Beiträge von Seph

    Genau da nicht alle den Fotos zugestimmt haben muss das kontrolliert werden. Wer der Kontrolle nicht zustimmt muss dies genauso wie andere technische Geräte zuhause lassen. Grundlage ist identisch.

    Eine Kontrolle von schülereigenen Geräten geht genau wie das pauschale Verbot deutlich zu weit. Und es muss auch keine Lehrkraft Schülergeräte auf Fotos kontrollieren, die nicht veröffentlicht werden sollen. Das Problem hätten wenn dann die Schüler, die sich nicht daran halten, was (auch schon bei kleineren Schülern) unter Umständen zivilrechtliche Ansprüche auslösen würde. Übrigens kann zumindest im öffentlichen Raum nicht einmal das Anfertigen von Fotos von Personen untersagt werden, sondern lediglich die Veröffentlichung abgelehnt werden. Wie gesagt: eine super Gelegenheiten, um mit Schülern konstruktiv über Fotorecht und den sinnvollen Einsatz von entsprechenden Geräten zu sprechen.

    Und offen ist die Frage nach Konsequenzen: Was macht denn die Lehrkraft, wenn die Schüler sich nicht rechtswidrig durchsuchen lassen am Ende der Fahrt? Wird sie die Kameras entreißen? Wird sie Ordnungsmaßnahmen verhängen und dies damit begründen, dass sie nicht rechtswidrig durchsuchen durfte?

    Ähnliches wollte die Mutter bei meiner Tochter in der 6. Klasse haben. Da hat die Klassenlehrerin dann aber gleich klargestellt, wenn das Handy mitkommt bleibt das Kind zuhause. Genauso wie die Fotokameras zuhause bleiben, wenn sie sie nicht kontrollieren darf zum Ende der Klassenfahrt.
    Da haben einige Eltern ganz schön blöd geguckt.

    Weiter vorne wurde diskutiert, wie übergriffig es vom Dienstherren sei, Lehrkräfte auf Klassenfahrt zu schicken. Dabei finde ich das hier weit übergriffiger. Auf welcher Grundlage soll denn ein Verbot von Kameras zum Festhalten von Erinnerungen an die Klassenfahrt erfolgen? Und noch schlimmer: warum nur, wenn man nicht pauschal einer Durchsuchung zustimmt? Das ist ähnlich blödsinnig, wie die nach wie vor manchmal von Supermärkten versuchte (unzulässige) Taschendurchsuchungsberechtigung in AGB festzuhalten. Interessant wäre zu sehen, welche Konsequenzen die Lehrkraft bei Verstößen ergreifen möchte und wie sie das rechtlich absichern will. Im Übrigen ist das ein super Anlass, um mit den Kindern lebenspraktisch über das Recht am eigenen Bild, Urheberrecht usw. mal ins Gespräch zu kommen.

    Wir hatten vor Kurzem auch den Fall, dass sich bei einer Anwärterin aufgrund einer Schwangerschaft das Referendariat verlängert hatte und sie daher einen Prüfungstermin für das 2. STEX mitten im Schuljahr hatte. SIe war zwar zum normalen Einstellungstermin in der Auswahl, konnte aber natürlich erst nach Bestehen der Prüfung verbeamtet werden.

    Der Familienzuschlag der Stufe 1 bedingt die Aufnahme einer Person in deinen Haushalt, der du gegenüber unterhaltspflichtig bist (z.B. Ehepartner oder eigene Kinder), die Stufen darüber hinaus bedingen einen Kindergeldanspruch deinerseits.
    Insofern würde ich einen Anspruch auf Familienzuschlag in deiner Konstellation verneinen. Anders sähe das aus, wenn ihr entweder heiraten würdet oder du ihre Tochter adoptieren würdest.

    Eine kurze Nachfrage hätte ich noch an euch!

    Man kann wohl, davon gehe ich aus, nur zum 1. eines Monats in die Verbeamtung (Probe) steigen, nicht wahr? :D
    Während des Monats ist dies nicht möglich!

    Nein, warum sollte das nur zum 1. möglich sein? Ich bin damals genau zum Unterrichtsbeginn verbeamtet worden, das war der 03. eines Monats. Die zwei Tage Differenz sind natürlich vom Sold abgezogen wurden.

