Beiträge von Seph

    Dort ist ja nur die Rede von Beamten und Beamtinnen - ich bin aber angestellte Lehrerin. Gilt das trotzdem?

    Oh tut mir Leid, das hatte ich tatsächlich übersehen. Ist dann als Tarifvertrag der TV-L maßgeblich für dich? Dieser sieht in §14 Abs. 1 interessanterweise wirklich vor, dass bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit eine persönliche Zulage ab dem ersten Tag zu zahlen ist, sofern diese Tätigkeit für mindestens einen Monat ausgeübt wurde. Möglicherweise ist deine Bezügestelle auch dieser Verwechslung erlegen. Insofern könnte sich unter Bezug auf die o.g. Norm ein Nachhaken noch einmal lohnen.

    Seit ich ein Kindergartenkind habe, finde ich es erstaunlich, dass man sich als Lehrer solche Gedanken macht (habe ich auch). Unser Kindergarten schickt regelmäßig Nachrichten: lassen sie ihre kranken Kinder zuhause, das Personal steckt sich an und wird krank. Wenn zu viel Personal krank ist, schließen wir (Kurzfasssung). Aber in der Schule ist der Lehrer schuld, weil er (bitte ergänzen) zu wenig Sport macht, zu selten die Hände wäscht, zu geringe Resilienz hat, …. Bei den Erziehern sind es ganz klar die kranken Kinder, die natürlich im Schulalter alle zuhause bleiben …

    Anders als in der Kita bleiben kranke Schulkinder bei uns meist wirklich zu Hause....und nicht erkrankte manchmal auch ;) Auch sind Schmierinfektionen aufgrund der deutlich intensiveren Nähe in den Kitas wesentlich wahrscheinlicher als in Schule. Also ja...da gibt es durchaus Unterschiede. Dass man sich in Gemeinschaftseinrichtungen häufiger anstecken kann als alleine im Homeoffice ist natürlich auch klar.

    "Widerspruch" kann ich gegen alles einlegen, von der mangelhaften Note bis zum Mittagessen, Rechtsmittel sind nur gegen Verwaltungsakte möglich.

    Im alltagssprachlichen Sinn stimmt das natürlich, im juristischen Sinn ist der Widerspruch aber genau ein solches Rechtsmittel und eröffnet das Vorverfahren. Insofern ist der Hinweis auf saubere sprachliche Trennung hier schon angebracht, da ein Widerspruch deutlich etwas anderes ist, als sich einfach bei der Schule über eine Bewertung, mit der man unzufrieden ist, auszulassen.

    Bei der Notengebung ist es doch oft so, dass man das anhand der Leistungsnachweise und Einschätzung der Mitarbeit geht.

    Und genau das können nur die unterrichtenden Fachlehrkräfte sinnvoll einschätzen und keine völlig fremden Personen in einem Internetforum.

    Ja da hast du Recht. Aber eigentlich sollten Lehrer doch auch gute Elternarbeit leisten können. 🤔

    Können die meisten Lehrkräfte auch wirklich gut und professionell. Zur Professionalität gehört aber auch ein reflektierter Umgang mit schulischen Themen und damit u.a. auch die Erkenntnis, dass man bei anonymen Anfragen zu unbekannten Personen schlicht keine sinnvolle Einschätzung geben kann. Zur guten Elternarbeit gehört damit eindeutig der Verweis auf die tatsächlich involvierten Lehrkräfte.

    Die Mathenote gibt doch der Mathelehrer. Von den schriftlichen Leistungen her wäre es eine gute 2. Wie kommt man da auf 2 Noten schlechter und was haben Unstimmigkeiten im Kollegium damit zu tun? Das Kollegium ist doch nicht im Matheunterricht. Und für diese "Abwertung" braucht man schon eine driftige Begründung. M.E. lässt sich die 4 gar nicht begründen.

    Das würde möglicherweise gelten, wenn in der Beschreibung keine relevanten Punkte weggelassen wurden. Ich vermute aber ganz stark, dass dies so ist und hier schlicht nach Bestätigung einer eigenen Meinung unter Angabe einer unvollständigen Situation gesucht wird. Es wird einen Grund geben, warum die Note dennoch auf "ausreichend" festgesetzt wurde und warum diese Entscheidung nicht bereits unmittelbar in oder nach der Konferenz durch die Leitung als scheinbar rechtswidrig kassiert wurde. Diesen können wir so aber hier nicht beurteilen und ich warne auch etwas davor, dass auf Basis knapper Sachverhaltsdarstellungen zu machen.


