Zunächst stimmt das. Die Beträge hängen aber erheblich vom aktuellen Familienstand, Vorerkrankungen und dem genauen Tarif ab. Zu beachten ist bei dem Vergleich auch folgendes: Während die PKV zwar viele Dinge ohne Probleme erstattet, sind die Beihilfe-Vorschriften hier ständiger Wandlung unterworfen. Oft genug stellt sich die Beihilfe wegen einzelner Kostenstellen quer, so dass man u.U. selber auf diesen Kosten sitzen bleibt. Während die GKV-Versicherten gegen ungewollt erbrachten ärztlichen Zusatzleistungen insofern geschützt sind, dass zwingend ein entsprechender Behandlungsvertrag extra abgeschlossen werden muss (sonst bleibt der Arzt auf seinen Kosten sitzen), müssen insbesondere beihilfeberechtigte Beamte extrem aufpassen, was Ärzte konkret machen und abrechnen...hier gibt es sehr kreative Rechnungsführungen.
Mal ein Beispiel: Ich habe mir beim Fußball mal den großen Zeh verstaucht und wollte diesen sicherheitshalber röntgen lassen, um einen Bruch auszuschließen. Der Arzt hat den Zeh also betastet, eine Röntgenaufnahme erstellt und begutachtet. Fertig. Abrechnung kam: (1) Eingehende Begutachtung und Beratung (ok), (2) Röntgenaufnahme angefertigt und beurteilt (ok), (3) Oberarzt konsultiert (wtf?..der lief gerade auf dem Gang am Raum vorbei und hat flüchtig auf das Bild geschaut), (4) Kryotherapie (ähmm...es gab nicht mal einen Kühlbeutel). Natürlich alles einzeln mit 2,3 - 3,5 fach abgerechnet. Die letzten beiden Posten wurden auf meinen Protest hin dann doch gestrichen.
Ich will damit nur sagen: neben den reinen Beiträgen PKV vs GKV sind die möglicherweise auftretenden Kosten durch unabgesicherte Leistungen in der PKV und Beihilfe auch zu berücksichtigen...für die ein pkv-versicherter nicht explizit zustimmen muss.