Die Schulleitung hat nach §43 Abs. 2 NSchG u.a. die Aufgabe sicherzustellen, dass die Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden. Dazu gehört auch die Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten, aus der abzulesen ist, dass die regelmäßige Arbeitszeit 40h/Woche betragen darf. Rechnet man die Ferien (außer die zustehenden 30 Urlaubstage nach Niedersächsischer Erholungsurlaubsverordnung) heraus, sollte die Arbeitszeit bei ca 42-44h/Woche außerhalb der Ferien liegen...bin mir gerade nicht ganz sicher.
Darauf aufbauend kann man nun eine Berechnung aufmachen, die von eurer schulischen Situation abhängt. Auf jeden Fall gehen 28 Unterrichtsstunden á 45 min ein (=21h/Woche). Der Unterricht macht also knapp die Hälfte der Arbeitszeit aus. Jetzt müssten hier alle weiteren Verpflichtungen eingerechnet werden und geschaut werden, bei welcher Stundenzahl man dabei landet. Schwer zu taxieren ist dabei die Vor- und Nachbereitungszeit zu Hause...sollten dafür aber z.B. nur noch 3h/Woche zur Verfügung stehen, darf die Schulleitung gerne erläutern, wie sie sich U-Vorbereitung für 28 Stunden in 3 Zeitstunden vorstellt.
Was heißt eigentlich "halb bezahlte Betreuungszeiten"? Entweder es handelt sich hierbei um Arbeitszeit (diese wäre voll zu bezahlen) oder um Bereitschaftszeit (die tatsächlich halb zu bezahlen wäre). Betreuung klingt aber nicht nur nach Bereitschaft.