In BaWü entscheidet allein die SL, wie viele Begleitpersonen "genehmigt" werden. Hierfür gibt es keine rechtlichen Vorgaben.
Natürlich gibt es auch in BaWü Vorgaben hierfür:
Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Schülerinnen und Schülern soll neben der verantwortlichen Lehrkraft mindestens eine Begleitperson teilnehmen; dies gilt an Grundschulen bei jeder Klassengröße. Bei mehr als 40 Schülerinnen und Schülern ist im Regelfall die Teilnahme einer weiteren Begleitperson erforderlich. Im Übrigen richtet sich die Anzahl der erforderlichen Begleitpersonen nach Alter und Reife der Schülerinnen und Schüler und den mit der Veranstaltung verbundenen Gefahren; aus inklusiver Beschulung resultierende Bedarfe sind angemessen zu berücksichtigen.
An den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren richtet sich die Zahl der Begleitpersonen nach den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler.