Beiträge von Seph

    Das muss man gar nicht. Mit dem Stundenplan sind sie angeordnet.

    Das kann man so betrachten, aber mit dem Stundenplan sind noch keine konkreten Dienstreisen angeordnet, sondern lediglich nötig. Ich bin mir relativ sicher, dass sich ohne entsprechende formale Anordnung in der Vergangenheit bereits bei der Zahlung der Reisekosten quergestellt wurde und dann bleibt wirklich nur noch der Klageweg. Den Stress kann man sich mit vorherigem Antrag deutlich sparen.


    Das Interesse kann ich nicht erkennen. Nö, derartiges beantragte ich nicht.

    Dieses Interesse ist immer dann als gegeben anzunehmen, wenn das Dienstgeschäft am anderen Ort sonst nur mit erheblichem zeitlichen Aufwand möglich wäre. In diesem Fall werden höhere Kilometerpauschalen als Reisekosten zurückerstattet als wenn das Beförderungsmittel freigestellt bleibt und der Beamte "freiwillig" sein eigenes Kfz benutzt, da es bequemer scheint.


    Auch hier kann man davon halten, was man will. Aber so funktionieren nun einmal die Reisekostenabrechnungen und daher beantrage ich etwaige Dienstreisen auch genau so....oder sehe in anderen Fällen ganz davon ab, diese durchzuführen ;)

    Und mir schwebt auch vor, dass in NRW das Nachschreiben im Ermessen des Lehrers liegt. Oder?

    Wie meinst du das? Bei entschuldigtem Fehlen muss schon eine Ersatzleistung angeboten werden, i.d.R. ist das die Nachschreibeklausur. Es gibt in bestimmten Fällen aber auch abweichende Möglichkeiten. In NRW kenne ich mich da leider zu wenig aus und müsste erst recherchieren.

    Tja, und jede Störung wird ja auch von mir wahrgenommen und ist eine Fehlleistung, weil die falsche Antwort / Bearbeitung der Aufgabe.


    Als mir das bewusst wurde, habe ich endlich gecheckt, dass ich Störenfriede sehr wohl bewerten kann für ihr Verhalten.

    Hatte ich ja bereits mal geschrieben, ich nehme alle Äußerungen, Reinrufe etc. als Antwort auf die Aufgabenstellung und dann ist es alles sachlich falsch.

    Unterrichtsstörungen sind gerade keine fachlichen Fehlleistungen, auch wenn du - und leider noch immer viele andere Lehrkräfte - sich das so zurechtbiegen. Rechtlich haltbar ist das keineswegs. Und für Unterrichtsstörungen gibt es angemessene Reaktionen über Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen. Die erfordern im ersten Moment natürlich etwas mehr Arbeit als wieder einmal einfach genüsslich ein "ungenügend" ins Heft zu malen, sind aber deutlich nachhaltiger.

    Zu der behindertenrechtliche Seite kann ich wenig sagen. Es ergibt sich aber eine andere Möglichkeit, an der Dauerpendelei etwas zu machen. Wenn Fußweg und ÖPNV nicht in Frage kommen, kann nicht gependelt werden. Dann muss sich die Schulleitung etwas anderes einfallen lassen.

    Genau das ist die Stelle, an der man sich persönlich genau überlegen muss, wie weit man das eskaliert. Ich bin bei der grundsätzlichen Aussage ja vollkommen bei dir und es darf natürlich nicht sein, dass der Dienstherr stillschweigend voraussetzt, dass man sein Privat-Kfz für solche Standortwechsel nutzt.


    Für mich persönlich spielte das an einer früheren Schule in - zum Glück - seltenen Ausnahmefällen mal eine Rolle. Für den Wechsel an die Außenstelle war die Pause etwas zu kurz und nur mit Auto hektisch annähernd machbar. Letzteres habe ich nicht gemacht, sondern darauf hingewiesen, dass ich halt leider für den Fußweg länger als die Pause benötige, der Unterricht damit erst leicht verspätet beginnen kann und die Außenstellenleitung sich um die Aufsicht kümmern möge.


