Beiträge von Seph

    Zunächst stimmt das. Die Beträge hängen aber erheblich vom aktuellen Familienstand, Vorerkrankungen und dem genauen Tarif ab. Zu beachten ist bei dem Vergleich auch folgendes: Während die PKV zwar viele Dinge ohne Probleme erstattet, sind die Beihilfe-Vorschriften hier ständiger Wandlung unterworfen. Oft genug stellt sich die Beihilfe wegen einzelner Kostenstellen quer, so dass man u.U. selber auf diesen Kosten sitzen bleibt. Während die GKV-Versicherten gegen ungewollt erbrachten ärztlichen Zusatzleistungen insofern geschützt sind, dass zwingend ein entsprechender Behandlungsvertrag extra abgeschlossen werden muss (sonst bleibt der Arzt auf seinen Kosten sitzen), müssen insbesondere beihilfeberechtigte Beamte extrem aufpassen, was Ärzte konkret machen und abrechnen...hier gibt es sehr kreative Rechnungsführungen.
    Mal ein Beispiel: Ich habe mir beim Fußball mal den großen Zeh verstaucht und wollte diesen sicherheitshalber röntgen lassen, um einen Bruch auszuschließen. Der Arzt hat den Zeh also betastet, eine Röntgenaufnahme erstellt und begutachtet. Fertig. Abrechnung kam: (1) Eingehende Begutachtung und Beratung (ok), (2) Röntgenaufnahme angefertigt und beurteilt (ok), (3) Oberarzt konsultiert (wtf?..der lief gerade auf dem Gang am Raum vorbei und hat flüchtig auf das Bild geschaut), (4) Kryotherapie (ähmm...es gab nicht mal einen Kühlbeutel). Natürlich alles einzeln mit 2,3 - 3,5 fach abgerechnet. Die letzten beiden Posten wurden auf meinen Protest hin dann doch gestrichen.


    Ich will damit nur sagen: neben den reinen Beiträgen PKV vs GKV sind die möglicherweise auftretenden Kosten durch unabgesicherte Leistungen in der PKV und Beihilfe auch zu berücksichtigen...für die ein pkv-versicherter nicht explizit zustimmen muss.

    Ich gestehe, dass ich immer noch nicht das Problem sehe, warum es als schwierig angesehen wird, die Materialien morgens zur Schule zu schicken. Man soll doch nicht noch morgens Material erstellen, sondern nur das bereits vorbereitete Material schicken. Wenn ich eine Woche flach liegen sollte und mein Material für die ganze Woche noch nicht fertig habe, ist das eine andere Sache. Dafür sollte es dann die Vertretungsmaterialsammlung geben.

    Das Problem ist, dass das Material für den eigenen Unterricht und das Material dafür, dass die Klasse bei einer fachfremden Vertretungslehrkraft Unterricht hat, i.d.R. sehr unterschiedlich aussehen. Für reine Übungsstunden mag das noch keine Rolle spielen, aber für Erarbeitungsphasen, insbesondere komplizierter Themen in Sek II - Kursen, ist es eben nicht mit "mal eben Unterrichtsvorbereitung per Mail schicken" getan.


    Bei absehbarer Absenz bereite ich zwar auch entsprechende Stillarbeiten vor (z.B. bei Kindkrank-Tagen oder teils bei Fortbildungen), aber bei anderen dienstlichen Verpflichtungen oder eigener Krankheit weigere ich mich inzwischen. Die Krönung war mal erreicht, als ich mich bereit erklärt habe, zwei Wochen hintereinander mit zwei Klassen zur Erlebnispädagogik mit zelten zu fahren, und ernsthaft erwartet wurde, dass ich doch bitte noch die zwei Wochen Unterricht vorbereiten soll...irgendwo hört es auf!

