Beiträge von Seph

    Dass ihr euch n Kopp macht, wie ihr mit KuK angemessen umgeht.

    Man kann dafür sicher angemessenere Worte finden, auch wenn ich den Begriff des "Wanderpokals" tatsächlich verwaltungsintern ebenfalls schon gehört habe. Völlig unabhängig davon gibt es leider die Situation mit (zum Glück) sehr wenigen Lehrkräften, die für ein kleineres System Schule auf Dauer untragbar sind. In der freien Wirtschaft würde man nach nicht allzulanger Zeit je nach Problemkonstellation eine verhaltens- oder personenbedingte Kündigung aussprechen. Hier im ÖD wird - übrigens nicht nur im Sinne des Systems, sondern durchaus auch im Sinne der Betreffenden - zwangsläufig nach anderen Lösungen gesucht. Das kann dann tatsächlich das Versetzen in gewissen Zeitabständen sein. Das kann durchaus auch in Form einer Art "Ringtausch" stattfinden.


    Du darfst dir aber sicher sein, dass einem solchen Handeln wesentlich mehr vorausgeht als lediglich

    Und sind bereits nach einem Gespräch am Ende ihrer Führungskompetenzen angekommen.

    In letzter Konsequenz wäre das ohne entsprechend medizinisch geschulten Lernbegleiter angesagt, wie uns das Urteil nach der UK-Klassenfahrt lehrt.

    Nein, das stimmt schlicht nicht. Das Urteil lehrt uns, dass wir unseren Sorgfaltspflichten auch wirklich nachzukommen haben. Das bedeutet, sich aktiv über die uns anvertrauten Kinder zu informieren und im Bedarfsfall (z.B. bei auftretenden Symptomen) medizinisches Personal hinzuzuziehen. Dass selbst so banale Anforderungen einige hier noch immer zu überraschen scheinen, wundert mich stark.

    Exakt welches Element des Bildungsauftrags benötigt zwingend ausgeprägtes außerunterrichtliches Programm?

    Das ist ein netter Umdeutungsversuch, aber von zwingend hat hier niemand etwas geschrieben. Auch wenn der Versuch zu offensichtlich ist, weise ich dennoch darauf hin, dass auf diese Weise kein Gegenargument gegen außerunterrichtliche Aspekte schulischen Lebens konstruiert werden kann.


    Zum Bildungsauftrag lohnt ein Blick auf §2 SchulG NRW. Die dort aufgeführten Ziele lassen sich natürlich auch im Fachunterricht einbinden, erhalten aber oft gerade im außerunterrichtlichen Bereich noch einmal eine spezifische Schwerpunktsetzung und Ausschärfung. Um das mal punktuell rauszugreifen, steht dort z.B.

    Zitat

    Die Jugend soll erzogen werden(...) zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (...)

    Natürlich kann man darüber ein bisschen in Biologie und co. sprechen. Oder man geht halt einfach mal raus und wird vor Ort auch außerhalb des reinen Unterrichtsrahmens tätig (wir haben z.B. einen Schulwald, einen größeren Schulgarten, Pflanzprojekte u.ä. im AG-Bereich).


    oder

    Zitat

    Die Schule fördert die europäische Identität. Sie vermittelt Kenntnisse über den europäischen Integrationsprozess und die Bedeutung Europas im Alltag der Menschen.

    Das kann man natürlich ausschließlich im Fachunterricht thematisieren....oder man schafft Begegnungsräume mit anderen Ländern Europas, z.B. über Austauschprogramme u.ä.


    Zwingend ist davon nichts, sinnlos ist es deswegen noch lange nicht.

