Beiträge von Seph

    Ich glaube wir missverstehen uns da...dein Gedankengang ist absolut nachvollziehbar und man könnte in der freien Wirtschaft einem künftigen Arbeitgeber sicher deine bisherigen Erfahrungen schmackhaft machen und ich bin sehr dafür, dass du das auch hier versuchst als förderliche Erfahrung darzustellen. Aber mit deiner Haltung

    Ihr argumentiert nur mit Paragraphen, nicht aber mit verständlichen Argumenten. Ich baue weiterhin darauf dass es nicht völlig abstrus ist an jene zu glauben, die auch abseits ihres Napfes zu blicken in der Lage sind. Einstweilen Besten Dank für die Einsicht in eure traurige Welt.

    tust du dir keinen Gefallen. Das "argumentieren nur mit Paragraphen" stützt sich auf die aktuelle Rechtslage in Deutschland und die wird nicht mal eben ausgehebelt wegen dir. Du kannst das gerne nach wie vor beiseite wischen und dich tierisch ärgern oder akzeptieren, dass es auch für dich verbindliche Rechtslagen gibt. Und wenn im TV-L Berufserfahrungen nur dann anerkannt werden (müssen), wenn diese im Angestelltenverhältnis erfolgten, dann ist das halt so.


    Nochmal: Ich wünsche dir wirklich, dass sich dein künftiger Arbeitgeber auf die eben von dir dargestellte Argumentation einlässt, dass du sehr wohl viele förderliche Berufserfahrung hast, aber einen Rechtsanspruch auf Höherstufung hast du leider nicht.

    Das heisst man wird doppelt benachteiligt: damals als Honorarlehrkraft, weil man eben keinerlei Sozialleistungen erfahren durfte. Und nun auch noch im Nachhinein, weil diese Tätigkeit nicht angerechnet wird.

    Ich fürchte, du beziehst das zu sehr auf dich und interpretierst das als Nichtanerkennung deiner persönlichen Leistungen. Aber darum geht es gar nicht. Dass du als Honorarkraft an einer Uni gearbeitet hast, hat nichts mit Benachteiligung zu tun, sondern mit deiner Entscheidung, als Selbstständiger damit Geld zu verdienen. Und dass du ohne Vorerfahrungen bei der Arbeit an einer Schule (!) (was durchaus etwas anderes ist, als an einer Uni Lehrtätigkeiten zu übernehmen) zunächst gleichgestellt wirst mit anderen Absolventen, die das ebenfalls nicht vorzuweisen haben, ist auch keine Benachteiligung. Betrachte es doch eher als gute Fügung, eine Vollzeitstelle im öffentlichen Dienst ergattert zu haben und dich nicht mehr mit Honorarverträgen herumschlagen zu müssen....ein Vorteil (!), den viele nicht haben.


    Die Möglichkeiten der Höhereinstufung §16 TV-L ist vor allem dazu gedacht, dass Personen, die schon längere Zeit in genau dem gleichen Beruf gearbeitet haben, ggf. eine Unterbrechung dabei oder ein Wechsel des Bundeslands und damit des AG durchführen, nicht wieder ganz bei Null anfangen. Weitere Erfahrungen, die zwar zum Zielberuf passen, diesen aber nicht genau abdecken, werden dann eben nur als Kann-Regelung anerkennt. Freundlich nachfragen und die spezifischen persönlichen Lehrerfahrungen schildern kann helfen, aber es gibt eben keinen Anspruch auf Anerkennung, da die Vortätigkeit nur grob vergleichbar ist und damit zwar möglicherweise förderlich aber nicht einschlägig ist.

    Meines Erachtens nach ist die Sache mit Blick auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder völlig eindeutig. Einschlägige Berufserfahrungen sind zum Einen lediglich solche, die in der übertragenen Tätigkeit bestehen oder sich direkt auf eine solche beziehen. Inwiefern dies bei einer Tätigkeit an einer Hochschule in Bezug auf die Tätigkeit als Lehrkraft an einer Schule erfüllt ist, mag zwar noch streitbar sein. Aber der eigentliche Ablehnungsgrund dürfte woanders liegen: Es zählen lediglich einschlägige Berufserfahrungen aus Arbeitsverhältnissen. Honorarverträge begründen aber gerade kein Arbeitsverhältnis, diese Verträge dienen gerade dazu, die Arbeitnehmereigenschaft gegenüber dem Auftragsgeber zu vermeiden, um z.B. Sozialversicherungsbeiträge einzusparen.