    @Plattenspieler Es ging hier um eine Einschätzung bzgl. der Rechtslage zu Testverfahren in Schule. Ich habe Legasthenie lediglich als klassisches Beispiel gewählt, bei dem die Diagnose nicht alleine durch Schule geleistet werden darf. Dass das Konzept der Legasthenie an sich umstritten ist, ist mir durchaus bekannt, insbesondere wird ja kritisiert, dass es zwischen Kindern mit allgemein schwachen Leistungen und solchen mit der für die Diagnose Legasthenie wichtigen Diskrepanz zwischen IQ und Sprachleistungen weder feststellbare neuronale Unterschiede noch solche in der Informationsverarbeitung gibt. Auch profitieren beide Gruppen von der gleichen therapeutischen Begleitung. All das spielt für die rechtliche Einschätzung zur Zulässigkeit entsprechender Testverfahren aber keine Rolle.

    Meines Erachtens nach ist die Durchführung und Auswertung eines Intelligenztests auch durch Lehrkräfte möglich. Die Zuweisung eines IQ-Wertes aus einem konkreten Test an sich stellt keine medizinische Diagnose dar. Man muss sich allerdings über folgendes im Klaren sein: es gibt nach wie vor keine einheitliche Definition von Intelligenz; dieser Begriff zielt letztlich auf die kognitive Leistungsfähigkeit eines Menschen, die sich in vielen verschiedenen Feldern realisiert. Die Intelligenztests erfassen naturgemäß hier jeweils nur Teilbereiche, so dass sich auch der entsprechende Score (häufig verallgemeinernd als IQ angegeben) von Test zu Test unterscheiden dürfte. Insofern gibt der Test lediglich eine Beobachtung über den Erfüllungsgrad entsprechender Aufgabenstellungen wieder, ähnlich wie dies auch bei "normalen" schulischen Leistungsüberprüfungen geschieht. Die Auswertung des Scores sollte immer bezogen auf die konkret getesteten Aufgaben erfolgen und nicht als Eigenschaft der Person zugewiesen werden.


    (Ich meine damit:"Person A hat in Test X einen IQ von .... Punkten erreicht...getestet wurde dabei v.a. ....." und nicht "Person A hat einen IQ von ....")

    Es ist doch unbestritten, dass auch Lehrkräften in Rücksprache mit Eltern Tests durchführen können und dürfen, die einen entsprechenden Verdacht erhärten können und im Rahmen der medizinischen Diagnostik sinnvollerweise weiterverwendet werden. Nichtärzte dürfen dabei aber lediglich die Symptome erfassen und beschreiben.


    Die Diagnose Legasthenie an sich ist aber auch eine Ausschlussdiagnose, bei der zudem geprüft werden muss, ob z.B. Seh- oder Hörstörungen, andere neurologische Erkrankungen, geistige Behinderung o.ä. vorliegen. Die entsprechende Diagnose darf nur von entsprechenden Fachärzten gestellt werden.

    Die Grenze liegt, wie oben bereits angedeutet, bei der Frage, ob eine medizinische Diagnose erstellt werden soll (dazu gehören auch alle Störungen wie LRS etc.) oder ob eine rein beobachtende Leistungsdiagnostik durchgeführt wird. Erstere ist ausschließlich entsprechenden Fachärzten vorbehalten, während letztere durchaus von Schule erledigt werden kann.

    Ja, genau darum gehts. Wie kommst du darauf, dass nur Ärzte LRS überprüfen? das machen bei uns z.B. Schulpsychologen. Ich schätze, da gehts um solche Sachen, wie Nachteilsausgleich (?). So wie nur der Psychotherapeut und bestimmte Ärzte die "Seelische Behinderung" nach SGB VIII feststellen dürfen und nur dann dafür Maßnahmen der Eingliederung gezahlt werden.
    Und wo steht, dass Förderschullehrer (keine) IQ-Tests machen dürfen? Ich finde dazu nämlich nix. :ka: Es gibt ja so dermaßen viele Verfahren, es müsste doch irgendwo eine klare Grenze geben?

    Weil nur approbierte Ärzte eine Diagnose erstellen dürfen! In diesem speziellen Bereich sogar nur approbierte Ärzte, die über einen Nachweis über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der seelischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügen. Schulpsychologen, die zwar Diplompsychologen, aber keine approbierten Fachärzte sind, dürfen zwar psychologische Tests durchführen. aber keine Diagnostik betreiben, da diese bereits zu einer Heilbehandlung gehört!


