Beiträge von Seph

    Das habe ich auch nie behauptet! Abgesehen davon ist es auch dann nicht in Ordnung, wenn es nicht alle trifft, sondern nur ein paar.

    Dazu hatte ich doch schon klar geschrieben, dass hier bei uns diejenigen Lehrkräfte, die in der Mittagspause Aufsicht haben, mit Sicherheit just an diesen Tagen keine 8 Unterrichtsstunden am Stück haben...und dementsprechend ihre Ruhepause an anderer Stelle abhalten. Ist das bei euch etwa anders? Dann wäre es wirklich an der Zeit, dagegen vorzugehen.


    Das bedeutet übrigens auch ganz klar, dass für alle Lehrkräfte die Mindestpausenzeit von 30min eingehalten werden kann. Insofern trifft es auch nicht nur ein paar, sondern niemanden.

    Natürlich haben wir eine Mittagspause, aber die Schüler müssen in dieser Zeit (leider von Lehrkräften) beaufsichtigt werden. ICH würde tatsächlich keinen solch langen Tag im Stundenplan inkl. Aufsicht akzeptieren, doch genügend weniger "rebellische" KuK tun es regelmäßig.

    Ja, aber doch bei weitem nicht von allen Lehrkräften! Wie gesagt: die wenigen, die bei uns in der Mittagspause Aufsicht führen, haben an dem Tag sicher nicht durchgängig 8 Stunden Unterricht.

    Ok: Frühaufsicht ab 7.15 Uhr, Unterricht ab 7.45 Uhr bis 14.30 Uhr (8. Stunde), danach Spätaufsicht am Bus bis 15 Uhr.

    Ok krass. Habt ihr ernsthaft keine Mittagspause? An den allgemeinbildenden Schulen, die ich so kenne, gibt es spätestens nach der 6. Stunde gegen 13:00 Uhr eine i.d.R. 45-minütige Mittagspause. Diese wird auch kaum mit Aufsichten bestückt und diejenigen, die Aufsicht haben, haben nicht vorher und hinterher ununterbrochen Unterricht.


    Aber ja, ohne Mittagspause bin ich vollkommen bei dir. Dann muss es mindestens für diejenigen, die durchgängig 8 Unterrichtsstunden haben, wenigstens 2x15 Minuten "echte" Pausen geben.


    PS: Genauer gesagt haben bei uns überhaupt nur im absoluten Ausnahmefall Lehrkräfte 8 Unterrichtsstunden an einem Tag. Diese Lehrkräfte haben dann definitiv keine Aufsichten an dem Tag.

    1. Auch auf die Gefahr hin, dass wir uns im Kreis drehen: Was sind das für "Leute, wie eingangs beschrieben"? Ich weiß über die Person nichts, außer dass eine Klasse sich beschwert hat.

    Der Startbeitrag hier gibt deutlich mehr her als nur "eine Klasse hat sich bei Lehrkraft x über Lehrkraft y beschwert". Wenn hier ein Bildungsgangleiter den Austausch zum Umgang mit einem Kollegen sucht und berichtet, dass dabei sehr hohe Fehlzeiten, das Nichteinhalten von Absprachen und zahlreiche Beschwerden damit verbunden sind und bereits erfolgte Gespräche bisher nichts brachten, dann glaube ich das der Person erst einmal. Die damit verbundene Frage nach Erfahrungsaustausch wurde dann hier auch von einigen aufgegriffen und von vergleichbaren Erfahrungen und dem Umgang damit berichtet.


    Warum du das so vehement relativieren und den im Ausgangsbeitrag beschriebenen abstrakten Fall umdeuten musst, ist mir schleierhaft. Die im Zusammenhang mit der Ausgangsbeschreibung hier diskutierten Maßnahmen passen dann eben auch nur zu "Härtefällen" und werden bei Kollegen nach deiner Lesart sicher nicht notwendig sein. Aber darum ging es hier schlicht nicht. Und wenn - wovon wir erst einmal ausgehen sollten - die Beobachtung des Bildungsgangsleiters stimmt:

    Zitat von fachinformatiker

    wir haben bei uns einen Kollegen, der entweder krank ist oder im Unterricht, vorbei an allen Absprachen und Lehrplänen, nicht die notwendigen Lehrinhalte vermittelt. Gespräche sind leider zwecklos, und die Schüler laden ihren Frust an mir als Klassenlehrer und Bildungsgangleiter ab.