    Ich bin mir gerade nicht sicher, ob das auf den letzten 28 Seiten schon einmal verlinkt wurde. Aber wer den Fall noch immer so hinstellt, als seien die Lehrkräfte hier vollkommen unschuldig in eine unvorhersehbare Situation getappt und die Eltern tragen die alleinige Schuld, möge sich doch noch einmal den folgenden Artikel von 2019 durchlesen: https://www.spiegel.de/panoram…assenfahrt-a-1301746.html


    Dass das Urteil letztlich bis zur fehlenden Abfrage relevanter Gesundheitsdaten zurückführt, hängt im wesentlichen mit der dadurch entstandenen Kausalkette der Sorgfaltspflichtverletzung zusammen, die nachweislich zum Tod des Mädchens führte. Die fehlende Abfrage alleine wäre aber nicht das Problem gewesen, wenn nicht während der Fahrt auch noch alle deutlichen Anzeichen einer gesundheitlichen Notlage beiseite geschoben worden wären. Hier sehe ich persönlich das eigentliche Versagen der Lehrkräfte.


    Mir fällt es tatsächlich schwer zu verstehen, wie man nicht auf die Idee kommen kann, ärztliche Unterstützung hinzuzuziehen, wenn es einer Schülerin erkennbar schlecht geht, diese sich ständig erbricht und nicht mehr klar wirkt. Um zu wissen, dass man hier als Lehrkraft tätig werden muss, bedarf es keiner abgefahrenen und fernliegenden Vorgehensweisen, auf die man in einer solchen Situation nicht käme und daher versehentlich in rechtliche Schwierigkeiten käme.


    PS: Mir geht es dabei gar nicht so sehr um den konkreten Fall und die dabei beteiligten Lehrkräfte. Mir geht es vor allem darum, aufzuzeigen, dass man als Lehrkraft in vergleichbaren Situationen bereits mit einem Hauch von gesundem Menschenverstand schlimmeres oft verhindern und sich auch selbst vor "mit einem Fuß im Knast" schützen kann. Die Schlussfolgerung von einigen hier, gar nicht mehr auf Schulfahrten zu fahren, kann ich daher nicht teilen....insbesondere, da wir auch vor Ort in der Schule eine Garantenstellung haben und ähnlich umsichtig wie bei Fahrten agieren sollten....das aber auch können.

    Das Ganze sieht für mich danach aus, als hätten die Eltern und Emily die Krankheit ganz bewusst verschwiegen, damit sie mitfahren kann, denn sonst wäre das Wort Diabetes ja wohl mal gefallen.

    (...)

    Leidtragende ist das Kind, einer 13jährigen diese Verantwortung aufzubürden ist echt unter aller Kanone von den Eltern. (Und nein, ich würde auch kein Kind mit Diabetes ohne Betreuung mitnehmen)


    Diabetes ist mit Sicherheit kein Grund, ein Kind von einer Klassenfahrt auszuschließen. Dafür bedarf es auch keiner extra Betreuung durch eine weitere Kraft. Unstrittig ist, dass die Lehrkräfte über die Erkrankung Bescheid wissen müssen, um ggf. notwendige Maßnahme einleiten zu können. Dabei reden wir nicht von abgefahrenen Dingen, die nur medizinisch ausgebildetes Personal bewerkstelligen kann. Wir reden von kurzer Erinnerung an essen bei Symptomen der Unterzuckerung und das Hinzuziehen von ärztlicher Unterstützung in Notfällen.


    Dass dabei die Eltern mitwirkungspflichtig gewesen wären ist genauso klar, wie dass die Lehrkräfte sich eben nicht einfach darauf verlassen dürfen, dass ihnen schon Bescheid gegeben wird, wenn etwas wäre.

    Völlig Ahnungslos, ohne Ansprechpartner, soll ich es organisieren.

    Ich habe denjenigen angesprochen, der mir genannt wurde bei Verwaltungsfragen (keine Ahnung welche Stellung erhalten, =eigenes Büro, also wohl doch was anderes als Lehrer)

    Sorry, aber welche Lehrkraft kennt denn die eigenen Kollegen und insbesondere die Schulleitungsmitglieder nicht und ist nicht in der Lage, ein Namensschild am Büro abzulesen?

    3. Geld einsammeln oder nicht?

    Ja, natürlich.

