Beiträge von Seph

    Man muss da wirklich in die Datenschutzbestimmungen UND in die beamtenrechtlichen Vorgaben des eigenen Bundeslandes schauen. In Niedersachsen ist zwar nach §4 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes eine Veröffentlichung von Personaldaten i.d.R. nur mit Einwilligung möglich, ABER aus §88 Abs. 1 lässt sich ableiten, dass eine Veröffentlichung auch ohne Einwilligung zuzumuten ist, wenn dies der Dienstverkehr erfordert. Dies betrifft Beamte, deren Tätigkeit nach außen wirkt, was bei Lehrkräften durchaus der Fall ist. Daher können z.B. Namen, Funktion und Diensttelefon - oder Dienstmailadresse durchaus veröffentlicht werden. Was generell nicht ohne Zustimmung geht, ist das Veröffentlichen von Bildern.


    Im 2. Beitrag wurde bereits der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten verlinkt:


    Auszug S.88f "Eine Veröffentlichung von Personaldaten im Internet ist grundsätzlich nur mit Einwilligung der Beschäftigten zulässig, denn dort eingestellte Daten können anders als in einer (auflagenbegrenzten) schriftlichen Veröffentlichung von einem ungleich größeren Personenkreis ohne weiteres weltweit abgerufen sowie auf vielfältige Art ausgewertet und verknüpft werden. Dies erhöht das Risiko erheblich, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen verletzt werden. Ausnahmen sind nur hinsichtlich der Namen, dienstlichen Funktion und dienstlichen Erreichbarkeit von leitenden Mitarbeitern sowie Mitarbeitern mit regelmäßigen Außenkontakten vertretbar, wobei auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles abzustellen ist. "


    Die Frage ist also, ob eine Lehrkraft auch hier als Mitarbeiter mit regelmäßigen Außenkontakten gilt.

    Hallo, das hängt entscheidend davon ab, ob du in ein Beamtenverhältnis übernommen wirst oder zunächst als Angestellte eingestellt wirst, was als außerbayerische Bewerberin wohl wahrscheinlicher ist. Soweit ich weiß, werden GrundschullehrerInnen typischerweise nach Entgeltstufe E11 des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Das wären ohne Anrechnung von Vorerfahrungen (was ich mir bei dir aber kaum vorstellen kann, da du de facto einschlägige Vorerfahrungen hast), ca. 3000€ Brutto bzw. 1800€ Netto monatlich. In Stufe 2 (nach 1 Jahr) sind es bereits ca 3300€ bzw ca 1950€ und in Stufe 3 bereits ca 3500€ bzw. ca 2050€.


    Einen Gehaltsrechner und die entsprechenden Tabellen findest du z.B. unter http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/lehrer/.

    Es mag sein, dass viele Schulleitungen keine Lust auf die mit einem Disziplinarverfahren verbundene Arbeit haben....eine Empfehlung für ein entsprechendes Fehlverhalten würde ich trotzdem niemandem nahelegen. Lasst uns hier bitte folgende zwei Sachen nicht vermischen: (1) Die völlig berechtigte Forderung nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die auch eingefordert werden soll! (2) Die Verweigerung (!) der Ausübung von Kernpflichten des Beamtenverhältnisses (hierzu gehören z.B. die Gehorsamspflicht, die Pflicht zur Hingabe an den Beruf und die Verschwiegenheitspflicht) mit Ansage...dazu gehört btw. auch das angekündigte Krankschreiben lassen. Auch das berechtigt im Arbeitsrecht zu fristloser Kündigung (trotz Krankenscheins) und im Beamtenrecht zu Disziplinarmaßnahmen. Welche das sein könnten, kann §5 des BDG entnommen werden und hängen natürlich von der Konstellation des Einzelfalls ab. Wenn man eine Schulleitung hat, die den Aufwand scheut...Glück gehabt. Falls nicht, muss einem klar sein, dass man auch als Beamter nicht unangreifbar ist.


    Ich empfinde das im Eröffnungsbeitrag beschriebene Verhalten der Schulleitung auch als Schweinerei, aber es muss klar sein, dass eine "Kampfansage" a la "Dann stelle ich meine Arbeit eben ein" auch gut nach hinten los gehen kann. Zur Durchsetzung der eigenen Rechte gibt es, wie hier bereits anderweitig aufgezeigt wurde, genug legal Ansatzpunkte. Wegducken muss man sich also keineswegs.


