Alles anzeigenTrantor: Anspruchsdenken...ich wundere mich über das Duckmäusertum bei Berufsanfängern.
Ich habe vielleicht mehr Berufserfahrung als andere hier. Über 2 Stunden zum Arbeitsort sind gesetzlich sittenwidrig. Wie soll ich 300 Euro Sprit im Monat von den 1100 netto zahlen, wenn man einen eigenen Haushalt führt? Leider habe ich hier keine Mami und Papi, die mir ihren Benz zum Ref. sponsoren. Außerdem: Umziehen. Ich bin momentan blank. Kann das Land NRW die Umzugskosten übernehmen? Das Sozialamt macht das unter Umständen.
Wie ich bereits erwähnt habe und ihr ja selber wisst: Man kann 4 Seminarorte in der Bewerbung angeben. Habe ich gemacht. Wenns wenigstens der letzte Ort der 4 gewesen wäre. Aber mit so einem System braucht man sich ja dann nicht bewerben...man nimmt was kommt.
Keiner der vier wurde berücksichtigt. Wie kann sowas passieren?
Man kriegt irgendwas hier aufgedrückt, was ich nicht haben wollte.
Ich kann nicht umziehen, weil ich pleite bin und meine Mutter betreuen muss. Behinderung 100%!!! Aber noch keine Pflegestufe. 130 Minuten Hinweg sind nicht zumutbar.
Ich komme mir leider recht verschaukelt vor.
Lehnst du dich da nicht etwas zu weit aus dem Fenster? Dir steht es als Arbeitnehmer absolut frei, eine Arbeitsstelle anzutreten oder eben auch nicht. Nun hast du ein Angebot an Ort X und genau zwei Möglichkeiten: Nimm es an und ziehe um, wenn du die Fahrzeit scheust oder lass es bleiben und suche dir etwas anderes. Ein Jobangebot in einer anderen Stadt ist nicht "gesetzlich sittenwidrig"...welche Norm sollte das denn regeln? Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Jobangebot am aktuellen Wohnort!!
Für Umzugskosten kann auch ein Kredit aufgenommen werden. Da du in Zukunft bei Antritt der Stelle ein geregeltes Einkommen haben wirst, dürfte das machbar sein.
Dass keiner der vier möglichen Wünsche berücksichtigt werden konnte, kann u.a. mit der Bewerberlage zu tun haben (Extremfall: alle wünschen sich die gleichen vier Bezirke), aber auch mit dem Bedarf der Schulen...in vielen Bundesländern wird auch bei Anwärtern bereits auf Bedarf in entsprechenden Fachgruppen geschaut bei der Schulzuweisung.
Wenn du deine Mutter wirklich pflegst, kann das ggf. als Härtefall angeführt werden. Hierzu bedarf es aber eines entsprechenden Antrags und Nachweise. Das wäre aber ein Option, die du noch probieren kannst.
Mir persönlich ging es wie @Ruhe : Ich fand es auch wenig prickelnd, weit wegziehen zu müssen und nicht in der unmittelbaren Nähe zur Heimat bleiben zu können...im Nachhinein war die Ausbildung und Unterstützung an der Schule aber sehr gut und hat mich deutlich weiter gebracht als das bei Schulen in unmittelbarer Umgebung gewesen wäre bei denen andere MitanwärterInnen gelandet waren.