Beiträge von Seph

    Bei Stellenbesetzungsverfahren (ab A14). Wenn die jemand mit A14 auf eine A14-stelle bewirbt, dann wird das Verfahren eingestellt und die Person, die das Statusamt bereits hat, wird einversetzt. Das geht auch länderübergreifend.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass das zumindest für NDS nicht uneingeschränkt gilt. Mir ist jedenfalls auch ein Verfahren bekannt, in dem sich ein A15er und ein A14er auf eine A15-Stelle beworben haben und dennoch das komplette Verfahren mit Auswahlentscheidung (und am Ende Konkurrentenklage) durchgeführt wurde.


    Ich würde bei einer Anwendung eines solchen Grundsatzes im Übrigen auch ein großes Fragezeichen an die korrekte Umsetzung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Bestenauslese machen.

    Wie schafft ihr es alle (in meinem Fall 28) SuS im Blick zu haben und dann zu bewerten? Wenn jemand nichts sagt, kann das ja viele Gründe haben und muss nicht zwingend mangelndes Wissen/Können oder Wollen sein. Andere haben zu allem was zu sagen, aber so wirklich viel Fachliches kommt dabei nicht rum.

    Jeden Schüler jede Stunde im Blick zu haben und zu bewerten ist schlicht unmöglich. Daher halte ich auch nichts von Ansätzen, einzelne Stundennoten zu erteilen. Das gilt insbesondere auch für "ungenügende" Leistungen, wenn mal jemand nicht so bei der Sache ist oder - wie wir gerade in einem parallelen Thread hören mussten - mal das Handy draußen hatte.


    Über viele Stunden hinweg kann ich eigentlich ganz gut aussagen, welches fachliche Niveau die einzelnen Schüler in dieser Unterrichtssequenz erreicht und gezeigt haben. Sichtbar wird das eher weniger an der quantitativen Anzahl aktiver Beteiligungen, sondern vielmehr an Problemlösefähigkeiten, der Verknüpfung mit anderen Inhalten u.ä.

    So nämlich, ist das durch unsere Fachkonferenz festgelegt. Für weniger als 45% der Punkte kriegen die Kinder in der Oberstufe schon keine 4- mehr. Im Vergleich zur Sek I ist das sogar freundlich. Da braucht man noch wenigstens 50% für die 4-.

    Ich habe das schon bei mehreren Gelegenheiten angesprochen (auch an meiner Schule): Ohne gleichzeitigen Blick auf die Verteilung der Anforderungsbereiche I bis III auf die Rohpunkte ergibt die Festlegung fixer Notenschlüssel wenig Sinn. Andersherum: wenn man einen fixen Notenschlüssel verwendet, muss bei der Ausgestaltung von Klausuren auch die entsprechende Verteilung der Anforderungsbereiche in den Aufgabenstellungen gut im Blick behalten werden.


    Und wenn sich herausstellt, dass man sich da doch einmal verschätzt hat mit der Schwierigkeit der Arbeit, dann muss entweder die Punktverteilung der Arbeit angepasst werden oder der Notenschlüssel flexibilisiert werden. Wie gesagt: das gilt nicht, wenn die Klasse nur einfach nicht gelernt hat.

    Sind da auch die Alternativen Hersteller bei? Die sind ja manchmal sehr kreativ, was Farben angeht.

    Haben die nicht weitgehend die selben Farben, nur eben auch bei Teilen, die bei Lego nur in einigen wenigen Farben verfügbar sind?


    Ok, außer du meinst die fehlende Konstanz bei einigen "gleichen Farben"...ach warte, das war Lego selbst ;)

    Ich arbeite tatsächlich mit einem Kriterienraster. Dabei muss man aber sagen, dass je nach Umfang dieser Raster die ausformulierten Kriterien letztlich Formulierungshilfen für die tatsächlich gemachten Beobachtungen sind und nicht zwingend alle erfüllt sein müssen. Gut beobachtbar - übrigens auch für die Lernenden selbst - ist zum Beispiel, inwiefern sich mit neuen Problemstellungen erfolgreich auseinandergesetzt werden kann, ob dafür hin und wieder oder häufig Hilfe notwendig ist oder ob diese selbst mit Hilfestellung nicht bewältigt werden können.


