Beiträge von Seph

    Ziemlich schreckliche Bilder, aber immerhin ist es die eigene Regierung, die ihre Menschen da hinrichtet und kein Kolonialherr. So argumentieren jetzt bestimmt die Linksextremen Hamasfanboys.

    Alleine die Wortwahl zeigt schon, wie aufgeladen die Debatte hier geführt wird. Als ob es nur "Israelunterstützer" und "Linksextreme Hamasfanboys" gäbe. Mir fehlt hier einfach der differenzierte Blick auf Ereignisse, in denen sich alle Seiten nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben. Und die Fähigkeit zu einem solch differenziertem Blick ist von Akademikern eigentlich zu erwarten.

    Das ist schon eine äußerst einseitige Deutung der Ereignisse. Aber das haben wir hier im Thread schon mehrfach von dir sehen müssen. Der 20 Punkte-Plan sieht gerade keine Wiederbewaffnung der Hamas vor, sondern eine Amnestie, sofern die Waffen direkt abgegeben werden. Damit verbunden ist ein Prozess der Entmilitarisierung. Er sieht auch keine Kontrollübernahme der Hamas vor, sondern stellt Gaza unter eine vorübergehende Übergangsverwaltung, die gerade nicht aus Hamas-Mitgliedern besteht. Im Gegenteil: diese müssen sich verpflichten, gerade keine derartigen Aufgaben zu übernehmen.

    Wie ist das eigentlich für verbeamtete Lehrkräfte, dürfen die sich öffentlich über den Staat beklagen? Oder ist anonym alles möglich?

    Nein, Beamte sind zur Loyalität gegenüber ihrem Dienstherrn verpflichtet. Das bedeutet insbesondere, dass nicht durch Hinzuziehen von Außenstehenden eine "außerdienstliche" Lobby zur Durchsetzung eigener Interessen geschaffen werden darf. Es bedeutet nicht unbedingt, dass nicht dennoch über eigene Erfahrungen in bestimmten Situationen gesprochen werden darf, gerade wenn sie differenziert dargestellt werden. Inwiefern das hier angedachte Format eine differenzierte Darstellung abbilden möchte, kann ich nicht beurteilen, halte ich aber zumindest für fragwürdig:

    Für den Beitrag (ca. 4 Minuten) werden nur kurze Ausschnitte aus dem Gespräch verwendet. Zu Wort kommen im Beitrag außerdem der sächsische Lehrerverband, sowie der GEW Sachsen. Beide sehen die Entsendungen kritisch.

    Nach einer differenzierten Vorstellung der Abordnungsthematik klingt das jedenfalls erst einmal nicht.

    Wenn ich mich irgendwo bewerbe und mir die einstellende Person sagt, dass ich gesundheitlich/alterstechnisch ungeeignet bin, man mich aber doch gerne hätte aber dafür 12.000€/jahr (netto) weniger bezahlt und alle anderen Benefits streicht, kann man nur noch von einer Ungleichbehandlung/zwei Klassengesellschaft reden.

    Es wird aber nicht weniger bezahlt, vergleichbar sind erst einmal nur die Brutto-Bezüge. Auf die 1000€ Unterschied kommt man übrigens nicht einmal dann, wenn man die PKV komplett vernachlässigt. Das kann man sich leicht klarmachen, wenn man mal E13 und A13 jeweils auf gleichen Dienstaltersstufen nebeneinanderstellt (Achtung: die höchste im TVL wird bereits nach weniger Zeit erreicht als die höchste in der A-Besoldung). Dann bleiben netto (!) noch ohne PKV knapp 700€ Differenz, mit PKV sind es noch einmal erheblich weniger. Gerade in diesen Erfahrungsstufen und entsprechenden Lebensaltern ist die PKV nicht einfach mal wegdiskutierbar, sondern senkt diese Differenz zwischen Besoldung und Bezahlung massiv ab.

    Warum müssen denn für die Bewertung eines Schülers alle Anforderungsbereiche abgedeckt sein?

    Wenn sich jemand in einem Beitrag im AFB1 bewegt, bekommt er eine andere Bewertung als wenn er sich im AFB3 bewegt.