    Eine Totalverweigerung wäre hier zwar rechtlich vlt. auch möglich gewesen, der Weg zu einem wesentlich besch**** Stundenplan durch Berücksichtigung hinreichend langer Wechselpausen ist dann aber wirklich nicht mehr weit. Auch eine noch so engagierte SL wird keine Dienstfahrzeuge auftreiben können, nur weil der Schulträger die Schule an verschiedenen Standorten betreibt und kann letztlich nur durch die Einsatzplanung darauf reagieren. Und wenn das bei weit entfernten Standorten für eine Lehrkraft bedeutet, zur 1./2. Stunde an Standort A zu sein und dann halt aufgrund mangelnden Dienstfahrzeug erst zur 5. Stunde an Standort B eingesetzt werden zu können, so wird das dann ggf. genau so eingeplant.

    Einige meiner Schülerinnen und Schüler haben sich jedoch beschwert, dass die Aufgaben in der Nachschreibeklausur von denen in der regulären Klausur abweichen. Sie argumentieren, dass sie sich so auf einen anderen Aufgabentyp hätten vorbereiten müssen. Wie handhabt ihr das in eurem Unterricht? Seht ihr Vorteile darin, die Aufgaben in Original- und Nachschreibeklausur zu variieren? Oder ist es eurer Meinung nach fairer, ähnliche Aufgaben zu stellen?

    Einige der Schüler beschweren sich so oder so, das muss wirklich nichts heißen. Und es ist auch andersherum: sie bekommen im Unterricht eine ganze Reihe von Kompetenzen vermittelt, von denen nicht immer alle auch in der Klausur eine Rolle spielen. Für die Nachschreibeklausur darf natürlich auch eine andere Auswahl aus dieser Menge verwendet werden, vorbereiten mussten sie sich ohnehin auf alle.


    Wichtig ist letztlich nur, dass die Verteilung der Anforderungsbereiche vergleichbar ist und Nachschreibeklausuren weder deutlich einfacher noch deutlich schwerer als die Originalklausur ausfallen. Das betone ich vor allem deshalb, weil es ein beliebtes Spielchen einiger Kollegen zu sein scheint, mit "extra schweren Nachschreibeklausuren" zu drohen, was natürlich rechtlich völlig daneben wäre.

    Wieso meinst du, dass man der Klasse zeigt, wer der Chef ist, indem man gewalttätig wird und seinen Willen in derselben Sekunde durchsetzt? Auf mich wirkt das verzweifelt, nicht selbstsicher.

    Es ging doch gar nicht vordergründig um Gewalttätigkeit, da verkürzt du das Zitat erheblich zu stark. Es geht darum, bereits in der Situation eine möglichst angemessene Reaktion zu finden und die Situation gerade nicht weiterlaufen zu lassen. Dass es dazu nötig wäre, einen Schüler mit Gewalt aus dem Raum zu zerren, habe ich noch nicht erlebt. Dass man mit dem Rest der Lerngruppe den Raum wechselt, um überhaupt weiter unterrichten zu können, sehr wohl. Der Betreffende war dann auch ziemlich verblüfft, dass er mit seinem Verhalten da an Grenzen stieß.

    Ansonsten gilt für mich: Wer trotz Aufforderung offensichtlich statt sich am Unterricht zu beteiligen am Handy spielt, verweigert die Mitarbeit. Und das ist, zumindestens in NRW, ein Ungenügend.

    Das mag zu halten sein, wenn ein Schüler dauerhaft dem Unterricht trotz Aufforderung nicht folgt. Das ist nicht zu halten für die einfache Handynutzung während des Unterrichts. In einem solchen Fall nimmt man das Handy ab und gut ist. Schulische Regeln über Fachnoten durchsetzen zu wollen, zeugt von einer gewissen Hilflosigkeit bezüglich des Repertoires pädagogischer Maßnahmen.

