Einschlägig hierfür ist vor allem die Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe (AVO-GOBAK), hier vor allem §9. Hierin ist auch geregelt, dass Randbemerkungen die Vorzüge und Mängel der Arbeit ausweisen müssen und damit die Grundlage der Bewertung erkennbar wird (siehe Punkt 9.11.) Konkrete Symbole sind dabei nicht vorgegeben. Es bietet sich an, solche innerhalb der Fachkonferenz zu beschließen. Falls es einen solchen Fachschaftsbeschluss gibt, musst du dich daran halten, ansonsten kannst du auf die AVO-GOBAK verweisen. Dort sind auch die weiteren Formalien bzg. Gutachten etc. festgehalten.
Zur zweiten Frage: Im Gegenteil! Es ist deine Aufgabe, dich über alle Rechtsgrundlagen deiner Arbeit zu informieren und Änderungen aktiv zu überprüfen. Änderungen und Neufassungen von Erlassen und Verordnungen werden regelmäßig im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht (jeweils zum 01. eines Monats). DIeses muss in den Schulen ausliegen, steht aber auch online zur Verfügung. Es ist daher deine Dienstpflicht, dieses zu lesen!
Was genau wird denn an deinen Randbemerkungen kritisiert?