    Andererseits arbeiten u.U. auch entsprechende Fachärzte im schulpsychologischen Dienst oder zumindest eng mit diesem zusammen. Genauso finden sich hier auch psychologische Psychotherapeuten, die ggf. eine medizinisch indizierte Behandlung durchführen können. Die "normalen" Schulpsychologen sind i.d.R. aber Diplompsychologen mit schulischem Schwerpunkt und damit nicht qualifiziert für Diagnostik.

    Sehe ich genauso, insbesondere sollte man sich als Lehrkraft davor hüten, eine Diagnose erstellen zu wollen. Hierfür fehlt uns einfach die Kompetenz. Das gilt insbesondere auch für die schnell im Raum stehenden Vermutungen LRS, Dyskalkulie, AD(H)S etc. Ich erlebe leider viel zu oft, wie Lehrkräfte sich anmaßen, einem Kind entsprechende Störungen zu attestieren, obwohl sie dafür schlicht nicht ausgebildet sind und dies nicht einschätzen können.


    Soll ein psychologischer Test von Schulseite aus durchgeführt werden, sollte hier der schulpsychologische Dienst hinzugezogen werden und den Test durchführen. Zudem müssen entsprechende Testverfahren zuvor mit den Eltern abgesprochen sein. Um was für Tests soll es denn hier gehen?

    Man nehme als Beispiel mal einen SekI-Lehrer (mit abgeschlossenem Referendariat), der jahrelang an einem Internat Leitungsaufgaben hatte, pädagogische Konzepte erstellt, im Angestelltenverhältnis bei einem Privatinstitut hochbegabte Schüler betreut hat, und der dann mit 47 Jahren in den Schuldienst im Sek-I-Bereich einsteigen will. Da bieten sich die Vertretungstellen als Einstieg gerne an, aber auch Festanstellungen.


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    Er wird behandelt wie ein Schluffi, der noch nie in seinem Leben gearbeitet hat. Durch den Erlass des MSW vom 28.3.2014 wird ihm jegliche Berufserfahrung aberkannt.


    Das heißt er wird bezahlt wie jemand, der gerade und ganz frisch das Referendariat abgeschlossen hat ( TVL Stufe 1) oder vermutlich noch schlechter, weil ihm sogar die anrechnungsfähigen 6 Monate wegen Unterbrechung fehlen.

    Wo liest du das denn ab? Der genannte Erlass nimmt Bezug auf den §16 des TV-L. In diesem ist in Absatz 2 klar geregelt, dass nur ohne jegliche Berufserfahrung die Stufe 1 zugewiesen wird.
    Waren die Einzustellenden vorher bereits im DIenst des Landes (gleicher AG), dann sind Erfahrungszeiten 1:1 anzurechnen. Und wenn diese einschlägige Berufserfahrungen bei einem anderen AG erlangt haben, erfolgt die Einstufung in Stufe 2 oder (bei mind. 3 Jahren Berufserfahrung) in Stufe 3.


    Auszug hierzu: "Ist die einschlägige Berufserfahrungvon mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderenArbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise- bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einereinschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren - in Stufe 3.4Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckungdes Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oderteilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für dievorgesehene Tätigkeit förderlich ist. "


    Eigentlich geht der Erlass nun sogar weiter: Nun ist auch Satz 4 von §16 Absatz 2 explizit anzuwenden: "Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckungdes Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oderteilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für dievorgesehene Tätigkeit förderlich ist"


    Es werden damit nicht einmal nur einschlägige Berufserfahrungen, sondern auch förderliche Berufserfahrungen anrechnungsfähig.


    Weiterhin können nach Absatz 5 zur Deckung des Personalbedarfs und zur regionalen Differenzierung Einzustellende auch bis zu 2 Stufen höher eingestuft werden. Dies erfordert eine entsprechende Mangellage und wohl auch Verhandlungsgeschick.

