Beiträge von Seph

    Wenn es pures Beamtenrecht wäre, dürfte m.E. nicht zwischen Beamten an Schulen und Beamte an Behörden unterschieden werden. Wird es aber anscheinend.

    Dazu hatte ich doch oben eine Mutmaßung geschrieben. Mir persönlich wäre aber tatsächlich neu, dass es hier überhaupt einen Unterschied geben soll und eine Beförderung in Behörden grundsätzlich unmittelbar ohne Probezeit vorgenommen worden sein soll. Das widerspräche auch den Vorgaben des §20 NBG (in NDS) oder des §7 SGV NRW. In genau definierten Ausnahmefällen kann das hingegen vorkommen, dabei scheint es in NRW mehr normierte Ausnahmeregelungen zu geben als in NDS. Die Existenz von Ausnahmeregelungen begründet aber noch keinen Rechtsanspruch darauf, ebenfalls von dem Regelfall der Erprobungszeit ausgenommen zu werden.

    also ein reines Geldsparmodell bei den Beförderungen an Schule . Eine Klage würde sich ggf. lohnen.

    Nein, pures Beamtenrecht und wie gesagt dem Umstand geschuldet, dass man anders als im Arbeitsrecht einen einmal in ein höheres Amt eingewiesenen Beamten selbst bei Nichtbewährung im Amt sonst nicht wieder loswerden kann. Warum das in einer Behörde anders gelaufen sein könnte, vermag ich nur zu erahnen. Mir sind jedenfalls aus der Verwaltung Tätigkeiten bekannt, die bei genau gleichem Aufgabenumfang unterschiedlichen Besoldungsgruppen zugewiesen sind, sodass eine Beförderung nach gewisser Dienstzeit und Freiwerden der Stellen möglicherweise auch ohne erneute Bewährung direkt erfolgen könnte.

    Super, dass das so schnell geklärt werden konnte. Ich hatte das auch schon einmal, die fehlende Summe wurde dann entsprechend ausgeglichen.

    Es ging ja nicht nur um das kritische Hinterfragen von Noten - siehe hierzu der ganze Thread. Ich fand es gut, dass dem Schüler einerseits klargemacht wurde, dass er natürlich nicht nur alles akzeptieren muss, dass ihm aber andererseits auch deutlich gemacht wurde, dass das Ganze Grenzen hat.

    Ja, da bin ich vollkommen bei dir. Mir ging es tatsächlich nur darum, dass die Fortführung des Hinterfragens nicht bereits für eine Ordnungsmaßnahme diesen Ausmaßes ausreichen wird. Das sieht im Gesamtpaket bei fortgesetzten Verstößen diverser Art mit hoher Sicherheit anders aus. Ich denke, ihr habt da eine ganz gut und hoffentlich nachhaltige Lösung gefunden.

    Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Bei mir ist es, wie im Thread Titel angegeben, tatsächlich auch NRW.


    Ich verstehe schon die semantische Feinheit (Beförderung, probeweise Übertragung), ändert aber an meinem Arbeitspensum und meiner Verantwortung de facto nichts. Und ich bin privat nicht nur in Lehrerkreisen sozialisiert, weiss also, dass es in der Wirtschaft bei ähnlichen Vorgängen anders läuft.


    War es denn bei A13 --> A14 tatsächlich auch so?

    Wohlwissend, dass das in der Praxis etwas anders aussieht, kann ich dazu nur erst einmal die "offizielle" Lesart beschreiben: Die durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten von Koordinatoren unterscheiden sich nicht von denen "einfacher" Lehrkräfte. Für die mit dem Amt verbundenen zusätzlichen Aufgaben gibt es (zumindest hier in NDS) Entlastungsstunden, die bei mir auch bereits mit Übertragung des Amtes gewährt worden. Die eigentliche statusrechtliche Beförderung erfolgt aber dennoch erst nach erfolgreicher Probezeit.


    Der Unterschied zur Wirtschaft besteht darin, dass eine einmal vorgenommene Beförderung auch bei Nichtbewährung im Amt nicht einfach rückgängig gemacht werden kann, sondern nur bei wesentlichen Dienstpflichtverstößen in Betracht käme. Einen Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft entlässt man einfach während der Probezeit bei Nichtbewährung. Im Übrigen leisten auch dort Arbeitnehmer oft bereits weitreichendere Aufgaben im größeren Umfang "vorab", um überhaupt für Beförderungen in Betracht gezogen zu werden.

