Beiträge von Seph

    Die Beispiele sind doch auch ok und sicher kein Beleg gegen die Schulmedizin. Denn dieser ist völlig klar, dass bei Erkältungen Antibiotika totaler Schwachsinn sind ;) Nicht nur, weil diese meist komplikationsfrei abklingen und quasi ausgesessen werden können...da hilft ein liebevolles umpflegendes Programm wie von dir beschrieben sicher weit mehr.....sondern insbesondere, weil Antibiotika überhaupt nicht gegen Viruserkrankungen helfen ^^ Ein seriöser Arzt wird hier auch eher das "Aussitzen" der Erkrankung empfehlen und nur ggf. etwas gegen Begleitsymptome verschreiben.


    Weiter oben ging es dagegen um lebensgefährliche Erkrankungen, die durch konsequentes Impfen und durch evidenzbasierte Medikamente weit effektiver behandelt oder vorgebeugt werden können als ohne.

    Und wenn man ein Kind hat und dieses durch -vermeidbare- Komplikationen nach einem Vipernbiss verliert, ist das alles andere als wenig!


    Poliomyelitis, eine bis dato nicht ursächlich behandelbare und durchaus lebensgefährlich Krankheit, ist durch flächendeckende Impfung in Westeuropa heutzutage praktisch ausgerottet, während die Fallzahlen z.B. in Nigeria und Somalia nach Abschaffung des Impfprogrammes wieder deutlich zunahmen. Dass Poliomyelitis heute so selten ist, sollte aber gerade nicht dazu verführen, nicht zu impfen, sondern dieses konsequente Programm weiterlaufen zu lassen, um den IST-Zustand zu erhalten. Das Dilemma dabei: gerade durch die inzwischen realisierte Seltenheit bekommen die im Vergleich zur Krankheit schwachen Nebenwirkungen mehr Gewicht.


    Das heißt nicht zwangsläufig, jede angebotene Impfung mitzunehmen. Aber gerade zur Vermeidung sonst schwerer Krankheitsverläufe bei gleichzeitig kleinem Risiko für letztlich unbedeutende Nebenwirkungen wie mögliches kurzzeitiges Fieber o.ä. halte ich dies für angezeigt. Leider halten sich nach wie vor auch viele Fehlinformationen zu Impfkomplikationen im Netz. Ich denke dabei an den angeblichen Zusammenhang von MMR-Impfung und Entstehung von Autismus (Andrew Wakefield 1998). Das hatte sehr viele Menschen verunsichert. Letztlich stellte sich heraus, dass Wakefield 55000 Pfund von Anwälten erhielt, die genau diesen Zusammenhang für eine Klage herstellen wollten. Andersherum gibt es auch greifbare Erfolge, die eben kaum jemand wahrnimmt: In meiner Heimatstadt Weimar findet jedes Jahr ein großes Seifenkistenrennen statt, bei dem im vergangenen Jahr ein Masern-infizierter Mann teilnahm. Obwohl das Virus hochansteckend ist und im Gedränge perfekte Bedingungen für eine Tröpfcheninfektion herrschen, infizierte sich kein anderer Mensch....weil die meisten schlicht und einfach immun gegen das Virus waren.


    Vergleich der Komplikationsraten von Masern-Erkrankung und MMR-Impfung:


    Exanthem: 98% vs 5% abgeschwächt
    Fieber: 98% oft sehr hoch, 3-5% selten hoch
    Fieberkrämpfe: 7-8% vs unter 1%
    Enzephalitis: 1/1000-1/10000 vs unter 1/1000000
    Letalität: 1/1000 - 1/20000 vs 0

    Wieso hat er sich damit selber ausgetrickst? Natürlich können Therapien als neuer Goldstandard gesetzt werden, wenn sie ihre Wirksamkeit nachgewiesen haben. Und natürlich gelingt das nicht immer gleich bei Verfügbarkeit einer neuen Therapie. Aber du begehst glaube ich einen Logikfehler: Das bedeutet doch nicht, dass alle anderen alternativmedizinischen Therapien auch wirksam sind und es nur noch nicht nachgewiesen haben. Und solange es solche Nachweise nicht gibt, sollte auf die offensichtlich wirksameren Optionen zurückgegriffen werden.


    Ich verstehe nicht, dass ihr alle letztlich der Industrie blind vertraut. Wie Herdenvieh.

    Das finde ich immer wieder geil: Als ob die alternativmedizinischen Richtungen nicht auch durch die Industrie gesteuert wären. Was glaubst du denn, woher z.B. die homöopathischen Mittelchen kommen? Natürlich ebenfalls von Großunternehmen, die am Verkauf von letztlich Zucker unglaublich gut verdienen...die Gewinnspannen sind dabei sehr viel größer, als bei den Unternehmen, die du als böse Pharma-Industrie im Kopf hast.