    Hilfreich kann auch die Definition der Noten selbst sein: entsprechen die Leistungen weitgehend den Anforderungen oder treten dabei Mängel auf? Lassen sich diese perspektivisch in absehbarer Zeit beheben?

    Was heißt hier "Tricksereien"? Es kann durchaus vorkommen, dass man bei der Erstellung von Klausuren auch mal Fehler drin hat, die tatsächlich zu zu schweren Klausuren führen können. Diese dürfen natürlich entsprechend berücksichtigt werden. Andererseits sollte nun wirklich nicht eine eigentlich angemessene Klausur nochmals deutlich vereinfacht werden, nur damit man "über dem Schnitt" bleibt. Es lässt sich in einem solchen Fall sehr gut begründen, warum die Wertung der Klausur dennoch genehmigt werden sollte.

    Aber, wie gesagt, in der Sache hast du schon nicht unrecht. Es ist halt eine bescheuerte Situation, die der Dienstherr durch alltagsfremde Regelungen provoziert.

    Wie gesagt: so blöd finde ich die Regelung nicht, dass im Falle sehr vieler Unterwertungen zumindest noch einmal eine weitere Person im Sinne eines Vieraugenprinzips drauf schaut. So nervig das ist, kann man das auch als persönliche Entlastung vor unnötigen Vorwürfen zu schwerer Klausuren sehen. Wichtig ist halt, dass es keinen Automatismus geben darf, sondern dass eine Wiederholung wirklich nur angeordnet wird, wenn die Anforderungen der Klausur erkennbar nicht sachgerecht waren.

    Ich habe noch nie eine Klassenarbeit wiederholt, aber jetzt muss ich es machen.

    Ist das bei euch wirklich so? Bei uns in NDS gibt es keinen Automatismus, der zu einer zwingenden Wiederholung einer schlecht ausgefallenen Arbeit führt. Es ist eher so, dass eine Arbeit, die mehr als 30% (Sek I) bzw. 50% (Sek II) nicht ausreichende Noten aufweist, genehmigt werden muss. Das wiederum ist letztlich nur ein Schutzmechanismus, der sicherstellen soll, dass eine Arbeit auch wirklich zum Unterricht und den zu erreichenden Kompetenzen passt.


    Stellt sich bei der Prüfung der Genehmigung nämlich heraus, dass dies der Fall ist, sollte die Arbeit im Regelfall auch genehmigt werden und wird gerade nicht wiederholt. Dann passiert auch das nicht:

    Ich finde es unmöglich, dass schwache/faule Klassen den Lehrer mit Minderleistungen erpressen können.

    Ich studiere momentan Lehramt an Oberschulen (TU Dresden). Perspektivisch habe ich vor ins gymnasiale Lehramt zu wechseln. (Damit kann man halt an jeder Schulform unterrichten).

    Meine Fächer sind Geographie und Geschichte.

    Dieser perspektivische Wechsel kann sinnvoll sein, sollte aber nicht zu spät erfolgen, da es zunehmend schwieriger werden wird, bereits erbrachte schulformspezifische Studienleistungen für das andere Lehramt anzuerkennen.



    Hat jemand Ahnung wie groß die Chance ist eine Stelle in Sachsen ist zu finden? Vorzugsweise Großraum Dresden/Kamenz.

    Wie wichtig ist die Staatsexamsnote? Welchen Wert sollte man erreichen?

    Einen pauschalen Wert kann man nicht sagen, insbesondere schwankt diese Schwelle je nach "Angebot und Nachfrage". In Fächern mit Bewerberüberhang (wozu Geographie/Geschichte sicher gehören) spielt die Note eine größere Rolle als in Mangelfächern. In Sachsen war es zumindest vor einigen Jahren so, dass insbesondere Leipzig und Dresden sehr stark nachgefragt waren und man hier Spitzennoten mitbringen musste, im ländlichen Bereich dafür ganz gut unterkommen konnte. Ich vermute, dass sich daran nichts wesentliches geändert hat.