    @Jaquot Du hast (zumindest laut Fallbeschreibung) damit tatsächlich keine Berufserfahrung aus Arbeitsverhältnissen, wie es der §16 TV-L fordert. Es wird hier also lediglich geltendes Recht angewandt.

    Um welche Art von Förderschülern handelt es sich denn dabei? Grundsätzlich dürfte es tatsächlich in deinen Aufgabenbereich fallen, differenzierte Lernangebote für deine Schüler vorzuhalten. Wenn du eine Konfrontation mit der Schulleitung nicht scheust, könntest du mal nachfragen, bei welcher deiner bisherigen Tätigkeiten (Unterricht vorbereiten, Konferenzteilnahme usw) du die zusätzlich benötigte Zeit einsparen sollst, um nicht über die gesetzlich definierte durchschnittliche Wochenarbeitszeit zu kommen. Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht ist die Schulleitung mitverantwortlich, dass diese Bedingungen eingehalten werden.

    Der für mich zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt hat bisher bei allen Wohnungen, in denen ich gewohnt habe, jeweils Grundriss-Skizze der gesamten Wohnung mit Raumaufteilung und eine Einrichtungsskizze des Arbeitszimmers angefordert. Bei einer Familie in einer 3-Raum Wohnung dürfte ein separates Arbeitszimmer unglaubwürdig sein.

    Bei uns liegt Geschichte Bilingual auf einer Leiste mit Geschichte, so dass die zugehörigen Schüler dennoch in ihren Stammklassen verbleiben und somit "normale" Klassenverbände unabhängig vom Anwahlverhalten für bilingualen Unterricht entstehen. Dass Klassen eines Jahrgangs teils drastisch unterschiedliche Leistungen zeigen können, beobachte ich unabhängig von Spezialisierungen.

    Inwiefern ergibt sich die Rechtsmissbräuchlichkeit denn aus dem BEEG selbst? Und in welchen Bundesländern wurde das bereits gekippt, hast du hierzu ggf. Urteile? Daran wäre ich sehr interessiert. Mir sind bisher nur solche bekannt, die extrem stark an Einzelfällen orientiert sind. So wurde durchaus ein Rechtsmissbrauch bereits abgeschmettert, aber vor allem mit der Begründung, dass das beklagte Bundesland sich auf Landesrecht eines anderen Bundeslandes stützte, während z.B. das VG Hannover (AZ: 2 A 5216/06) einen Rechtsmissbrauch erkannte, auch wenn es in Niedersachsen keine explizite Regelung als Verordnung gibt, die einen Rechtsmissbrauch im Aussparen von Ferienzeiten beschreibt.


    Was ich damit sagen will: Das Fehlen einer kodifizierten Verordnung hierzu (und eine solche gab es in NRW, scheint aber geändert worden zu sein), heißt noch nicht, dass nicht dennoch ein Rechtsmissbrauch vorliegen kann. Möglich, dass das inzwischen über einfache Erlasse als "Verfahrensregeln" in den Behörden geregelt ist, wann dem Antrag zugestimmt wird und wann nicht.



    Und der genannte Link wird dadurch auch nicht richtiger, er ist einfach veraltet, ist ja älter als das aktuelle BEEG, was ja nach dem LBG auch für Beamte gilt, also wie soll dann das Merkblatt dazu gelten (zumal das keinerlei Rechtsgrundlage ist!).

    Was du mir damit sagen willst, ist mir unklar. Das Merkblatt ist natürlich lediglich ein Hinweis, wie die dortige Bezirksregierung bei Anträgen verfährt und damit eine verwaltungsinterne Vorschrift. Diese wird auch nicht falscher, weil sie von 2011 statt 2018 ist. Ist man der Meinung, dass diese grundsätzlich übergeordnetem Recht entgegenstehen (welches ja aber gerade einschränkt, dass nachfolgend Abweichungen geregelt sein können), ist man natürlich frei, rechtlich dagegen vorzugehen. Möchte man sich den Stress sparen und nicht riskieren, dass der Elternzeitantrag abgelehnt wird, stellt man ihn halt einfach eine Woche früher.


