Beiträge von Seph

    Schon alleine die, dass nur noch Schwimmlehrer mit einem gültigen Silber-Rettungsschwimmer Schwimmunterricht geben dürfen. Und nein, so einfach geht es nicht, denn wir haben ja trotzdem die Anweisung unserer Schulleitung Unterricht zu machen.
    Oder auch, dass Streckentauchen nur auf Außenbahnen stattfinden darf. Sehr lustig bei maximal 4 davon und fünf Schulen mit mindestens insgesamt 10 Gruppen.


    Und so geht es weiter.

    Dann geben halt nur noch Schwimmlehrer mit gültigem Silber-Rettungsschwimmer den Unterricht. Sollte die Schulleitung entgegen dieser Vorgabe dennoch einer anderen Lehrkraft Schwimmunterricht anweisen, dann sollte die Lehrkraft die Schulleitung auf diese rechtswidrige Anordnung hinweisen (Beamtete Lehrkräfte müssen das sogar zwingend, siehe Remonstrationspflicht). Der Hinweis erfolgt natürlich schriftlich und nachweisbar. Besteht die Schulleitung dann immer noch auf der Anweisung (schriftlich!!), dann trägt sie das Risiko, falls etwas passieren sollte.


    Sollte hingegen eine rechtswidrige Anweisung des Vorgesetzten einfach hingenommen werden, so trägt man selber die volle Verantwortung, falls etwas passiert. Und wie schon weiter oben geschrieben: dann stellt sich im Zweifelsfall niemand mehr schützend vor einen.

    Rechtliche Absicherung schön und gut, aber dann dürftest du eben noch nicht mal mehr Unterricht machen. Und nein, der Dienstherr ist sicher dann nicht auf deiner Seite, aber dazu hat man dann andere Rechtsvertreter. Also ich stand noch bei keiner zu klärenden Sache (und oft gegen den Dienstherren) alleine da. Da gibt es Gewerkschaften, Frauenvertretungen, Personalvertretungen usw. Bisher habe ich da immer Hilfe bekommen und das meist dann auch zu meiner Zufriedenheit lösen können.

    Klar kann ich auch rechtlich abgesichert Unterricht machen! Was soll denn diese Aussage? Und wenn ich mal etwas illegales machen sollte, dann nützt es mir auch nichts, wenn mir andere Seiten wie Gewerkschaften usw. zur Seite stehen...die bestätigen mir dann auch nur noch, dass ich Mist gebaut habe. Ansonsten geht es mir genau wie Friesin:



    ganz ehrlich: in so einem fall bin ich mir selbst die nächste.
    da hat der (schüler)spaß für mich wirklich ein loch


    Spaß für Schüler dort wo es geht, und was halt im Rahmen Schule möglich ist. Und wenn mir das System vorgibt, dass bestimmte Sachen nicht gehen (bzw. ich am A*** bin, wenn doch etwas passiert), dann sind das eben Sachen, die im Rahmen von Schule nicht gehen und in die Freizeit verlagert werden müssen. Beispiel Fahrrad fahren: Ich habe meinen Klassen schon öfter angeboten, gerne eine Radtour mit ihnen zu machen an Wandertagen (kam immer wieder als Vorschlag von den Schülern). Nachdem ich darauf hingewiesen hatte, dass ich dafür u.a. die Verkehrssicherheit aller Räder sicherstellen muss und alle einen Helm aufhaben müssen, war der Wunsch schnell Geschichte. Dann soll es halt so sein, aber an der Stelle muss ich halt den Spielverderber spielen und die vorgegebenen Rahmenbedingungen einhalten.

    Der Unterschied besteht aber nicht in der Wassertiefe, sondern vor allem darin, dass bei offenen Gewässern (Seen, Flüsse, Meere) noch so Kleinigkeiten wie Untergrundbeschaffenheit, Strömungsverhältnisse usw. eine Rolle spielen. Daher darf, wenn überhaupt, mit Schülern auch nur dann in offenen Gewässern gebadet werden, wenn die Aufsichtspersonen diese Bedingungen an genau dieser Stelle kennen. Das kann ich auf einer Klassenfahrt vorher i.d.R. nicht sicherstellen, also kommen nur überwachte Stellen in Frage, bei der ein Bademeister vor Ort ist, der die örtlichen Bedingungen kennt.