    Mit Abnehmen verstehe ich das "Aus-der-Hand-Nehmen", also notfalls mit festem Griff. Hat mein ehemaliger Schulleiter mal gemacht, finde ich nach wie vor kritisch.

    Dass das Verbot der Handynutzung unkritisch ist, dem stimme ich absolut zu.

    Achso, das hatte ich dann falsch verstanden. Nein, natürlich entreiße ich keinem Schüler direkt das Handy...was nichts daran ändert, dass es dennoch abgegeben wird. Auf körperliche Auseinandersetzungen lasse ich mich genauso wenig ein wie auf unnötige Diskussionen. In der Regel reicht das auch aus.


    Dein Hinweis darauf, Schülern Geräte nicht durch körperliche Auseinandersetzung abzunehmen, ist natürlich vollkommen richtig.

    Eine ungenügende Leistung muss auch als solche in einer Leistungssituation festgestellt werden. Aus dem einfachen Nutzen eines Handys während der Lernsituation kann nicht auf eine ungenügende Fachleistung rückgeschlossen werden.

    Du nimmst hoffentlich nicht einfach Handys ab. Das kann ich nach eingehender Beratung mit meinem Makler bzgl. eventueller Versicherungsleistungen und nach vertieften Gesprächen über Amtshaftung mit den entsprechenden Menschen der Schulaufsicht nicht empfehlen.

    Das Abnehmen eines Handys in Einklang mit dem - übrigens verwaltungsrechtlich auch haltbarem - Verbot der Handynutzung während des Unterrichts ist mit Sicherheit kein grob fahrlässiges Handeln. Tatsächlich dokumentiere ich aber den Zustand des Gerätes, nachdem der Schüler es mir vorgelegt hat, bevor ich es transportiere. Es gab auch an unserer Schule bereits vereinzelte Fälle von späteren Versuchen, Schäden am Handy auf Lehrkräfte zu schieben und dann Ansprüche geltend zu machen. Diese haben sich aber letztlich immer wieder als haltlos herausgestellt.

    Danke für den Hinweis. Bei uns ist das durchaus ein Recht auf Wunsch des Schülers in der Sek I:

    Zitat von Verordnung Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen

    9. (...) Liegen für das Versäumnis Gründe vor, die die Schülerin oder der Schüler nicht selbst zu vertreten hat, so gibt die Fachlehrkraft auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers Gelegenheit zu einer Ersatzleistung.

    In der Sek II ist die Ersatzleistung hingegen der Regelfall, von dem nur in Ausnahmesituationen abgewichen werden kann.

    Zitat von Verordnung über die gymnasiale Oberstufe

    7.15 Hat eine Schülerin oder ein Schüler eine Klausur oder eine fachpraktische Arbeit versäumt, so muss in der Regel eine

    Ersatzleistung erbracht werden.

    Ich habe keineswegs von Schulleitungsstellen geschrieben, sondern vom mittleren Management an Schulen. Die Stellen im 1. Beförderungsamt sind an (niedersächsischen) Gesamtschulen sämtlich für Jahrgangs- und Fachbereichsleitungen vorgesehen und nicht wie z.B. einige der Stellen an Realschulen für "beliebige" herausgehobene Tätigkeiten. Diese können zwar ebenfalls die Leitung einer Fachschaft (eines einzelnen Faches) beinhalten, können aber auch Dinge wie "Orga der Schulbuchausleihe", "Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen" u.ä. sein. Diese Aufgaben wiederum bleiben an den Gesamtschulen dann eher zum Verteilen im Kollegium unter den Einstiegsämtern.

    Nein, die Schulen bieten bewusst diese Kooperation an und es geht nicht um so etwas Seltsames wie Japanisch. Die Schulen wollen das ja selbst, z.B. Musik, Kunst, Chemie, ganz normale Fächer.

