Nein, bestimmt nicht. Aber es gab durchaus schon Kollegen, die sich haben versetzen lassen, um mit ihrer besseren Hälfte an einem Ort wohnen zu können / nicht jedes Wochenende hunderte von Kilometern zu fahren.Das muss doch keine Ehe sein. Aus den Zeiten sind wir glücklicherweise raus (zumindest fast, auch wenn sich Reste hartnäckig halten).
Wenn du behauptest (unfairerweise?), deine Langzeit-Fernbeziehung lebe in xy, wird dann ein Nachweis verlangt? Keine Ahnung. Wäre aber irgendwie merkwürdig.
Es findet bei Versetzungen und der dafür benötigten Freigabe immer auch eine Abwägung zwischen persönlichen und dienstlichen Belangen statt. Die Betreuung und Pflege sehr enger Angehöriger (v.a. eigene Kinder, aber durchaus auch Ehepartner) wiegt dabei tatsächlich deutlich schwerer als der Wunsch nach Nähe zu einer (de jure) einfachen Bekannten.