    Wie bereits geschrieben, im vorliegenden Beispiel kann das ausgeschlossen werden. Es gibt kein vorher definiertes Leistungsniveau, und zu diesem Zeitpunkt auch noch keine Sortierung aufgrund z.B. der Wahl einer Fremdsprache - da es sich um 5. Klassen handelt (NRW, es ist gerade der Wechsel zur weiterführenden Schule erfolgt).
    Ich höheren Stufen existiert eine Art Vorherbestimmtheit durch die Wahl der zweiten Fremdsprache, in unserer Schule haben wir durchaus diese Erfahrung gemacht. Gleichzeitig erklärt dies aber nicht ALLE Fälle von auffällig guten oder schlechten Klassen.


    Inwiefern ist das denn dadurch ausgeschlossen? Die Schülerinnen und Schüler bringen doch aus den Grundschulen bereits unterschiedliche Leistungsniveaus mit und du schreibst doch gerade, dass diese nicht berücksichtigt worden sind. Gibt es also einen Anlass zur Annahme, dass in den neuen 5. Klassen die Leistungsniveaus gleichverteilt sind? Ich denke nicht. Dass die Fremdsprachenwahl bei weitem nicht alle Fälle erklärt, habe ich ja oben bereits angedeutet. Und es gibt sicher noch deutlich mehr Einflussfaktoren als nur die 3 von mir skizzierten.

    Das dürfte nicht auf einzelne Ursachen reduzierbar sein, was aber eine Rolle spielen kann, sind z.B.:


    (1) Zusammensetzung der Klasse hinsichtlich Leistungsniveau, dieses ist i.d.R. nicht in allen Klassen gleich. Klassenbildung erfolgt häufig hinsichtlich gewählten Fremdsprachen o.ä., und nicht mit Blick auf Vornoten und eine angestrebte Normalverteilung.


    (2) Sozialgefüge innerhalb der Klassen, insbesondere (Nicht-) Anerkennung von Leistung. Es gibt Klassen, in denen Schüler, die Leistung zeigen eher angesehen sind, so dass auch weitere Schüler zu höherer Leistungsbereitschaft ermutigt werden und es gibt Klassen, in denen (oft zwar nur einzelne) Leistungsbereitschaft mit Abneigung quittieren ("Streber" usw. laut rufen)...das kann dazu führen, dass insgesamt die Leistungsbereitschaft abnimmt, da eine vergiftete Atmosphäre herrscht.


    (3) Vorerfahrungen mit Lehrkräften: Hatte eine Klasse z.B. mal Lehrkräfte, die kaum Fehlertoleranz zeigten, kann es sein, dass aus Angst Fehler zu machen, kaum noch etwas gesagt wird und in anderen Klassen sprudeln vielleicht die Ideen, weil sie dazu ermutigt wurden.


    usw.

    Zwar nicht Grundschule, aber dennoch: Wir versuchen auch, zumindest für einfachere Experimente in der MIttelstufe, selber Experimentierkästen zusammenzustellen und bewahren die Schülersätze in verschließbaren Plastikboxen auf. Spätestens als ich mal einfache elektrische Widerstände im Fachhandel für Schulmaterial bestellen wollte, bin ich aus allen Wolken gefallen über die herben Preisaufschläge. So sollte ein einzelner Widerstand zum Stecken gut 16€h kosten, normalerweise ist das ein Cent-Artikel. Das ist auch auf andere Materialien übertragbar.

