Beiträge von Seph

    Die Krux dürfte darin liegen, dass die Prüfung ohne vollständige Prüfungskommision gar nicht hätte stattfinden dürfen und die spontane Anordnung der Durchführung trotz unvollständiger Kommision vermutlich rechtswidrig war. Dem Anwärter wird nach der Prüfung das Ergebnis mitgeteilt und erläutert, diese Mitteilung steht aber explizit unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch das Lehrerprüfungsamt. Im schlimmsten Fall ist es also technisch korrekt, diese Prüfung aufgrund des Rechtsmangels nicht anzuerkennen, obwohl sie stattfand. Aber das kann ein Spezialist wesentlich besser einschätzen.


    Dass es ein unsäglicher Vorgang ist, einen solchen eklatanten Fehler auf dem Rücken des Prüfling auszutragen, ist davon unbenommen und völlig klar.

    Dieser Auffassung schließe ich mich überhaupt nicht an. Das ist hier auf einem derart allgemeinen Level, dass das hier noch keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls ist. Wenn man sich Dokumente schicken lässt, Briefe schreibt etc. sieht das schon wieder anders aus.

    Aber der allgemeine Rat in einem Forum „das müsste eigentlich ein Verwaltungsakt sein, dem man ggf. Widersprechen kann“, ist keine unzulässige Rechtsberatung. Bzw ich würde gerne mal wissen, wie du darauf kommst, dass es das ist.

    Bolzbold hat in keiner Weise behauptet, diese Schwelle sei derzeit bereits überschritten. Es wurde aber vollkommen zurecht darauf hingewiesen, dass eine sinnvolle Planung des weiteren Vorgehens entsprechende Auseinandersetzung mit den Details des konkreten Vorgangs erfordert und das im Forum weder zu leisten ist noch zulässig wäre.


    Ich schließe mich daher der Empfehlung an, hier so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Prüfungsrecht hinzuzuziehen.

    Hat irgendjemand einen Rat für mich oder von einem ähnlichen Vorgang gehört?

    Das klingt zunächst einmal äußerst ungewöhnlich und mir ist bislang auch kein vergleichbarer Fall bekannt. Ich persönlich würde dem Prüfungsamt vermutlich mit Verweis auf die auf Anordnung des Prüfungsvorsitzenden tatsächlich stattgefundene Prüfung und unter Vorlage der Bescheinigung über das Bestehen des 2. Staatsexamens meine Irritation über diesen Vorgang schriftlich ausdrücken und mich in diesem Rahmen nach der Rechtsgrundlage der dennoch angesetzten Wiederholung erkundigen. Vor diesem Hintergrund: in welchem Bundesland befinden wir uns hiermit? Ein Blick in die Prüfungsordnung könnte sehr aufschlussreich für das weitere Vorgehen sein.

    1.) Du unterschreibst deine Planung mit dem Zusatz, dass du diese selbständig und ohne fremde Hilfe erstellt hast.

    2.) Kein Mentor/keine Mentorin setzt sich der Gefahr aus, dass beim Nichtbestehen er/sie daran schuld ist.

    Ich habe bei meinen Referendaren/Referendarinnen die Entwürfe am Tag vor der Prüfung erhalten und nur formelle Fehler oder Tippfehler korrigiert, sowie auf logische Brüche im Ablauf hingewiesen. Für alles andere wäre es sowieso zu spät gewesen.

    Es ist durchaus Usus, dass die Planungen für die Examensstunden vorab mit den Mentoren (und auch anderen Kollegen) besprochen werden und diese selbstverständlich "ihren Senf dazu geben" können. Das steht auch nicht im Widerspruch dazu, die Planung dennoch selbständig und ohne fremde Hilfe erstellt zu haben. Es gehört zu unserem Berufsbild, sich auch über Planung und Durchführung von Unterricht auszutauschen.


    Mir ist übrigens in all den Jahren noch kein einziger Fall untergekommen, in dem ein Anwärter nicht bestanden hätte, weil der Mentor noch einmal über die Planung drüber geschaut hat. Dir etwa? Wie ich bereits mehrfach hier im Forum schrieb: in den Fällen des Nichtbestehens hatte sich dieses bereits lange vorher in der Ausbildung bereits abgezeichnet und hing oft mit einer gewissen Beratungsresistenz zusammen....also gerade dem Gegenteil von "sich durch Mentoren und Ausbilder unterstützen zu lassen".

    Ich finde diese Fachkonferenzen mit Eltern absolut kurios!
    Hier in Bayern gibt es sowas (zum Glück) nicht.