    Ich musste nach meiner Elternzeit z.B. auch mit deutlichem Nachdruck auf die Umlegung des Stundenplans pochen, damit ich Abgeben und Abholen in der Kita hinbekomme. Dabei kann es nötig sein, die SL an ihre Pflichten den Mitarbeitern gegenüber (schriftlich) zu erinnern und man kann Gleichstellungsbeauftragte und Personalrat ins Boot holen. Es ist vollkommen unnötig, sich selber auf Glatteis zu führen und Pflichtverletzungen zu begehen.

    Das kann man so aus Firelillys Empfehlung noch nicht zwingend herauslesen. Sie weist aber völlig zu Recht darauf hin, dass eine offene Kampfansage sehr wohl zu unangenehmen dienstrechtlichen Konsequenzen führen kann. Bei Angestellten kann so etwas zur fristlosen Kündigung führen und auch Beamte sollten sich nicht zu sicher sein, dass sie einfach die Füße hochlegen dürfen. Insofern ist Firelillys Hinweis sehr wichtig. Zwar kann man offen kommunizieren, Engagement über den Unterricht hinaus einzustellen, aber eine Aussage wie von Panama ""Ich kann hier auch die Füße auf den Tisch legen, mir einen schönen Lenz machen und auf Sparflamme arbeiten. Oder immer mal wieder Nix zwischendurch…… Wenn Sie das als eine sinnvolle Basis für eine gute Zusammenarbeit erachten. Bitte"" sollte man einer SL gegenüber sicher nicht tätigen! Sehr viel sinnvoller ist das Vorgehen, welches Meike in Beitrag 4 vorgeschlagen hat und dessen Ansatzpunkt Panama in Beitrag 9 beschrieben hat.

    Damit hast du natürlich Recht. Aber auch hier hören sich Schulen im Vorfeld um und gehen einschlägige Vorerfahrungen der BewerberInnen mit ein. Es ist daher relativ unwahrscheinlich, dass Lehrkräfte eine solche Stelle erhalten, die vorab keinerlei Sonderaufgaben innehatten. Auf einem anderen Blatt steht, dass diese Sonderaufgaben eben typischerweise nicht innerhalb der vorgesehenen Arbeitszeit zu bewältigen sind.

    Wobei ja die wöchentliche Arbeitszeit (Hessen: 42 Stunden) im Prinzip gleich bleibt. Darin liegt ja auch ein Widerspruch, denn entweder impliziert dies, dass jemand mit A14 schneller arbeitet als mit A13, oder dass Lehrkräfte mit A13 eigentlich noch genug Zeit übrig haben.

    Das ist nicht unbedingt ein Widerspruch: inzwischen gibt es ja praktisch keine Regelbeförderungen mehr, so dass die A14 Stellen typischerweise an Lehrkräfte gehen, die bereits vorher über das Kerngeschäft hinaus Aufgaben übernommen haben. Von der Prämisse ausgehend, dass alle Lehrkräfte die wöchentliche Arbeitszeit einhalten, müssen dies tatsächlich Lehrkräfte sein, die so schnell oder selbstorganisiert sind, dass sie auch die Zusatzaufgaben in der regulären Arbeitszeit unterbringen können. Soviel jedenfalls zur Theorie ;)

    Das ist für dich nur bedingt hilfreich, da ich die Regelung in BW nicht kenne, aber in Niedersachsen kommen die Zusatzaufgaben oben drauf. Ich vermute, dass zumindest das in anderen Bundesländern genauso gehandhabt wird. Hier geht es eigentlich sogar noch einen Schritt weiter: Wenn man als A13 für z.B. Fachleitung noch Abminderung bekommen hat, fällt diese Abminderung mit Übernahme einer A14 Stelle weg.

    Das ist aber mal wieder bundeslandabhängig, denn wie gesagt, in anderen Bundesländern muss definitiv nicht komplett an Konferenzen und Fortbildungen teilgenommen werden, deshalb finde ich solche allgemeinen Aussagen immer sehr wenig hilfreich.
    Oder beziehst du dich auf NRW, so dass es für die TE gilt?