    "Datenschutz an öffentlichen Schulen" ist nicht auf weiterführende Schulen eingeschränkt. Auch SL sind nicht gerade ausgebildete Juristen, ich habe z.B. bereits erleben dürfen, wie ein SL die (rechtswidrige) Anweisung gab, dass auch Einzelnoten in der Klasse offen zu nennen seien, aus Transparenzgründen. Nichtsdestotrotz ist es in deinem Fall durchaus sinnvoll, der Dienstanweisung Folge zu leisten, auch wenn diese (Dienstanweisung) m.E. nicht rechtlich zwingend wäre.

    An dieser Stelle muss ich mich Karl-Dieter doch mal anschließen: Für diese Behauptungen hätte ich auch gerne valide Quellen gesehen! Letztlich steckt dahinter der Vorwurf, dass Ärzte Falschdiagnosen aus Gefälligkeit stellen und in gewisser Hinsicht auch die Hybris, als Lehrkraft über ein Krankheitsbild besser Bescheid zu wissen, als approbierte Fachärzte. Dass die Anzahl von Diagnosen zugenommen hat, kann auch bedeuten, dass die Krankheit heute anerkannter ist als früher und damit sensibler umgegangen wird.


    Und - traust du einer Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast? Siehst du.

    Der Spruch ist so alt, wie er falsch ist. Es lohnt sich oft, die Rohdaten selber zu sichten und zu interpretieren und sich nicht (nur) auf Interpretationen einer Interessengruppe zu verlassen. Die wenigsten Statistiken sind gefälscht, sondern oft wird nur die Darstellungsform der Daten in eine gewünschte Richtung beeinflusst (z.B. flächenfalsche Darstellung von Größenvergleichen, um Unterschiede überzubetonen)



    Den Hinweis auf den Umgang mit Straftaten hingegen finde ich goldrichtig. Problematisch dürfte die geringe Aufklärungsquote sein, falls überhaupt ein Ermittlungsverfahren nicht gleich eingestellt wird. Insofern stellt sich dennoch die Frage nach dem Umgang innerhalb des Systems Schule damit. Ein Ansatzpunkt wäre, wie die Aufsicht in Pausen geregelt ist. Stehen Klassenräume offen, sind diese verschließbar? Vielleicht kann in der Klasse auch der Umgang mit eigenen Wertsachen thematisiert werden.

    Ist das bei euch erlaubt? Also in der Grundschule in BaWü darf ich nicht mal den Notendurchschnitt sagen......

    Bei uns ist es tatsächlich noch vorgeschrieben.
    Ich hab es tatsächlich extra nachgelesen gehabt: Ich kam aus Niedersachsen (verboten) und bin dann in Hessen ganz überrascht gewesen, es nun angeben zu müssen..


    Ich bin doch immer wieder erstaunt, welche Interpretationen so im Umlauf sind. Aber auch in BaWü und Nds wird die Angabe eines (anonymisierten) Notenspiegels als problemlos erachtet:


    1) Baden-Württemberg: "Datenschutz an öffentlichen Schulen,Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2014 "


    3.3 (S.14) "Einzelne Schulnoten dürfen nicht vor der gesamten Klasse, sondern nur gegenüberder betroffenen Schülerin / dem betroffenen Schüler bekannt gegeben werden (zumBeispiel
    unter vier Augen). Zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler genügtein Notenspiegel (zahlenmäßiger Überblick über die Notenverteilung ohne Namensnennung)."


    2) Niedersachsachen: "Umgang mit personenbezogenen Daten in der Schule" , Niedersächsisches Kultusministerium, einzusehen auf Nibis


    "Bei der Veröffentlichung eines Notenspiegels, d.h. der Bekanntgabe der Häufigkeit einzelner vergebener Noten in anonymisierter Form, lassen die übermittelten Daten keine direkten Rückschlüsse auf einzelne Personen zu und geben gleichwohl die erforderlichen Informationen hinsichtlich der Relation der eigenen Leistung zu den Leistungen der Mitschülerinnen und Mitschüler. Wenn sich Notenspiegel auf die Zahlenangaben beschränken und mithin nur eine statistische Auswertung darstellen, sind sie rechtlich unbedenklich."




