Es gibt in Niedersachsen keine Maximalzahl an zu unterrichtenden Stunden, ich kenne mehrere Fälle von KuK, die mit 100% ihrer Stunden mit einer oder mehreren außerschulischen Aufgabenpaketen abgeordnet waren / sind.
Interessanterweise gilt das ausgerechnet für Schulleiter nicht. Diese haben nach §23 Abs. 3 der Nds. ArbZVO eine Mindestunterrichtsverpflichtung von 2 Stunden. Die von dir angesprochenen Fälle laufen aber über entsprechende Abordnungen. Inwiefern Lehrkräfte auch ohne Abordnungen derart viele Abminderungsstunden auf sich bündeln können, dass sie trotzdem keinen Unterricht mehr halten müssen, kann ich gerade nicht einschätzen.