    Dass die GEW in einem Merkblatt lediglich aus dem BEEG zitiert, heißt auch nicht zwingend, dass damit alle Fälle erfasst sind.


    PS: Witzig finde ich, dass du ein Merkblatt der Bezirksregierung als ungültig darstellst, ein solches der GEW aber als Beweis für deine Vermutung herziehst.



    Meine Praxisempfehlung wäre daher:


    1) Anträge, die einen anderen Elternzeitbeginn als die Geburt (dürfte sehr selten sein) zum Ziel haben, einfach 8 Woche (oder besser noch etwas früher,
    siehe 2.) stellen statt den 7 Wochen, dann vermeidet man unnötig Ärger.


    2) Falls Elternzeitbeginn oder -ende in Ferien/Ferienrandlagen liegen, die Elternzeit am Besten an Lebensmonaten des Kindes orientieren (auch wenn das nicht zwingend gefordert ist), so lässt sich der Verdacht des Rechtsmissbrauchs besser entkräften, insbesondere wenn damit Höchstgrenzen des Elterngeldbezugs erreicht sind. Das betrifft vor allem die Sommerferien. Bei anderen Terminen als vollen Lebensmonaten in Ferien/Ferienrandlagen sollte man eine entsprechende Begründung vorrätig haben, warum gerade der Zeitraum gewählt wird, falls diese angefordert wird oder dem Antrag zunächst nicht stattgegeben wird.


    Ich hatte das damals so gemacht und genau wie Kollegen keinerlei Probleme mit Ferienlagen, während das komplette Aussparen der Ferien durchaus Probleme ergibt (siehe Urteil oben). Alles dazwischen dürften Einzelfallentscheidungen sein.

    Du zitierst es letztendlich selber: "Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Besoldung in entsprechender Anwendung des § 15 Absatz 1 bis 3 und § 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748) in der jeweils geltenden Fassung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist."


    Für verbeamtete Lehrkräfte in NRW ist z.B. anders als im BEEG festgesetzt, dass die Zeiträume der Elternzeit nicht völlig frei gewählt werden dürfen, sondern dass Beginn und Ende nicht rechtsmissbräuchlich festgelegt werden dürfen, also insbesondere nicht taggenau Schulferien ausschließen dürfen, außer es gibt sachgerechte Gründe. Das ist z.B. dann gegeben, wenn der gesetzliche Höchstanspruch auf Elterngeld innerhalb der Ferien endet, was wiederum i.d.R. einen Elternzeitantrag nach Lebensmonaten des Kindes bedingt. Andernfalls wird in der Praxis so verfahren, dass Elternzeitbeginn und -Ende nur mit den Ferien entsprechenden Zeitabständen von den Ferien genehmigt wird. Übrigens liegt auch hierin eine Besonderheit bei Beamten, die Freistellung in Elternzeit muss vom Dienstherrn anders als im Arbeitsrecht erst genehmigt werden.


    Und auch zu den Anmeldezeiten finden sich entsprechende Vorgaben bei Bezirksregierungen, mag sein, dass das untergeordnet durch Erlasse geregelt ist.
    (vgl. z.B.: https://www.bezreg-arnsberg.nr…/merkblatt_elternzeit.pdf 2.Seite, Drittletzter Absatz, dort sind die 7/8/13 Wochen aufzufinden)


    PS: Sorry für die vielen Edits

    Die Regelungen zur Elternzeit im BEEG gelten zunächst nur für (privatrechtliche) Arbeitnehmer, für Beamte ist das BEEG i.d.R. nur mit Einschränkungen übertragbar. Je nach Bundesland kann das durchaus bedeuten, dass Anmeldezeiten verschoben sind oder dass auch Elternzeit nur für volle Lebensmonate gewährt wird und nicht wie bei Arbeitnehmern für beliebige taggenaue Zeiträume.

    Mir fallen da spontan mehrere Gründe ein, hatte auch zunächst überlegt Physik/Informatik zu studieren und mich dann für die Kombination mit Mathematik entschieden:


    1) Sowohl in Informatik als auch in Physik sind bestimmte Vorlesungen in Mathematik obligatorisch. Kombiniert man zu einem der Fächer Mathematik dazu, entfallen gerade im Grundstudium einige sonst extra zu belegende Vorlesungen, da diese im Mathematikstudium bereits enthalten sind. Konkret: Bei mir waren das in den ersten beiden Semestern schon 12 Semesterwochenstunden weniger.