    Wobei man sich auch fragt, warum ein Informatiker ausgerechnet als Lehrkraft arbeiten sollte, wenn es anderswo auch die Beamtenstelle bei geregelter Arbeitszeit, Büroarbeitsplatz nach DIN, Gleitzeit und Homeoffice gibt, und dazu noch:
    https://www.heise.de/newsticker/mel…en-4569784.html

    Garantierte Beförderung auf A14 gibt es i.d.R. auch noch, und wenn man sich nicht allzu blöd anstellt, ist man irgendwann auch bei A15.

    Also: Warum sollte man als Informatiker Lehrer werden? Mir fällt nur ein Grund ein: Man hat es nicht drauf.

    Gruß !

    Das sehe ich mal genauso wie du. Hey, vielleicht bekommen über diesen Umweg dann doch mal alle Lehrkräfte eine deutliche Besoldungsanpassung ;) #TräumenDarfManDoch

    Bisher ist das nicht mehr als eine fixe Idee des Ministers und der NDV, wie das Fach Informatik weiter gestärkt werden könnte. Einen Überblick über bisherige Maßnahmen dazu gibt es hier: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/akt…ach-174604.html

    Ich fände es spannend zu sehen, wie sie sich das bei der im Moment schon knappen Versorgungslage mit Informatiklehrkräften und ohne Kürzung anderer Fächer vorstellen, obwohl doch im Zug der Umstellung von G8 auf G9 so oft betont wurde, nur noch maximal 30 Wochenstunden in der Sek I zu erteilen.

    Machen die TZ-KollegInnen weniger Aufsichten, müssen diese von den VollzeitkollegInnen übernommen werden,
    gleiches gilt für eine Menge zusätzlicher Aufgaben, wie z.B. Fachkonferenzleitungen oder zusätzliche "Posten" und Beauftragungen für irgendwelche Zusammenarbeiten, Sicherheitsfragen, Wettbewerbe etc.

    Ob bestimmte Aufgaben nun von einer Vollzeitlehrkraft oder von den statt dieser eingestellten zwei 50%-TZ-Lehrkräften erledigt werden, ist doch egal. Die Verteilung von Aufgaben entsprechend der Teilzeitquote belastet niemanden mehr, da entsprechend mehr TZ-Lehrkräfte vorhanden sind, auf die diese
    Aufgaben anteilig verteilt werden können. Das ist doch letztlich mit der Verteilung der zu besetzenden Unterrichtsstunden nicht anders.

    Danke @Seph für die Antwort, das war mir nicht bewusst, dass dies auch eine von der SL angetragene und anvertraute Aufgabe sein kann. Bei uns- BW, Sek.I- wird die Leitung der Fachkonferenz für ein Schuljahr gewählt.

    Gerne. Hier werden ein Teil der A14-Stellen als Kombination aus Fachkonferenzleitung und weiteren Aufgaben im Bereich der Verwaltung und/oder Schulentwicklung ausgeschrieben. Dementsprechend gibt es
    dann (zumindest in einigen Fächern) feste Fachkonferenzleitungen. Eine andere Fallgruppe sind Fachschaften, in denen das partout niemand machen möchte. Dann wird eine Lehrkraft damit übergangsweise betraut. Ansonsten sind auch hier viele Konferenzleitungen durch Wahl bestimmt worden.

    In Niedersachsen gibt es dafür mehrere Möglichkeiten. Den Vorsitz einer Fachkonferenz führt die Lehrkraft, die

    a) als InhaberIn eines höherwertigen Amtes mit dieser Aufgabe betraut ist
    oder
    b) von der Schulbehörde damit beauftragt wurde
    oder (falls niemand betraut oder beauftragt wurde)
    c) die, die durch die Fachkonferenz für 2 Jahre hierfür gewählt wurde.

    Das "können" kannst Du Dir getrost sparen. So gut wie alles, was angeblich nicht geteilt werden kann, ist völlig überflüssiges Gedöns. Und wenn man die ach so unteilbaren Aufgaben partout nicht teilen will, gäbe es eine ganz einfache Lösung, nämlich zu sagen: 50% Teilzeit = 50% der zu leistenden Wochenstunden, aber nur (sagen wir) 40% des Deputats. Ergebnis: Echte 50% Teilzeit. Ganz einfach. Wird nur nicht gewollt.