    Ich würde jetzt mal so grob an die 2500€ schätzen?


    Ich bekam nach dem Ref (allerdings verbeamtet) knapp 2800€.

    Das kann deutlich nach unten korrigiert werden: Als Vertretungslehrkraft wird man wohl eher als Angestellte gehandelt. Wenn ich nicht ganz verkehrt liege, sind angestellte GS-LehrerInnen in Hessen in E11 eingruppiert. Bei 24 von 29 Deputatsstunden sind das in Erfahrungsstufe 1 ca 1600€ Netto, in Erfahrungsstufe 2 immerhin schon knapp über 1700€ .

    Die Beurteilung der Lehrkräfte anlässlich Probezeit erfolgt einmal ca. 2 Monate vor Ablauf der Hälfte der Probezeit und ca 2 Monate vor Ende der Probezeit. Beachte dabei bitte, dass sich die Probezeit durch Mutterschutz und eventuelle Elternzeit entsprechend verlängern wird.


    Lehnst du dich da nicht etwas zu weit aus dem Fenster? Dir steht es als Arbeitnehmer absolut frei, eine Arbeitsstelle anzutreten oder eben auch nicht. Nun hast du ein Angebot an Ort X und genau zwei Möglichkeiten: Nimm es an und ziehe um, wenn du die Fahrzeit scheust oder lass es bleiben und suche dir etwas anderes. Ein Jobangebot in einer anderen Stadt ist nicht "gesetzlich sittenwidrig"...welche Norm sollte das denn regeln? Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Jobangebot am aktuellen Wohnort!!


    Für Umzugskosten kann auch ein Kredit aufgenommen werden. Da du in Zukunft bei Antritt der Stelle ein geregeltes Einkommen haben wirst, dürfte das machbar sein.
    Dass keiner der vier möglichen Wünsche berücksichtigt werden konnte, kann u.a. mit der Bewerberlage zu tun haben (Extremfall: alle wünschen sich die gleichen vier Bezirke), aber auch mit dem Bedarf der Schulen...in vielen Bundesländern wird auch bei Anwärtern bereits auf Bedarf in entsprechenden Fachgruppen geschaut bei der Schulzuweisung.


    Wenn du deine Mutter wirklich pflegst, kann das ggf. als Härtefall angeführt werden. Hierzu bedarf es aber eines entsprechenden Antrags und Nachweise. Das wäre aber ein Option, die du noch probieren kannst.



    Mir persönlich ging es wie @Ruhe : Ich fand es auch wenig prickelnd, weit wegziehen zu müssen und nicht in der unmittelbaren Nähe zur Heimat bleiben zu können...im Nachhinein war die Ausbildung und Unterstützung an der Schule aber sehr gut und hat mich deutlich weiter gebracht als das bei Schulen in unmittelbarer Umgebung gewesen wäre bei denen andere MitanwärterInnen gelandet waren.

    Wo steht das geschrieben?
    Mein alter Schulleiter hat im Sommer den allzu leicht bekleideten Schülern immer ein XL-Schul-T-Shirt aufgebrummt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das gegen irgendeine Vorschrift verstoßen hat.

    Damit wurde sich in der Tat bereits beschäftigt. Art. 2 Abs. 1 GG garantiert jedem die grundsätzliche Freiheit, sein Äußeres in puncto Kleidungswahl und Frisur frei zu gestalten. Schulen sind nicht berechtigt, eigene Moralvorstellungen zum Gradmesser für korrekte Kleidung zu machen. Grenzen sind lediglich gesteckt, wenn die Outfits den Schulfrieden gefährden....SchülerInnen also z.B. massiv abgelenkt werden. Ähnliches dürfte für die Speiseauswahl gelten. Nochmal: ich bin völlig bei euch, dass es sinnvoll ist, bezüglich gesunder Ernährung aufzuklären und zu erziehen...aber über Verbote funktioniert das aus meiner Sicht nicht. Einerseits sind diese rechtlich völlig fragwürdig und andererseits führen diese nicht dazu, dass auch außerhalb von Schule ein Umdenken einsetzt.

    Aber sowohl die beiden Kitas als auch beide Grundschulen meiner Kinder legen Wert auf gesundes Frühstück ohne Süßgetränke und Süßigkeiten. Finde ich ok. Mache ich mit, obwohl wir zu Hause auch Nutella essen. Ist zum einen deren gutes Recht, die Regeln für sich festzulegen, zum anderen wurde uns das immer sehr sinnvoll erklärt.