    Bei uns besteht die Runde im Bewerbungsgespräch aus Schulleitung, den entsprechenden Fachobleuten, der Gleichstellungsbeauftragten und ggf. zuständigen Koordinatoren für die entsprechenden Aufgabenfelder. Es werden alle Kandidaten, die nicht mehr als 1,0 Notenpunkte von der besten Bewerbung abweichen zum Gespräch eingeladen und erhalten die gleichen Fragen im Vorstellungsgespräch. Insofern ist das Auswahlverfahren schon objektiv. Ich möchte aber nicht verleugnen, dass es möglicherweise vorab Wunschkandidaten gibt...und das sind sie oft aus gutem Grund. Die Note ist dabei ein wichtiges, aber nicht das entscheidende Kriterium...wir schauen v.a. darauf, welche Erfahrungen eine Lehrkraft mitbringt und ob sie konkrete Ideen hat, wie sie sich bei uns einbringen kann. Allerdings werden sie nicht zwingend eingestellt, es kann durchaus vorkommen, dass ein(e) andere(r) Bewerber/in mehr überzeugt. Das deckt sich soweit auch mit turtlebaby...ich verstehe, dass man das persönlich anders erleben mag, und ich kann nur für uns sprechen, aber am Ende wird die Person eingestellt, die neben den reinen Noten am meisten überzeugt hat. Und ja...da können auch andere gute KandidatInnen dabei gewesen sein...aber manchmal gibt es eben noch bessere.

    Im Artikel ist ja auch tatsächlich ein Worst-Case geschildert: Die Behörde ging von nur 6 Wochenstunden aus, statt einer Vollzeitstelle. So etwas dürfte die absolute Ausnahme sein. Durchaus richtig ist, dass es wenige Monate bis zu regulären Sold-Zahlungen dauern kann, bis also die Eingruppierung korrekt vorgenommen wurde. Bis dahin werden aber entsprechend hohe Abschlagszahlungen ausgeschüttet, ich glaube bei mir waren die ersten beiden Monate 2400€ und 2600€ als Abschlagszahlung auf dem Konto. Ab dem dritten Monat wurde dann bereits korrekt (+ die Differenz zu den Abschlägen) überwiesen.

    Ich war im Ref mal an einer Schule, wo es einen Angestellten nur für solche Dinge gab. Größere Auflagen wurden nicht kopiert, sondern gedruckt (mit einem Risographen, so hieß das Teil glaube ich), Sonderwünsche wurden gern erfüllt. Der sehr nette und rührige ältere Herr, der das erledigte, hatte übrigens jahrelang einen Supermarkt geleitet, war aber gelernter Chemikant und an der Schule auch als solcher angestellt (die Chemiesammlung hat er auch mitbetreut). Nehme ich immer gern als Beispiel für unglatte Erwerbskarrieren.
    Wie der Schulträger (eine mittelgroße Kreisstadt) sich allerdings zur Schaffung dieser Stelle hatte breitschlagen lassen, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Die Finanzierung solcher Stellen (hier heißt das Schulassistent) wird relativ einfach gehandhabt und ist gerade deswegen in unserem Kollegium hoch umstritten: Die Stelle des Schulassistenten geht zu Lasten der zur Verfügung stehenden Abminderungsstunden. Theoretisch können Schulassistenten auch für Aufbau/Abbau naturwissenschaftlicher Experimente, technische Assistenz im Unterricht, Bereitstellung von Lehrmitteln, Mitwirkung bei der Herstellung von Unterrichtsstücken, Wartung und Reperatur von Lehrmitteln usw. herangezogen werden. In der Praxis kopiert unser Schulassistent unter Widerwillen und hält in seinem Raum Kreide usw zur Selbstabholung bereit....das war es. Wenn man natürlich jemanden an der Hand hat, der tatsächlich Sammlungen mitbetreut usw., dann wiegt das die fehlenden Abminderungsstunden sicher auf.

