Und wie willst du im Zweifel unterscheiden UND nachweisen, dass ein Schüler sein Handy nicht "sinnvoll" genutzt hat, indem er z.B. Mitschüler fotografiert oder sich Gewaltvideos auf dem Pausenhof angeschaut hat? Du darfst das Handy nicht durchsuchen. Jedesmal die Polizei rufen, die dann ebenfalls, wenn keine "Gefahr im Verzug" ist, erst einmal einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss braucht?
Gruß !
Warum denn gleich so einen Kontrollzwang herbeireden? Wir durchsuchen doch auch nicht die Schülertaschen (dürfen wir natürlich auch nicht ;)), wenn die sich Zettelchen mit komischen Inhalten geschrieben haben oder vlt. ein Pornoheft (gibt es sowas eigentlich noch?) dabei gehabt haben könnten. Gegen die unerlaubte Verbreitung von Fotos u.ä. können Betroffene ganz klassisch zivilrechtlich vorgehen, bei ernsthaften Hinweisen auf Straftaten wird natürlich die Polizei hinzugezogen. Das ist doch in der Öffentlichkeit nicht soviel anders. Wir sind auch keine Staatsanwälte, die gleich alles nachweisen müssen. Man kann Schüler auch schlicht mal ansprechen, wenn etwas komisch erscheint und um ein Gerät bis zum Unterrichtsende einzuziehen, braucht es keinen zwingenden Beweis des Fehlverhaltens. Im Übrigen würde auch ein Anscheinsbeweis bereits ausreichen. Und im Unterricht sind die Geräte natürlich weggepackt und werden in dafür passenden Situationen auf Ansage der Lehrkraft hin genutzt.