    Ja, das ist doch klar. Aber wie stellst du sicher, dass in der Einzelstunde überhaupt alle die Gelegenheit hatten, sich hinreichend zu einem AFB 3 zu äußern? Meiner Meinung nach kann man das nur über mehrere Stunden hinweg einschätzen, wie sicher sich die einzelnen Schüler in den Anforderungsbereichen "bewegen". Erst dann hat man auch für alle eine hinreichend lange Beobachtungszeit.

    Oh. Das wusste ich nicht. Ich mache das nämlich bisher so. JedeR SuS bekommt für jede Stunde eine sonstige Mitarbeitsnote, die zu 50% aus der mündlichen Leistung besteht. Ich nehme aber auch jedeN in jeder Stunde dran.

    Dann wirklich mal eine interessierte Nachfrage: Wie genau beurteilst du denn auf Basis von max. 2 Minuten Redezeit pro Schüler (und das auch nur, wenn nahezu die komplette Stunde aus Redebeiträgen der Schüler besteht) die Leistung des Schülers in dieser konkreten Stunde? Wie stellst du in so kurzer Redezeit sicher, die Anforderungsbereiche alle hinreichend abgedeckt zu haben und entsprechend allen Schülern genug Gelegenheit gegeben zu haben, alle Anforderungsbereiche auch dargestellt haben zu können?


    PS: Ich persönlich mache da ein großes Fragezeichen an die Validität von Bewertung derart kurzer Redebeiträge im Unterricht, selbst unter solchen "Idealbedingungen". In der Praxis sind die Redebeiträge der Schüler in Unterrichtsstunden im Mittel noch wesentlich kürzer als oben angenommen. Mündliche Abiturprüfungen dauern 20-30 Minuten. In dieser Zeit kann ich am Ende wirklich gut einschätzen, wie gut die Anforderungen erfüllt sind und die Prüflinge hatten dann auch wirklich Gelegenheit, über alle Anforderungsbereiche hinweg Leistungen zu zeigen...oder eben auch nicht. Das ist im Unterrichtssetting aber schlicht unmöglich..zumindest nicht, wenn man das in jeder Stunde mit jedem Schüler machen möchte.

    Wer stellt denn fest, ob es eine persönliche Kränkung ist? Das Deutsche Amt für die Festlegung über die Rechtmäßigkeit und Objektivität von als persönlich empfundener Kränkung? Völlig lächerlich, was du hier schreibst.

    Die Kirsche ist das ,,klingt ungewöhnlich''. Erst mal die Erfahrung skeptisch betrachten, die der vermeintliche Querulant da von sich gibt, im Zweifel halt fürs System, läuft schon alles richtig.

    Niemand hat hier den TE als Querulanten bezeichnet oder einen solchen Ansatz überhaupt in den Raum gestellt....das kam von dir und ich verbitte mir solche Unterstellungen. Der allgemeine Hinweis darauf, dass Situationen im Referendariat aus individueller Sicht anders erlebt werden können als sie sich mit etwas emotionalem Abstand wirklich darstellen, ist sachlich vollkommen richtig und alles andere als lächerlich.


    Genauso den Tatsachen entsprechend ist die Feststellung, dass das Übertragen von vielen Extraaufgaben auf Lehramtsanwärter sicher nicht der Regelfall ist. Seltsam, dass du in deiner Zitierung meiner Aussage den entscheidenden Teil der offenen Nachfrage nach Art dieser Aufgaben weggelassen hast. So kann man Aussagen natürlich (bewusst??) verfälschen.

    Ja, das steht und fällt damit, ob man als Schule überhaupt Stellenzuweisungen erhält. Falls doch, haben wir in den letzten Jahren gut zu uns passende Lehramtsanwärter tatsächlich "übernommen" und sind da auch durchaus kreativ gewesen, um entsprechende Stellen erhalten zu können. Bei anderen wiederum war klar, dass wir ihnen kein Einstellungsangebot unterbreiten möchten.

    vielleicht schreiben wir aneinander vorbei: es ist bei uns total üblich, bei SuS, die selektiv (auch entschuldigt) fehlen, bei Wiedererscheinen in der Schule zu überprüfen, ob sie die Unterrichtsinhalte - wie es ihre Pflicht ist - nachgeholt haben. das Nachholen muss ja zu Hause stattfinden, wenn sie nicht in die Schule kommen. ab 25% verpasster Stunden sind wir sogar rechtlich zur Feststellungsprüfung verpflichtet. Was macht Ihr denn, wenn jemand viel fehlt? Die Stunden einfach ignorieren?