    ...dann sind die Befindlichkeiten des betreffenden Kollegen sicher die kleinsten Sorgen, die dort gerade auftauchen. In einem solchen Fall muss eingegriffen werden und mit Blick auf die bisherigen Gespräche sicher nicht wieder nur durch das nächste Gespräch.

    Und da kommen wirklich so „einfache Dinge“ wie die Aufstellung eines formal korrekten Dienstplans unter Einhaltung der Mindestpausen- und Ruhezeiten drin vor?

    Ja, kommt es. Mir ist durchaus bewusst, dass sich das an Abendschulen noch einmal deutlicher als Problem stellt und kann natürlich nicht für alle Schulleitungen sprechen. An der typischen weiterführenden allgemeinbildenden Schule sind die 11 Stunden Mindestruhezeit zumindest kein Problem. Wir achten dabei auch darauf, dass Veranstaltungen wie Elternabende u.ä. früh genug beginnen um entsprechend früh enden zu können.


    Wir haben ja auch angestellte Kollegen und zumindest für die sind die Regelungen verbindlich. Also konkret: In der Pause braucht kein Schüler am Lehrerzimmer zu klopfen, weil dann hat der angeforderte Kollege keine Pause mehr, wenn er dem Schüler Rede und Antwort stehen muss.


    Das wäre hier tatsächlich so und die Hofpausen sind damit i.d.R. auch Pausen. Notwendig wäre das im Übrigen nicht zwangsläufig. Die Arbeit ist bei Arbeitszeiten von mehr als 6 bis 9 Stunden durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen, was bei Schulbeginn gegen 08 Uhr bereits mit der Mittagspause vor einem - wenn überhaupt stattfindenden - Nachmittagsunterricht ausreichend wäre.

    Genau, das unterscheidet sich offensichtlich von anderen Bundesländern. Es gibt bei uns einfach oben drauf. Nicht wählbar.

    Wo nehmt ihr das denn in Bezug auf die Präsentationsprüfungen her? Im Eckpunktpapier für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe ist lediglich die Einführung neuer Prüfungsformate wie Präsentationsprüfung und Besondere Lernleistung vermerkt, nicht jedoch die Pflicht für die Schüler, diese auch zu wählen. Mit Blick darauf, dass es ja insbesondere darum geht, die Oberstufen bundesweit aneinander anzugleichen, würde das auch übers Ziel hinausschießen.

    Unterricht entführen heißt, dass er möglicherweise versuchen wird, im Unterricht seine Version der Geschichte zu erzählen.

    Das wird zwangsläufig passieren, notfalls in den Pausen und ist nicht zu verhindern, letztlich aber völlig egal. Sollte es dazu noch irritierte Anfragen von Schülern geben, klärt man halt nochmal sachlich über die Konsequenzen des Einsatzes oder auch nur Versuch des Einsatzes von unerlaubten Hilfsmitteln in Klausuren auf und belässt es dann dabei. Z. selbst wird sich mit seiner "ungenügenden" Leistung zufrieden geben müssen und weiß mit Sicherheit am besten, dass diese auch gerechtfertigt ist.


    Dass das nach außen hin oft lautstark anders dargestellt wird, muss einen nicht sonderlich beeindrucken.

    Die Einschätzung teile ich und kann verstärkend mit einwerfen, dass wir tatsächlich noch vor Ausschreibung konkreter Stellen regelmäßig die Initiativbewerber sichten und den Kontakt herstellen und halten. Nicht selten schreiben wir Stellen dann auch passgenau auf die Bewerberlage aus, wenn da ein gegenseitiges Interesse besteht. Es ist also sicher lohnenswert, bei in Frage kommenden Schulen auch bereits bekannt zu sein.

    Herzlichen Dank für den umfangreichen Einblick, das hilft mir tatsächlich auch in Beratungssituationen mit Schülern. Gut vorstellen kann ich mir dieses Format bei Prüflingen, die sich strukturiert vorbereiten können und in akuten Prüfungssituationen Ängste bis hin zu Aussetzern haben, da ihnen die mögliche Vorbereitung auf einen Teil der Inhalte Sicherheit zu Beginn der Prüfung geben kann.

