Beiträge von Seph

    Warum gibt es für uns keine gesetzlich geregelten Ruhezeiten? Doch wahrscheinlich nur, weil alle denken, daß Lehrer nur morgens bis nachmittags arbeiten und sich das Problem gar nicht stellt. Das, wie bei mir, Abendschule bis 21 Uhr angesagt ist und man im Extremfall am nächsten Morgen um 7.30 Uhr wieder da sein muß, sowas kann sich der Gesetzgeber nicht vorstellen.

    Gibt es doch...§5 AZVO regelt in NRW, dass nach Dienstschluss eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden soll. Das darf nur durchbrochen werden, wenn zwingende (!) dienstliche Belange dem entgegen stehen. Solche dürften im Rahmen von Schule eher nicht gegeben sein, Schwierigkeiten bei der Stundenplangestaltung sind jedenfalls keine.

    OK, dann haben wir uns falsch verstanden bzw. primär hast Du mich falsch verstanden ;) Natürlich spricht man ein offizielles Verbot aus, wenn die Gesetzeslage dies fordert. Die inoffizielle Vereinbarung heisst nur "macht mir keinen Ärger", erlaubt ist weiterhin offiziell gar nichts.

    Ok, dann bin ich da voll dabei.


    Ich tue nichts Illegales.

    Schülerinnen und Schüler zu einer Offenlegung ihrer Privatsphäre durch Durchsuchen ihrer Taschen (bzw. erzwungenes Hineinsehen in ihre Taschen) zu nötigen, ist eine Straftat, auch wenn es dir nicht schmeckt. Das wird es durch die von dir damit verbundene Zwangslage, dass Schüler, die sich dem verweigern, von der Fahrt ausgeschlossen werden. Das sähe höchstens dann anders aus, wenn du nur lieb fragst, ob du darfst und es ohne Konsequenzen für die Betroffenen gut sein lässt, wenn du eben nicht darfst.

    Ich verstehe deine Hervorhebung nicht. Willst du damit jetzt sagen, dass du solange illegal handelst, bis du wirklich mal verklagt wirst? Auf Nötigung stehen bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe...das reicht im anschließenden Disziplinarverfahren auch für die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Wäre mir als Risiko zu groß....zumal man wenig gewinnt, da sich die Schüler dann eben vor Ort Alkohol kaufen.

    Auf jeden Fall nicht, dass ich eigenhändig die Taschen durchsuche. Das lasse ich die Schüler bzw. deren Eltern machen.

    Ob du nun verlangst, dass die Taschen vor dir geleert werden bzw. durchsucht werden oder dies händisch selbst tust, ist unerheblich. Laut deiner Beschreibung verlangst du jedenfalls das Durchsuchen der Taschen, und das ist und bleibt ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre der Schüler, wofür du strafrechtlich (und disziplinarrechtlich) belangt werden kannst.

    Die "stillschweigende Vereinbarung" lautet ganz klar, dass eben *nicht* so viel Alkohol konsumiert wird, dass jemand fast an Erbrochenem erstickt. Ist wohl klar, dass ich als begleitende Lehrperson ein Auge drauf haben muss, dass die SuS sich unterwegs nicht die Rucksäcke mit flaschenweise Wodka vollladen. Dass das in der Praxis ohnehin schwierig ist, wurde nun schon mehrfach festgestellt. Aber verrate mir mal, wie Du solche Exzesse auch ohne stillschweigende Vereinbarung verhindern willst. "Stillschweigende Vereinbarung" heisst eigentlich nur "ich weiss sowieso, dass ihr trinkt, macht aber mir und euch bitte keinen Ärger damit".

