Eine Flexibilisierung der Lehrerbezahlung setzt meines Erachtens vor allem eins voraus: Wettbewerb, auch der Arbeitgeber untereinander. Im Moment bin ich auf Gedeih und Verderb meinem Dienstherren ausgeliefert, kann nicht einfach die Schule wechseln (selbst wenn die Zielschule es wünscht) oder gar das Bundesland. Im Gegenzug bekomme ich im Beamtenverhältnis genau diese Planungssicherheit was Arbeitsplatzgarantie und festen Sold angeht zurück.
Eine einseitige Flexibilisierung der Besoldung dürfte i.d.R. zur Absenkung der Besoldung bei (fast) allen führen. Es muss also im Gegenzug möglich werden, leichter zu attraktiveren Stellen (Schulen, Länder) wechseln zu können, wie das ein Arbeitnehmer in der Wirtschaft auch versuchen würde. Das wiederum ist im Beamtenverhältnis kaum denkbar.
Zu 5): Einbezogen werden sollten aber nur solche Ämter und Funktionen, die nicht ohnehin schon einen Stufenaufstieg in der Besoldung mit sich bringen, also z.B. sowas wie Fachschaftsvorsitz. Aber auch da muss man sagen, dass verschiedene Ämter a) ein sehr unterschiedliches Maß an Arbeit mit sich bringen, b) nicht für jeden leistbar sind (in großen Fachschaften wird man evtl. einfach nicht gewählt, obwohl man willens ist), c) von verschiedenen Personen mit wieder sehr unterschiedlich starkem Engagement ausgeführt werden können. Vergleichbarkeit? Zumindest zweifelhaft. Nichtsdestotzotz das einzige Kriterium, über das man nachdenken könnte.
Das halte ich zwar durchaus auch für ein wichtiges (und abrechenbares) Kriterium, aber wenn ich sehe, wie das bei Beförderungen oft abläuft, auch für wenig aussagekräftig. Auch A14 Stellen werden nicht unbedingt mit den zeitaufwendigsten Funktionen ausgeschrieben sondern häufig genug mit dem Blick, jetzt Person A zu befördern (weil man sich so gut versteht) und dann mal zu schauen, was diese Person denn für ein Profil hat. Die Gefahr, eine flexible (Bonus-)Bezahlung nach persönlichen Vorlieben zu gewähren ist ebenfalls hoch.