Beiträge von Seph

    Die Idee finde ich super, genauso wie die Struktur der Darstellung. Insbesondere erscheinen mir die Werte sehr ehrlich. Auch bei der oft gefühlt hohen Arbeitsbelastung sind in vielen Wochen die tatsächlich gearbeiteten Stunden gar nicht sooo hoch, wie oft dargestellt. Das sind oft wenige Ausnahmewochen...ich denke da an Abikorrekturen, viele Konferenzen etc.


    Die Pausen in der Schule sind tatsächlich keine Pausen im arbeitsrechtlichen oder beamtenrechtlichen Sinn. Diese müssten dafür mindestens 15 (echte) Pausenminuten lang sein und ein Verlassen der Arbeitsstätte ermöglichen.

    Hallo,


    warum möchtest du denn umschwenken? Oder erfragst du dies nur interessehalber als mögliche Option?


    Soweit ich informiert bin, dürfte eine solche Möglichkeit nicht bestehen. Wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du den Master of Education für das Realschullehramt fertig erwerben, dann aber dennoch für das Gymnasiallehramt zugelassen werden? Das dürfte letztlich an den Bestimmungen der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) scheitern, die bestimmt, ab wann ein Abschluss für Realschulen und ab wann für Gymnasien anerkannt wird. Man beachte dabei z.B. die nicht unerhebliche Differenz bei den in den einzelnen Fächern zu erbringenden Leistungspunkten. Ein einfacher Wechsel nach dem Studium würde hier die unterschiedliche Ausbildung bereits ad absurdum führen.


    Zwar gibt es durchaus auch Weiterbildungen, um für (weitere) Fächer eine Sek II - Lehrbefähigung zu erhalten, diese richten sich i.d.R. aber an Lehrkräfte, die bereits einen entsprechenden Abschluss für das Lehramt an Gymnasien besitzen und ein drittes Fach in der Oberstufe unterrichten möchten...im Moment z.B. für Informatik händeringend gesucht. Selbst wenn man als Sek I Lehrkraft hier teilnehmen könnte (da bin ich mir unsicher) und ggf. dann auch in der Oberstufe unterrichten dürfte, fehlen dann immer noch die Laufbahnvoraussetzungen für eine Einstufung in den höheren Dienst.


    Mit Blick auf deine Fächer dürfte auch ein Seiteneinstieg nicht in Frage kommen, da diese Fächer nicht gerade händeringend gesucht werden. Falls du also ernsthaft wechseln möchtest, dürfte der sinnvollste Weg darüber führen, dich neu für den Bachelor- und anschließenden Masterstudiengang für das Lehramt Gymnasium einzuschreiben und dir bereits erbrachte Leistungen anerkennen zu lassen.

    Die rechtliche Absicherung wurde dir ja bereits mehrfach erläutert. Entweder der Junge wird aufgrund eines schwerwiegenden Vorfalls durch eine Klassenkonferenz von der Klassenfahrt als Schulveranstaltung ausgeschlossen oder eben nicht. Falls das nicht passiert, ist er halt mitzunehmen.



    Außerdem kann und darf es nicht sein, dass wegen eines einzelnen Schülers die Fahrt leidet.

    Da bin ich zwar grundsätzlich bei dir, gleichzeitig darf ein Schüler aber auch nicht darunter leiden, dass er anders als andere ist. Insbesondere darf es ihm nicht zum Nachteil werden, dass dessen Besonderheiten nicht bereits bei der Planung der Klassenfahrt einbezogen wurden. Das würde ansonsten ja durch eine "gezielte" Zielwahl der Lehrkraft die Möglichkeit eröffnen, bestimmte Schülergruppen auszuschließen....ein Schelm, wer böses dabei denkt. Auch wenn das dir (und anderen hier) gegen den Strich gehen dürfte: Dann war deine Planung bisher leider fehlerhaft, wenn das Ziel zu gefährlich für (einzelne) Schüler der Klasse ist. Gleichzeitig musst du auch gar nicht sicherstellen, dass jedes auch nur entfernt denkbare Risiko zu 100% ausgeschlossen ist...da ist das Aufsichtsrecht entspannter als allgemein angenommen.


    Was bisher noch gar nicht zur Sprache kam: Einzelfallhilfe kann sehr unterschiedlich ausfallen. Welche Tätigkeitsbeschreibung liegt hier ganz konkret vor? Bei was genau erfolgt die Einzelfallhilfe im schulischen Alltag?

