Beiträge von Seph


    Was soll die Aufregung denn? Die Schlussfolgerung mag zum Provozieren geeignet sein, ist aber schlicht falsch. Uns Lehrkräften stehen mehr als genug Möglichkeiten zum konsequenten Umgang mit "frechen" Schülern zur Verfügung. Neben den in den entsprechenden Schulgesetzen konkret festgeschriebenen Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen, darf sich durchaus auch juristisch zur Wehr gesetzt werden. Was aber NICHT geht, ist das Reagieren über eigene Straftaten. Es sollte jeder Lehrkraft sofort klar sein, dass ich verbal übergriffige Schüler nicht zusammenschlagen darf. Was viele offensichtlich nicht wissen, ist dass ein Verbot des Toilettenganges durchaus die Straftatbestände der Nötigung und der Körperverletzung erfüllen kann. Es handelt sich einfach um eine sehr ungeschickte Reaktion der Lehrkraft. Insbesondere, da die Klassenkonferenz bereits die entsprechenden Konsequenzen verhängt hat (hier der Schulausschluss). Eine weitere Bestrafung seitens einer Lehrkraft ist damit nicht zielführend, unabhängig von der Unzulässigkeit der konkreten Maßnahme.

    Das Urheberrechtsgesetz sieht in §53 Absatz 3 ausdrücklich vor, dass solche Kopien nur in kleinem Umfang (also keine Komplettwerke!!!) und nur mit ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers angefertigt werden dürfen. Und dabei geht es noch nicht einmal um das Verbreiten dieser Werke. Bereits die Erstellung einer solchen Komplettkopie ist unzulässig!


    Achtung: Es kann sich dabei auch nicht auf "Privatkopien" zurückgezogen werden. Es ist offensichtlich, dass Unterrichtsmaterialien nicht für den privaten Bedarf vorgehalten werden.

    Einerseits dürftest du tatsächlich erst dann verbeamtet werden, was wiederum die Lebenszeitverbeamtung nach hinten schiebt. Das sollte bei so kurzer Verzögerung kaum ein Problem darstellen, außer es passiert dir gerade in diesen zwei Wochen Versatz bis zum Ende der Probezeit (gesundheitlich) etwas so schwerwiegendes, dass eine Verbeamtung auf Lebenszeit nicht mehr in Frage kommt. Das ist aber eher unwahrscheinlich. Für die Dauer des Angestelltenverhältnisses wirst du natürlich auch als Angestellte und nicht als Beamte bezahlt, es sind also Sozialabgaben zu entrichten, was das Netto i.d.R. absenken dürfte.

    Nebenbei bemerkt würde ich allerdings die Symbole + und - vermeiden (ich nutze sie gar nicht). Ich würde die Worte ausschreiben als plus und minus. Aus einem - ein + zu machen wäre ja leider ein Leichtes... ;)


    Das fällt doch spätestens anhand der vergebenen Rohpunkte auf. Wenn die gerade so über einer 4 liegen, dann kann das nicht auf einmal eine 3+ sein. Und die Rohpunkte sind sicher sehr viel schwerer zu manipulieren, als ein einfaches Zeichen. Ich mache mir insofern absolut keine Sorgen.

    Oder du kannst dir nicht vorstellen, dass einige dieser Maßnahmen tatsächlich sinnvoll sein können, weil du Einzelerfahrungen zu stark verallgemeinerst. Gruppen-/Projektarbeiten, Referate etc. mögen anstrengender sein, als einfach nur Zeit absitzen, aber wenn man das einfach mal vorgibt, wird das typischerweise, gerade am Gymnasium, auch gemacht. Es geht aus meiner Sicht auch nicht darum, nur noch so zu arbeiten, sondern dies ergänzend zu tun. Ich habe damit jedenfalls äußerst gute Erfahrungen gemacht.


