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Wieder einmal zeigt sich, wie sehr wir als Lehrer unter Druck und Beschuss durch die Justiz stehen:
Eine 15-jährige Schülerin beleidigt verbal andere Mitschüler und Lehrer und eine Strafe auf einer Klassenkonferenz. Am nächsten Tag lässt sie eine Lehrerin während der Unterrichtszeit nicht aufs Klo gehen. (Wahrscheinlich wollte hier die Lehrerin mal konsequent bleiben und sich nicht alles von der Schülerin gefallen lassen.) Und schon rennt die Mutter zur Polizei und gegen die Lehrerin wird ermittelt. Eine oberkluge Anwältin hat auch gleich mal fünf Straftatbestände herausgefunden. Super!!! Ich bin mal gespannt, ob die Zeitung dann auch so umfangreich über das Ergebnis der Ermittlungen berichten wird.
Aber was ist jetzt die Schlussfolgerungen für mich: freche Schüler dürfen sich alles erlauben und wenn ich als Lehrerin mal die Grenzen zeige, und nicht alles durchgehen lassen werde, dann werden polizeiliche Ermittlungen gegen mich angestellt.
Was soll die Aufregung denn? Die Schlussfolgerung mag zum Provozieren geeignet sein, ist aber schlicht falsch. Uns Lehrkräften stehen mehr als genug Möglichkeiten zum konsequenten Umgang mit "frechen" Schülern zur Verfügung. Neben den in den entsprechenden Schulgesetzen konkret festgeschriebenen Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen, darf sich durchaus auch juristisch zur Wehr gesetzt werden. Was aber NICHT geht, ist das Reagieren über eigene Straftaten. Es sollte jeder Lehrkraft sofort klar sein, dass ich verbal übergriffige Schüler nicht zusammenschlagen darf. Was viele offensichtlich nicht wissen, ist dass ein Verbot des Toilettenganges durchaus die Straftatbestände der Nötigung und der Körperverletzung erfüllen kann. Es handelt sich einfach um eine sehr ungeschickte Reaktion der Lehrkraft. Insbesondere, da die Klassenkonferenz bereits die entsprechenden Konsequenzen verhängt hat (hier der Schulausschluss). Eine weitere Bestrafung seitens einer Lehrkraft ist damit nicht zielführend, unabhängig von der Unzulässigkeit der konkreten Maßnahme.