    Seph, soll das bedeuten, du bist in NDS verpflichtet, eine Klassenfahrt unter welchen Umständen auch immer durchzuführen? :ohh:

    Nein, bitte genau lesen, was ich geschrieben habe. Ich habe geschrieben, dass ein Ausschluss von einer Klassenfahrt zwingend den begründeten Beschluss einer Klassenkonferenz voraussetzt. Während es einer Lehrkraft zwar freisteht, generell nicht zu fahren, steht es ihr nicht frei, einzelne Schüler nach Gutdünken von der Fahrt auszuschließen. Ein Verweis auf "entweder A fährt nicht mit oder ich fahre mit allen nicht" würde gerade bedeuten, dass sich die Lehrkraft über einen Einbezug der Klassenkonferenz beim Ausschluss einzelner Schüler hinwegsetzt!


    Desweiteren ist "unter welchen Umständen auch immer" auch arg polemisch. Gerade bei entsprechend schlimmen Umständen ist es ja leicht möglich, entsprechende Ordnungsmaßnahmen zu verhängen.

    @scaary


    Das stimmt in Niedersachsen zwar, aber eines muss sauber auseinander gehalten werden: es steht der einzelnen Lehrkraft zwar frei, zu fahren oder eben nicht zu fahren, es steht ihr aber nicht ohne weiteres frei, "grundlos" einzelne Kinder nicht mitzunehmen. Mit "grundlos" ist gemeint, dass der Ausschluss von der Klassenfahrt eben nicht über den ordnungsgemäßen Weg über eine formal sauber begründete Ordnungsmaßnahme der Klassenkonferenz erfolgt ist. Im Übrigen dürfte auch die Bedingung "entweder der kommt nicht mit oder ich fahre komplett nicht" ebenfalls unzulässig sein. Wenn, dann müsste die Nichtdurchführung der Klassenfahrt bereits völlig unabhängig von den Personenkonstellationen erklärt sein. Man liefert sonst in der Tat gute Munition zum Einklagen der Teilnahme.

    Sorry, aber das ist ein Fehlschluss. Nur weil eine höhere Stelle die Rahmenbedingungen vorgibt, heißt das nicht, dass sie sich darum im Detail zu kümmern hat. Die zur Verfügung stehenden Lehrerstunden werden von den Schulen selbst bewirtschaftet, nicht vom Land. Dabei hat sich die einzelne Schule natürlich an von oben vorgegebene Rahmenbedingungen zu halten.

    Gab es bislang denn irgendwelche Vorfälle mit dem Jungen? Das geht aus der Fallbeschreibung nicht hervor. Die Nichtmitnahme zur Klassenfahrt steht je nach Bundesland irgendwo zwischen Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahme, in Niedersachsen gilt diese Maßnahme noch als Erziehungsmittel. Dennoch scheint es Auffassung von Verwaltungsgerichten zu sein, dass dieses Mittel so stark in den Status des Schülers eingreift, dass ein Ausschluss von der Klassenfahrt als Verwaltungsakt gelten kann und als solcher gerichtlich überprüfbar ist. Kurz und gut: ein solcher Ausschluss sollte durch eine entsprechende Vorgeschichte gut begründbar sein und durch die Klassenkonferenz unter Bezug auf konkrete Vorfälle beschlossen werden.


    Ich habe das im Übrigen bereits durch. Aufhänger waren hier (wiederholte) körperliche Übergriffe auf Mitschüler. Die Maßnahme wurde dann damit begründet, dass durch das wiederholte Nichteinhalten von Regeln die Sicherheit der anderen Schüler nicht gewährleistet werden könne.

    Hallo Julia!
    Eine Übersicht über die verschiedenen Privatkrankenversicherungen habe ich auf Werbelink ersetzt gefunden, falls noch Unklarheiten herrschen.
    Außerdem richtet sich die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Einkommen, eventuell kann man mit einer privaten Versicherung billiger aussteigen.
    Alles Liebe,
    Marlene

    Lob an die Mods! Solche durchschaubaren Versuche sollten auch weiterhin konsequent unterbunden werden. Danke!