    Viel zentraler scheint mir das Doppelstundenprinzip zu sein. Wir ziehen das bereits ab Jahrgang 5 durch. Erst einmal entkoppelt von den Schülern: Das ist eine wirklich riesengroße Arbeitsentlastung für die Kollegen. Doppelstunden sind i.d.R. weniger aufwändig in der Vor- und Nachbereitung als zwei Einzelstunden. Auch ermöglicht erst diese Taktung (am besten in Verbindung mit flexibler 5-min-Pause in einem solchen Doppelstundenblock) den Einsatz größerer Sozialformen. Ich genieße das vor allem auch in Physik, wo erst durch Doppelstunden größere Schülerexperimente mit Vorbereitung, Aufbau, Durchführung und Auswertung an einem Tag möglich werden. Das gibt auch die Möglichkeit, tatsächlich selbstständiges (!) experimentelles Arbeiten zu fördern, und nicht mehr alles kleinschrittig vorgeben zu müssen.

    Mich wundern etwas die Geschichten hier über 7 Punkte mit nur Auswendiglernen. Gibt es bei euch keine definierten Anforderungsbereiche mit entsprechenden Auswirkungen?
    Aufgaben, die durch reines reproduzieren zu lösen wären (AFB I) dürfen hier in Niedersachsen in meinen Fächern nicht für eine 4,0 bzw. 5 Punkte ausreichen. Können Schüler den AFB I lösen und dazu noch ihr Wissen auf Situationen anwenden, die in ähnlicher Form im Unterricht eingeübt wurden (AFB II), dann reicht auch das höchstens für eine 2. Erst wer sein Wissen auf völlig neue Situationen anwenden kann, Dinge beurteilen oder beweisen kann (usw.), darf überhaupt eine 1 erreichen.


    Anders ausgedrückt: EIne Klausur mit einer zu starken Gewichtung des AFB I ist schlicht unzulässig. Aber das mag in anderen Bundesländern anders sein...auch wenn ich mir das schwer vorstellen kann. Beispielsweise sprechen die 2012 formulierten Bildungsstandards für Mathematik der KMK (und damit für alle Bundesländer beschlossen) eine deutliche Sprache: "Eine Bewertung mit "gut" (11 Punkte) setzt voraus, dass annähernd 4/5 der Gesamtleistung erbracht worden sind, wobei Leistungen aus allen drei Anforderungsbereichen erbracht werden müssen. Eine Bewertung mit "ausreichend" (05 Punkte) setzt voraus, dass über den Anforderungsbereich I hinaus auch Leistungen in einem weiteren Anforderungsbereich und annähernd die Hälfte der erwarteten Gesamtleistung erbracht worden sind."


    Quelle http://www.kmk.org/fileadmin/D…gsstandards-Mathe-Abi.pdf (Seite 23)

    Im Runderlass "Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen", z.B. unter http://www.schure.de/22410/33,83201.htm


    Zur Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Zwischennoten zwar verboten, aber der Erlass verbietet nicht, ein Anhängsel "+" oder "-" als Rückmeldung an die Schüler zur Nähe zu einer anderen Note zu geben, wenn vorher klar ist, dass sowohl ein "3+" als auch ein "3-" für eine 3,0 steht, der lediglich ein Feedback angehangen ist. DIese Form der Rückmeldung ist übrigens explizit auch im Bezugserlass zu Zeugnissen in den allgemeinbildenden Schulen vorgesehen, nur dass das in Form von Bemerkungen unter den eigentlichen Zeugnisnoten zu geschehen hat. Was jedoch gar nicht geht, sind Notationen wie "4-5" , die Grundnote muss deutlich erkennbar sein.


    Im Übrigen ist es den Schulen im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule freigestellt, für Klassenarbeiten auch die Verwendung von Zwischennoten zu gestatten.

    Also bitte, das kann nicht dein Ernst sein. Ich kenne zumindest keine Eltern, die aus Pflichtbewusstsein gegenüber der Gesellschaft/dem Allgemeinwohl Kinder bekommen haben... Das ist immer ein individueller Wunsch und eine persönliche Entscheidung, ergo "Privatvergnügen". Es ist ähnlich, wenn ich mir einen Hund zulege. Das ist MEIN Privatvergnügen! Und bitte komme jetzt nicht mit "Hunde haben keinen gesellschaftlichen Nutzen"... Doch, haben sie sehr wohl!
    Ganz nebenbei: Bis die Kinder soweit sind, dass sie unsere Renten/Pensionen zahlen, haben sie die Gesellschaft (und die Eltern) soviel Geld gekostet... Kindergarten, Schule, Ausbildung/Studium... Das können sie mit den Rentenzahlungen gar nicht mehr gut machen...