    2) Häufig sind die Zeiten der Vorlesungen und Seminare in Physik und in Informatik an diejenigen in Mathematik angepasst. Es passiert also kaum, dass man z.B. Experimentalphysik I und Analysis I in einem Semester belegen muss, diese aber gleichzeitig stattfinden. Bei Physik/Informatik dagegen besteht eine erhöhte Gefahr für solche Kollisionen, die schlimmstenfalls das Studium verlängern können.


    3) Gerade Informatik wird mit relativ wenig Wochenstunden unterrichtet, von daher ist damit zu rechnen, eher Physik zu unterrichten. Das muss nicht schlimm sein, gesucht sind beide Fächer. Nur Nebenfächer bedeutet i.d.R. mehr Lerngruppen/mehr Schüler und damit etwas weniger Kontinuität, dafür je nach Schule ggf. seltener bis gar keine Klassenleitung zu erhalten. Ob das als Vor- oder Nachteile angesehen wird, ist Geschmacksfrage.

    das ist keine Erziehungsmaßnahme für die ganze Klase, sondern ein Entgegegenkommen des Lehrers, der ALLEN Schülern ermöglichen möchte, den Unterrichtsstoff zu lernen ;)

    Das kann man umdeuten, wie man möchte. Sobald es darauf hinausläuft, über den normalen Unterricht hinaus zu erzwingen, dass die Klasse dableibt, ist das ein Nachsitzen und damit ein Erziehungsmittel, was nur bei nachweisbarem Fehlverhalten angewandt werden kann. Möchte man ermöglichen, dass alle Schüler den Unterrichtsstoff lernen können, muss man wohl zunächst am eigenen Classroom-Management arbeiten und den Unterricht passend zur Klasse planen.


    Zu möglichen Ideen kam ja bereits einiges, ich denke da an den oben aufgeführten vorübergehenden Verzicht auf die Tafel, wenn man einer Klasse nicht den Rücken zudrehen kann. Ich denke auch an weniger Leerlaufzeit für Schüler, insbesondere an geeignete Binnendifferenzierung u.ä.

    Hallo zusammen,


    also wir zahlen der Schulleitung TV-L E13 Stufe 1, das entspricht laut Tariftabelle 2018


    3672.02 € mehr ist leider zurzeit nicht drin.

    Irgendwie zwar verständlich, aber in Anbetracht dessen, dass auch im (verbeamteten) Grundschullehramt extrem viele Schulleitungsstellen unbesetzt, aber besser bezahlt sind, wohl wenig attraktiv. Ich drücke euch dennoch die Daumen. Die Chance, eine Schule grundlegend mit aufzubauen und zu gestalten, wiegt das vlt. für einige etwas auf.

    Wir waren mit unserem Kleinen (3) die letzten beiden Jahre auf der Insel Spiekeroog, die anderen ostfriesischen Inseln dürften ähnlich sein. Konkret an Spiekeroog gefällt mir, dass die Insel autofrei ist, es kleinere Einkaufsmöglichkeiten und vor allem einen sehr sauberen, flachen Strand ohne nennenswerte Strömungen gibt. Und selbst an Schlechtwettertagen findet man genug Programmpunkte bis hin zu einem kostenfreien Indoor-Spielplatz mit vielen Möglichkeiten für die Kinder. Schaut euch das ruhig mal an, mit Kindern in dem Alter ist das sicher eine schöne Option.

    Ich persönlich finde es gut, dass du zu der bereits gefundenen und begründeten Note stehst, das dürfte dich auch in weiteren ähnlichen Fällen stärken. Aus meiner Sicht wäre es ein fatales Signal, eine gut begründete Note auf Druck hin zu relativieren. Das schafft einen unschönen Präzedenzfall. Mit etwas persönlichem Abstand lässt sich auch der Vorwurf, man verbaue jemandem etwas, ganz gut aushalten. Und ein volljähriger Schüler in der Qualifikationsphase des Abiturs sollte genug geistige Reife besitzen, um seine selbst getroffenen Entscheidungen und die daraus folgenden Konsequenzen abschätzen zu können.