    Genauso kann es bedeuten, dass die Teilzeitlehrkräfte bei den teilbaren Aufgaben dann überproportional entlastet werden, um das zu kompensieren. Also bei 50% nicht einfach jedes 2. Jahr Klassenfahrt, sondern jedes 3. oder 4. Jahr, Elternsprechtage nur in Kernzeiten, deutlich reduzierte Aufsichten, seltener Einsatz in Fachprüfungsausschüssen u.ä.

    Es ist absolut unglaublich, dass die Teilzeitkräfte die Konferenzen alle vollumfänglich absitzen sollen. Dafür wird doch jedes mal jemand mit dem Protokoll gegängelt. Da sollte das auch mal sinnvoll eingesetzt werden können.

    Nein, das wirkt nur unglaublich, wenn entweder an der eigenen Schule Konferenzen missbraucht werden, um belanglose Dinge zu klären, die auch in einer Dienstbesprechung oder per Mail hätten geklärt werden können, oder wenn Kolleginnen und Kollegen den Sinn von Konferenzen als zentrale Schaltstellen von Partizipation bei Entwicklungsprozessen und wichtigen Entscheidungen nicht sehen können. Bei Dienstbesprechungen, insbesondere solchen, auf denen nahezu nur einseitig Informationen übermittelt werden, sehe ich es aber genauso wie du.

    Es geht ja noch nicht einmal darum, dass die Teilzeitkollegen so viel mehr Zeit in den Unterricht stecken. Es geht meist sogar darum, dass sie, obwohl sie "normalen" Unterricht machen, mit der Zeit nicht hinkommen!Und der Dienstherr instruiert natürlich die Schulleitungen da rigoros vorzugehen (oder die Schulleitungen machen das aus Eigeninitiative), wenn eine Teilzeitkraft die Arbeitszeit eigenverantwortlich managed.
    Hat man bei uns prima gesehen, wenn Teilzeitkräfte am Tag der offenen Tür nur zeitweilig kommen wollen, Klassenfahrten ablehnen mit dem Hinweis, dass sie letztes Jahr schon gefahren sind, an Elternsprechtagen nur anteilig anwesend sein wollen, ein Jahr mal keine Klassenleitung übernehmen wollen, mal an Konferenzen nicht teilnehmen wollen usw. Es geht nicht, unteilbare Aufgaben, schwarze Liste, massiv schlechte Stundenpläne als Resultat usw.
    Und das ist nicht das Problem unserer Schulleitung, das läuft an nahezu allen Schulen so! Mir ist keine Schule bekannt, wo es kein Minusgeschäft für Teilzeitkräfte ist. So etwas gibt es im Lehrerberuf nicht, das ist wieder mal so ein Ding, wo der Lehrerberuf ein Elfenbeinturm im Vergleich zu richtigen Berufen ist.

    Zunächst einmal: auch in anderen Berufsfeldern heißt Teilzeit nicht, dass Wunscheinsatzpläne immer realisierbar sind. Auch dort ist es aus betrieblichen Gründen durchaus möglich, dass die einzusetzenden Stunden ziemlich bescheiden über die Woche verteilt sind. Und auch dort gibt es teilbare und unteilbare Aufgaben, auch wenn diese abhängig vom Berufsfeld andere Strukturen haben. Das alles ist also kein spezielles Problem im Lehramt.

    Eigenverantwortlich lässt sich natürlich vor allem die Unterrichtsvor- und nachbereitung, Korrekturen, Mitarbeit in AGs usw. verteilen. Es hilft sehr, die eigenen Arbeitszeiten mal zu erfassen und wenn man feststellt, dass am Ende für z.B. 16 Unterrichtsstunden nur noch 4 Zeitstunden Vor- und Nachbereitung zur Verfügung stehen im Mittel über mehrere Wochen hinweg, die SL mal zu fragen, ob ihr das ausreicht oder an welcher Stelle alternativ eingespart werden soll. Formal macht man das über eine Überlastungsanzeige, dann ist erst einmal die Schulleitung am Zug. Erfolgt dort keine Reaktion oder wird auf dem bisherigen Vorgehen bestanden, gebietet es die Professionalität in unserem Beruf, pflichtgemäß den Vorgaben unseres Vorgesetzten zu entsprechen, und dann wirklich nur noch 4 Zeitstunden für die komplette Vor- und Nachbereitung aufzuwenden.