    Ähm nein, es ist eben nicht deren gutes Recht, willkürlich Regeln festzulegen. Hierfür gibt es deutliche Grenzen. Neben der Einschränkung von Lebensmitteln betrifft das z.B. auch Bekleidungsvorschriften. Dass eine solche Festlegung dennoch sinnvoll sein kann, steht auf einem anderen Blatt.

    Ich glaube, in der Diskussion hier müssen zwei Dinge sauber getrennt werden: Kaum jemand hier wird widersprechen, dass auch Schule einen Blick auf gesunde Ernährung haben soll und diese konsequent thematisieren soll. Mir gefällt da der Weg, den Jazzy82 beschreibt. Wir greifen so etwas auch immer wieder in Projektwochen, im Unterricht und nötigenfalls in Elterngesprächen auf. ABER: Als Schule Speise- und Getränkeverbote zu machen, halte ich für extrem vermessen. Wo genau fängt man da an und bis zu welcher Konsequenz setzt man das durch? Mir ist auch die Wirkungskette "ungesunde Lebensmittel --> adipöse, unkonzentrierte Kinder" zu einfach...erzählt das mal eurem durchtrainierten Sportler, der nach dem Sportunterricht die Energiereserven auffüllen möchte.


    Auch rechtlich ist das echt dünnes Eis. Fallbeispiel: S. hat im heißen Sommer statt Wasser Fanta dabei....würdet ihr das Trinken dieser unterbinden? Das dürfte den Straftatbestand der Nötigung zumindest berühren. Ähnlich gelagert: Langer Schultag, S. darf aber aus seiner Lunchbox nichts essen. Wer sich selber auf so dünnes Eis begeben möchte, kann das tun und ggf. die Konsequenzen tragen, falls wirklich einmal Eltern dagegen vorgehen möchten. Ich persönlich bleibe lieber dabei, aufzuklären und zu empfehlen, als zu verbieten.

    Sinnvoller kann dann u.U. sein, zwar 2 Jahre Elternzeit zu nehmen, aber das Elterngeld wirklich nur für 12 bzw. 14 Monate zu beantragen. Dadurch würde man es im ersten Jahr voll bekommen, während im zweiten Jahr dann zwar nichts mehr ausgezahlt wird (an der Gesamtsumme ändert sich ja nichts), aber dafür keine Anrechnung auf den Verdienst der Teilzeitarbeit in Elternzeit erfolgt. So sollte unterm Strich deutlich mehr übrig bleiben. Wichtig ist dabei nur, im ersten Jahr selber Rücklagen zu bilden.

    Pro Seite? Gibt es da keine Vorgehensweise, die berüchsichtigt, dass Schüler in unterschiedlicher Schriftgröße schreiben - vor allem handschriftlich? Mir fällt da spontan v.a. eine Schülerin ein, die aufgrund ihrer mikrosopischer Schriftgröße stark benachteiligit wäre.

    Doch gibt es, wenn auch unscharf beschrieben: in der Verordnung ist die Rede von "in normaler Schriftgröße geschrieben". Zudem sind die Werte Richtgrößen, die Entscheidung über ein rein quantifizierendes Verfahren gilt als nicht sachgerecht.

    Das hängt etwas davon ab, was du genau erreichen willst und wie viel Stress/Druck du seitens der SL und ggf. des Kollegiums du aushälst. Neben dem Arbeitsvertrag und der Erlasslage zu den freiwilligen Fahrten ist übrigens auch der Hinweis auf §34 NSchG hilfreich und ein weiterer Ansatzpunkt:


    Die GK entscheidet über:
    -> Schulprogramm
    -> Schulordnung
    -> Geschäfts- und Wahlordnungen der Teilkonferenzen
    -> Kollegiale Schulleitung
    -> Grundsätze zur Leistungsbewertung und Beurteilung
    -> Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben


    Das war es! Die Gesamtkonferenz hat und hatte keine (!) Berechtigung einen solchen Beschluss zu fassen...insofern müsste dieser aufgehoben werden bzw. war nie bindend.


    Ein wiederum weiterer Ansatzpunkt: Wie sieht es bei euch an der Schule mit Fahrtkostenerstattung aus? Erfolgt diese voll?


    Möchtest du partout nicht auf Klassenfahrt fahren und die Schulleitung weiter auf Ihrer rechtswidrigen Anordnung bestehen, würde ich einfach keine planen und bei Versuchen der Schulleitung eine Abmahnung auszusprechen, Gehalt zu kürzen oder gar zu kündigen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Das ist aber bereits die sehr harte Tour.