    Die wenigsten Schulen sind in der Oberstufe groß genug, um ausnahmslos alle Fächer auch wirklich im Haus anzubieten. Es passiert daher in Abhängigkeit der Wahlen von Schülern zwangsläufig, dass nicht jeder dieser Wünsche realisiert werden kann. Entweder die Schüler wählen dann halt um oder nehmen in Kauf, für ihren Wunschkurs pendeln zu müssen. Und nein, dafür muss die Schule mit Sicherheit nicht aufkommen.

    Alternativ erklärte ich bei Erhalt des Stundenplanes, dass der Standortwechsel nicht möglich sei, weil ÖPNV und zu Fuß nicht in Frage kämen.

    Dazu hatte ich mich doch bereits geäußert: das habe ich in der Vergangenheit genauso gehandhabt und bin da voll bei dir. Man sollte sich aber auch klar machen, dass eine solche strikte Haltung zwar rechtlich völlig sicher ist und sinnvoll erscheinen mag, in der Praxis aber dazu führen kann, dass der Stundenplan wirklich der verlängerten Pendeldauer angepasst wird. Ich persönlich hätte wenig Lust, dann Freistunden im Plan und längeren Nachmittagsunterricht zu haben, nur damit mir genügend Zeit zum Pendeln mit ÖPNV eingeräumt werden kann. Das muss man eben für sich selbst entscheiden.


    Und bevor über das Stöckchen gesprungen wird: mir geht es dabei gerade nicht um die Suggestion abstrakter Gefahren. Ich bleibe auch dabei, dass kein Stundenplaner mit Absicht schlechte Pläne bastelt. Es geht hier einfach um die nüchtern sachliche Feststellung, dass wenn eine Lehrkraft mehr Zeit zum Pendeln beansprucht (zurecht!!!), sie diese natürlich gerne erhalten kann.

    Warum gerade nur an den Gesamtschulen zu A14 ?

    Gibt es da eine Begründung?

    Vermutlich weil die zugehörigen Stellen im 1. Beförderungsamt an den Gesamtschulen sämtlich Leitungsstellen im mittleren Management sind, die die Koordination einer größeren Anzahl von Lehrkräften in bestimmten Aufgabenspektren umfassen. Analoges gilt für andere Konrektoren an Haupt- und Realschulen, die entsprechend auch nach A14 besoldet werden sollen. Die Übernahme von "herausgehobenen Tätigkeiten" bringt i.d.R. nicht so viel Leitungsverantwortung mit sich und wird dann nach A13Z besoldet.


    Mir ist einerseits klar, dass das im Einzelfall jeweils anders aussehen kann, dass ich hier nur Tendenzen widerspiegle und dass andererseits diese Vermutung zwar plausibel erscheint, nicht jedoch offiziell so kommuniziert wurde.

    Das muss man gar nicht. Mit dem Stundenplan sind sie angeordnet.

    Das kann man so betrachten, aber mit dem Stundenplan sind noch keine konkreten Dienstreisen angeordnet, sondern lediglich nötig. Ich bin mir relativ sicher, dass sich ohne entsprechende formale Anordnung in der Vergangenheit bereits bei der Zahlung der Reisekosten quergestellt wurde und dann bleibt wirklich nur noch der Klageweg. Den Stress kann man sich mit vorherigem Antrag deutlich sparen.


    Das Interesse kann ich nicht erkennen. Nö, derartiges beantragte ich nicht.

    Dieses Interesse ist immer dann als gegeben anzunehmen, wenn das Dienstgeschäft am anderen Ort sonst nur mit erheblichem zeitlichen Aufwand möglich wäre. In diesem Fall werden höhere Kilometerpauschalen als Reisekosten zurückerstattet als wenn das Beförderungsmittel freigestellt bleibt und der Beamte "freiwillig" sein eigenes Kfz benutzt, da es bequemer scheint.


    Auch hier kann man davon halten, was man will. Aber so funktionieren nun einmal die Reisekostenabrechnungen und daher beantrage ich etwaige Dienstreisen auch genau so....oder sehe in anderen Fällen ganz davon ab, diese durchzuführen ;)

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