Nur: Der Schulleiter möchte nun von mir eine detailierte Begründung, weshalb ich die Klassenfahrt nicht durchführen werde. Anhand dieser will er dann entscheiden, ob meinem Antrag stattgegeben wird - sollte dies so sein, wird aber mein Gehalt reduziert werden (da ich ja dann "frei" mache...)
Die Begründung kann er im bereits aufgeführten Erlass nachlesen: "...die Teilnahme... ist freiwillig." Für mich entscheidend ist auch deine Formulierung: "In meinem Anstellungsvertrag (bin an an einer Privatschule tätig) steht, dass ich nicht an Klassenfahrten teilnehmen muss." Wenn das sogar explizit im AV so geregelt war, ist der Fall klar. Natürlich darf der AG nicht einseitig den AV ändern...und schon gar nicht darf das eine GK!
Du musst diesbezüglich auch gar keinen Antrag stellen, keine Klassenfahrt durchzuführen. Auch kann dein Gehalt nicht reduziert werden, da die Durchführung von Fahrten nie Bestandteil deines Vertrages war. Insbesondere machst du ja auch nicht frei, sondern arbeitest in der Woche ja mit deinem normalen Deputat im Unterricht.