    Davon kann man sich natürlich im Gespräch überzeugen. Schülern, die entschuldigt (und damit vermutlich krankheitsbedingt) gefehlt haben, häusliche Ersatzaufgaben zu geben und diese dann auch direkt zu bewerten, geht jedenfalls völlig an der Sache vorbei...und ist unter Umständen auch schlicht rechtswidrig. Man muss nun wirklich nicht so tun, als sei der Verzicht auf eine direkte Prüfung gleichzeitig eine Vernachlässigung der Sorgfalt durch die Lehrkräfte bei der Sicherstellung eines entsprechenden Standes aller Schüler bei den Unterrichtsinhalten, nur um ein deutlich grenzwertiges Vorgehen zu rechtfertigen.

    Der OB von Schwäbisch Gmünd Richard Arnold (CDU) fordert, dass sich Schüler an der Reinigung der Klassenzimmer und der Schule beteiligen sollen. Dadurch sollen die Kommunen finanziell entlastet werden.Er hofft für seinen Etat auf Einsparungen zwischen 200.000 - 250.000 €.

    Weil die Schüler dabei beaufsichtigt werden müssen, entfällt dann entweder Unterricht - oder KuK leisten diese Aufsicht im Rahmen ihrer "Aufsichtspflicht".
    Wie läuft das bei euch?

    Das kann man eigentlich ziemlich schnell abbügeln: Aufgaben des Schulträgers kann ebenjener nicht auf Landesbedienstete übertragen. Punkt.

    ich find die Lösung mit der Leistungsüberprüfung super. so kriegt man die 6 doch ganz gut gerechtfertigt ganz ohne sich auf kräftezehrende Kleinkriege wegen fadenscheiniger Entschuldigungen einzulassen. verpasster Unterricht ist nachzuholen, hat die Schülerin nicht gemacht. fertig.

    Das ist keine Lösung, sondern ein Hilfskonstrukt, welches auf äußerst wackligen Füßen steht. Inwiefern überhaupt Ersatzleistungen in dieser Form zulässig sind und ob häuslich anzufertigende Arbeiten überhaupt bewertet werden dürfen, wäre mit Angabe des Bundeslandes erst einmal zu prüfen. Für NDS würde ich das verneinen. Aber das ist hier müßig, denn die Fehlzeiten sind regulär entschuldigt.

    Wenn Stunden unentschuldigt, sind diese mit 6 zu bewerten. Wenn Threadersteller eine Ersatzleistung / Feststellungsprüfung ansetzt und diese entsprechend ausfällt, lässt sich natürlich eine 6 rechtfertigen.

    Nein, das scheitert regelmäßig bereits daran, dass es schlicht unmöglich ist, für jeden Schüler eine Leistung für eine Einzelstunde festzustellen. Dann darf auch nicht einfach selektiv bei fehlenden Schülern so verfahren werden. Bei angesetzten und angekündigten Leistungsüberprüfungen sieht das anders aus, ein unentschuldigtes Fehlen kann dabei wirklich zur "ungenügenden" Leistung führen. Im beschriebenen Fall sind die Stunden aber gar nicht erst unentschuldigt, sondern von den Eltern sehr wohl entschuldigt. Und eine Lehrkraft kann auch nicht einfach eine Attestpflicht verhängen, wie hier schon mehrfach dargelegt wurde.

    Schwierig wird es allerdings, wenn die Schulleitung nicht hinter dir steht. Das kommt leider immer wieder vor und ich würde dann lieber nicht fahren, als das Risiko einzugehen, dass auf der Fahrt was passiert.