    Ich höre immer wieder heraus, dass die Konferenzen ein großes Problem seien und dass gefühlt immer mehr Konferenzen standfänden. Da muss ich fragen: Sind das wirklich extrem wichtige Themen, die dabei angesprochen werden oder geht es übertrieben gesagt um die Auswahl der Kekse beim nächsten Elternabend? Ich glaube nämlich, dass man die Zeit auch um ein gutes Stück kürzen könnte, wenn man inhaltlich direkt auf den Punkt kommt, Unwichtiges herausfiltert, vieles bereits auf dem kurzen Dienstweg klärt und den Kollegen zutraut, dass sie auch vieles in Eigenregie lösen können. Statt wöchentlicher Konferenzen, wie wäre es mit 1x pro Monat gesamtes Kollegium und je 1x pro Monat Jahrgangsteams (Förder-/Grund-Hauptschule) bzw. Fachbereichsteams (Real-/Berufsschule/Gymnasium)? Damit wäre bereits die Hälfte der Zeit gespart. Und wenn man es noch zudem Teilzeit-freundlich machen möchte, können die Teilzeitkräfte an jeder 2. Konferenz teilnehmen und zu den anderen Terminen wird abwechselnd Protokoll geschrieben.

    Das kann aber auch eine sehr subjektive Wahrnehmung der Kolleginnen und Kollegen sein. Ich höre auch in meinem Kollegium viel Gestöhne über viel zu viele Sitzungen und die damit verbundene Mehrbelastung. Dabei haben wir überhaupt nur die im Schulgesetz vorgesehene Mindestanzahl von jeweiligen Konferenzen und diese sind auch keine Mehrbelastung, da sie ohnehin zu den beschriebenen Kernaufgaben der Lehrkräfte gehören. Dass die Konferenzen so oder so aber fokussiert stattfinden sollten, sehe ich genauso. Eine entsprechend gute Vorbereitung, die Vorabklärung strittiger Punkte mit den betroffenen Personen, Transparenz über die vorgesehene Zeit usw. gehören m.E. zu gutem Leitungsverhalten und sollten selbstverständlich sein, genauso wie die Selbstdisziplin der Kolleginnen und Kollegen, nicht bereits 3x vorgetragene inhaltliche Aspekte nochmals vorzutragen, damit auch alle sehen, dass man das selbst auch artikulieren kann. Interessant ist übrigens, dass es nicht selten genau die Kolleginnen und Kollegen sind, die sich über zu lange Konferenzzeiten beschweren...

    Hinzu kommt, dass ein Großteil der Teilzeitkräfte mehr Zeit in die Güte von Unterrichtsvorbereitung steckt (zumindest sagen das viele und ich bin sehr geneigt das zu glauben, so ist der Mensch, hat man mehr Zeit, macht man die Sachen einfach genauer / besser).

    Auch wenn ich den Eindruck teile: das kann man doch aber unmöglich dem Dienstherrn vorwerfen. Man darf doch von Erwachsenen mit akademischer Laufbahn erwarten, dass sie in der Lage sind, ihre zur Verfügung stehende Arbeitszeit eigenverantwortlich zu managen und ggf. auf den dafür vorgesehenen Wegen zu kommunizieren, wenn das nicht funktioniert. Wer reduziert, um dann freiwillig mehr Zeit in U-Vorbereitung zu stecken, ist irgendwo selbst dran schuld...

    Lächerlich im Verhältnis zum Aufwand.Aus meiner Sicht müsste es entweder mehr Entlastungsstunden geben, eine Funktionsstelle A14 daür oder, und das halte ich für am realistischsten, eine/n eigens dafür eingestelle/n CTA dafür.
    Bei uns sieht es auch so aus, dass man das nebenher machen soll. Einer hat sich bereit erklärt die Bestellungen zu übernehmen, die Ordnung wird von allen mehr oder minder hergestellt.

