DAs ist Unsinn und wird es auch so nicht geben, weil der Lehrer gar nicht begründen muss, warum er nicht fährt!
Nein, genau so hast du es hingestellt: Die Kinder dürfen Kameras nur mitnehmen, wenn sie und ihre Eltern dulden, dass die Lehrkraft diese dann auch durchsucht.
ahja. hast du kinder? oder wie oft hast du mit der altersstufe gearbeitet? ausziehen vor dem lehrer vergleichbar mit "zeig mal die bilder auf deiner kamera, da könnten doofe mobbing-fotos dabei sein, die wir dann löschen müssen aus pädagogischen gründen" - das mag ja alles juristisch für eine entsprechende fachdiskussion spannend und wichtig sein, aber für die praxis ist es zumindest für unterstufenfahrten echt eher nicht relevant, höchstens für die schulleitung, die sorge fürs rechtliche zu tragen hat.
vergleichbar scholastik-diskussion des mittelalters: wieviele engel passen auf eine nadelspitze?
Habe ich und habe ich. Dass dieser Vergleich abgewiesen wird, war vorhersehbar und zeigt gerade, dass nicht verstanden wurde, dass die Privatsphäre des Kindes neben dem Schutz des höchstpersönlichen Bereichs auch den Schutz vor Durchsuchung persönlicher Gegenstände umfasst. Dieser Schutz kann nicht mal eben durch eine Elternbestätigung aufgehoben werden. Wenn du meine vorherigen Beiträge gelesen hast, weißt du, dass ich gerade trenne zwischen "Was ist rechtlich überhaupt möglich?" und "Wie geht man pädagogisch damit sinnvoll um". Ich kann es aber nicht einfach abtun, wenn Lehrkräfte (auch als Vertreter des Staates) Grundrechte (die gerade Abwehrrechte gegen staatlichen Zugriff sind) einfach aushebeln wollen.
Und es ist etwas ganz anderes, ob man pauschal vermittelt, dass die Mitnahme einer Kamera ein Durchsuchungsrecht der Lehrkraft bewirkt (was nicht stimmt), oder ob eine Lehrkraft bei Wahrnehmung ungewünschtem Verhaltens pädagogisch interveniert (und vorher präventiv arbeitet), das Kind bittet, die Bilder anschauen zu dürfen oder notfalls zur Gefahrenabwehr die Polizei hinzuzieht, um doch zu durchsuchen.