    Das sehe ich auch so. Und das kann man einer halbwegs klar denkenden Schulleitung auch vorab verdeutlichen. Die Schulleitung möchte ich sehen, die auf diesen (notfalls schriftlichen) Hinweis hin, man können für einen ständig regelbrüchigen Schüler auf Fahrt nicht hinreichend sicherstellen, dass sich ausgerechnet in einem solchen Setting an die notwendigen Regeln gehalten wird, dennoch eine solche Fahrt und die Mitfahrt der beteiligten Lehrkräfte anordnet....und dafür ggf. selbst die Verantwortung übernimmt.

    PS: Die verlinkten Durchführungshinweise zu Schülerfahrten regeln darüber hinaus (!) die Möglichkeit des Ausschlusses von Schülern an der weiteren Teilnahme der Fahrt während der laufenden Fahrt auch ohne durchzuführende Konferenz.


    Das schließt aber natürlich nicht die Möglichkeit zum vorherigen Ausschluss durch Ordnungsmaßnahme aus. Das kann man sich bereits in der Normenhierarchie daran klar machen, dass Durchführungshinweise nicht die Regelungen eines Gesetzes außer Kraft setzen können, sondern diese lediglich ergänzen können.

    Mein Schulleiter sagt, es sei vorab nicht möglich. Man müsse erst darauf warten, dass etwas auf der Abschlussfahrt passiert, um diese Schüler:innen heimzuschicken/abholen zu lassen. (Sieht https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV241576/true)

    Das ist - mit Verlaub - natürlich Quatsch. Auch in Bayern ist als Ordnungsmaßnahme der Ausschluss von sonstigen Schulveranstaltungen bereits vorab möglich (vgl. §86 Abs. 2 Satz 4b BayEUG). Dafür muss auch nicht erst die gesamte Palette rangniedrigerer Ordnungsmaßnahmen durchlaufen werden, wenn die Art und Weise der Verstöße eine "höhere" Maßnahme direkt rechtfertigen. Hier scheint aber ohnehin bereits einiges an Ordnungsmaßnahmen gelaufen zu sein, sodass man da wirklich keine Hemmung haben muss.


    Und nein, einen Schüler, der sich erkennbar nicht an Regeln halten kann, würde ich auch nicht mit auf Fahrt nehmen.

    Und ich habe so einen Fall noch an keiner Schule erlebt, an der ich gearbeitet habe. Da wo kein A14-Inhaber die Aufgabe als Teil einer Stelle hat, wurde immer eine Beauftragung einer Lehrkraft vorgenommen.

    Das scheint mir wenig sinnvoll zu sein. Warum sollte man den Fachkollegen da zentral jemand vorsetzen anstatt diese wählen zu lassen? Ich habe andersherum eine Beauftragung bisher nur genau einmal erlebt. In dem Fall war eine kleine Fachschaft derart zerstritten, dass eine Wahl nicht möglich war und da wirklich jemand eingesetzt werden musste.

    Ich denke der Kommtar von Seph war eher so gemeint "Nur um 33% mehr Speicher? Wenn man sich schon die Mühe macht und den Rechner mit alten Speichern aufrüstet, dann hätte ich gleich verdoppelt oder 16 GB eingebaut, weil es vom Müll jetzt eh nicht mehr kostet, aber dann gleich zukunftsicherer ist und nicht ggf. wieder schnell hart an der Grenze ist."

    Ja, genau so ist es gemeint. Das Upgrade von 6GB auf 8GB ist nur bedingt sinnvoll. Entweder es mussten 2 alte Speicherriegel durch 2 "neue" ersetzt werden, wobei man dann bei nahezu identischen Kosten gleich auf 2 größere gehen kann oder es wurde ein ähnlich alter Riegel ergänzt, der schlimmstenfalls nicht einmal zum Takt der bisherigen passt.

    Vorsitz der Fachkonferenz ist eine der Aufgaben des Fachobmannes oder der Fachfrau. In Niedersachsen werden diese nicht gewählt.

    Auch das stimmt eben nicht so pauschal. Sie werden dann gewählt, wenn nicht bereits der Vorsitz durch Betrauung oder Beauftragung einer Lehrkraft vergeben wurde. An meiner letzten Schule waren nicht einmal die Hälfte der Fachobschaften mit A14-Stellen unterfüttert, sodass der Rest tatsächlich alle 2 Jahre neu gewählt wurde.

Werbung