    Ich sehe das doch genauso wie du, ganz verhindern kann man so etwas nicht, unabhängig davon was man mit Schülern ausmacht. Mir geht es vor allem um Rechtssicherheit und da spielt es eine erhebliche Rolle, ob vorher klar gemacht wurde, dass gar nichts getrunken wird und Verstöße dementsprechend geahndet werden (mit Maß, wenn ein Schüler mal ein Bier trinkt, reagiere ich zunächst mit milden Erziehungsmitteln und nicht direkt mit einer Ordnungsmaßnahme....bei schweren Verstößen kann dann doch mal der Fahrtabbruch gezogen werden) oder ob die Schüler davon ausgehen, dass ein "gewisses Maß an Trinken" okay ist und das so auch darstellen im Sinne von "Herr Seph hat uns aber erlaubt.....". Zudem hätte ich hier auch ein Abgrenzungsproblem: Ab welchem Pegel soll ich denn genau reagieren und wann noch nicht? Die Extremfälle 1 Bier vs 2 Flaschen Schnaps sind klar....aber sind 2 Bier noch ok? Oder 3 Bier? Oder.....

    Ich bin mir sehr sicher, dass du das nicht tun wirst, sondern weiter wie bisher handhaben wirst. Solange die Schüler das hinnehmen, wird das wohl tragen. Kommt aber mal jemand wirklich auf die Idee, Strafanzeige wegen Nötigung zu stellen, wird die Polizei sich das aus einer anderen Richtung anschauen. Das entscheidest du.

    Nein, nicht einmal in der Theorie. Taschenkontrollen dürfen ausschließlich durch Polizei oder ähnliche dazu ermächtigte Sicherheitskräfte durchgeführt werden. Die Verweigerung, die eigene Privatsphäre verletzen zu lassen, erhärtet keineswegs den Verdacht, Alkohol mitzuführen. Ich würde meine Lehrkräfte auch nicht in meiner Unterwäsche, zwischen eigenen Briefen usw. herum wühlen lassen. Und das stellt ganz sicher kein grobes Fehlverhalten vor. Informiere dich bitte zunächst über die geltende Rechtslage. Vergleichbar ist das u.a. mit der nach wie vor häufig anzutreffenden, aber unzulässigen, Klausel der erlaubten Taschendurchsuchungen an Supermarktkassen. Sogar bei konkretem Tatverdacht des Diebstahls darf das ausschließlich die hinzugezogene Polizei!


    Beobachtet man dagegen Alkoholkonsum oder den Kauf von Alkohol, dürfen dann natürlich geeignete Erziehungsmittel oder gar Ordnungsmaßnahmen greifen.

    Vor Beginn der Fahrt werden die Taschen gefilzt. Vor allem um Probleme beim Zoll bzw. am Flughafen zu vermeiden. Wer sich weigert, seinen Koffer aufzumachen bleibt direkt da...

    Das ist ganz klar rechtswidrig! Damit überschreitet man seine Kompetenzen bei weitem. Einen so weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre dürfen lediglich die Sicherheitsbehörden durchführen und auch diese nicht verdachtsunabhängig. Kinder, die auf ihre Grundrechte bestehen und sich dieser Anweisung verweigern, dazulassen, dürfte zu netten Regressansprüchen gegen die Lehrkraft führen.


    Ansonsten bin ich bei dir: Auf das gesetzlich vorgegebene Alkoholverbot auf Schulfahrten bestehen und dieses auch im Rahmen der eigenen Möglichkeiten (sicher keine Zimmerkontrollen nachts um drei) durchsetzen. Auch ich warne ausdrücklich vor verdeckten Absprachen mit der Klasse und ich war bereits auf einer Fahrt dabei, auf der eine solche stillschweigende Vereinbarung dazu führte, dass ein Schüler nachts mit eigenem Erbrochenem im Mund im Schlaf fast erstickt wäre. Die Klassenlehrkraft war danach nicht mehr Lehrkraft an dieser Schule.