    Ob die Gesellschaft daher auf Kinder angewiesen ist, ist doch fraglich. Klar, aus biologischer Sicht sicher. Aber aus finanzieller Sicht? Würde man das Geld was die Bildung/Ausbildung der Kinder kostet direkt dafür verwenden, die Renten/Pensionen zu bezahlen, hätte man rein finanziell gesehen keine Probleme.


    Am Ende ist es eine Milchmädchen-Rechnung... Diese hier als Argument anzuführen um den persönlichen, individuellen Kinderwunsch zu rechtfertigen, klappt leider nicht.

    Es mag zwar sein, dass Eltern keine Kinder aus Pflichtbewusstsein gegenüber der Gesellschaft bekommen, diese aber als Privatvergnügen zu bezeichnen, geht an der Realität vorbei. Das wäre es nur, wenn ausschließlich Eltern Rentenzahlungen aus den aktuellen Beitragszahlungen der arbeitenden Generation erhalten würden...ansonsten profitieren auch kinderlose Rentner/Pensionäre sehr wohl von den Kindern anderer! Und dafür kann man gerade im Kleinkindalter durchaus Entgegenkommen der anderen erwarten!


    Deine Vermutungen gehen im Übrigen ganz schön fehl. Den Staat kostet ein Schüler in Deutschland ca. 500€ pro Monat bzw. 6000€ im Jahr...das Ganze 10-12 Jahre lang. Sollte das Kind ggf. noch studieren (und dafür oft später höhere Bruttoeinkommen erreichen) kostet das zunächst im Mittel weitere ca 8600€ pro Jahr...über etwa 5 Jahre hinweg. Damit kommen im Worst-Case Bildungskosten von ca. 115000€ zusammen, wobei davon ca. 40% auf ein Studium entfallen. Die scheinbar hohen mittleren Kosten an den Unis ergeben sich übrigens vor allem durch extreme Ausreißer nach oben, wie z.B. die Humanmedizin...der gesellschaftliche Nutzen dürfte aber klar sein.


    Auf der anderen Seite steht ein Rentenbeitragssatz von derzeit 18,6% einem Durchschnittseinkommen von ca. 33000€ gegenüber....wie gesagt, bei Akademikern häufig deutlich höher.
    Aber selbst mit dem Durchschnittseinkommen ergibt sich bei einer Lebensarbeitszeit von 40 Jahren eine Einzahlung von ca. 250000€ in die Rentenkassen....und damit deutlich mehr als die Ausbildung kostete.

    Elternzeit kann man innerhalb der ersten drei Lebensjahre nehmen wie man will. Das Elterngeld bekommt man allerdings nur für volle Lebensmonate. Bruchteile eines Monats werden nicht ausgezahlt. Wenn du keine Einkommenslücke haben willst, musst du auch die Elternzeit entsprechend beantragen. Wenn dein Kind also z.B. am 8. 3. geboren wurde, kannst du Elterngeld ab dem 8. 3., ab dem 8. 4., ab dem 8. 5. etc. bekommen, und das maximal bis zum Ende des 14. Lebensmonats deines Kindes. Ich wusste das zunächst ich nicht. Mein Mann hatte seine Elternzeit zunächst zum 1. eines Monats beantragt, die Bezirksregierung hat sich aber nach entsprechender Erläuterung darauf eingelassen, den Beginn der Elternzeit noch "spontan" zu ändern.

    Tut mir Leid, aber das stimmt so pauschal nicht. Deine Aussage ist nur für Arbeitnehmer gültig, wie ich oben bereits beschrieben habe. Für diese findet ausschließlich das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Anwendung. Andersherum gilt der Abschnitt 4 des BEEG, in dem es um Elternzeit geht, laut §15 zunächst nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für Beamte sind aber die landesspezifischen beamtenrechtlichen Bedingungen zu beachten. In Niedersachsen bedeutet das folgendes:


    "Die Beschäftigten können also selbst entscheiden, ob und für welchen Zeitraum sie einen Antrag stellen wollen. Bei der Elternzeit ist dabei der Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu beachten. Im Übrigen wird es aus Gründen der Personalplanung (Einsatz von Ersatzkräften/Rückkehr von ehemals freigestellten Beschäftigten) bei Freistellungen vom Dienst häufig erforderlich sein,dass Bewilligungen für eine bestimmte Mindestdauer oder zu bestimmten Zeitpunkten (z. B. bei Lehrkräften zum 01.02.oder 01.08. eines Jahres) ausgesprochen werden. Es empfiehlt sich deshalb, vor der Antragstellung mit der zuständigen Personaldienststelle Verbindung aufzunehmen, um diese Fragen zu klären. Im Schul- und Hochschuldienst gilt generell,dass der Bewilligungszeitraum bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres, Semesters oder Trimesters ausgedehnt werden kann"


    (nachzulesen unter http://www.extra.formularservi…NDANTID=5&FORMUID=030_061 Kapitel I, Unterpunkt 7. ; Stand 01.07.2016).



    Gerade bei Beginn oder Ende der Elternzeit in Ferienrandlagen stellt sich die Landesschulbehörde u.U. stur, wenn die Elternzeit nicht an Lebensmonate des Kindes angepasst wird. Weiterhin ist es eben nicht möglich, unterrichtsfreie Zeiträume zur Unterbrechung der Elternzeit zu nehmen. Zum Glück ist das nicht die Regel und häufig finden sich im Gespräch akzeptable Lösungen. Einen Rechtsanspruch auf beliebige Elternzeiträume gibt es aber gerade nicht.

    Das hängt jetzt erst einmal entscheidend davon ab, ob dein Freund Angestellter oder Beamter ist. Als Angestellter kann Elternzeit sehr frei beantragt werden und muss vom Arbeitgeber genehmigt werden, wenn nicht zwingende betriebliche Gründe entgegen stehen...was in Schule de facto nie der Fall sein dürfte. Ich gehe aber davon aus, dass dein Freund Beamter in Niedersachsen ist. Dann darf Elternzeit tatsächlich nur für volle Lebensmonate des Kindes genommen werden. Die Frist für den Antrag beträgt dabei lediglich 7 Wochen vor Beginn der entsprechenden Elternzeit...es besteht also absolut kein Grund zur Eile! Wenn er das möchte, kann er die Schulleitung ja vorwarnen mit ungefährem Termin, notwendig ist dies jedoch nicht.


    Ob sich das mit Ferienzeiten überschneidet, ist dabei völlig egal....ganz im Gegenteil ist es rechtsmissbräuchlich, die Elternzeit auf Ferienzeiten maßzuschneidern. Hierfür gibt es gerade aus Niedersachsen ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes, dass dies untersagt hat. Im damaligen Fall wollte eine Lehrkraft ihre Elternzeit vor den Sommerferien unterbrechen und nach den Sommerferien wieder aufnehmen. Grundsätzlich darf die Elternzeit zwar auf mehrere Zeiträume verteilt werden, hier hat das Verwaltungsgericht aber klar einen Riegel vorgeschoben. Es werden also auch keine Tage angeknüpft.

    Die Beispiele sind doch auch ok und sicher kein Beleg gegen die Schulmedizin. Denn dieser ist völlig klar, dass bei Erkältungen Antibiotika totaler Schwachsinn sind ;) Nicht nur, weil diese meist komplikationsfrei abklingen und quasi ausgesessen werden können...da hilft ein liebevolles umpflegendes Programm wie von dir beschrieben sicher weit mehr.....sondern insbesondere, weil Antibiotika überhaupt nicht gegen Viruserkrankungen helfen ^^ Ein seriöser Arzt wird hier auch eher das "Aussitzen" der Erkrankung empfehlen und nur ggf. etwas gegen Begleitsymptome verschreiben.


    Weiter oben ging es dagegen um lebensgefährliche Erkrankungen, die durch konsequentes Impfen und durch evidenzbasierte Medikamente weit effektiver behandelt oder vorgebeugt werden können als ohne.

    Und wenn man ein Kind hat und dieses durch -vermeidbare- Komplikationen nach einem Vipernbiss verliert, ist das alles andere als wenig!