    Das stimmt so nicht. kleiner gruener Frosch hat dazu schon detaillierteres geschrieben. Auch aus schulorganisatorischen, baulichen oder pädagogischen Gründen darf die eigentliche Klassenzahl unterschritten werden. Die entsprechende Verordnung gibt hierfür auch keine Höchstzahl von Schülern pro Klasse vor, bis zu der das zulässig wäre. Da laut Eingangsthread die Nachbarschulen ähnlich voll sind und die baulichen Voraussetzungen keine 3. Klasse ermöglichen, dürfte die Bildung von nur 2 Klassen hier durchaus zulässig sein.

    Ohne mein vergleichsweise ordentliches Gehalt, unter Ausnutzung der Steuerklassen, könnten wir unsere Immobilie nicht vernünftig finanzieren (damit meine ich eine anfängliche Tilgung jenseits der 3% zzgl. Sondertilgungen) und den Kindern noch etwas bieten. Wie sollen denn das Personen im niederen Lohnbereich und gleichzeitig eine Familie gründen?

    Und genau deswegen mache ich ja ein Fragezeichen an "Bei uns dagegen haben die Preise massiv angezogen. Und das wird so weiter gehen." Abgesehen von wenigen guten Einzellagen in Großstädten bzw. besonders gefragten Regionen, die auch durch die Auslandsnachfrage getrieben werden, sind die Preise in vielen Gegenden bezogen auf die jeweils vorhandene Einkommenssituation am Limit.


    Machen wir es doch beispielhaft am Medianeinkommen der Haushalte eine Überschlagsrechnung fest. Das liegt in Westdeutschland im Moment irgendwo zwischen 3200 und 3500€ netto pro Haushalt. Unterstellt man, dass volle 40% davon in die Tilgung einer Baufinanzierung fließen, was bereits am absoluten Limit liegt, dann kommt man selbst bei 35 Jahren Laufzeit nur auf ungefähr 400.000€ möglichen Kredit. Berücksichtigt man die Baunebenkosten, Ersatzinvestitionen etc. dürfte das Objekt dann nicht mehr als 350.000€ kosten....das ist inzwischen durchaus knapp.


    Bei dieser sehr einfachen Rechnung kann natürlich der Einwand kommen, dass sich dann eben nicht alle Haushalte oberhalb des Medianeinkommens eine Immobilie leisten können, aber immerhin beträgt die Eigentumsquote in Deutschland um die 52%, das haut also ganz gut hin. Desweiteren geben diese 350.000€ bei weitem nicht die mögliche Untergrenze an mit viel Luft nach oben, wegen einkommensstärkerer Haushalte. Viele Haushalte, deren Einkommen deutlich über dem Median liegen, erreichen diese Einkommen nicht bereits bei Berufseinstieg und können demnach nicht noch 35 Jahre lang einen Kredit abzahlen. Auch in Gesamtanzahl gibt es gar nicht so viele Haushalte, die hier deutlich drüber liegen.



    Andersherum kann man auch einfach mit Zahlen spielen:
    Immobilienpreis + NK von 400000€ (hier in der Region relativ typischer Preis für ein Einfamilienhaus in "Speckgürtel" einer Großstadt oder Reihenhaus in der Stadt.


    Tilgung innerhalb von Jahren Monatliche Rate benötigt
    20 ~2700€
    25 ~2450€
    30 ~2050€


    Das bedingt bereits ein Nettohaushaltseinkommen von über 5000€, um überhaupt darstellbar zu sein. Als Beamtenpaar sicher machbar, aber für einen Großteil der Bevölkerung bereits kritisch, spätestens wenn ein Partner Teilzeit arbeitet. Wo sollen die Preise also noch hinklettern?

    Die Kündigungsfrist beträgt zwar 14 Tage, aber i.d.R. heißt das nicht, dass der Kündigungstermin nicht weiter hinten liegen dürfte. Es sollte also durchaus möglich sein, noch innerhalb des 6. Monats eine Kündigung zu einem späteren Termin (z.B. mit Ablauf des 8. Monats) auszusprechen. Das ist natürlich mit der Gefahr verbunden, dass der AG im Gegenzug mit einer Kündigung mit 14 Tagen Frist kontert. Ob eine solche Kündigung zu einem Termin deutlich nach der Probezeit wirklich so möglich ist, kann ich nicht versprechen, ich bin kein Anwalt. Im Zweifelsfall würde ich hier einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

    Du kannst aber innerhalb der Probezeit mit zweiwöchiger Frist kündigen! Damit kannst du auch die Kündigung zu einem Zeitpunkt nach der Probezeit erklären und hoffen, dass der AG nicht früher raushaut.