    Allerdings besteht andersherum, bis auf wenige Ausnahmefälle, kein Rechtsanspruch auf Bekanntgabe eines solchen Notenspiegels (siehe z.B. BVerwG, Beschluss v. 3.7.1978) seitens der Eltern oder Schüler.

    Was soll hier die Unterschrift der Eltern bringen? Wenn ich den Schülern sage "Du darfst hier und hier nicht schwimmen" dann gilt das für die. Was bringt hier noch eine Unterschrift der Eltern?

    Genau dasselbe, wie andere gängige Formulierungen, z.B. das Konsumverbot für Alkohol, Tabakwaren und andere Drogen während der Veranstaltung: Transparenz der Regeln, insbesondere wenn gleichzeitig unterschrieben werden soll, dass bei Brechen dieser Regeln ggf. ein kostenpflichtiger Reiseabbruch droht. Zudem muss die Erlaubnis zum Schwimmen ohnehin eingeholt werden, warum also nicht gleich mit Umriss der erlaubten Gegebenheiten? Und für manche Eltern mag es eine Rolle spielen, ob ihre Kinder im Freibad oder im offenen Meer schwimmen dürfen oder nicht.

    In der Regel dürfte das Modell daran scheitern, dass du als Teilzeitkraft eben nicht zur Vertretung herangezogen wirst, da dafür Gelder bereit stehen müssten. Die Vertretung wird typischerweise zunächst auf die Vollzeitkräfte verteilt, bis diese 3 Stunden voll haben...anschließend fällt eher der Unterricht aus ;) So habe ich das jedenfalls in Thüringen erlebt, dass eine vergleichbare Regelung zur Auszahlung besitzt.

    Es geht ja nicht nur darum, später mal ein "Du du...so hätte das nicht laufen dürfen" zu hören, sondern um ernste Konsequenzen für einen selbst. Es gibt bereits Fälle, bei denen eine verletzte Aufsichtspflicht beim Schwimmen durchaus zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung führten (z.B. OLG Köln 1985). Solche Verurteilungen ziehen i.d.R. auch ernste Disziplinarmaßnahmen, bis hin zur Entfernung aus dem Dienst und dem Beamtenverhältnis, nach sich.

    Damit wollte ich keinesfalls dir etwas unterstellen chilipaprika. Aber die Frage, was alles als Lehrer herumläuft, ist goldrichtig und davon kann ich leider mit Blick auf einige in rechtlichen Fragen oftmals etwas leichtsinnige Kollegen ein Lied singen:


    Nicht nur kursieren immer noch zu vielen Wandertagen/Klassenfahrten etc. Elternbriefe, in denen die Eltern die Lehrkräfte von der Aufsichtspflicht beim Schwimmen entbinden oO, sondern ich habe auch schon so etwas mehrfach miterleben dürfen:


    1) Vergangenes Jahr sollte ich einen Wandertag an einen Badesee begleiten und konnte zum Glück der Klassenlehrerin obigen Elternbrief ausreden und die ganzen Nebenbedingungen für schwimmen im Kontext Schule abklären. Kaum waren wir dort, erschien eine andere Klasse mit Fahrrädern (natürlich ohne Sturzhelme und teils nicht verkehrssicher), schmissen die Räder ab, die Lehrkräfte setzten sich auf die Wiese und die Kinder rannten quer über den Badesteg und sprangen in den See. Keine der Lehrkräfte war überhaupt rettungsfähig und der Schwimmmeister saß im Kassenhäuschen. Unsere Klasse war etwas angepisst, dass sie nicht auch rein durften in diesem Moment. Den beiden Kollegen habe ich dann kurz den rechtlichen Rahmen erklären und die Kinder aus dem Wasser holen dürfen.


    2) Dieses Jahr wieder eine Anfrage zu einem ähnlichen Wandertag, geplantes Highlight: Tretboot fahren. Meine Gegenfrage, wer denn als Rettungsschwimmer mitkomme, sorgte für große Irritationen.