    Poliomyelitis, eine bis dato nicht ursächlich behandelbare und durchaus lebensgefährlich Krankheit, ist durch flächendeckende Impfung in Westeuropa heutzutage praktisch ausgerottet, während die Fallzahlen z.B. in Nigeria und Somalia nach Abschaffung des Impfprogrammes wieder deutlich zunahmen. Dass Poliomyelitis heute so selten ist, sollte aber gerade nicht dazu verführen, nicht zu impfen, sondern dieses konsequente Programm weiterlaufen zu lassen, um den IST-Zustand zu erhalten. Das Dilemma dabei: gerade durch die inzwischen realisierte Seltenheit bekommen die im Vergleich zur Krankheit schwachen Nebenwirkungen mehr Gewicht.


    Das heißt nicht zwangsläufig, jede angebotene Impfung mitzunehmen. Aber gerade zur Vermeidung sonst schwerer Krankheitsverläufe bei gleichzeitig kleinem Risiko für letztlich unbedeutende Nebenwirkungen wie mögliches kurzzeitiges Fieber o.ä. halte ich dies für angezeigt. Leider halten sich nach wie vor auch viele Fehlinformationen zu Impfkomplikationen im Netz. Ich denke dabei an den angeblichen Zusammenhang von MMR-Impfung und Entstehung von Autismus (Andrew Wakefield 1998). Das hatte sehr viele Menschen verunsichert. Letztlich stellte sich heraus, dass Wakefield 55000 Pfund von Anwälten erhielt, die genau diesen Zusammenhang für eine Klage herstellen wollten. Andersherum gibt es auch greifbare Erfolge, die eben kaum jemand wahrnimmt: In meiner Heimatstadt Weimar findet jedes Jahr ein großes Seifenkistenrennen statt, bei dem im vergangenen Jahr ein Masern-infizierter Mann teilnahm. Obwohl das Virus hochansteckend ist und im Gedränge perfekte Bedingungen für eine Tröpfcheninfektion herrschen, infizierte sich kein anderer Mensch....weil die meisten schlicht und einfach immun gegen das Virus waren.


    Vergleich der Komplikationsraten von Masern-Erkrankung und MMR-Impfung:


    Exanthem: 98% vs 5% abgeschwächt
    Fieber: 98% oft sehr hoch, 3-5% selten hoch
    Fieberkrämpfe: 7-8% vs unter 1%
    Enzephalitis: 1/1000-1/10000 vs unter 1/1000000
    Letalität: 1/1000 - 1/20000 vs 0

    Wieso hat er sich damit selber ausgetrickst? Natürlich können Therapien als neuer Goldstandard gesetzt werden, wenn sie ihre Wirksamkeit nachgewiesen haben. Und natürlich gelingt das nicht immer gleich bei Verfügbarkeit einer neuen Therapie. Aber du begehst glaube ich einen Logikfehler: Das bedeutet doch nicht, dass alle anderen alternativmedizinischen Therapien auch wirksam sind und es nur noch nicht nachgewiesen haben. Und solange es solche Nachweise nicht gibt, sollte auf die offensichtlich wirksameren Optionen zurückgegriffen werden.


    Ich verstehe nicht, dass ihr alle letztlich der Industrie blind vertraut. Wie Herdenvieh.

    Das finde ich immer wieder geil: Als ob die alternativmedizinischen Richtungen nicht auch durch die Industrie gesteuert wären. Was glaubst du denn, woher z.B. die homöopathischen Mittelchen kommen? Natürlich ebenfalls von Großunternehmen, die am Verkauf von letztlich Zucker unglaublich gut verdienen...die Gewinnspannen sind dabei sehr viel größer, als bei den Unternehmen, die du als böse Pharma-Industrie im Kopf hast.

    Ich würde jetzt mal so grob an die 2500€ schätzen?


    Ich bekam nach dem Ref (allerdings verbeamtet) knapp 2800€.

    Das kann deutlich nach unten korrigiert werden: Als Vertretungslehrkraft wird man wohl eher als Angestellte gehandelt. Wenn ich nicht ganz verkehrt liege, sind angestellte GS-LehrerInnen in Hessen in E11 eingruppiert. Bei 24 von 29 Deputatsstunden sind das in Erfahrungsstufe 1 ca 1600€ Netto, in Erfahrungsstufe 2 immerhin schon knapp über 1700€ .