    Ich kann mit Physik nicht bestätigen, dass es weniger Arbeit ist...sondern nur die Ausgangsthese stützen, dass diese anders ist. Gerade in der Oberstufe Physik steckt einiges an Vorbereitungsarbeit in der Justierung der Versuche...Experimente zu Quantenphysik etc. sind bei weitem nicht in 5 min aufgebaut und getestet. Dafür sind Korrekturen sicher weniger Zeitaufwendig, aber auch hier erlebt man 20 Seiten Fließtext pro Schüler. Was im Korrekturvergleich zu Sprachen manchmal übersehen wird: In den NaWis und vor allem in Mathe sind zwar die Texte der Schüler kürzer, dafür kann jedes einzelne Zeichen in (längeren) Rechenwegen den Sinn total verdrehen...hier ist also auch aufmerksames und mehrmaliges Lesen gefordert, so dass man auch hier deutlich über 1 Stunde pro Schüler brauchen kann. Ich gebe aber zu: all das gilt nur für die Oberstufe. In der Sek I ist eine Mathearbeit um ein vielfaches schneller korrigiert, als eine Deutscharbeit.


    Ganz allgemein denke ich, dass jedes Fach seine besonderen Arbeitsbelastungen hat: die Sprachen klassischerweise die aufwendigeren Korrekturen, die NaWis die Experimente, Musik und Kunst sind die ersten, die wegen irgendwelchen Zusatzveranstaltungen angesprochen werden, die Gesellschaftswissenschaften sind häufig in Projekte eingebunden und die Sportkollegen dürfen sich als Ausgleich zu fehlenden Korrekturen die Nachmittage auf Wettkämpfen herumschlagen. Ich will damit nur den Blick mal über die Korrekturen hinaus lenken.

    Ich kenne zwar die typischen 60-Stunden-Wochen auch, aber die sind nicht unbedingt die Regel und hängen wirklich stark davon ab, ob man unterrichtsfreie Tage/Wochen zum Arbeiten nutzt oder nicht. Ich korrigiere i.d.R. nicht in den Ferien und an Wochenenden nur in Ausnahmefällen...z.B. während der Abiturzeit. Auch steigt die Arbeitszeit nicht unerheblich durch teils freiwillige Zusatzaufgaben an. Mit Fachleitung, Steuergruppe und mehreren Arbeitskreisen kommt da einiges zusammen, was aber zumindest theoretisch keine Pflicht wäre.


    Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen bei der Empfehlung sich selber als Eigenschutz zu definieren, wann man arbeitet und wann nicht...und diese Zeiten auch einzuhalten. In meinem ersten Jahr habe ich teilweise bis in die Nacht hinein korrigiert...und letztes Jahr war die Versuchung wieder groß, als zentral gelegte 11er Klausuren genau in die heißé Abi-Phase reingrätschten und ich im Abi gleichzeitig Referent, Koreferent und Fachprüfungsleiter war. Ich konnte aber widerstehen und dann mussten die Kurse und Klassen halt mal 1-2 Wochen länger auf eine Klausur warten...damit kann ich gut leben.


    Da ich im Moment auch ein kleines Kind zu Hause habe: Ich empfinde den Beruf durchaus als sehr familienfreundlich...im Regelfall kommt man eben nicht erst 18 Uhr aus dem Büro, sondern hat erst einmal nachmittags Zeit für die Kinder und kann abends nochmal arbeiten, wenn die schon schlafen. Das geht nicht unbedingt an jedem Wochentag, aber da muss man glaube ich auch mal ehrlich zu sich selbst sein und die Ansprüche prüfen: Ein Vollzeitjob geht eben nicht mit nur 9-12 Uhr Anwesenheit. Mit meinem Stundenplaner war jedenfalls zu reden, so dass ich an 3 Tagen später kommen kann, um den Kleinen in Ruhe in die Kita zu bringen und nur an 2 Tagen Nachmittagsunterricht habe, so dass ich ihn an den anderen 3 Tagen auch entspannt abholen kann.

    Ich korrigiere auch aufgabenweise. Insbesondere bei Aufgabenstellungen des Anforderungsbereichs III war es schon öfter notwendig, verschiedene Antworten vergleichend zu lesen. Ich empfinde das für mich auch als entlastend, da ich mich immer nur mit einer Aufgabenstellung gleichzeitig bechäftigen muss und nicht jeweils neu eindenken muss.