    Ich habe mich hierbei in der Tat auf §17 der allgemeinen Dienstordnung für Lehrkräfte (ADO) in NRW bezogen. Dein Hinweis ist dennoch wichtig und sollte bei allen Antworten hier berücksichtigt werden. Tut mir Leid, dass ich dies nicht explizit angegeben habe.

    Die Teilnahme an Konferenzen und schulinternen Fortbildungen muss in der Tat auch von Teilzeitkräften komplett wahrgenommen werden. Gerade an konferenzfreudigen Schulen lohnt es sich dennoch, die Schulleitung mal darauf aufmerksam zu machen, dass sie auch zur Einhaltung der Arbeitszeitverordnung verpflichtet ist. In NRW beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Beamten 41 Stunden/Woche, mit einer halben Stelle also nur noch knapp 20 Stunden/Woche. Selbst wenn man die unterrichtsfreien Tage (abzgl. des normalen Jahresurlaubs) einbezieht, landet man dann nur bei 23 Stunden/Woche. Wenn der Unterricht bereits knapp 10 Zeitstunden und die Konferenzen weitere 6 Zeitstunden pro Woche ausmachen, darf die SL gerne erklären, wie sie sich Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Elterngespräche etc in 4-6 Stunden pro Woche vorstellt. Andersherum bist du natürlich selbst auch verpflichtet, auf deine eigene Arbeitszeit zu achten.


    Im Übrigen: DIe Nichtanrechnung von Methodentagen als Unterricht halte ich für absolut rechtswidrig. Was anders als Unterricht soll es denn sein, wenn mit Schülern Arbeitstechniken eingeübt werden?

    Na, Ihr seid aber alle ein wenig unfreundlich. Sorry, aber solche Antworten kommen eben leider doch meistens von Männern, die nicht in so einer Zwickmühle sind :pfeifen: !
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    Würdet IHR etwa wollen, dass Euer Baby gleich nach der Geburt in fremde Hände kommt oder die Mutter sofort wieder arbeiten geht?


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    Ich wollte eigentlich nur eine kurze Info und keine hitzige Situation, ob man als Frau stillen sollte / den Kinderwunsch hinter den Beruf stellen sollte / direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen sollte.

    In der "Zwickmühle" sind grundsätzlich erst einmal beide als Paar zusammen. Das Kind ggf. mit dem Vater statt der Mutter zu Hause zu lassen, heißt wohl kaum, es in fremde Hände zu geben. Und ob gestillt werden sollte, oder nicht, wurde hier gar nicht erst suggeriert. Es ging ausschließlich darum, dass Stillen sehr wohl auch mit Arbeit vereinbar ist und ein Elternpaar wählen kann, ob Mann oder Frau in Elternzeit zu Hause bleiben. Insofern liegt keine Benachteiligung von Frauen vor. Wir haben uns z.B. dafür entschieden, dass meine Freundin trotz Stillen wieder arbeiten geht und ich dann erstmal zu Hause bleibe.

    Ein Amtsarzt wird durchaus nach Vorerkrankungen bis zu einem bestimmtem Zeitraum fragen (üblich sind wohl 5 Jahre für Erkrankungen und 10 Jahre für OP´s). Hier etwas zu verschweigen ist absolut nicht anzuraten. Fliegt das später mal auf (und deine Arztbesuche sind ja dokumentiert), dann kostet dich das im Extremfall die Verbeamtung incl. Rückforderung des bis dahin gezahlten Soldes...wäre nicht der erste solche Fall. Andersherum wird ein Amtsarzt dir aus einer auskurierten Erkrankung keinen Strick drehen, wenn diese ehrlich angegeben wird. Das gilt insbesondere seit Juli 2013, nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Maßstab für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung radikal änderte. Nun reicht bereits aus, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze vorliegt....vorher musste sich eine dauerhafte Dienstunfähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen lassen.

    Generell halte ich das Auslagern der Organisation alleine aus zeitökonomischen Gründen für empfehlenswert. Die Frage nach Unterschieden der Anbieter vermag ich nicht zu beantworten, da lohnt sich sicher auch das Herumfragen im eigenen Kollegium. Ein (eigentlich selbstverständlicher, aber teils anders erlebter) Tipp: Egal, für welche Form ihr euch entscheidet, schließt nicht selber entsprechende Verträge ab, sondern überlasst das der Schulleitung.