    Nein, nicht unbedingt. Wenn die SL (+ das Kollegium in diesem Fall) beschließt, dass diese Funktionen 1 bzw. 0,5 Entlastungsstunden wert sind, dann wird man halt im Mittel auch nur ca. 1,5 bzw. etwas weniger als 1 Zeitstunde pro Woche dafür aufwenden. Damit kann man ganz gut auskommen, v.a. wenn die Fachschaft sich selbst etwas diszipliniert und die Sammlung halbwegs ordentlich hält. Dann muss sich die Sammlungsleitung nur noch um Bestellung und Budget (i.d.R. 1x pro Jahr) und Veranlassungen von Reparaturen o.ä. kümmern. Analog kann die Fachkonferenzleitung auch weitgehend auf Konferenzvorbereitung und -durchführung und Teilnahme an DBs der Fachkonferenzleiter (i.d.R. jeweils 2x pro Jahr) begrenzt werden, wenn weitere Aufgaben intern gut verteilt sind.

    Es sollte bei euch wie in Hessen auch ein Schulgesetz (und andere Rechtsgrundlagen) geben, die eine Aussage zur pädagogischen Freiheit machen.
    Dort würde ich nachlesen und gegebenenfalls darauf hinweisen.

    Ich habe so etwas hier an meiner Institution in einem ähnlich gelagerten Fall gemacht und als dann der Personalrat auch auf die Gültigkeit dieser Gesetze hinwies war auch ganz schnell Ruhe.

    Soweit mir bekannt ist, ist Hessen das einzige Bundesland, welches wirklich mit einer Art pädagogischer Freiheit aufwarten kann. In den anderen Bundesländern spricht man von pädagogischer Verantwortung, die zwar eine gewisse Freiheit in der Ausgestaltung des Unterrichts erlaubt, dabei aber keine Verstöße gegen z.B. Absprachen und Beschlüsse von Konferenzen erlaubt. Gerade Classcraft ist teils sehr umstritten: während die Verfechter hohe Motivation der Schüler attestieren, sehen Kritiker ein Vehikel, welches ganz stark über extrinsische Motivation arbeitet und sich negativ auf die innere Lernhaltung auswirken kann. Ob das ggf. hier wirklich den an der Schule des TE beschlossenen Konzepten im Bereich sozialen Lernens und der in Fachkonferenzen abgesprochenen Vorgehensweisen bei didaktischen Zugängen widerspricht, kann man anhand des Eröffnungsbeitrags noch nicht beurteilen. Vlt. ist das, neben datenschutz- und haftungsrechtlichen Problemen, aber ein Grund, warum der SL hier deutlich dagegen vorgeht.

    Ich finde es irgendwie merkwürdig, dass man eher in Teilzeit geht, um ein Burnout zu vermeiden, statt die Faktoren, die zu Burnout aufgrund von Überlastung führen, zu reduzieren. Oder ist das so schwer zu realisieren? Der Lehrerberuf hat zwar eine hohe Teilzeitquote, aber es gibt in anderen Berufen Millionen von Vollzeit-Arbeitnehmern, was also vermuten lässt, dass eine Vollzeittätigkeit grundsätzlich möglich ist, ohne gesundheitliche Nachteile zu erhalten. Die Frage wäre dann, sollte dies beim Lehrerberuf nicht der Fall sein, wie man die Arbeitsbedingungen verändern kann, dass das (wieder) der Fall wäre.

    Halt dich fest, aber gerüchteweise soll es auch in anderen Berufen Teilzeit-AN geben, seltsamerweise sogar mit annähernd gleicher Quote:

    https://www.spiegel.de/lebenundlernen…-a-1194501.html
    http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozia…ien/abbIV8d.pdf


    Es werden jeweils Teilzeitquoten von ca. 30% der AN ausgewiesen über 1) Lehrkräfte und 2) alle abhängig Beschäftigten hinweg.


    Unabhängig davon denke ich, wie oben bereits geschrieben, dass die wenige wegen Burnout-Vermeidung in die Teilzeit gehen, sondern eher um familiären Bedürfnissen entgegen zu kommen. Sicher bin ich mir da allerdings nicht, obwohl es weit bessere Möglichkeiten in unserem Beruf gibt, Arbeitsbelastungen zu reduzieren.

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