    Die Beurteilung der Lehrkräfte anlässlich Probezeit erfolgt einmal ca. 2 Monate vor Ablauf der Hälfte der Probezeit und ca 2 Monate vor Ende der Probezeit. Beachte dabei bitte, dass sich die Probezeit durch Mutterschutz und eventuelle Elternzeit entsprechend verlängern wird.


    Lehnst du dich da nicht etwas zu weit aus dem Fenster? Dir steht es als Arbeitnehmer absolut frei, eine Arbeitsstelle anzutreten oder eben auch nicht. Nun hast du ein Angebot an Ort X und genau zwei Möglichkeiten: Nimm es an und ziehe um, wenn du die Fahrzeit scheust oder lass es bleiben und suche dir etwas anderes. Ein Jobangebot in einer anderen Stadt ist nicht "gesetzlich sittenwidrig"...welche Norm sollte das denn regeln? Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Jobangebot am aktuellen Wohnort!!


    Für Umzugskosten kann auch ein Kredit aufgenommen werden. Da du in Zukunft bei Antritt der Stelle ein geregeltes Einkommen haben wirst, dürfte das machbar sein.
    Dass keiner der vier möglichen Wünsche berücksichtigt werden konnte, kann u.a. mit der Bewerberlage zu tun haben (Extremfall: alle wünschen sich die gleichen vier Bezirke), aber auch mit dem Bedarf der Schulen...in vielen Bundesländern wird auch bei Anwärtern bereits auf Bedarf in entsprechenden Fachgruppen geschaut bei der Schulzuweisung.


    Wenn du deine Mutter wirklich pflegst, kann das ggf. als Härtefall angeführt werden. Hierzu bedarf es aber eines entsprechenden Antrags und Nachweise. Das wäre aber ein Option, die du noch probieren kannst.



    Mir persönlich ging es wie @Ruhe : Ich fand es auch wenig prickelnd, weit wegziehen zu müssen und nicht in der unmittelbaren Nähe zur Heimat bleiben zu können...im Nachhinein war die Ausbildung und Unterstützung an der Schule aber sehr gut und hat mich deutlich weiter gebracht als das bei Schulen in unmittelbarer Umgebung gewesen wäre bei denen andere MitanwärterInnen gelandet waren.

    Wo steht das geschrieben?
    Mein alter Schulleiter hat im Sommer den allzu leicht bekleideten Schülern immer ein XL-Schul-T-Shirt aufgebrummt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das gegen irgendeine Vorschrift verstoßen hat.

    Damit wurde sich in der Tat bereits beschäftigt. Art. 2 Abs. 1 GG garantiert jedem die grundsätzliche Freiheit, sein Äußeres in puncto Kleidungswahl und Frisur frei zu gestalten. Schulen sind nicht berechtigt, eigene Moralvorstellungen zum Gradmesser für korrekte Kleidung zu machen. Grenzen sind lediglich gesteckt, wenn die Outfits den Schulfrieden gefährden....SchülerInnen also z.B. massiv abgelenkt werden. Ähnliches dürfte für die Speiseauswahl gelten. Nochmal: ich bin völlig bei euch, dass es sinnvoll ist, bezüglich gesunder Ernährung aufzuklären und zu erziehen...aber über Verbote funktioniert das aus meiner Sicht nicht. Einerseits sind diese rechtlich völlig fragwürdig und andererseits führen diese nicht dazu, dass auch außerhalb von Schule ein Umdenken einsetzt.

    Aber sowohl die beiden Kitas als auch beide Grundschulen meiner Kinder legen Wert auf gesundes Frühstück ohne Süßgetränke und Süßigkeiten. Finde ich ok. Mache ich mit, obwohl wir zu Hause auch Nutella essen. Ist zum einen deren gutes Recht, die Regeln für sich festzulegen, zum anderen wurde uns das immer sehr sinnvoll erklärt.

    Ähm nein, es ist eben nicht deren gutes Recht, willkürlich Regeln festzulegen. Hierfür gibt es deutliche Grenzen. Neben der Einschränkung von Lebensmitteln betrifft das z.B. auch Bekleidungsvorschriften. Dass eine solche Festlegung dennoch sinnvoll sein kann, steht auf einem anderen Blatt.

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