    Zum einen verstehe ich diese 3 bis 5 Jahre warten auch nicht und sehe dies wie WillG. Zum anderen: woraus leitest du hier eine Benachteiligung ab?

    na ja, ich finde schon, dass das eine benachteiligung der frau ist.


    so viele stillende männer habe ich bisher noch nicht getroffen... ;) !

    Stillen hat nichts mit nicht arbeiten können zu tun, ein Paar ist nicht gezwungen, dass die Frau statt dem Mann in Elternzeit geht, selbst wenn die Frau noch stillt. Hier lohnt sich z.B. ein Blick auf §7 MuSchG, der klar regelt, dass stillenden Müttern auf Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit freizugeben ist, mindestens aber 2x 1/2 Stunde pro Tag. Meine Freundin hat diese Zeiten z.B. zum Abpumpen genutzt. Genauso hätte ich mit unserem Sohn aber auch dort vorbei gehen können zum Stillen. Diese Freistellung darf zu keinem Verdienstausfall führen und darf nicht vor- oder nachgearbeitet werden und gilt auch nicht als normale Ruhepause. Kurz und gut: Wie von Karl-Dieter bereits gesagt, steht es dem Paar frei, wer von beiden nach Ende des Mutterschutzes zu Hause bleibt. Eine Benachteiligung der Frau ist damit nicht gegeben.

    Die Schulleitung hat nach §43 Abs. 2 NSchG u.a. die Aufgabe sicherzustellen, dass die Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden. Dazu gehört auch die Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten, aus der abzulesen ist, dass die regelmäßige Arbeitszeit 40h/Woche betragen darf. Rechnet man die Ferien (außer die zustehenden 30 Urlaubstage nach Niedersächsischer Erholungsurlaubsverordnung) heraus, sollte die Arbeitszeit bei ca 42-44h/Woche außerhalb der Ferien liegen...bin mir gerade nicht ganz sicher.


    Darauf aufbauend kann man nun eine Berechnung aufmachen, die von eurer schulischen Situation abhängt. Auf jeden Fall gehen 28 Unterrichtsstunden á 45 min ein (=21h/Woche). Der Unterricht macht also knapp die Hälfte der Arbeitszeit aus. Jetzt müssten hier alle weiteren Verpflichtungen eingerechnet werden und geschaut werden, bei welcher Stundenzahl man dabei landet. Schwer zu taxieren ist dabei die Vor- und Nachbereitungszeit zu Hause...sollten dafür aber z.B. nur noch 3h/Woche zur Verfügung stehen, darf die Schulleitung gerne erläutern, wie sie sich U-Vorbereitung für 28 Stunden in 3 Zeitstunden vorstellt.


    Was heißt eigentlich "halb bezahlte Betreuungszeiten"? Entweder es handelt sich hierbei um Arbeitszeit (diese wäre voll zu bezahlen) oder um Bereitschaftszeit (die tatsächlich halb zu bezahlen wäre). Betreuung klingt aber nicht nur nach Bereitschaft.

    Was auch nicht von der Hand zu weisen ist, dass die Ärzte im Westen im Allgemeinen eher PKV Versicherte bevorzugen als im Osten. Ich jedenfalls habe nur im Westen Nachteile als GKV Versicherter erlebt und sogar meine Zahnärztin bestätigte mir das. :)

    Eine solche Pauschalaussage stelle ich sehr in Zweifel, insbesondere da sowohl in Ost als auch West der durchschnittliche Umsatz pro Behandlungsfall bei 55-60€ lag (Stand: 2011). Es dürfte eher so sein, dass im Westen ein tendentiell größerer Anteil der Bevölkerung privat versichert ist, da eher hier die Spitzeneinkommen oberhalb der Bemessungsgrenze zu finden sind. Dass andersherum Ärzte im Osten nicht auch scharf auf PKV Patienten sind, halte ich für ein Märchen, wird doch nach gleicher Gebührenordnung abgerechnet.