    "Kollegin meinte, Kinder sollen es selbst mitbringen, wenn eines es vergessen hat, musst du privat auslegen."

    Nein, natürlich nicht. Wer nicht rechtzeitig zahlt, fährt nicht mit.


    4. Abrechnung? Wie, wo muss ich das abrechnen? Muss ich überhaupt abrechnen?

    Ja, du bist zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung und Transparenz gegenüber den Eltern verpflichtet. Das Einbehalten von Geldern wäre eine Straftat. Überschüsse sind an die Eltern zurückzuführen oder deren Verwendung mit ihnen abzusprechen.

    Bei Lehrern aber ist es anders. Die müssten Diabetes erriechen können, auch, wenn weder Eltern noch das Kind darüber auch nur ein Wort verliert. Da gibt es keinerlei Bringeschuld von Eltern mit schwer kranken Kindern. Nein, wenn das nicht vorher abgefragt wird, dann sind die Lehrer schuld.

    Mal wieder Polemik pur. Im Verfahren konnte nachgewiesen werden, dass eine schlichte vorherige Abfrage - noch einmal: absolutes 1x1 - den Tod von Emily mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte.

    Naja mal wieder ein Grund, warum man Klassenfahrten strikt verweigern sollte.

    Nein, viel eher ein deutlicher Hinweis darauf, seinen Sorgfaltspflichten bei der Planung und Durchführung von schulischen Settings auch nachzukommen. Ich schrieb es bereits an anderer Stelle: die schriftliche Abfrage von Besonderheiten und Vorerkrankungen gehört zum kleinen 1x1 von Lehrkräften und lernen bei uns bereits die Anwärter. Im Übrigen muss dies nicht nur für Klassenfahrten erfolgen.

    1,5 Stunden in eine Korrektur zu investieren, halte ich für sinnvoller und mehr Kerngeschäft, als so ziemlich jede denkbare Wochenendveranstaltung.

    Ich auch nicht. Eine Klausur teils 3x zu lesen und ewig zu korrigieren führt i.d.R. kaum zu einer anderen Beurteilung, als diese nur 1x durchzugehen. Zum Kerngeschäft von Lehrkräften gehören im Übrigen - auch wenn das nach wie vor viele Kolleginnen und Kollegen anders sehen - auch außerunterrichtliche Aufgaben wie die Beteiligung an Schulentwicklung.


    Dass das nicht am Wochenende stattfinden muss, steht außer Frage. Davon war hier aber auch nie die Rede. Es ging um "außerhalb des Unterrichts".

    da man sich dieser Schmerzensgeldzahlumgen nicht mittels Privatinsolvenz entziehen kann und der Rechtstitel für die nächsten 30 Jahre vollstreckbar ist.

    Wie du selbst schon geschrieben hattest, richtet sich die Klage auf Schmerzensgeldzahlung und - sofern es überhaupt zu einer solchen in entsprechend relevanter Höhe kommt - der entsprechende Titel gegen das Land und nicht gegen die Lehrkräfte. Wird der Beamte in Regress genommen, führt das dennoch nicht zu einer Übertragung des vollstreckbaren Titels aus dem ursprünglichen Verfahren auf den Beamten, sondern ist ein getrennter Vorgang.

    Ich denke nicht, dass das überhaupt rechtlich haltbar ist, von dem Unmut, den das für alle Parteien erzeugt ganz zu schweigen. Was verspricht sich denn eure Schulleitung davon und was hat es mit Qualität zu tun, sowohl KuK als auch SuS einfach pauschal Mehrarbeit und Anwesenheitspflicht aufzubürden?

    Dafür, dass überhaupt nicht bekannt ist, um was es hier konkret gehen soll, lehnst du dich mit dieser Aussage aber sehr weit aus dem Fenster. Natürlich können auch außerunterrichtliche Veranstaltungen sowohl für Schüler als auch für Lehrkräfte verpflichtend sein und bilden einen wesentlichen Bestandteil des Schullebens und der Mitgestaltung von Schule.