    Dass es im übrigen durchaus eine starke Diskrepanz zwischen den schriftlichen und den sonstigen Leistungen geben kann, dürfte uns allen bekannt sein. Häufiger treten diese aber eher andersherum auf.

    Warum darf man nicht beides? Eine zweite Meinung ist nie verkehrt oder wozu gibt es das Forum hier? Dann kann man doch alles direkt vor Ort klären.

    Weil hier niemand eine fundierte Zweitmeinung geben kann, da wir alle die Situation, den konkreten Schüler und die Passung seiner Beiträge zu den Leistungsanforderungen in der Lerngruppe nicht kennen. Darüber wiederum kann die Fachlehrkraft Auskunft geben.


    Das Forum ist sehr gut geeignet, um sich unter Kollegen zu (abstrakten) beruflichen Situationen und Arbeitsbedingungen auszutauschen. Es ist - wie auch Foren zu anderen Themenkomplexen - kaum geeignet, konkrete Sachverhalte inhaltlich gegenzuprüfen. Das gilt insbesondere für die Frage, inwiefern der Ermessenspielraum bei der Bewertung eines konkreten Schülers eingehalten oder überschritten wurde.

    Ich kann dir sagen, dass Amtsärzte dich nur noch verbeamten, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass du in den nächsten 5 Jahren dauerhaft dienstunfähig bist. Alles andere hat keinen Bestand vor Gericht.

    Ohne Vorliegen einer Schwerbehinderung gilt das so gerade nicht, auch wenn die Hürden für die gesundheitliche Eignung vor einem knappen Jahrzehnt erheblich abgesenkt wurden. Es darf für eine Verbeamtung keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Nichterreichen der Altersgrenze geben.

    Wenn dein SL dir eine A14-Stelle anbietet, würde ich davon ausgehen, dass er all deine Versetzungsanträge in den nächsten 3 Jahren ablehnen wird.

    Es wurde ja gerade erst eine neue Funktionsstelle für dich erschaffen.

    ...was wiederum kein Grund ist, eine solche nicht anzunehmen. Für die Schule kann es durchaus sinnvoll sein, vorrübergehend jemanden auf einer Position zu haben, die auch nach kurzer Zeit umgewidmet und wieder ausgeschrieben werden kann.

    Kann aber im neuen Bundesland auch ein Pluspunkt auf zukünftige Bewerbungen sein, wenn man schon mal A14 war.

    Es gibt u.U. die Möglichkeit, die Versetzung über eine erfolgreiche Bewerbung auf eine entsprechende Stelle einer Schule im Zielbundesland zu erwirken. Mir ist zumindest ein solcher Fall bekannt, der hierüber versetzt werden konnte ohne im regulären Verfahren drin zu sein. Ein Nachteil ist die A14-Stelle jedenfalls nicht...zumindest sofern man im Zweifelsfall zur Rückstufung bereit wäre.

    Ich kann tatsächlich nicht einschätzen, wie die bei euch speziellen Belastungen durch die Aufteilung von Unterricht im Vormittags- und Abendbereich aussehen, da es das so an allgemeinbildenden Schulen nicht gibt. Aber ja, Spitzen in der Arbeitsbelastung kenne ich nicht natürlich auch. Das ist bei uns insbesondere zu Prüfungszeiten so. In den Zeiten liegen dann aber möglichst gerade keine DBs u.ä.


    Mir persönlich hilft dabei die Erfassung der eigenen Arbeitszeit, um bewusster steuern zu können, diese Spitzen auch wieder abzubauen.

    Du sprichst zu recht ein klares Fahrtenkonzept an. Wäre auch ein klares Fortbildungskonzept nötig ? Ich finde es da schwierig zu priorisieren bzw. schon vorher festzuschreiben welche Fortbildungen genehmigt werden und welche Kriterien man dafür annimmt. In NDS ist ein Fortbildungskonzept auch verbindlicher Teil des schulprogramms

    Beim Fortbildungskonzept finde ich es tatsächlich auch schwieriger, allgemeingültige Kriterien aufzustellen, da die Fortbildungen doch sehr unterschiedlich sein können und es von den gerade aktuellen Zielsetzungen der Schule und Ressorts der beteiligten Lehrkräfte abhängt, welche Fortbildungen gerade sinnvoll erscheinen und welche eher nicht. Wir haben das daher über ein internes Vorgehen bei der Antragsstellung gelöst, bei dem (je nach Zielrichtung der Fortbildung) Fachobleute oder Koordinatoren noch einmal Rücksprache halten und mit aktuellen Zielstellungen abgleichen.