    Fachkonferenzen sind als Gremien nicht nur zum fachlichen Austausch, sondern insbesondere auch zur Weiterentwicklung von Unterricht und Schule gedacht. Das an den Schülern und Eltern vorbei zu betreiben finde ich tatsächlich kurios. Es kann durchaus erhellend sein, bei anstehenden Entscheidungen auch mal die Zielgruppe anzuhören.

    Ich suche Kontakt zu einer BBS in Niedersachsen oder NRW (am liebsten maximal 1,5h von Münster entfernt), für die Fachkombination Sozialpädagogik/Pflege. Die Bewerbungsverfahren der Bundesländer sind so kurzfristig ausgelegt, dass ich mit meiner Familie unmöglich innerhalb von 3 Wochen das Bundesland wechseln kann. Daher wäre ich an einer (längerfristigen) Planung interessiert und zumindest an einer mündlichen Zusage für einen Wechsel im Sommer. Hat jemand einen heißen Tipp?
    Ich bin nicht verbeamtet und ab 1.2. nicht mehr angestellt, sodass der Wechsel eigentlich problemlos funktionieren müsste.

    Zumindest für die allgemeinbildenden Schulen in NDS kann ich sagen, dass einerseits die Bewerbungsverfahren genügend früh verlaufen, um sich mit deutlich mehr als nur 3 Wochen Zeit auf einem Ortswechsel einstellen zu können und dass andererseits nicht bereits im Herbst feststeht, ob wir im nächsten Jahr überhaupt Stellen ausschreiben können und wie unser Bedarf bis dahin konkret aussieht. Eine Zusage zum jetzigen Zeitpunkt (und sei sie auch unverbindlich) wäre daher wenig aussagekräftig.


    Ich vermag mir nicht vorzustellen, dass das an den BBS deutlich anders aussieht. Unabhängig davon ist es sicher sinnvoll und zielführend, in Frage kommende Schulen aktiv zu kontaktieren und sich bereits initiativ zu bewerben. Zumindest wir greifen im Falle von Stellen und passenden Kandidaten gerne auch auf solche zurück.

    Zur Tätigkeit selbst: ich arbeite im Nachtdienst in der außerklinischen Intensivpflege, d.h. ich betreue einen schwerbehinderten Klienten 1:1. Der Klient ist aber sehr unkompliziert (benötigt nur eine CPAP Maske wegen Schlafapnoe-Syndrom) daher überlege ich, ob ich das genauer erläutere in der Anlage oder meint ihr, das wäre übertrieben? Der Gedanke kam mir, da "außerklinische Intensivpflege" doch erstmal recht abschreckend und aufwändig klingen könnte 🤔

    Diese Tätigkeit sollte tatsächlich weder dem Umfang noch dem Inhalt nach mit deinen Amtspflichten kollidieren. Ich denke, dass die Angabe "Betreuung eines Klienten in der außerklinischen Intensivpflege im Umfang von xx Stunden") das hinreichend erläutern dürfte.

    Beide Veranstaltungen beginnen an meiner Schule nicht vor 18.30, tendenziell eher später, und ziehen sich dann natürlich entsprechend bis in die Nachtstunden.


    Wie wird die Zeitgestaltung an eurer Schule gehandhabt?

    Elternsprechtage: meist zwischen 15:00 und 18:00 Uhr

    Elternabende: meist ab 18:00 oder 18:30 Uhr , Dauer etwa 1-1,5h

    Fachkonferenzen: in der Regel ab etwa 15:30 Uhr, teilweise auch bereits ab ca. 14:00 Uhr.

    Was du hier deutlich übertrieben darstellst, ist die Frage des Umfangs der notwendigen Tätigkeiten zur Vermeidung einer entsprechend schweren Pflichtverletzung. Es geht gar nicht darum, alles auch nur entfernt denkbar mögliche in die Wege zu leiten bzw. auszuschließen. Es ging im vorliegenden Fall darum, dass bereits eine sehr einfache und standardmäßig zu erfolgende Abfrage unterlassen wurde und gerade deren Unterlassen ursächlich für den weiteren Verlauf war. Dass man bei der Durchführung von Fahrten eine solche Abfrage vornimmt, gehört schlicht zum kleinen 1x1 und lernen bei uns bereits die Lehramtsanwärter.


    Daraus lässt sich andersherum gerade nicht folgern, dass sich gegen alle auch nur denkbaren Eventualitäten - seien sie noch so unwahrscheinlich - abzusichern ist, um Fahrten rechtssicher durchführen zu können. Und hier sind wir schnell wieder bei der Frage des Grades der Fahrlässigkeit als Maßstab notwendiger Maßnahmen, auch wenn der Begriff der Fahrlässigkeit im Strafrecht selbst eine andere Rolle spielt.

