Die Gesetzgebung ist in Österreich eine andere: Kinder unter 12 dürfen nicht alleine gelassen werden (ist sogar eine Straftat).
Dafür hätte ich dann doch gerne mal eine Quelle. Das österreichische StGB gibt dazu nämlich zunächst nichts her. Die dort vorkommenden Straftaten wie "Vernachlässigen unmündiger, jüngerer (...) Personen (§92 StGB) sind jedenfalls nicht einschlägig.
Grundsätzlich greift die Aufsichtspflicht der Eltern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr, was auch in Deutschland so ist. In Österreich wie in Deutschland scheint der Gesetzgeber aber auch die Umstände im Einzelfall zu würdigen (Alter des Kindes, Gefahrenpotential der Umgebung, Regelvereinbarungen, Zuverlässigkeit usw.).