    Ich denke, da sind wir nah beieinander: die Praxisausbildung an sich ist unersetzbar, wie die Inhalte konkret aussehen sollten, bedarf einer Überprüfung auch bzgl. der Orientierung an belastbaren Erkenntnissen. Den "Methodenzauber" finde ich ebenfalls sehr befremdlich, allerdings betraf dieser halt vor allem die Lehrproben und teils die Fachleiterbesuche. Der Großteil des Referendariats bestand für mich im sinnvollen, aber noch etwas geschützten "sich ausprobieren". Die Ausgestaltung dieses Vorbereitungsdienstes als 1,5-2 jährige Ausbildung und nicht als begleiteter Berufseinstieg hat, wie gesagt, in Deutschland rein beamtenrechtliche Gründe. Dieser ist eben (zusammen mit einem abgeschlossenem Hochschulstudium der Stufe Master oder vergleichbar) zwingende Zugangsvoraussetzung für den höheren Dienst.

    ......, bin ich mir noch immer nicht abschließend über den Sinn des Systems im Klaren. Prinzipiell habe ich natürlich einiges mitgenommen, was - auch aus meiner Sicht - den Unterricht verbessert (respektive kann ich selbstkritisch auch bestehende Defizite erkennen)....


    Unter anderem dafür ist das Referendariat da und recht nützlich...dazu aber gleich beim Vergleich mit anderen Nationen mehr.


    Dennoch habe ich noch immer den Eindruck, das viele Unterrichtsansätze nur wenig empirisch-systematisch auf ihre Fähigkeit Kompetenzen zu fördern überprüft sind. Zumindest finde ich im Englischen und Deutschen Sprachraum i.d.R. keine großen empirischen Studien, welche so Manches, was zunächst gut klingt, auch tatsächlich einmal überprüft (und damit die Frage, was denn nun bitte schön methodisch guter Unterricht sein soll - abgesehen von Grundlagen wie Einstieg und Sicherung). Kooperative Lernformen z.B. klingen zur Kompetenzförderung plausibel - nur leider hat sich das kaum in der Fachliteratur nachweisen lassen (einzelne kleine Einzelstudien zeigen zwar gelegentlich Effekte, die große relevanten Metastudien dagegen nicht).


    Das mag für einzelne Methoden stimmen, für "Großformen" hingegen zeigen Metastudien recht deutlich, welche wie stark mit Lernerfolg korrelieren. Eine der bekanntesten dürfte die Hattie-Studie sein. Hier lässt sich z.B. ablesen, dass das "Classroom-Management" mit R=0,8 einen sehr starken Beitrag leistet...wie auch das Auftreten der Lehrkraft in Bezug auf Klarheit, L-S-Beziehung etc. an sich...alles Dinge, die sich insbesondere im Referendariat gut erlernen und trainieren lassen.


    Sei es drum. Was mich jedoch sehr erstaunt: in den meisten Ländern gibt es kein dem Referendariat vergleichbares System. Eine 6-12 monatige Probezeit ist oft verbreitet, aber kein formales Assessment. Was mich ebenfalls erstaunt: in vielen Ländern absolviert man zunächst ein normales Fachstudium, und belegt dann einen Master oder Zertifikat als Lehrer.


    Das muss keineswegs erstaunen: In nahezu allen europäischen Ländern nimmt der berufsbezogene Anteil der Ausbildung mind. 30% der Ausbildungszeiten ein...im Gegensatz zu Deutschland ist dies aber oftmals bereits in die universitäre Ausbildung integriert. Insofern kann ein seperates Referendariat (was in der Tat beamtenrechtlich bedeutend ist: So darf nur nach einem Vorbereitunsdienst mit bestimmter Mindestdauer überhaupt in den höheren Dienst eingestellt werden), entfallen. Gleichwohl wird auch in anderen Ländern der Berufseinstieg oftmals durch entsprechende Weiterbildungen begleitet. Sehr detaillierte Informationen im Vergleich finden sich z.B. hier: http://www.edudoc.ch/static/xd/2003/48.pdf