    Leider stimmt das nicht. Die Lehrerinnen wären sicherlich auch verurteilt worden, wenn sie die Vorerkrankungen schriftlich und nicht nur mündlich abgefragt hätten. Dann hätte man ihnen eben etwas anderes zur Last gelegt. Der Punkt war, dass man sie im Gegensatz zum vorherigen juristischen Umgang mit solchen Fällen verurteilen wollte.

    Was soll das denn? Man muss hier nun wirklich nicht eine Verschwörungstheorie der Form "Den armen Lehrkräften wollte man was anlasten, um ein Exempel zu statuieren und hätte sie so oder so verurteilt" bedienen.


    Die Urteilsbegründung liegt inzwischen vor und es lässt sich deutlich entnehmen, dass sich das Urteil auf die unterlassene Abfrage von Vorerkranungen in Verbindung mit der unterlassenen bzw. völlig ungenügenden Hilfe vor Ort während der Klassenfahrt und das Ignorieren der mehrfachen Anfragen hierzu stützt. Hierfür muss gar nicht erst die Garantenstellung in folgender Form bedient werden:

    Ein Garant muss alles tun, was möglich, zumutbar und geeignet ist, nicht nur einen Schaden abzuwenden, sondern auch, sein Eintreten weniger wahrscheinlich zu machen. Es ist ausgeschlossen, dass sich gar nichts findet, was man im Nachhinein als Versäumnis auslegen kann, wie man schon an diesem absurden Urteil gut erkennt.

    Es hätte vollkommen genügt, bereits einfachste Maßstäbe umsichtigen Handelns anzuwenden, um hier den Tod der Schülerin abwenden zu können. Es ist mitnichten so, dass hier erst nach dem Haar in der Suppe gesucht werden musste.

    In Niedersachsen gibt es keine "Genehmigung" von Nebentätigkeiten mehr, sie müssen lediglich gemeldet werden und können dann bei Konflikten mit der dienstlichen Tätigkeit untersagt werden. Ein Untersagungsgrund liegt hier meiner Meinung nach nicht vor, dies wäre der Fall, wenn 20% des Umfangs der Haupttätigkeit überschritten werden, das ist bei 5 Stunden pro Woche nicht der Fall.

    Dazu muss man aber schon sagen, dass diese Anzeige der Nebentätigkeit mindestens 1 Monat vor Aufnahme dieser erfolgen muss und der Dienstherr nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden kann. Es mag zwar keine "Genehmigung" in diesem Sinne mehr notwendig sein, der Dienstherr muss hier aber genug Zeit haben, die Nebentätigkeit zu püfen und ggf. zu versagen.


    Den Umfang schätze ich hier auch als unproblematisch ein, wir wissen allerdings nichts über den Inhalt der Nebentätigkeit.

    Lego Spike war ursprünglich als Vorgänger für jüngere Schüler rausgekommen, während Mindstorms für die älteren Schüler sein sollte. Mindstorms wird jetzt aber nicht mehr unterstützt und bei Spike wurde einfach die Altersempfehlung geändert. Auf den ersten Blick sieht so ein Spike Kasten für mich weniger ansprechend/technisch aus. Lohnt ich das auch noch für ältere Schüler?

    Lego Spike (Prime) ist quasi eine Weiterentwicklung von Mindstorms. Neben der Scratch-artigen Programmiermöglichkeit ist wohl nun auch Python möglich, was beim Vorgänger noch nicht ging.

    Gib als Referendar z.B. mal einen Unterrichtsentwurf beim Haupt- und/Oder Fachseminarleiter ab, in dem „Schüler“ steht und nicht „Schülerinnen und Schüler“, „Lernende“ oder Ähnliches. Auch wenn es eine komplette Jungs-Klasse ist, wirst Du Dir mit 98 prozentiger Wahrscheinlichkeit anhören dürfen, dass man das so nicht schreiben kann.

    Hast du das jemals so erlebt oder ist das das typische Lehrerzimmer(stammtisch)geschwätz?

    Nein, man kann die als Lehrkraft durchaus wegbringen, wenn man möchte. Aber nicht zu eigenen Gunsten. Man könnte den Erlös ja z.B. über den Förderverein spenden.

    Da ging es um eine Supermarkt-Kassiererin, die Pfand-Bons, die der Markt ausgestellt hatte, zu eigenen Gunsten eingelöst hat.

