Sehe ich auch so. Grundlage des Unterrichts ist der Bildungsplan, dessen Inhalte zunächst verpflichtend sind. In einem schulinternen Curriculum kann dann z.B. die Reihenfolge der Themen oder besondere Schwerpunkte festgehalten werden, die auch über die Inhalte des Bildungsplans hinausgehen dürfen.
Meines Wissens darf mir auch überhaupt nicht vorgeschrieben werden, was ich wann und wie unterrichte (solange ich mich an den Bildungsplan halte, natürlich). Gehe ich richtig in dieser Annahme?
Grundsätzlich sind auch (rechtmäßige) Beschlüsse der Fachschaft bindend für die Unterrichtsgestaltung. Das gilt auch dann, wenn man selbst zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht an der Schule war. Insofern ist die Annahme so pauschal nicht richtig. Wenn das interne Curriculum aber wirklich im Widerspruch zum Bildungsplan stehen sollte, dann muss das natürlich thematisiert und abgeändert werden.
PS: Was die Fachschaft genau beschließen darf und was nicht, ist i.d.R. aus dem Schulgesetz und ggf. aus dem Bildungsplan des jeweiligen Faches abzulesen. In Niedersachsen dürfte sie z.B. die Themenreihenfolge und Grundsätze zur Bewertung festlegen, aber keine genauen Ausgestaltungen der Unterrichtsstunden, die in der pädagogischen Verantwortung der einzelnen Lehrkräfte bleibt.