Sowas wie Fachkonferenzvorsitzende? Wobei die ja gewählt werden.
So verstehe ich das auch. Klar werden die gewählte, deswegen kann eine Beförderungsstelle auch nicht nur daran hängen
Nein, das ist nicht zwingend so. Insbesondere sieht das NSchG keine Wahl der Vorsitzenden vor. Die Gesamtkonferenz einer Schule kann sich - und damit auch den Fachkonferenzen - eine eigene Geschäftsordnung unter Berücksichtigung der Vorgaben des NSchG geben. Ansonsten ist als Orientierungspunkt noch immer der alte Erlass "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen" maßgeblich. Dort heißt es:
ZitatDen Vorsitz der Fachkonferenz führt die Lehrkraft, die als Inhaberin oder Inhaber eines höherwertigen Amtes mit dieser Aufgabe betraut oder von der Schulbehörde damit beauftragt worden ist. Ist keine Lehrkraft betraut oder beauftragt worden, so führt den
Vorsitz die Lehrkraft, die als Mitglied der Fachkonferenz dazu gewählt worden ist. In diesem Fall gilt die Wahl für zwei Schuljahre; Wiederwahl ist möglich.