    Ja genau. Es ging darum, dass die Mitarbeiterin eines Unternehmens Pfand-Bons eines Kunden zu eigenen Gunsten eingelöst hat. Hier soll es gerade darum gehen, dass ein Mitarbeiter einer Behörde (auch wenn er Beamter ist) Pfand von Schülern zu eigenen Gunsten einlösen möchte. Worin genau soll da der wesentliche Unterschied bestehen?

    Wenn ich Pfandflaschen, die nicht die Firma gekauft hat, mitnehme? Wohl kaum, höchstens eine Zivilklage der eigentlichen Besitzer.

    Doch, siehe "Fall Emmely". Dort ging es genau darum. Der Fall ging bis zum BAG. Dort hatte sie zwar letztlich insofern Recht bekommen, dass das BAG eine fristlose Kündigung nach nur einer Verfehlung dieser Art als verfrüht ansah, abmahnungswürdig hielt aber auch das BAG ein solches Verhalten.

    Ich habe davon gehört, dass Kinder und Jugendliche zu faul zum laufen sind, dass es so krass ist, war mir nicht klar.

    Das ist letztlich eine Frage der Komfortzone. Auch heutige Jugendliche verlassen diese durchaus, wenn sie dazu "ermuntert" (um nicht zu sagen "gezwungen") werden. Dafür ist das wirklich eine gute Möglichkeit und habe ich für Fahrten schon öfter in ähnlicher Form genutzt:

    Da wäre ein Selbstversorgerhaus 1,5km vom Supermarkt schon ein Dschungelerlebnis.

    Oder gibt es dort vielleicht andere Möglichkeiten von Sek1 zu Sek2 zu kommen?

    Zu einem so frühen Zeitpunkt ist es vermutlich am sinnvollsten, direkt zu prüfen, in den Studiengang für die Sek 2 zu wechseln, zu schauen, welche Leistungen aus dem bisherigen Studium dafür bereits anerkannt werden und fehlende Leistungen nachzuholen.


    Es ist später in Ausnahmefällen möglich, über ein Aufstiegsverfahren von Sek 1 auf Sek 2 umzuschulen, das Verfahren ist aber recht aufwendig und bei weitem nicht garantiert, es auch machen zu dürfen. Ob es das in allen Bundesländern gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Da wird es mit hoher Sicherheit keine landesweit einheitliche Regelung dazu geben. §63 Abs. 6 SchulG NRW normiert insbesondere, dass die Schulkonferenz eine Geschäftsordnung beschließen soll. In dieser könnte man auch eine Orientierung für die Anzahl der Sitzungen regeln.


    Mit Blick auf die vielfältigen Aufgaben der Fachkonferenzen ist nur eine Sitzung pro Schuljahr vermutlich etwas wenig - wenngleich es Schulen geben mag, an denen das so gehandhabt wird. Mehr als 2-3 Sitzungen hingegen wird man vermutlich äußerst selten benötigen.

    Unsre Klassen haben 12-15 Schüler und oft eine Zweitkraft (Sonderpädagoge) mit drin. Da kommt man lehrerstundenmäßig vermutlich auf die gleiche Zahl wie im gym.

    Zumal unsere Schüler in der 3. Klasse zB 29 Wochenstunden haben, mein Kind in der 3. Klasse GS auch, davon eine mit doppelter Besetzung.

    DAS kann es also nicht sein.

    Mein Kind im Gym hat 32 Stunden.

    Wie gesagt: in NDS haben Grundschulkinder 20-26 Stunden Wochenstunden Unterricht laut Stundentafel, an den weiterführenden Schulen in der Sek 1 dann 29-32 Wochenstunden. Dieser Unterschied entspricht bei Vergleich der jeweils höheren Werte etwa +28% und damit so ziemlich dem anteiligen Unterschied der jährlichen Bildungsausgaben pro Kopf zwischen dein einzelnen Schulformen.


    (vgl. https://www.destatis.de/DE/Pre…2024/03/PD24_097_217.html)


    Das ist natürlich nur eine erste grobe Näherung, on top kommen an allen Schulformen dann noch weitere Angebote im Ganztag u.ä und insbesondere an den Gesamtschulen ein erhöhter Aufwand mit Mehrfachsteckungen und Kursleisten. Daher findet man dort auch die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben. Ich wollte nur mal zeigen, dass ein bedeutender Teil der scheinbaren Mehrausgaben an weiterführenden Schulformen aus einem erhöhten Personalbedarf durch den höheren Unterrichtsumfang resultiert und gerade nicht daraus, dass sich deutschlandweit alle Schulträger dafür entschieden hätten, die Grundschulen stiefmütterlich zu behandeln.

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