    Ich musste deswegen zum Gespräch mit Koordinator und Eltern. Sie sahen es nicht ein und ich würde dem Kind seine Zukunft verbauen, weil er dann die 12 wiederholen müsste.

    Bei einer unentschuldigten Fehlquote von 50% und enormen Lücken im Spracherwerb hat sich allein der Schüler selbst diese Zukunft verbaut.


    Die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) regelt den Fall eigentlich ziemlich deutlich. §7 Absatz (4) gibt dabei klar an, dass bei fehlender Bewertungsmöglichkeit aufgrund selbst zu vertretender Versäumnisse der Unterricht mit "ungenügend" abgeschlossen wird. Weiterhin ist selbst bei nicht selbst zu vertretenden Gründen in der Qualifikationsphase der Kurs mit "nicht teilgenommen" zu werten. Die verspäteten Entschuldigungen sind also irrelevant.


    Und zu guter Letzt legst du die Note aus pädagogischen Ermessen fest. Die Note "ungenügend" mit 0 Punkten attestiert laut Verordnung gerade, dass Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass diese Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können, während die Note "mangelhaft" die Behebbarkeit in absehbarer Zeit vorhersagt.



    Gerade im Spracherwerb waren die Lücken in den verschieden Kompetenzbereichen viel zu groß.

    Und mit dieser Begründung, sofern sie entsprechend dokumentiert ist, und dem Verweis auf die Unmöglichkeit der Leistungsbewertung aufgrund der viel zu hohen (und dokumentierten) Fehlzeiten sollte das auch vor einem Verwaltungsgericht stand halten. Ob dieser Weg überhaupt eingeschlagen wird, ist zudem unwahrscheinlich, auch wenn gerne damit gedroht wird. Die Kläger müssten hierfür nicht ganz unerhebliche Kosten tragen, Rechtsschutzversicherungen existieren meist nicht für Verwaltungsrecht und die Verfahren ziehen sich (ohne aufschiebende Wirkung auf Nichtversetzung) über 1-2 Jahre.

    Die Lehrer haben in D gar nicht die Mittel um sich durchzusetzen. Allein schon wenn ich das hier lese, daß das Jugendamt etc. gerade keine Zeit hat. Wir müßten sowas auch selber schaffen, unsere Vorgänger haben es ja auch geschafft bei Klassen mit 80 Schülern. Nur damals hatten sie rein rechtlich natürlich ganz andere Möglichkeiten im Extremfall wirklich durchzugreifen.

    Doch haben sie und wenn man die zur Verfügung stehenden Mittel auch konsequent nutzt, reichen diese vollkommen aus. An welche anderen Mittel denkst du denn? Prügelstrafen? Ich denke, wir kommen ganz gut ohne diese aus.


    Neben den klassischen Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen zur Begegnung schulischer Vorfälle darf bei entsprechend schwerwiegenden Problemen auch gerne die Polizei einbezogen werden. Wir haben dafür z.B. direkt einen Kontaktbeamten bei der Polizei, der sofort involviert wird, wenn wir es mit Körperverletzung, schwerem (Cyber-)Mobbing u.ä. zu tun haben. Die konsequente Umsetzung geeigneter Maßnahmen macht natürlich zunächst Arbeit und nervt, langfristig erspart man sich dadurch viel Ärger. Ich kann dabei nur unterstreichen, was Krabappel bereits angemerkt hat:

    Und es hängt auch viel vom Schulleiter ab. Wenn der Angst vor Konflikten mit Eltern und Behörden hat und seinen Kollegen in den Rücken fällt, können die sich noch so verkämpfen.

    Seph: "bösen bösen Ausländern" ist genauso Provokation und Polemik.

    Stimmt, wenn ich ehrlich bin, ist es das irgendwie auch, das tut mir Leid. Auf dem Niveau müssen wir wirklich nicht reden. Danke für die differenzierte Antwort.


    Es gibt mehr Problemschulen mit hohem als solche mit geringem Migrationsanteil. Im Umkehrschluss gibt es mehr Vorzeige- und Eliteschulen mit geringem als solche mit hohem Anteil.