    Seph, du meinst mit "Elternabend" doch den Elternsprechtag, an dem die Eltern für ein paar Minuten kommen um über ihre Kinder sprechen, oder? In vielen Bundesländern versteht man unter "Elternabend" ein Treffen der "gesamten" Eltern der Klasse. (Darauf spielt auch Pausenbrot an.)


    kl. gr. frosch

    Upps, da habe ich nicht aufgepasst. Du hast natürlich Recht...ich bezog mich auf den Elternsprechtag. Elternabende werden bei uns durch die Elternvertreter organisiert, Lehrkräfte werden nach Bedarf dazu eingeladen.

    Spätestens bei den Zusatzaufgaben kann man den Chef dann gerne an seine Fürsorgepflicht erinnern und daran, dass er Sorge tragen muss, dass die Wochenarbeitszeiten eingehalten werden (können). Er möge also für Entlastung an anderen Stellen sorgen. Solange man bei Zusatzaufgaben ja sagt, oder sich zumindest nicht wehrt, läuft das so weiter. Das ist nicht böse gemeint...ich weiß, dass das in unserem System eher typisch ist. Ich weiß aber auch, dass viele Lehrkräfte ihre Rechte gar nicht erst kennen und dies allzu oft als gegeben hinnehmen, á "Hmm, muss ja gemacht werden von jemandem". Der Dienstherr andererseits flankiert die immer neuen Aufgaben ganz toll durch Zuweisung von zu wenig Stellen ;)


    Es gibt durchaus Möglichkeiten typische Aufgaben von Lehrkräften in der Schule so zu organisieren, dass der Aufwand relativ gering bleibt. Ein Beispiel: An meiner Ausbildungsschule gab es mehrere Elternabende mit jeweils 30min-Terminen, die sich teils bis nach 21 Uhr zogen...echt zum k*****. An meiner aktuellen Schule gibt es im Jahr genau 1(!) Elternabend von 15-18 Uhr mit Terminslots á 10min. Die Eltern erhalten vorher einen Laufzettel und schicken die Kinder zu den Wunschlehrern mit Bitte um einen Termin. Sind die 18 Termine, die eine Lehrkraft zu vergeben hat, voll, so kann eben kein weiteres Gespräch an dem Tag stattfinden. Leer ausgegangene Eltern können dann an einem anderen Tag kurz telefonisch, per Mail oder in individuellen Kurzterminen gegen Mittag versorgt werden. Typischerweise nehmen das bestenfalls noch 2 Elternpaar in Anspruch, wenn überhaupt.

    In Niedersachsen musste in diesem Jahr erst genau deswegen (Arbeitszeitverteilung und Gesamtlänge wurde nie hinreichend untersucht) die Pflichtstundenerhöhung bei Gymnasiallehrern zurückgenommen werden. Das Kultus hatte hier behauptet, dass die Erhöhung lediglich eine Arbeitszeitverlagerung darstellt, da außerunterrichtliche Tätigkeiten zurück gegangen wären...konnte dies aber mangels Studie nicht nachweisen.

    Bei uns haben die Lehrer um 7:45 Uhr im Klassenraum bei den Schülern zu sein und Aufsicht zu führen bis um 8 Uhr der Unterricht beginnt. Di 6. Stunde endet um 13:35, dann sind da noch Eltern- oder Schülergespräche, also mit Abit bin ich vor 14 Uhr sicherlich nicht fertig und zwischendrin ist da wohl eher selten mal eine Pause.
    Und wenn es ganz blöd kommt geht um 13:45 Uhr die erste Konferenz schon weiter. Wo war sie dann gleich meine Mittagspause?
    Aber das ist sicherlich bei uns die Ausnahme und alle anderen Schulen die ich gesehen habe sind auch selber Schuld, dass sie ihre Pausen oft nicht haben, könnten sie doch Nachmittags vorbereiten und kopieren usw.

    @Susannea Wenn der Ablauf das nicht anders hergibt bei euch, dann können Konferenzen halt erst ab 14:05 Uhr beginnen und auch Eltern- und Schülergespräche sind in diese Zeit zu legen. Und ja...vorbereiten und kopieren kann auch nachmittags erledigt werden. Zwar hat der Dienstherr eine Fürsorgepflicht für seine Lehrkräfte, aber manchmal muss man ihn auch daran und an entsprechende Regelungen erinnern.