    Und zwar wurde ich im September befördert (A14--> A15), sprich hier gab es die Beauftragung durch BR und die neunmonatige Probezeit begann. Dass ich erst nach erfolgreichem Absolvieren dieser 9 Monate StD werde, war mir klar und dass eine Urkunde auch erst dann ausgehändigt wird, ebenfalls. Allerdings war ich etwas verwundert, dass auch mit meinen Dezemberbezügen noch keine angepasste Besoldung stattfand.

    Um das mal begrifflich auszuschärfen: Du wurdest vermutlich in ein Amt der Besoldungsgruppe A15 eingewiesen, aus dem du nach wie vor aber Bezüge nach Besoldungsgruppe A14 erhälst. Die eigentliche statusrechtliche Beförderung von dir in A15 erfolgt aber gerade erst nach Ablauf der Probezeit. Insofern ist es wenig verwunderlich, dass du noch nicht nach A15 besoldet wirst.


    Solltest du - was nur in absoluten Ausnahmefällen passiert - die Probezeit nicht "bestehen", dann erfolgt die Beförderung eben nicht. Es ist hingegen nicht so, dass man bereits zu Beginn der Probezeit befördert wird, da eine Rückernennung sonst kaum möglich wäre.

    Du kannst doch nicht die gleiche Leistung in verschiedenen Klassen unterschiedlich werten.

    Die Frage ist doch, was "gleiche Leistung" heißen soll. Die beobachteten Ergebnisse hängen immer auch vom stattgefundenen Unterricht ab und so kann die gleiche Beobachtung durchaus auch auf unterschiedliche Leistungen zurückzuführen sein. Das kann man sich leicht verdeutlichen, wenn man sich mal eine beliebige nicht zu einfache Aufgabe in einer schriftlichen Klassenarbeit vorstellt und davon ausgeht, dass Klasse A die nahezu 1:1 so im Unterricht geübt hat, Klasse B die aber zum ersten Mal so sieht.


    Wenn dann in beiden Klassen Schüler sitzen, die die Aufgabe scheinbar "gleich gut" bewältigt haben, beruht das bei Klasse A auf einer einfachen Wiedergabe bereits Gelerntem, bei Klasse B aber auf einer Anwendung. Das ist jedenfalls nicht die "gleiche Leistung".

    Dass es von Schule zu Schule abweicht, ist eine Sache, aber in derselben Schule innerhalb eines Jahrgangs muss es, finde ich, vergleichbar bleiben, und dann ist es nicht unnormal, das manche Klassen generell bessere und andere schlechtere Schnitte haben. Alles andere wäre ungerecht.

    Wie du selbst bereits sagst, ist es keineswegs ungewöhnlich, dass das zwischen verschiedenen Schulen unterschiedlich gehandhabt wird. Warum dann also die Einschränkung auf "nicht in unterschiedlichen Klassen"?

    Wie läuft das Interview ab?

    Welche Fragen wurden beispielhaft gestellt?

    Gibt es spezifische Themen oder Anforderungen, auf die man sich besonders vorbereiten sollte über übliche Frageb (Warum beworben, eigene Erfahrungen in dem Bereich...).

    Ich kann da nur für NDS sprechen und werfe einfach mal ein paar Orientierungspunkte in den Raum, die eine Rolle für die Schulentwicklungsberatungen spielen können:


    -> Sicherer Umgang mit dem Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen (so etwas gibt es bestimmt unter anderem Namen auch in anderen BL), den Bildungsstandards, Kerncurricula u.ä.

    -> Kenntnisse der aktuellen schulpolitischen Vorhaben im Bundesland

    -> Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement

    -> Kommunikationsfähigkeiten (z.B. Moderation/Präsentation von Inhalten, Teamentwicklung, strukturierte Gesprächsführung, Moderation von Arbeitsgruppen)

    -> Rollenklarheit

    -> Erfahrungen im Umgang mit Leitbildern, Schulprogrammarbeit u.ä.

    -> Kenntnisse von DIagnoseverfahren zur Ermittlung des IST-Standes (schulische Evaluation)

    Nein, keine Sorge. Das scheint mir ein recht offensichtlicher Fehler zu sein. Das Kind lebt bei dir im gemeinsamen Haushalt, was ja gerade die Bedingung für den Familienzuschlag der Stufe 1 ist. Kann es vlt. sein, dass eine Frist zur regelmäßigen Rückmeldung hierüber versäumt wurde? Das LBV fragt eigentlich in gewisser Regelmäßigkeit ab, ob das Kind noch bei dir wohnt und stellt sonst irgendwann den Zuschlag ein.