    Dem schließe ich mich an, aber ich lege den Fokus leicht anders. Aus meiner Sicht besteht der kausale Zusammenhang nicht zu Migrationshintergrund ja/nein sondern eher zu den sozioökonomischen Hintergründen. Die Problematik höherer Gewalt, Leistungsverweigerung etc. haben wir genauso bei Deutschen ohne Migrationshintergrund aus sozioökonomisch schwächer aufgestellten Elternhäusern, ist also m.E. nicht primär daran gekoppelt, woher eine Person oder deren Eltern kommen.


    Die natürlich offene Frage dabei ist, warum Personen mit Migrationshintergrund tendenziell eher diesen Hintergrund haben. Neben Hemmnissen beim Arbeitsmarktzugang aufgrund von Vorurteilen gegenüber MIgranten, hört man oft von WIrtschaftsflüchtlingen im Sinne davon, dass ohnehin schwächer gestellte tendentiell eher eine neue Heimat suchen. Nicht vergessen darf man dabei aber, dass in Deutschland recht hohe formale Anforderungen an zertifizierte Bildung / Ausbildung gestellt werden, die in vielen anderen Ländern so gar nicht existieren. Anders ausgedrückt: obwohl viele der Migranten hier möglicherweise gerne arbeiten wollen (und das vom Know-How her wohl auch könnten) scheitern sie leider oft genug an den formalen Anforderungen an Berufsausbildung (deutsche Spezialität btw.). Ich denke, dass spielt leider eine große, wenig beachtete, Rolle.

    kodi: Ich verstehe, was du meinst. Im Grunde hätte man das Problem mit Schulen mit 80% Migrationsanteil u.ä. wohl nicht, wenn man bereits vorher (vlt. getrieben durch Schuldgefühle durch die Ereignisse im 2. WK), also in den 60ern bis 80ern, eine deutlich geringere Anzahl an Ausländern den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland gewährt hätte. Jetzt muss man aber mit der Ist-Situation umgehen und die heißt, entweder damit rechnen, dass aus den 80% in absehbarer Zeit 100% werden oder den Anteil durch Abschiebung integrationsunwilliger Ausländer senken. Bevölkerungskontrolle ist natürlich ein hartes Wort, aber gar keine Kontrolle würde zum failed state-Status führen und das kann auch nicht die Lösung sein.

    Hast du den Beitrag von Kodi nicht richtig gelesen, oder warum polemisierst du hier weiter von den bösen bösen Ausländern und stellst Schulen mit hohem Migrantenanteil als grundsätzlich problembehaftet dar? Kodi schreibt doch gerade, dass ein hoher Migrationsanteil nicht unbedingt mit problembehafteter Schülerschaft assoziiert ist. Auch ist Deutschland weit weg von einem Failed State, also lass die Hetze bitte sein.


    Wie so oft steht und fällt erfolgreiche Schule mit entsprechenden Konzepten und engagierten Lehrkräften und Schulleitungen diese angepasst an ihre Rahmenbedingungen auch umzusetzen. Dass Schulen mit hohen Migrationsanteilen andere Baustellen (hier z.B. Sprachförderung usw.) haben, als Schulen in ländlichen konservativen Räumen (die übrigens auch problembehaftet sein können, hier aber auf ganz andere Arten, ich denke da z.B. an über Schule ausgetragene Kleinkriege zwischen einflussreichen alteingesessenen Dynastien) sollte klar sein. Wird so etwas antizipiert und damit ernsthaft gearbeitet, kann das aber auch sehr erfolgreich verlaufen.


    Und ganz ehrlich:

    Es gibt Migranten, die sich bedingungslos als Teil des Landes ansehen und teilweise deutscher als der Durchschnittsdeutsche sind. Bishin zu Migranten, die alles Deutsche ablehnen und sich ausschließlich der Pflege ihrer Kultur und ihren Gewohnheiten widmen.

    Es gibt Deutsche, die sich bedingungslos als Teil des Landes ansehen und inzwischen mehr als genug Deutsche, die den deutschen Staat und die grundgesetzlich verankerten Werte bezüglich des Zusammenlebens in diesem Land ablehnen und sich ausschließlich der Pflege ihrer (eng begrenzten) "Kultur" und ihren Gewohnheiten widmen.

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