    Und Du findest es nicht merkwürdig, dass Schulen zwischen Personal und Fortbildungen entscheiden müssen? Klassenfahrten gehören ja auch noch dazu, die ich in der SEK I auch durchaus wichtig finde, in der Berufsbildung eher nicht, also könnten berufsbildende Schulen ihr ganzes Budget für die FoBis und Personal ausgeben, aber die SEK I muss das dritteln/ anders priorisieren.

    Ich finde das nicht gut gelöst.

    "Gedrittelt" und priorisiert werden muss so oder so. Warum dann also lieber zentral anstatt bedarfsgerecht vor Ort?

    In der Praxis scheitert es natürlich daran, dass dann primär nach den Wünschen der Eltern gehandelt wird und die rufen halt nach Klassenfahrten und nicht nach besser fortgebildeten Lehrkräften.

    Das konnte ich bei uns bislang nicht feststellen. Im Gegenteil dazu sind viele Familien (insbesondere mit mehreren schulpflichtigen Kindern) ganz dankbar, wenn die Fahrten nicht ausufern, da das auch für die Familien eine erhebliche Kostenbelastung darstellt. Und wir als Schule kamen bisher wirklich noch nicht in die Verlegenheit, sinnvolle Fortbildungen ablehnen zu müssen, weil das Budget das nicht mehr hergegeben hätte. Wichtig ist halt ein klares und transparentes Fahrtenkonzept.

    Moebius, da irrst Du gewaltig! Das ist ein großer Unterschied! Wenn man in NDS keine Fahrten unternimmt, dann weigert man sich nicht, sondern man tut etwas nicht, wozu man auch nicht verpflichtet ist.

    Moebius hat vollkommen recht damit, dass das in der Praxis kaum einen Unterschied macht. Mal abgesehen von 2015, als wirklich flächendeckend viele (Gymnasial-)Lehrkräfte Klassenfahrten aus Protest gegen die (dann zurecht als rechtswidrig erkannte) Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung haben wegfallen lassen, finden diese an allen mir bekannten Schulen ziemlich problemlos und regelmäßig statt.


    Andersherum habe ich auch aus den anderen Bundesländern noch kaum davon gehört, dass Lehrkräfte wirklich gegen ihren Willen auf Dienstreise geschickt wurden. Eine SL, die so verfährt, würde sich wahrlich keinen Gefallen tun. Von

    Auf das Wohlwollen der SL diesbezüglich angewiesen zu sein, die einen aus lauter Nächstenliebe nicht zwingt zu fahren, ist aus meiner Sicht eine ganz andere Dimension .

    kann da überhaupt keine Rede sein.

    Hinweis: Entgegen deiner Schilderung zu Punkt 1 Veranstaltungen ist kein Lehrer verpflichtet an Klassenfahrten teilzunehmen. Das ist einfach sachlich falsch .

    Das ist für fast alle Bundesländer anders als bei uns in NDS durchaus korrekt und immer wieder auch durch Verwaltungsgerichte als Dienstpflicht bestätigt. Insofern bitte vorsichtig mit solchen Pauschalaussagen sein.

    Ich denke da z.B. an die französische Kanalküste oder Bretagne. Im Sommer kann man da durchaus gut baden ohne dass es zu heiß wird. Letztlich gehen auch die deutschen Inseln, auch wenn diese unterschiedlich stark überlaufen wirken können. Natürlich sind die im Sommer gut ausgebucht, aber z.B. auf Amrum hatte sich das ganz gut verlaufen, sodass nicht das Feeling einer Touristenhochburg aufkam.

    Mit KI Schulgenie nicht, dafür mit Fobizz, mit dem ich bei vergleichbaren Kosten direkten Zugriff auf eine ganze Reihe von Sprachmodellen habe. Scheinbar sind beide Plattformen aber mit Assistenten, die auf schulische Bedürfnisse zugeschnitten sind, ausgestattet. Einen direkten Vergleich habe ich allerdings nicht.


    Bei Fobizz nutze ich gerne die Möglichkeit, kurzfristige Klassenräume mit Freigabe diverser Tools zu schaffen, in die sich die Schüler direkt über QR-Code ohne personalisiertes Login einschalten können. Damit habe ich je nach Unterrichtssetting passende Umgebungen, in denen zielführend gearbeitet werden kann.

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