    Eine einfache Korrelation zwischen Lehrerausbildung und Kompetenzerwerb existiert schlicht und einfach nicht (übrigens auch bei Hattie zu finden mit R=0,11 ;) ). Einerseits werden, wie oben bereits beschrieben, trotz fehlenden Referendariats auch in anderen Ländern praxisrelevante Ausbildungsinhalte vermittelt und andererseits klammerst du ganz andere Einflussfaktoren, die sehr deutlich eingehen, hier vollkommen aus: Der Vergleich mit den ostasiatischen Ländern wurde bereits angesprochen, dieser hinkt wegen einer ganz anderen Lernkultur deutlich. In Europa fällt auf, dass insbesondere die nordischen Länder gut wegkommen, bei der ersten PISA-Studie war Finnland ja hochgelobt. Aber auch hier kann man schnell Fehlurteilen erliegen:
    http://www.welt.de/politik/deu…uppt-sich-als-Irrtum.html.


    Ich will damit eigentlich nur sagen: Vorsicht bei monokausalen Vermutungen :)

    Die Anrechnung der Mittagsaufsicht mit einer Schulstunde ist nicht unbedingt üblich. Wurde das bisher so gehandhabt und jetzt nicht mehr, bedeutet das eine 45min Mehrarbeit im Vergleich zu vorher. Der Schulleiter wird auf Nachfrage sicher erörtern können, an welcher Stelle diese 45 min nun eingespart werden sollen. Unabhängig davon kann die Schulleitung sicher den entsprechenden Erlass benennen...würde mich persönlich auch interessieren. So oder so darf dies aber nicht zu einer Arbeitszeit von >40 Stunden/Woche im Jahresmittel führen, dann sind andere Arbeiten entsprechend geringer zu gewichten...wer viel Aufsicht führt, wird dann vlt. nicht am Tag der offenen Tür eingesetzt, muss keine Zeugnisse schreiben o.ä. ;)

    Den Erlass möge er einmal genau benennen ;) Eine Vorgabe, wie lange genau eine Lehrkraft pro Woche Aufsicht zu führen hat, exisitiert meines WIssens nach nicht. Gleichwohl ist geregelt, was alles durch Aufsichten abzudecken ist (z.B. auch sämtliche außerschulischen, aber schulbezogenen Veranstaltungen). Die sich daraus ergebenden Aufsichten sind unter Beachtung von Teilzeit/Vollzeit auf die zur Verfügung stehenden Lehrkräfte zu verteilen. Es können weiterhin auch Mitarbeiter der Schule damit betraut werden, die Übertragung auf andere Personen hingegen ist ausgeschlossen.


    Quellen: (1) http://www.nibis.ni.schule.de/…rial/aufsichtspflicht.pdf
    (2) https://www.landesschulbehoerd…tion/aufsicht-und-haftung


    Auf der anderen Seite muss der Schulleiter im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter nicht mehr als die vorgeschriebene Arbeitszeit von im Jahresmittel wöchentlich 40 Stunden arbeiten. Gehen dabei schon 1,5 Stunden alleine für Aufsichten drauf, kommt er möglicherweise schnell in Erklärungsnot.

    Die ca 1100€ sollten stimmen, so viel hatte ich im Referandariat vor wenigen Jahren auch etwa. Da du dann über eigenes Einkommen verfügst, und nicht mehr in der Erstausbildung bist, gehe ich davon aus, dass du dich selber versichern musst. Die GKV wird dabei etwa 150€/Monat kosten, während die PKV als Referendar nur ca. 50€ kostet. Bluthochdruck muss unbedingt angegeben werden, darf bei der Einstufung in die PKV aufgrund des Kontrahierungszwangs nicht zum Versagen der Versicherung und zu max. zu 30% Aufschlag führen!


    Das alleinige Vorliegen von Bluthochdruck dürfte inzwischen einer Verbeamtung nicht mehr im Weg stehen, das Bundesverwaltungsgericht hat 2013 hierzu ein kleines, aber feines Detail verändert:


    Alte Rechtsprechung: ........wenn sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Beamten und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausschließen lassen........


    Neue Rechtsprechung: .......kann der Dienstherr einem Bewerber die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn nur dann absprechen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt.........


    Während es bis 2013 also gereicht hat, dass ein gewisses absehbares Risiko auf Dienstunfähigkeit besteht, um die gesundheitliche Eignung abzusprechen, muss nun eine überwiegende Wahrscheinlichkeit hierfür vorliegen.

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