Höchstwahrscheinlich kommt eine Kopie der Anzeige in die Personalakte, was auch sehr sinnvoll ist. Genauso ist es empfehlenswert, selbst eine solche aufzubewahren, ggf. sogar mit Empfangsbestätigung vom Dienstvorgesetzten. Die Überlastungsanzeige dient ja gerade dazu, sich selber vor eventuellen Haftungsansprüchen für Fehler abzusichern, die erst durch die Überlastung zustande kamen und Missstände aktenkundig und damit nicht ignorierbar zu machen.
Im Übrigen darf eine solche Anzeige zu keinen Nachteilen für den Arbeitnehmer führen, daher ruhig auch den Personalrat mit einbeziehen, damit die die weitere Entwicklung mit begleiten können. Dass Vorgesetzte auf solche Anzeigen nicht unbedingt freudig reagieren, ist aber auch klar :). Aber nur so können Missstände aktenkundig gemacht werden und damit die Wahrscheinlichkeit zur Behebung deutlich gesteigert werden.