    Uns wurde gesagt, wir müssten Abendveranstaltungen, Tagesveranstaltungen u.s.w. mit den Schülern außerhalb der Unterrichtszeit planen.

    Auch am Abend oder am Wochenende.

    Um was genau soll es denn dabei gehen? Das klingt mir derzeit wirklich noch etwas zu pauschal. Falls die Frage in die Richtung geht, ob man auch mal im Einzelfall außerhalb der Unterrichtszeit zur Planung und Durchführung einer Veranstaltung herangezogen werden kann, dann ist die Antwort "Ja". Wenn es aber darum geht, eine große Anzahl neuer Veranstaltungsformate zu initiieren, dann darf da schon viel eher ein großes Fragezeichen dran sein.

    Ich spreche für das Gymnasium Muttenz. Der Bundesrat hat ein eigenes Mal in seiner Geschichte versucht (!) eine Partei zu verbieten, das gegen die Kommunisten 1940 ausgesprochen Verbot wurde mit Ende des 2. WK wieder aufgehoben.

    Nimm bitte entsprechend zur Kenntnis, dass es auch in der BRD bisher nur 2 solche Parteiverbote gab. Das betraf 1952 eine Nachfolgeorganisation der NSDAP und 1956 die KPD, letzteres ist bis heute ziemlich umstritten.


    Entgegen deiner Suggestion macht es sich die BRD nicht gerade einfach mit Parteiverboten und hält auch hier die Meinungsfreiheit auch in Verbindung mit dem Wirken in politischen Parteien sehr hoch. Und andersherum gibt es eben auch in der Schweiz eine gesetzlich verankerte Möglichkeit für ein Parteienverbot, welches genauso wie hier zurecht äußerst selten zum Einsatz kommt.

    Und wie wurde die Übereinstimmung geprüft? Jeder Mensch sieht Farben anders.

    Das mag zwar stimmen, es geht aber ja gerade nicht darum, eine Farbe treffsicher zu erkennen, sondern zwei Farben auf Abweichungen zu vergleichen.

    Genau wie beim Erkennen von Farben können die wenigsten Menschen beim Hören eines Tons diesen konkret benennen, erkennen aber leicht, ob 2 Töne unterschiedlich sind.

    Heißt: Vertrag über 10 UE, gearbeitet 20UE, Vergütung.... (nö, darf in den Ferien als Freizeit abgesetzt werden).

    Das ist schlicht rechtswidrig. Zwar dürfen Mehrarbeitsstunden bei euch offensichtlich bis zu 3 (bzw. eigentlich sogar 4) Monate lang mit Minderstunden verrechnet werden. Darüber hinausgehende Stunden sind entsprechend deiner Quelle ganz eindeutig zu vergüten.


    Eine Grenze der Mehrarbeit gibt es nicht?Oder 3UE gratis, Rest bezahlt (mit gleichen Satz)

    Ab der 4. UE im Monat sind auch die vorherigen 3 zu vergüten.

    Wenn man krank war, muss man die UE in dem Umfang vertreten?

    Nein, eine eigene Erkrankung darf nie zu nachzuholenden Minderstunden führen.

    In der Behörde ist es so, dass ein/e Referent/in bei A13 anfängt (sprich Regierungsrat/-rätin) und dann in derselben Funktion bis A15 kommen kann.

    Danke für die Erläuterung. Das entspricht dann wirklich meiner Vermutung von weiter oben und begründet, warum in den Zwischenschritten keine erneuten Erprobungszeiten mehr nötig sind.

    Das kann aber eigentlich nur passieren, wenn man sich vorher nicht abspricht.

    Dafür reichen bereits einzelne Ausfälle durch Erkrankungen, die in einer Lerngruppe öfter auftreten als in einer anderen und es reichen bereits leicht unterschiedliche Lehrstile oder Interessenlagen der Lerngruppen, um dem Unterrichtsverlauf in Parallelklassen unterschiedliche Nuancen zu geben.

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