    Dass in einigen Lagen durchaus Luft nach oben ist, stimmt...da bin ich bei dir. Andersherum gibt es auch jetzt bereits Regionen, in denen der Trend umgekehrt läuft und Immobilien laufend an Wert verlieren. Als Mittelständler hat man in Metropolen natürlich die A***karte gezogen..leider. Aber auch der Mietmarkt ist preislich limitiert, jedenfalls im Mittel. Die Preise müssen sich auch hier weitgehend an den verfügbaren Einkommen orientieren, welche natürlich von Ort zu Ort erheblich unterschiedlich sein können. Solange die Zinsen beim aktuellen Niveau bleiben, sehe ich genau wie du auch keine Markterholung kommen...aber eben auch keine weiteren deutlichen Steigerungen, außer in besonderen Lagen, deren Nachfrage aus dem Ausland getrieben wird.

    Ich kann dir ehrlich gesagt nur zuraten, denn ich habe auch früh gekauft, günstig gewohnt, dann sehr gut verkauft, wieder gekauft, usw...
    Es wird nicht billiger werden und der Mietermarkt wird sicher rauher.


    Aber: Es hat auch einen Haken, falls du z.B. mal alleinerziehend wirst. Meine Bekannte in einer Mietwohnung bekam Wohngeld vom Amt, jkonnte sich so eine Teilzeitstelle leisten und es ging ihr in der Elternzeit besser. Bei Eigentum geht das nur begrenzt, die Bank will ihr Geld sehen und du musst ggf. mehr arbeiten, als du würdest, wenn es nicht nötig wäre.
    Dafür sitzt du aber recht ruhig im Sattel, falls Kind mal mehr Radau macht, als es den Nachbarn lieb ist, etc.


    Der Gang zur Hausbank ist immer sinnvoll, bei den mickerigen Zinsen möglichst geringe Raten und lieber mehr als Sondertilgungen. Ich zahle an die KFW 0,8%, da lohnt es sich nicht, sich unnötig durch zu hohe Raten zu belasten. Die Eigenverantwortung für Sondertilgung müsste allerdings vorhanden sein. Aber du hast einen Puffer, falls du mal knapp bei Kasse bist. Tilgungsraten runterschrauben uist immer ungünstig...

    Diese Hoffnung hatten auch extrem viele US-Amerikaner vor der Immobilienkrise..."die Preise können ja nur nach oben" --> das Ergebnis haben wir alle gesehen. Das aktuelle Preisniveau ist nur dadurch realisierbar gewesen, dass die Zinsen extrem günstig sind. Damit verbunden sind die Immobilienpreise in Großstadtnähe heute bei gut 30-40 Jahreskaltmieten angekommen und stehen damit in keinem sinnvollen Verhältnis mehr zum Mietmarkt. Der Rest ist ein Blick in die Glaskugel, aber: Noch deutlich höhere Immobilienpreise wird sich ein großer Teil der Bevölkerung nicht leisten können, außer bei negativen Zinsen...ansonsten bricht die Nachfrage einfach zusammen, da schlicht nicht genug Personen mit so hohen Einkommen vorhanden sind. Und würden andersherum die Zinsen doch wieder anziehen, müssen große Preisanpassungen nach unten vorgenommen zu werden, um noch genug Nachfrage zu ermöglichen. Dann platzen aber auch zunehmend die nun recht riskanten Finanzierungen, bei denen Leute nach 20 Jahren Zinsbindung immer noch auf 60-80% Restschuld sitzen. Kurz und gut: die extremen Preissteigerungen der letzten wenigen Jahre waren nur durch ein erhebliches Absinken des Zinsniveaus möglich, viel mehr Luft ist aber nicht mehr nach oben.

    Bundesland beachten: NRW (wo Karl-Dieter ist) kennt die Minus-/Plusstunden wie in NDS nicht.
    der Ausgleich durch Statt-Stunden (Klasse weg, Vertretungsstunde stattdessen) soll in NRW innerhalb einer Woche erfolgen, möglichst am selben Tag; Minus- und Plusstunden können am Ende des Monats zur Abrechnung von Überstunden verrechnet werden, alles (+ und -) wird aber am Ende eines Kalendermonats "gelöscht".