    @Primarlehrer Auch beim gemeinen Arbeitnehmer sind Pausen oftmals keine wirklichen Pausen. Es ist unbestritten, dass es einen Unterschied zwischen gesetzlichem Anspruch und Umsetzung in der Realität gibt. Wenn einem diese Pausen wichtig sind, dann muss man sowohl im System Schule als auch außerhalb die Vorgesetzten u.U. an die gesetzlichen Rahmenbedingungen erinnern oder einfach selbst konsequent sein beim Pause machen. Wie weiter oben bereits gesagt: In meiner Schule liegt das Lehrerzimmer in einem schülerfreien Trakt....wir sind in den Hofpausen schlicht und einfach nicht zu sprechen. Und uns geht es gut damit...weil wir wirklich 2x15min effektiv Pause haben.


    Wenn man in diesen Zeiten natürlich das Gebäude wechseln muss, Schüler begleiten muss oder Aufsichten durchführt, ist dies sicher keine Pause. Hier ist es aber Aufgabe der SL sicher zu stellen, dass dann wenigstens Mittags (in der Regel nach weniger als 6 Zeitstunden durchgängiger Arbeit) eine hinreichende Pause gemacht werden kann. Aber auch daran, muss man eine SL hin und wieder erinnern ;) Wir haben eine Dienstvereinbarung mit der SL, nach der z.B. (1) keine Lehrkraft mehr als 6 Unterrichtsstunden am Tag unterrichtet und (2) keine Lehrkraft mehr als 1 Aufsicht pro Tag führt. Damit sind die arbeits- und beamtenrechtlichen Pausenzeiten automatisch erfüllt.

    Nirgendwo in meinen Beiträgen steht, dass es Beamte sein müssen (!), es wurde eine Vermutung geäußert und für den Fall, dass es sich um Angestellte handelt, entsprechende arbeitsrechtliche Regelungen vorgestellt. Zumindest für Niedersachsen besteht bzgl. der Pausenzeiten im Übrigen auch kein Unterschied zwischen beiden Fällen, da §5 der Nds. Arbeitszeitverordnung auch für Beamte nach 6 Stunden eine 30min Pause vorsieht.


    Weiterhin kenne ich persönlich keine Schulen, die 6 Zeitstunden Arbeitszeit (Unterricht + Aufsicht) am Stück einfordern. Ein typischer Schultag in Deutschland umfasst einen Arbeitsbeginn zwischen 7:30 und 8:00 Uhr, im schlechtesten Fall für die Lehrkräfte durchgängig Unterricht bis zur Mittagspause (üblich sind hier 6 Unterrichtsstunden)...incl. Pausen zieht sich das bis ca 13:00 - 13:30 Uhr. Wir sind damit immer noch unter der 6h-Marke. Spätestens jetzt kann im Normalfall tatsächlich eine mind. 30min Pause eingelegt werden. Lehrkräfte, die während der Mittagszeit Aufsicht führen, sind typischerweise nicht unmittelbar wieder für eine 7. Stunde oder mehr eingeplant. Falls das an deiner konkreten Schule anders sein sollte, bietet sich ein dringendes Gespräch von Personalrat mit SL an. Der durchgängige Einsatz 1.-6. Stunde + Aufsicht + Nachmittagsunterricht sollte so nicht vorkommen. Die 30min Pause darf übrigens auf 2 Pausen á 15 min aufgeteilt werden.


    Sollte es aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, nach spätestens 6 Stunden durchgängiger Arbeit 1-2 Pausen á 15 bzw. 30 min zu machen, muss die SL hier Abhilfe schaffen.
    Eine Maßnahme kann z.B. die Bereitstellung entsprechend langer Hofpausen sein (bei uns 2x20min...damit bleiben effektiv tatsächlich 2x15min zum Zurücklehnen...wir sind in den Hofpausen i.d.R.für Schüler nicht zu sprechen). Lehrkräfte werden dann natürlich nicht am gleichen Tag für mehrere Aufsichten eingeteilt. Damit wird bei allen Lehrkräften die Pausenregelung erfüllt.

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