    Ich will damit nur sagen, dass solche Hinweise schon oft genug bitter nötig waren. Es war nicht meine Absicht, einen scheinbar sinnlosen Hinweis um seiner selbst Willen zu posten. Ich hoffe, damit wird die Motivation deutlich :)

    Ja gut, das ist das allgemeine Problem der Aufsichtspflicht. ;)

    Während es im Rahmen der Aufsichstpflicht bei "normalen" Umständen keineswegs ein Problem darstellt, mal auf Toilette zu gehen oder Kinder /Jugendliche (gewisse geistige Reife vorausgesetzt) unbeobachtet zu lassen, sieht das bei Schwimmen durchaus anders aus. Hier tritt genau der von Miss Jones beschriebene Umstand ein: die Schüler dürfen nur im Wasser sein, solange eine rettungsfähige Aufsichtsperson unmittelbar dabei steht.

    Mal eine Frage aus Neugier: Wie ist es denn möglich, in der Zeit zwischen Studium und Referendariat ein Erweiterungsfach (oder überhaupt irgendwas) zu studieren? In meinem Bundesland sieht es zeitlich folgendermaßen aus: Juni Zeugnisausgabe, Juli Bewerbungsstop, Juli bis Oktober Semesterferien, November Beginn Referendariat. Da die Semesterferien genau dazwischen liegen, ist es im Grunde gar nicht möglich, etwas während dieser Zeit zu studieren, oder?

    Ich hatte meine Staatsexamensprüfungen im Wintersemester, also etwa Januar/Februar...das Bundesland, in dem ich Ref gemacht habe, hat aber nur zum Sommer eingestellt, also war eine Sommersemester an der Uni noch locker drin.

    Höchstwahrscheinlich kommt eine Kopie der Anzeige in die Personalakte, was auch sehr sinnvoll ist. Genauso ist es empfehlenswert, selbst eine solche aufzubewahren, ggf. sogar mit Empfangsbestätigung vom Dienstvorgesetzten. Die Überlastungsanzeige dient ja gerade dazu, sich selber vor eventuellen Haftungsansprüchen für Fehler abzusichern, die erst durch die Überlastung zustande kamen und Missstände aktenkundig und damit nicht ignorierbar zu machen.


    Im Übrigen darf eine solche Anzeige zu keinen Nachteilen für den Arbeitnehmer führen, daher ruhig auch den Personalrat mit einbeziehen, damit die die weitere Entwicklung mit begleiten können. Dass Vorgesetzte auf solche Anzeigen nicht unbedingt freudig reagieren, ist aber auch klar :). Aber nur so können Missstände aktenkundig gemacht werden und damit die Wahrscheinlichkeit zur Behebung deutlich gesteigert werden.

    Hängt euch doch nicht an diesen 15% auf...das Entscheidende ist, dass die bei weitem meisten Richter auch nicht deutlich besser verdienen als wir Lehrkräfte. Wie oben beschrieben sind nur die Besoldungsgruppen R1 und R2 mit normalen Lehrkräften überhaupt vergleichbar...alles ab R3 ist absolut herausgestellten Leitungspositionen vorbehalten.

    Der durchschnittliche Jurist wird nicht Richter oder Staatsanwalt. Ein Prädikatsexamen schaffen nur etwa 15 % der Absolventen.


    Und man sollte zudem auch die richtigen Besoldungsstufen miteinander vergleichen. Der überwiegende Anteil von Richtern, die ja in ihrer Zunft bereits zu den besten Absolventen gehören, wird lediglich mit den Stufen R1 oder bestenfalls mit R2 besoldet (hier bereits mit Leitungsaufgaben betraut). Diese Besoldungsstufen sind denen der A13/A14 sehr ähnlich. Die deutlich höheren Besoldungen ab R3 (Präsident eines Gerichts, Vizepräsident eines Oberlandesgerichts und aufwärts) sind wenigen Richtern vorbehalten, die im Vergleich mit Lehrern am ehesten Dezernenten in der Schulbehörde entsprechen...die wiederum auch mit Stufen A16 oder B1/B2 besoldet werden.

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