    Heute auch erst wieder so etwas erlebt. Mich stört dabei nicht einmal die Grundtendenz des "sich beschweren" so sehr, sondern dass manchmal konkrete Erwartungserhaltungen damit verknüpft werden, sich aber aus der Verantwortung gezogen wird. Damit meine ich, dass z.B. eine Beschwerde über das Klassenverhalten verknüpft wird mit "man müsste da mal dringend ein Training zum Sozialverhalten o.ä. machen", selber aber nicht einmal einfache Erziehungsmittel durchgesetzt werden.


    Damit wird im Endeffekt die gesamte Verantwortung für jegliches Fehlverhalten beim Klassenlehrer abgeladen, der alleine daran Schuld hat, dass sich im Unterricht der Fachlehrkräfte Probleme auftun. Hört man dann die Gegenseite, erfährt man häufig von sehr unzeitgemäßem Unterricht mit viel Leerlauf, fehlender Konsequenz oder Unberechenbarkeit beim Durchsetzen von Regeln u.ä. :(

    Kommt drauf an, was du mit standardmäßig meinst. Es gibt aber wohl die Möglichkeiten, unbemerkt vom Nutzer eine Telefonverbindung herzustellen und damit einen Raum zu überwachen. Als legale App aber wohl eher nicht...wäre mir jedenfalls nichts bekannt.

    Und selbstverständlich berechne ich eine Note. Ich erteile mündliche, schriftliche und fachspezifische Noten, die ich dann nach einem vorher festgelegten Schlüssel zu einer Gesamtnote zusammenfasse. Das kann ich Schülern und Eltern transparent darlegen, wenn diese es wünschen.

    Sorry, aber das ist überhaupt nicht selbstverständlich. Noten sind ordinalskalierte Größen, bei denen eine Mittelwertbildung und damit auch eine Berechnung nach festen Schlüsseln überhaupt nicht möglich ist. Genau aus diesem Grund (und nicht, um Lehrkräften ein Hintertürchen offen zu halten) heißt es immer, dass Noten erteilt und nicht berechnet werden. Und auch erteilte Noten lassen sich recht problemlos transparent machen.

    Ich weiß gar nicht, wo ich da zuerst ansetzen soll:


    Zwar kann die Schulkonferenz in NRW nach §65 SchuG i.V.m. §8 SchuG in Einvernehmen mit dem Schulträger beschließen, den (regulären) Unterricht auf 6 Werktage zu verteilen, daraus lässt sich m.E. aber nicht schließen, dass das für Einzeltermine erfolgen darf. Auch gibt §65 SchuG, der die Aufgaben der Schulkonferenz definiert, nicht her, dass die Schulkonferenz überhaupt über die Ausgestaltung einer konkreten Schulveranstaltung bestimmen darf.


    Setzen wir aber einfach mal voraus, dass die Schule wirklich wirksam eine verpflichtende Schulveranstaltung beschlossen hat. Auch hier scheint mir die Regelung der Aufsichtspflicht sehr eindeutig. In der Verwaltungsvorschrift zu Aufsichten (mit RdErl. v. 18.7.2005 veröffentlicht) steht direkt zu Beginn "Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der dieSchülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungenteilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die sich auf demSchulgrundstück aufhalten, sind während einer angemessenen Zeitvor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts oder von sonstigenSchulveranstaltungen sowie in Pausen und Freistunden zu beaufsichtigen." Das lässt sich also nicht einfach auf Eltern abwälzen.

    Zumindest in Niedersachsen gab es vor kurzem die Möglichkeit, Informatik als 3. Fach berufsbegleitend zu studieren, um den Mangel an Informatiklehrkräften durch Nachqualifizierung abzumildern. Hierfür hätte man eine bestimmte Anzahl Abminderungsstunden bei weiterhin voller Besoldung erhalten. Vielleicht existieren ähnliche Möglichkeiten ja auch in anderen Bundesländern? Ok...dafür muss man natürlich erst einmal als Lehrkraft eingestellt sein.