    Oh, das sieht bei uns ganz anders aus. Etwa 1/3 meiner Prüflinge machen eine Präsentationsprüfung im 5. Abiturfach. Vorteile: Thema ist wochenlang vorher bekannt, lange Vorbereitungszeit Nachteile: Absolutes Expertenwissen wird erwartet, Thema kann verfehlt werden, Präsentieren an sich als Stolperstein

    Das ist genau der Grund, warum sich unserer Abiturienten bisher immer deutlich gegen ein solches Prüfungsformat entschieden haben. Spannend, dass das an anderen Schulen auch deutlich anders aussehen kann. Welche Erfahrungen konntet ihr bisher damit sammeln?

    Die Toiletten sind vermutlich an allen Schulen nicht nur "stille", sondern auch "besondere Örtchen" ;)


    An den weiterführenden Schulen kommen dann neben oben erwähnten "Trends" noch rauchen/vapen und gemischtgeschlechtliche Kontakte in vertraulicher Atmosphäre hinzu. Wir versuchen dem auch mit Toilettenlisten entgegenzugehen, diese werden aber sehr unterschiedlich konsequent behandelt.

    Es geht aber gerade darum, ob durch das Alimentationsprinzip einen Familienzuschlag notwendig ist. Der Staat versorgt den Beamten. Soweit klar. Aber wenn der Beamte nun heiratet und die Person ist ebenfalls berufstätig, wofür braucht es dann noch einen Zuschlag? Eigentlich müsste es einen Abzug geben. Bestes Beispiel das klassische Lehrerehepaar.

    Das leuchtet mir zumindest für DINK-Paare ein und ich halte den Familienzuschlag der Stufe 1 wirklich für überdenkenswert. Kinder haben jedoch i.d.R. kein eigenes Einkommen, sodass dem Alimentationsprinzip folgend hier durchaus Zuschläge notwendig sein können.

    Was meinst du mit "zusätzlichen" Kursen? An der Wochenstundenzahl wird sich doch vermutlich nichts ändern, oder? Bei uns haben die Schüler in der Q-Phasen etwa 32 Wochenstunden á 45min. Ist das bei euch bisher deutlich weniger?

    Die unterlassene Hilfeleistung hat den Tod des Kindes verursacht, nicht die Unkenntnis der bestehenden Grunderkrankung.

    Da bin ich bei dir und deshalb betone ich hier ja immer wieder, dass genau dieses Hinzuziehen von ärztlichem Personal bei Erkennen der Symptome uns Lehrkräfte auch vor vergleichbaren Situationen bewahrt und damit noch immer Unterricht und außerschulische Situationen hinreichend rechtssicher bewältigt werden können.


    Der Weg über die Kausalkette wurde aus Gründen der Beweisbarkeit gewählt. Insbesondere konnten die Lehrerinnen sich damit nicht mehr darauf zurückziehen, die Symptome schlicht nicht erkannt zu haben. Und auch hier: um zu erkennen, dass eine offensichtlich stark geschwächte Schülerin ärztliche Hilfe braucht, bedarf es keiner besonderen Ausbildung.

    Weil IMHO das endgültige Gerichtsurteil nicht aufgrund der unterlassenen Hilfeleistung während der Fahrt , sondern aufgrund der fehlenden Abfrage erfolgt ist.

    Genauer gesagt wurde eine Kausalkette von der fehlenden Abfrage über die unterlassene Hilfeleistung bis hin zur Todesursache festgestellt. Insofern wurden die Lehrerinnen eben nicht lediglich wegen fehlender Abfrage verurteilt, sondern weil diese in Verbindung mit der dadurch unterlassenen Hilfe vor Ort kausal zum Tod des Mädchens führte. Eine rechtzeitige Hinzuziehung medizinischen Personals hätte diese Kausalkette nachweislich unterbrechen können.


    Die Schlussfolgerung für uns Lehrkräfte muss also heißen, dass neben der aktiven Einholung von Informationen über die uns anvertrauten Kinder (nicht erst zu Klassenfahrten, sondern auch im normalen Schulsetting) bei erkennbaren ernsten Symptomen lieber einmal zu viel ärztliches Personal eingeschaltet werden sollte. Dafür müssen wir auch nicht besonders geschult sein, müssen keine Krankheiten diagnostizieren oder behandeln können, sondern einfach etwas gesunden Menschenverstand und Umsicht walten lassen.

    Vielen Dank für das Update und herzlichen Glückwunsch zur nun endgültig bestandenen Staatsexamensprüfung. Dass ein Zuspätkommen nicht zu einer Amtsenthebung führt, ist durchaus nachvollziehbar. Dass du auf den Kosten sitzenbleiben könntest, finde ich bitter, kann aber tatsächlich nicht einschätzen, ob es da Aussicht auf Erfolg gibt.