    Der Hinweis ist natürlich richtig und wichtig. Unabhängig von den Verrechnungen von Vertretungen gilt aber unabhängig vom Bundesland die Trennung von privatem (hier Arbeitsrecht) und öffentlichen Recht (hier Beamtenrecht). Insofern wäre mir dennoch an einer Rechtsgrundlage für den Annahmeverzug der Arbeitsleistung bei Beamten gelegen, selbst wenn diese nur für NRW gelten würde. Möglicherweise lassen sich dann Analogien finden.

    Mir ist es neu, dass man da überhaupt ins Minus rutschen kann. Du stellst deine Arbeitsleistung bereit - nimmt sie der Arbeitgeber nicht an, ist das nicht dein Problem.


    (Bei Dienstherr - Beamter ist das genauso)

    Bitte nicht als Provokation verstehen, sondern als ernst gemeinte Anfrage: Woher genau nimmst du diese Überzeugung? Im Arbeitsrecht ist dies zwar tatsächlich so geregelt, ich konnte bislang aber keinerlei Rechtsgrundlage für Beamte dazu finden. Das öffentliche Recht sieht dies, anders als das Privatrecht, offenbar eben nicht so vor. Die Arbeitszeit von verbeamteten Lehrkräften wird häufig durch eine Verordnung festgelegt, in der ein zu haltendes Stundendeputat definiert wird. Dieses darf je nach Bundesland mehr oder weniger stark über- oder unterschritten werden (in NDS bis zu 4 Wochenstunden mehr oder bis zu 50% weniger) und führt dann in den meisten Fällen zu entsprechenden Mehr- oder Minderstunden, die Mehrstunden gelten anders als im Arbeitsrecht aber auch nicht als angeordnete Mehrarbeit.




    Hallo,


    auch in NDS gibts diesen Erlass (müsste ich jetzt aber gerade suchen), den habe ich letztes Jahr mal nachgeschlagen, da das selbe Thema bei uns aufgekommen ist.


    Du bekommst für mehrgeleistete Stunden eine Stunde +, und für nicht gehaltenen unterricht eine Stunde - (auch an Schneefreien Tagen, außer du warst trotzdem zur Betreuung der angereisten Kinder da und hast die Anordnung der Schulleitung bekommen, diese zu betreuen, dann wirds als normaler Unterricht gerechnet).

    Der Flexierlass in Niedersachsen wird zwar von vielen Schulen nach wie vor als Bezugsquelle zum Umgang mit Mehr- oder Minderarbeit genutzt, ist aber nicht in Kraft getreten und existiert daher nicht. Gleichwohl steht es den Schulen frei, sich an ihm zu orientieren...eine wirkliche Rechtsgrundlage ist er jedoch nicht.




    Zum Thema Schulübergreifend:


    Du bist bein LAND NDS angestellt, nicht bei der Schule XY. Folglich gelten deine + und - Stunden überall an jeder Schule! Auch bei einem Schulwechsel verfallen diese nicht, sondern werden mit an die neue Schule genommen. Du musst natürlich die Schulleitung darüber informieren, woher sollen die das auch sonst wissen.

    Das sagt der gesunde Menschenverstand, es stimmt so aber leider nicht ganz. Falls man ein verpflichtendes oder freiwilliges Arbeitszeitkonto führt (dieses ist bei der Nds. Landesschulbehörde zu beantragen), so wird dieses tatsächlich zentral verwaltet und angesparte Stunden werden auch beim Schulwechsel übernommen. ABER: Die Mehr- und Minderstunden, welche durch Vertretungen usw. anfallen, werden durch die Schulen separat bewirtschaftet und daher i.d.R. nicht übertragen. Man sollte also sicherstellen, solche Plusstunden rechtzeitig abzubummeln, sonst verfallen diese.

    Hier: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/ kann man A13 auswählen, aber kein A13Z. Gibt es A13Z auch nicht mehr?


    Wobei dort ja Besoldungruppe steht. Diese wäre ja "13". Die Besoldungsordnung wäre "A". Oder gibt es das Prinzip auch nicht mehr?

    Die Zulage ist dort im Rechner automatisch vorausgewählt. Was dir ohne weitere Einstellung bei A13 angezeigt wird, ist also bereits A13Z und wird auch als "allg. Stellenzulage hD" ausgewiesen.
    Möchte man die abwählen, um zu sehen, was A13 ohne Zulage erhält, so muss man im Gehaltsrechner unter "Arbeitszeit" den Reiter "Abzüge" öffnen und dort einen Haken setzen.