    Die Anzahl der Klausuren kann in Niedersachsen in engen Grenzen variiert werden (durch den Schulvorstand, nicht durch die Fachkonferenzen), nicht jedoch die oben angegebene Verteilung. Unabhängig von der Anzahl der Klausuren müssen diese mit 1/3 bis 1/2 in die Gesamtnote einfließen, können also nicht vollständig ersetzt werden. Für Werte&Normen in der Oberstufe dürfte die Anzahl aber ohnehin bei nur 1 Klausur/Semester liegen und wäre damit nicht weiter reduzierbar.

    Das ist so nicht möglich. Das Kerncurriculum für Werte und Normen in Niedersachsen ist da recht eindeutig. Dort heißt es zum Thema Leistungsbewertung u.a.


    "Zur Ermittlung der Gesamtzensur sind die Ergebnisse der Klausuren und die Bewertung der Mitarbeitim Unterricht heranzuziehen. Der Anteil der schriftlichen Leistungen darf ein Drittel an der Gesamtzensurnicht unterschreiten und 50 % nicht überschreiten. "


    Mit schriftlichen Leistungen sind hier ausschließlich die Klausuren gemeint, Protokolle, Essays, Portfolios und selbst schriftliche Lernkontrollen zählen zur Mitarbeit im Unterricht. Oder anders formuliert: Es müssen Klausuren geschrieben werden, die zwischen 1/3 bis 1/2 der Gesamtzensur ausmachen.

    Das stimmt so nicht. Solange weniger als 2,1 Kinder pro Frau im Schnitt geboren werden, wird es erst einmal stetig weniger Schüler geben. Ausnahme sind da sehr beliebte Wohnorte wie z.B. München, wo die Leute in Scharen hinziehen - Nachsehen haben dann die ländlichen Gegenden, Stichwort demographischer Wandel. Die Sache ist vielmehr, dass vor einigen Jahren die zukünftigen Schülerzahlen extrem konservativ prognostiziert wurden und man vor Kurzem herausfand, dass es doch nicht ganz so schlimm aussieht - aber ein Abfall ist es so oder so.

    Sorry, aber das greift zu kurz. DIe aktuellen Schülerzahlprognosen gehen von ca. +4% Schüler bis 2025 und +8% bis 2030 aus. Die älteren Prognosen der KMK basieren noch auf Daten von 2012, die den Anstieg der Geburtenraten (ja, immer noch unter 2,1 Kinder/Frau) in den letzten Jahren und die aktuell bereits ca. 300000 zusätzlich zugewanderten Schüler nicht berücksichtigt hatten. Deine Einschätzung, dass städtische Lagen davon stärker betroffen sein dürften, als ländliche Gebiete, teile ich.

    Ich sehe das als ein kindliches Verhaltensmuster, über das sich witzigerweise oft genug dieselben Lehrkräfte beschweren, wenn ihre Schüler es durchblicken lassen: "Iiiieh, ein Streber!". Letztendlich wird einfach Leistungsengagement nicht anerkannt, aus welchen Gründen auch immer. Das mag Neid sein, Angst abgehängt zu werden usw. Mich kotzt jedenfalls diese Doppelmoral an bzw. die fehlende Selbstreflexion an dieser Stelle.

    Eine Flexibilisierung der Lehrerbezahlung setzt meines Erachtens vor allem eins voraus: Wettbewerb, auch der Arbeitgeber untereinander. Im Moment bin ich auf Gedeih und Verderb meinem Dienstherren ausgeliefert, kann nicht einfach die Schule wechseln (selbst wenn die Zielschule es wünscht) oder gar das Bundesland. Im Gegenzug bekomme ich im Beamtenverhältnis genau diese Planungssicherheit was Arbeitsplatzgarantie und festen Sold angeht zurück.