    Ich hoffe, dass du einen guten Einstieg in den Beruf hast und in einigen Monaten oder Jahren über diesen sehr nervigen und nach wie vor ungeheuerlichen Vorgang schmunzeln kannst.

    Und das alles willst du im SLQ in 104 Stunden (inkl. praktischer Übung!) vermitteln?

    Für die in der täglichen Arbeit meist notwendigen Aspekte reicht das locker aus. Das gilt insbesondere für so einfache Dinge wie:

    Welche Schulleitung ist qualifiziert worden wie ein Arbeitnehmer abzumahnen ist für Fehlverhalten?

    und das Vorgehen in vergleichbaren Fällen bei Beamten. Im Übrigen erschöpfen sich die Qualifizierungsmaßnahmen von Schulleitungsmitgliedern nicht mit der unmittelbaren "Erstqualifizierung".



    Für die wenigen sehr speziellen Ausnahmefälle mit komplexerer Sachlage halten wir unkompliziert Rücksprache mit der Rechtsabteilung der für uns zuständigen Behörde.

    Genau da sehe ich das Problem. Welche Schulleitung ist auf ihren Job wirklich vorbereitet? Ich spreche von Schul-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht. Welche Schulleitung ist qualifiziert worden wie ein Arbeitnehmer abzumahnen ist für Fehlverhalten? Keine!

    Natürlich erhalten Schulleitungen eine umfassende Qualifizierung, zu der auch genau solche rechtlichen Fragestellungen gehören.

    Ich möchte in dem Zusammenhang einfach mal darauf hinweisen, dass es in Niedersachsen die Möglichkeit zum Ablegen einer Präsentationsprüfung im mündlichen Prüfungsfach schon seit einigen Jahren gibt und diese - zumindest hier bei uns - seitens der Prüflinge kaum in Betracht gezogen wird, da der damit verbundene Aufwand auch auf Seite der Schüler eher gescheut wird. Diese wählen nach wie vor lieber die "klassische" mündliche Prüfung. Gleiches gilt für die besondere Lernleistung als alternatives Prüfungsformat.

    Aber ja, wahrscheinlich habe ich einfach noch nie jemanden kennengelernt, der absolut unfähig und untragbar für das gesamte Kollegium, alle SuS und den Rest der Welt ist.

    Daran mag etwas dran sein und eigentlich ist das sogar gut so. Bitte glaube uns aber, dass es einzelne dieser Fälle auch wirklich gibt. Ich hatte inzwischen mit 2 davon persönlich zu tun. Es sind aber zum Glück wirklich Ausnahmen und für den deutlichen Großteil der Lehrkräfte reichen Gespräche u.ä. wirklich aus.

    qchn, von Rassismus und Sexismus war doch bislang überhaupt nicht die Rede, sondern dass ihr dafür gesorgt habt, dass die Person jetzt monatelang krankgeschrieben ist und wirre Dienstaufsichtsbeschwerden schreibt. Im Normalfall kann man Probleme klären, bevor jemand reif für die Psychiatrie ist.

    Auch dem Beitrag von qchn ist nicht zu entnehmen, dass die Schuld für die Dienstaufsichtsbeschwerden und die lange Erkrankung bei dem Kollegium der Schule liegt, sondern lediglich, dass sich auch einmal gegen ein solches Verhalten (damit meine ich explizit nicht Fehlzeiten aufgrund ärztlich festgestellter spontaner oder chronischer Erkrankungen) positioniert wird.


    Es gibt wie oben beschrieben leider wirklich (noch einmal: extrem wenige) Lehrkräfte, die derart wirr in ihren Handlungen auftreten, dabei großen Schaden anrichten oder sehr häufig mit Ansage Fehlzeiten vorweisen, dass darüber nicht hinweggesehen werden kann. Dass das andersherum nicht in Mobbing seitens des Kollegiums münden darf, ist vollkommen klar. Entsprechende "Fälle" werden i.d.R. auf Leitungsebene bearbeitet.

    Wir sind aber nicht die Arbeitgeber unserer Kolleg*innen.

    Die Schulleitung handelt in Vertretung dieses Arbeitgebers und ist genau auch hierfür zuständig. Für weiterführende Maßnahmen wird sich selbstverständlich mit den höheren Ebenen ins Benehmen gesetzt.

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