    Damit magst du einerseits Recht haben, es geht aber auch weniger um ein "so tun, als gäbe es das nicht", sondern um die Frage, in welchem Umfeld man mit seiner eigenen Familie leben möchte. Und ich persönlich bin ganz froh, dass meine Kinder in einer recht offenen Umgebung aufwachsen.


    Landschaftlich gibt es im Osten tatsächlich viele schöne Ecken und auch viele nette Menschen. Ich habe aber auch schon die "Sonntagsspaziergänge" in Ostsachsen erleben dürfen und möchte in einem solchen gesellschaftlichen Umfeld nicht dauerhaft leben.

    Warum sollte man auch von allen die Handys einsammeln? Wenn die Anweisung ist, Handy bleibt ausgeschaltet in der Tasche, dann sammelt man die ein, die eben irgendwo sichtbar sind.

    Genau so, dann ist das hier auch überhaupt nicht nötig:

    Und spielen im Unterricht am Handy.... einfacher kann man es doch nicht haben, Stundendenleistung ungenügend (6). Das ist doch die Steilvorlage für eine Zeugnis 5. Wenn das jeder Kollege konsequent macht ist das Problem nach einem Schuljahr durch.

    Kann das gar nicht nachvollziehen, wie das ein Problem sein kann. Die sind doch sofort weg vom Fenster mit den Noten.

    Und was ist damit, dass Prüfende eine Prüfung sabotieren könnten, indem sie während der laufenden Stunde den Raum verlassen?

    Auch hier ist mir kein einziger Fall bekannt, in dem so verfahren worden wäre. Das gilt auch für die wesentlich häufigeren Abschlussprüfungen von Schülern durch Lehrkräfte. Mir fällt es auch schwer vorzustellen, ein Prüfer käme überhaupt auf ein entsprechendes Ansinnen. Dass Prüfende durchaus auch mal verspätet kommen können, kann gerade bei längeren Anreisen durchaus vorkommen. Dann beginnt die Prüfung möglicherweise etwas später oder muss tatsächlich vertagt werden. Das gilt genauso, wenn die Prüfungsaufgaben nicht rechtzeitig da sind...wie dieses Jahr erst in NDS im Abitur geschehen.

    Mit dem Kreuzchen bei der (den) Regierungspartei(en) geht man mit dem grundsätzlichen Kurs mit. Möchte man eine andere Bildungspolitik, muss man Opposition wählen, da sich sonst die Regierungspartei(en) nachvollziehbarerweise in ihrem Handeln bestätigt fühlt (fühlen).

    Nein, man kann sich schlicht auch an die verantwortlichen Lokalpolitiker wenden und diesen den Eltern- und Wählerwillen verdeutlichen. Das kann bei entsprechender Anzahl von Willensbekundungen durchaus auch die Inhaber von Mehrheiten beeindrucken. Aber noch einmal: wir befinden uns hier eher in der Kreis- als in der Landespolitik.

    Man kann nur hoffen, dass die Eltern bei der nächsten Landtagswahl auch kultuspolitische Themen bei ihrer Kreuzchenwahl berücksichtigen.

    Ich weiß nicht, wie das bei euch ist. Hier wäre vermutlich der Schulausschuss des Schulträgers der bessere Ansprechpartner, wenn es um die konkrete Zuweisung von Schulformen für einzurichtende Schulen geht. Soweit ich das überblicke, ist auch in anderen Gegenden die Schulnetzplanung eher Sache der Schulträger und nicht des Landes.

    Danke für das Update, das stand zu befürchten (siehe direkt darüber). Es lässt mich trotz technisch korrekter Vorgehensweise dennoch fassungslos zurück. Ich drücke dir - wie sicher viele hier im Forum - die Daumen für die Wiederholung und bin mir sicher, dass du trotz des damit verbundenen Ärgers auch die Wiederholung erfolgreich meistern wirst.


    Es ist sicher sinnvoll, mit dem Anwalt mal über Haftungsfragen zu sprechen. Auch eine nur einmonatige Verschiebung bedeutet einen deutlich vierstelligen Verdienstausfall.

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