    Eine einseitige Flexibilisierung der Besoldung dürfte i.d.R. zur Absenkung der Besoldung bei (fast) allen führen. Es muss also im Gegenzug möglich werden, leichter zu attraktiveren Stellen (Schulen, Länder) wechseln zu können, wie das ein Arbeitnehmer in der Wirtschaft auch versuchen würde. Das wiederum ist im Beamtenverhältnis kaum denkbar.




    Zu 5): Einbezogen werden sollten aber nur solche Ämter und Funktionen, die nicht ohnehin schon einen Stufenaufstieg in der Besoldung mit sich bringen, also z.B. sowas wie Fachschaftsvorsitz. Aber auch da muss man sagen, dass verschiedene Ämter a) ein sehr unterschiedliches Maß an Arbeit mit sich bringen, b) nicht für jeden leistbar sind (in großen Fachschaften wird man evtl. einfach nicht gewählt, obwohl man willens ist), c) von verschiedenen Personen mit wieder sehr unterschiedlich starkem Engagement ausgeführt werden können. Vergleichbarkeit? Zumindest zweifelhaft. Nichtsdestotzotz das einzige Kriterium, über das man nachdenken könnte.

    Das halte ich zwar durchaus auch für ein wichtiges (und abrechenbares) Kriterium, aber wenn ich sehe, wie das bei Beförderungen oft abläuft, auch für wenig aussagekräftig. Auch A14 Stellen werden nicht unbedingt mit den zeitaufwendigsten Funktionen ausgeschrieben sondern häufig genug mit dem Blick, jetzt Person A zu befördern (weil man sich so gut versteht) und dann mal zu schauen, was diese Person denn für ein Profil hat. Die Gefahr, eine flexible (Bonus-)Bezahlung nach persönlichen Vorlieben zu gewähren ist ebenfalls hoch.

    Im schlimmsten Fall sammelt man nach diesem Prinzip so lange Minusstunden, bis der Anstellungsgrad zwangsläufig reduziert werden muss und man - tataa - dann eben doch weniger Geld verdient.

    Ich weiß ja nicht, wie das in der Schweiz geregelt ist, aber in Deutschland stehen da arbeitsrechtliche Regelungen deutlich entgegen. Wenn der Arbeitgeber zu wenig Arbeit zu verteilen hat und ich als Arbeitnehmer dennoch meine Arbeitskraft (laut Vertrag) anbiete, kommt mein Arbeitgeber in Annahmeverzug und ich erhalte dennoch meine volle Bezahlung weiter. Ein aufaddieren von Minusstunden ist dann übrigens gar nicht möglich.


    Bei Beamten sieht das wiederum anders aus: Hier ist eine bestimmte Anzahl Minusstunden durchaus möglich, diese soll ("soll" bedeutet im Recht anders als in der Alltagssprache: "muss, außer es stehen sehr gewichtige Gründe entgegen") sehr schnell wieder ausgeglichen werden. In Nds. liegt die Grenze z.B. bei 40 Stunden (entsprechend 1 Wochenstunde über ein Schuljahr). Habe ich also entsprechende Minusstunden gesammelt, wäre ich vorrangig zu berücksichtigen bei der Zuweisung von Stunden im nächsten Schuljahr.

    Wenn das vorhanden ist, passt doch wirklich alles. Das ist ja genau das, was ich oben beschrieben habe. Ich bin erleichtert, dass ihr die nötigen Schritte gegangen seid und euch damit aus der Schusslinie gebracht habt.

    Nein, wäre es mir nicht. Zumal mir die Zeit dann ja auch niemand bezahlt, Also irgendwo hört es dann doch auf!

    Das hingegen kann ich sogar verstehen, private Gelder haben hierbei nichts zu suchen. Es sollte im dringenden Interesse der Schulleitung sein, dass sie nur rettungsfähige Lehrkräfte für den Schwimmunterricht einsetzt und damit ist die Schulleitung am Zug, finanzielle und zeitliche Ressourcen hierfür zur Verfügung zu stellen.

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