Das muss man gar nicht. Mit dem Stundenplan sind sie angeordnet.
Das kann man so betrachten, aber mit dem Stundenplan sind noch keine konkreten Dienstreisen angeordnet, sondern lediglich nötig. Ich bin mir relativ sicher, dass sich ohne entsprechende formale Anordnung in der Vergangenheit bereits bei der Zahlung der Reisekosten quergestellt wurde und dann bleibt wirklich nur noch der Klageweg. Den Stress kann man sich mit vorherigem Antrag deutlich sparen.
Das Interesse kann ich nicht erkennen. Nö, derartiges beantragte ich nicht.
Dieses Interesse ist immer dann als gegeben anzunehmen, wenn das Dienstgeschäft am anderen Ort sonst nur mit erheblichem zeitlichen Aufwand möglich wäre. In diesem Fall werden höhere Kilometerpauschalen als Reisekosten zurückerstattet als wenn das Beförderungsmittel freigestellt bleibt und der Beamte "freiwillig" sein eigenes Kfz benutzt, da es bequemer scheint.
Auch hier kann man davon halten, was man will. Aber so funktionieren nun einmal die Reisekostenabrechnungen und daher beantrage ich etwaige Dienstreisen auch genau so....oder sehe in anderen Fällen ganz davon ab, diese durchzuführen