    Nur: Der Schulleiter möchte nun von mir eine detailierte Begründung, weshalb ich die Klassenfahrt nicht durchführen werde. Anhand dieser will er dann entscheiden, ob meinem Antrag stattgegeben wird - sollte dies so sein, wird aber mein Gehalt reduziert werden (da ich ja dann "frei" mache...)

    Die Begründung kann er im bereits aufgeführten Erlass nachlesen: "...die Teilnahme... ist freiwillig." Für mich entscheidend ist auch deine Formulierung: "In meinem Anstellungsvertrag (bin an an einer Privatschule tätig) steht, dass ich nicht an Klassenfahrten teilnehmen muss." Wenn das sogar explizit im AV so geregelt war, ist der Fall klar. Natürlich darf der AG nicht einseitig den AV ändern...und schon gar nicht darf das eine GK!


    Du musst diesbezüglich auch gar keinen Antrag stellen, keine Klassenfahrt durchzuführen. Auch kann dein Gehalt nicht reduziert werden, da die Durchführung von Fahrten nie Bestandteil deines Vertrages war. Insbesondere machst du ja auch nicht frei, sondern arbeitest in der Woche ja mit deinem normalen Deputat im Unterricht.

    Einen fest definierten Fehlerquotienten mag es in NDS zwar nicht geben, dennoch sieht die AVO-GOBAK zumindest für Abschlussprüfungen Punktabzüge für gehäufte schwerwiegende Sprachfehler vor. Als Richtgröße werden hier (9.11. AVO-GOBAK) ab durchschnittlich 5 Fehlern pro Seite -1 Notenpunkt und ab durchschnittlich 7 Fehlern pro Seite -2 Notenpunkte vorgegeben....in allen Fächern, die in dt. Sprache geschrieben werden.

    Wie kommt die Schulleitung (und die Gesamtkonferenz) darauf, dass sie sich über klar geregeltes Schulrecht und eine arbeitsvertragliche Regelung hinweg setzen können? Diese Hybris ist zwar recht klassisch, dennoch aber falsch. Zur letzten Frage: Gegen eine rechtswidrige Anordnung des Vorgesetzten müssen Beamte (!!) tatsächlich Remonstration einlegen. Als Angestellter sollte der Hinweis auf den Schulfahrtenerlass und deinen Arbeitsvertrag bereits ausreichen.

    Das sehe ich auch eher kritisch, hängt doch an einer Übernahme ins Beamtenverhältnis das Vorhandensein der entsprechenden Ausbildung (hier also entsprechendes GS-Studium mit entsprechenden Fächern..nur Sport reicht da eher nicht aus. Deine Stelle wird sicher auch nicht im Beamtenverhältnis sondern als Angestellter laufen, insbesondere wenn sie zeitlich befristet ist. Von der Beitragsbemessungsgrenze zur Freigabe in die Privatversicherung bist du damit weit entfernt denke ich....außer du bist eh bereits privatversichert als Selbstständiger.

    Das klingt, als wärst du beim normalen Einstellungstermin nicht berücksichtigt worden. Da nun aber kurzfristiger Mehrbedarf vorliegt und damit (befristete) Vertretungsstellen geschaffen sind, wird dir eine solche angeboten. Dabei greift die LSchB natürlich erst einmal auf bekannte Bewerber zurück, die noch nicht fest übernommen sind, anstatt ganz neu auszuschreiben.

    Ich verstehe das auch so, dass man für die Veröffentlichung der Bilder das Einverständnis der Eltern benötigt. Wenn ich als Lehrer die Kinder fotografiere und diese Bilder nur den Kindern selbst und den Eltern zur Verfügung stelle, dann ist das keine Veröffentlichung.
    Und für das "Zur-Verfügung-Stellen" kann man durchaus Email oder Dropbox benutzen.

    Du hast Recht, dieses Einverständnis ist unabdingbar. Der von dir beschriebene Fall ist übrigens nur dann ok, wenn du ausschließlich Bilder von Kind A an ausschließlich die Eltern von A ( und das Kind selber) heraus gibst. Andernfalls mag es sich zwar um keine Veröffentlichung handeln, aber zumindest um eine Verbreitung der Bilder. Und auch das kollidiert bei fehlender Einwilligung des Kindes und der Eltern(!) gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung.

    Wie kommst du auf eine Verjährung ab 6 Monaten? Die Regelfrist für Verjährungen liegt bei 3 Jahren ab Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand UND der Gläubiger davon Kenntnis erhalten hat (oder hätte erhalten können ohne grobe Fahrlässigkeit).

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