Sicherlich. Aber weiterin heißt es: "Ob und inwieweit ein Einsatz privater Endgeräte von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich in Betracht kommen kann, wurde hier noch nicht geprüft."
(...)
Da es direkt im Zusammenhang mit den Geräten für die Lehrer steht, wird wohl auch ähnliches gelten. Zumal die Lehrer umgekehrt auch vom Datenschutz profitieren sollen.
Das von dir zitierte Paper erwähnt ausdrücklich die Spannungslage von Schulpflicht und Pflicht zum Homeoffice für Schülerinnen und Schüler, woraus zurecht eine gewisse Problematik im Einsatz privater Endgeräte hergeleitet wird.
Die Lehrkräfte hingegen dürfen einerseits durchaus in der Schule auch mit schulischer Hardware arbeiten und sind andererseits auch nicht verpflichtet, genau diesen Beruf auszuüben. Im Gegenteil zu den Schülerinnen und Schülern müssen sie ja sogar beim Dienstherren beantragen, private IT nutzen zu dürfen, wenn sie das unbedingt möchten. Der Dienstherr sieht hierfür nämlich keine Notwendigkeit.
Bitte beschreibe, wie du damit einen Zusammenhang zwischen den Aussagen zu Schülergeräten und denen der Lehrkräfte ziehst.