. Aber in einem gewissen Maße muss man sich auch überlegen, dass man die andere Leute erreicht. Es hieß schon vor 20 Jahren: Wer viele Kinder haben möchte, soll in den öffentlichen Dienst gehen. Aber das sind dann auch die Leute, die zwischendurch mal ein paar Jahre weg oder in Teilzeit sind. Dann sind die Leute ohne Kinder nicht nur finanziell schlechter gestellt, sondern müssen ggf. auch bei der Stundenverteilung etc. Rücksicht nehmen. Wer am Ende am meisten leistet, bekommt am wenigsten Geld. Grundsätzlich ist das auch alles ok. Aber so wie es jetzt in NRW ist, ist es einfach zu weit auseinander.

    Man liest hier die typischen Allgemeinplätze, die schnell hingeschrieben, aber i.d.R. selten fundiert sind. Daher mal ganz konkret:

    Wieviele Kolleginnen und Kollegen mit mehr als 2 Kindern habt ihr denn?

    Welchen Anteil am Gesamtkollegium macht das aus?

    Leisten Kolleginnen und Kollegen mit Kindern wirklich weniger als solche ohne Kinder? Woran machst du das fest?

    Wie genau schlägt sich die Eigenschaft Kinder zu haben oder nicht bei euch an der Schule auf die Stundenverteilung nieder?

    ......

    Hallo zusammen,
    ich soll für unsere Schulleitung ein passendes Zeugnisprogramm finden. Im Netz gibt es ja eine ganze Menge Angebote, daher dachte ich, ich frage mal direkt hier nach euren Erfahrungen: Welche Programme nutzt ihr und was ist euch dabei besonders wichtig? Wenn ihr euer Bundesland angebt, wäre das hilfreich, da die Zeugnisdarstellung ja überall etwas anders geregelt ist.

    Auf meiner Liste stehen bisher edoop und K&S. Mich würde interessieren, wie zufrieden ihr damit seid – oder ob ihr vielleicht andere Lösungen empfehlen könnt.:)

    Easygrade von K&S scheint für Hessen bislang nicht adaptiert zu sein, bei edoop (und vermutlich auch bei anderen Anbietern) lohnt sich sicher die Rücksprache mit dem Schulträger, da bei flächendeckenden Lösungen günstigere Lizenzmodelle möglich sind, als wenn jede Schule alleine losläuft. Gab es hier schon eine Rücksprache der SL mit dem Träger?

    Wir wollten auf LEB-online umstellen, das ist gescheitert, nun sind wir bei EDoop gelandet.

    Darf ich kurz fragen, was da schief ging? LEB-online kann ja direkt in WebUntis integriert werden. Ich weiß natürlich nicht, ob ihr Untis überhaupt nutzt. Bei uns in der Region ist das vergleichsweise verbreitet, kann aber auch am Träger liegen (siehe oben).

    Auf Trainerschein geht der TS nicht ein. Dass das unter bestimmten Vorraussetzungen möglich ist, weiß ich, war hier aber nicht gefragt. Er schreibt "ohne jegliche Ausbildung" und darauf bezog sich meine Antwort.

    Auch hier: Ein Trainerschein ist ein geeigneter Nachweis für die entsprechende Sachkunde in einem Bewegungsfeld, aber nicht die einzig mögliche Variante. Er schrieb im Übrigen von "keinerlei Ausbildung in Sport" in Bezug auf Sport als Unterrichtsfach. Deine Aussage, es bedürfe einer Fakultas für die Erteilung von Sportunterricht, ist aber völlig unabhängig davon schlicht falsch.

    Natürlich bedarf es einer Fakultas für das Fach.

    Nein, das stimmt natürlich nicht so pauschal. Die unterrichtende Lehrkraft muss mit den Sicherheitsanforderungen der jeweils angebotenen Sportarten/-bereiche vertraut sein und muss bei einem Unfall Sofortmaßnahmen ergreifen können. Am ehesten nachweisen lässt sich das über zumindest Übungsleiterscheine der entsprechenden Sportarten, die wiederum im Sport-Studium oftmals bereits integriert sind. Das schließt aber nicht aus, dass auch andere Lehrkräfte entsprechende Sachkunde für bestimmte Sportbereiche mitbringen.

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