    Das funktioniert nicht, denn ich habe ja einen Vertrag mit dem Arzt und dem ist vollkommen egal, woher das Geld kommt, Hauptsache ich bezahle. Theoretisch bräuchte ich mich ja auch gar nicht versichern oder bei der Beihilfe beantragen und könnte alles selber zahlen. Theoretisch ;)


    Und bei der Beihilfe ist ja nirgendswo gesetzlich geregelt innerhalb welcher Frist die zahlen müssen.

    Auch wenn es dir in deinem Beitrag wohl vornehmlich um die Zahlungsfrist der Beihilfe ging: der 2. Satz ist leider falsch. Seit 2009 gilt nach §193 (3) VVG eine Krankenkosten-Versicherungspflicht für ALLE Personen mit Wohnsitz im deutschen Inland. Dazu gehören explizit auch Beihilfeberechtigte. Vielleicht meintest du aber auch, dass man die angefallenen Arztkosten weder bei der Versicherung noch bei der Beihilfe geltend machen muss. Damit hättest du vollkommen Recht. Um den Abschluss einer Versicherung kommt man hingegen nicht herum.

    Dann würde es also um die 250 für mich und um die 250 für meine Frau kosten ? Das ist schon viel.

    Wieso soll das denn viel sein? In deinem anderen Thread ist davon die Rede, dass ihr beide A12 bekommen werdet. Das würde zu Beginn einem Brutto von ca. 3400€ pro Monat pro Person entsprechen. Ein Beitrag von 250€ würde dann nur etwa 7,3% des Brutto entsprechen und damit weniger als in der GKV, selbst unter Berücksichtigung eines Arbeitgeberanteils. Da ein solcher bei Beamten aber nicht einmal gewährt wird, steht als Vergleich 15,5% des Brutto für die GKV gegen 7,3% des Brutto für die PKV im Raum. Nicht vergessen werden sollte, dass aufgrund der Erfahrungsstufen das Beamtenbrutto noch erheblich zunimmt, während die PKV-Beiträge zunächst weitgehend stabil bleiben...die Erhöhungen der letzten Jahre (bei mir nur ca. 20€ innerhalb von 7 Jahren) wurden locker durch die Inflationsanpassung der Besoldung aufgefangen, völlig losgelöst vom Aufstieg in den Erfahrungsstufen. Die einzige Unbekannte ist die Beitragsentwicklung der nächsten Jahre( Jahrzehnte), aber das gilt auch für die GKV.

    aha danke. Da hat sich schon mal einiges in meinem Kopf zurecht gerückt. MrsPace, es geht mir ja nicht darum mich nicht zu versichern. Entweder möchte ich in der GKV bleiben oder wechsel in die PKV. Ist ein Wechsel denn so - oder so herum jederzeit möglich? Wovon hängt der Beihilfe-Quotient denn ab?


    Der Wechsel von der GKV in die PKV ist grundsätzlich immer möglich als Beamtin, aber damit würde ich nicht zu lange warten. In den ersten 6 Monaten nach Verbeamtung auf Probe besteht für die privaten Kassen ein Kontrahierungszwang, d.h. sie müssen dich annehmen, unabhängig vom Risikoprofil. Sonst unversicherbare Risiken können dann also dennoch mit einem maximalen Aufschlag von 30% versichert werden. Ohne Kontrahierungszwang gilt dies nicht mehr, die Kassen könnten dann entweder deutlich höhere Risikoaufschläge fordern, Leistungsausschlüsse durchsetzen oder dich gar nicht erst mehr annehmen.


    Andersherum ist der Wechsel von der PKV in die GKV nur schwer möglich. Grundsätzlich musst du dafür der Versicherungspflicht unterliegen (was du als Beamtin nicht tust) und darfst ein bestimmtes Höchstalter (i.d.R. 55) nicht überschritten haben.



    Als freiwillig gesetzlich Versicherte müsstest du den vollen Beitrag (14,6% + Zusatzbeiträge...also ca. 15,5% deines Bruttos) alleine bezahlen, als privat versicherte musst du dich zunächst nur zu 50% versichern, den Rest trägt die Beihilfe (abzgl. Kostendämpfungspauschale und ausgeschlossener Leistungen). Andere Beihilfesätze ergeben sich z.B. wenn du mindestens 2 Kinder hast, für die du Kindergeld beziehst (--> 70% Beihilfeanspruch) oder im Ruhestand (-->70% Beihilfeanspruch).

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