    Natürlich kann ich auch die Fehlstunde bewerten. Der Schüler hat ja eindeutig keine Leistung erbracht, weder quantitativ noch qualitativ. In evtl. Gruppenarbeiten konnte er sich auch nicht einbringen und vorgetragen hat er auch nichts. Also 0 Punkte.

    Dieses Vorgehen scheitert bereits daran, dass nicht jede Stunde auch eine Leistungssituation darstellt und mit Sicherheit nicht alle Schüler jede Stunde benotet werden. Das halte ich im Übrigen auch für vollkommen unrealistisch, adäquate und differenzierende Bewertungen auf Basis von nur je 1 Stunde vorzunehmen.


    Dass das dann analog auch nicht ausschließlich für fehlende Schüler möglich ist, sollte sofort einleuchten.


    An meiner Schule wird das sogar von der Schulleitung so angeordnet, dass unentschuldigte Fehlstunden mit 0 Punkten zu bewerten sind.

    Dann wird es dringend Zeit, auf die Rechtswidrigkeit einer solchen Anordnung hinzuweisen. Ein solcher Hinweis wäre - zumindest für Beamte - auch Dienstpflicht.



    Kleine Anekdote: Ich hatte mal einen Schüler, der ebenfalls häufig gefehlt hatte. In Leistungssituationen war er aber i.d.R. da und hat dann aus dem Stehgreif gute bis sehr gute Leistungen erbracht, konnte den Unterrichtsstoff mit anderen Sachen verknüpfen und auch auf neue schwiergie Probleme anwenden. Es wäre nicht ansatzweise haltbar gewesen, ihn aufgrund von Fehlzeiten auf eine Beurteilung wie "ausreichend" herabzustufen, da diese laut Definition gerade von Mängeln und nur durchschnittlichen Anforderungen ausgeht, die ganz offensichtlich und nachweisbar nicht bestanden.

    Als Mobilgerät nutze ich tatsächlich auch ganz gerne Leasing-Rückläufer aus dem Business-Bereich. Die sind ordentlich aufbereitet und wesentlich robuster als die Consumer-Geräte aus dem Elektronik-"Fach"handel. Hier gibt es einige spezialisierte Firmen als mögliche Anlaufstellen. Bei Desktop-PCs habe ich das noch nicht probiert, die stelle ich mir i.d.R. selbst zusammen.

    Was Geräusche anbetrifft, dieser Text entsteht auf einem MacBook Air, AFAIK derzeit der einzige lüfterlose Laptop. Im Desktopbereich fiele mir nur ein Raspberry Pi ein. Knappe Rechenpower, vielleicht zu wenig für Video, ansonsten auch eine Empfehlung wert.

    Das ist genau der Punkt. Das MacBook Air kommt nur mit einer Passivkühlung aus, weil es entsprechend schnell herunterregelt und damit die theoretisch verbaute Maximalleistung nur kurze Zeit abrufen kann. Für Office-Anwendungen wird das kaum eine Rolle spielen, für Videoschnitt schon eher.


    Da man auch bei anderen Systemen andersherum die Temperaturkurven steuern und damit den Lüftereinsatz einstellen kann, ist es durchaus möglich, auch bei Thinkpads und Co. ein quasi "lüfterloses" System bei Office-Anwendungen und dennoch die abrufbaren Leistungsreserven für leistungshungrige Anwendungen auch über längere Zeiträume zu haben.

    Und bei der Beratung, insbesondere bei den ganz großen Elektronikketten, sollte man aufpassen, dass der Berater überhaupt Ahnung hat... Ich habe es schon mehrfach erlebt, dass die Empfehlungen dort schnell / oberflächlich / ohne tiefere Kenntnis ausgesprochen wurden.

    Deswegen hatte ich das bewusst in Anführungszeichen gesetzt ;)

    "Irgendwann" ist ziemlich dehnbar. Das Andiskutieren oder zumindest kritische Hinterfragen von Bewertungen ist jedenfalls so noch kein gravierender Verstoß, der die Ordnungsmaßnahme "Klassenwechsel" rechtfertigen würde. Dass das extrem nerven kann ist klar und es sicher sinnvoll, dass ihr hier eine - hoffentlich auch vom Schüler ernst gemeinte - Vereinbarung gefunden habt.

    Ich möchte einen fertig zusammengebauten PC, gerne von einer namhaften Firma (ich weiß jedoch nicht, was aktuell empfehlenswerte Hersteller sind).


    Gibt es PCs/Hersteller, die ihr mir empfehlen könnt?

    PS: Es gibt keinen Hersteller, der alle notwendigen Komponenten für einen PC hausintern produziert. Insofern sind PCs so oder so eine Zusammenstellung von Komponenten verschiedenster Hersteller. Hier wiederum gibt es je nach Komponenten quasi nur je 2-3 größere Player am Markt, die aber auch standardmäßig verbaut werden.

    Es ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn du dir einen Preisrahmen setzt. Dann kann dir vor Ort innerhalb des Preisrahmens eine sinnvolle Zusammenstellung empfohlen werden.

    Es gibt so extrem viele mögliche Kombinationen von Komponenten, dass es hier kaum eine sinnvolle Empfehlung geben kann, die nicht gleich in Werbung für konkrete Anbieter abdriften würde. Wenn du einen fertig zusammengebauten PC haben willst - was ich nicht empfehle - dann geh in den nächsten Store in deiner Umgebung und lasse dich dort gezielt "beraten". Noch stressfreier, dafür mit höherem Potential dafür, nicht optimale Zusammenstellungen zu hohen Preisen zu erhalten, ist der Weg zu den ganz großen Elektronikmarktketten.

    Es ist halt letztlich ein Kompromiss zwischen den niedrigeren Lebenshaltungskosten und Löhnen im Zielland und den Anforderungen einer europäischen Arbeitskraft. Mit Blick auf

    Vollständige Übernahme der Relocation Kosten, sowie umfassende Visa-Unterstützung
    Kostenlose Unterkunft vor Ort für das gesamte Jahr
    Verpflegung während der Arbeitszeit inklusive

    ist das für die Erfahrung gar nicht so verkehrt. Dass das nicht mit dem Auslandsschuldienst konkurrieren kann, ist klar.

    Krass - wie gesagt, berufliches Gymnasium hätte sie bei uns eine 2+ gehabt, da wissen wir ja jetzt, warum jeder das Abi bekommt. Warum übrigens der Notenschlüssel für das berufliche Gymnasium in RLP so "milde" ist, weiß ich auch nicht. Der IHK-Schlüssel ist der "Härteste" - auch hier wäre es aber eine 2- gewesen.

    Ich entnehme dieser Aussage, dass noch immer nicht der Zusammenhang zwischen Notenschlüsseln und Verteilung der Anforderungsbereiche in Arbeiten hinreichend durchdrungen wurde. In der gymnasialen Oberstufe gibt es - zumindest im Abitur - zwar einerseits "sehr gute" Leistungen bereits ab 85% der Rohpunkte attestiert, gleichzeitig bilden dort Aufgaben des Anforderungsbereichs III einen sehr deutlichen Schwerpunkt und umfassen dann auch mal schnell gut 20-25% aller möglichen Rohpunkte. Wenn andersherum Arbeiten weitgehend repetitive Aufgabenstellungen im Anforderungsbereich I enthalten und die höheren Anforderungsbereiche nur einen sehr geringen Anteil der Punkte ausmachen, muss der Notenschlüssel zwangsläufig wesentlich "härter" sein.


    Aus dem reinen Vergleich von Notenschlüsseln lässt sich schlicht nicht auf die Schwierigkeit und das Niveau der jeweiligen Herausforderungen im Hintergrund schließen.

    Fehlen die Schüler:innen unentschuldigt, kannst du hierauf eine mündliche Note geben. Die Note wird wohl nicht auf „ausreichend“ lauten.

    also, ich bin alles andere als ein Experte für Schulrecht, aber wenn ich eine Sache in meiner mittlerweile auch fast 10 Jahre andauernden Lehrerkarriere immer wieder mitbekommen habe - ziemlich sicher auch aus dem Mund von Schulleitungsmitgliedern -, dann, dass unentschuldigte Fehlstunden mit 0 Punkten gewertet werden. Zumindest in Hessen.

    Dieses Vorgehen ist schlicht rechtswidrig. Ein unentschuldigtes Fehlen rechtfertigt noch keine "ungenügende" Leistung. Das sieht lediglich in dezidierten Leistungssituationen - z.B. beim unentschuldigten Fehlen bei angekündigten Klausuren - anders aus.


    Dass sich hohe Fehlzeiten - egal ob entschuldigt oder unentschuldigt - auf die Gesamtleistungen früher oder später eher negativ auswirken werden, ist davon unbenommen.

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