Beiträge von Seph

    Wann eine Konferenz endet, hängt doch auch immer mit dem Diskussionsbedarf zusammen, oder?
    Wobei eine Art Zeitwächter manchmal schon sinnvoll wäre...

    Ja, der Diskussionsbedarf lässt sich aber oft bereits vorher antizipieren und in persönlichen Gesprächen vorentlasten. Desweiteren ist es ein Ausdruck von Leitungskompetenz, Diskussionen nicht ausufern zu lassen, sondern zügig zu fokussieren. Konferenzen lassen sich dadurch erheblich beschleunigen. Allerdings muss das mit dem Kollegium auch etwas "trainiert" werden. Ich denke dabei vor allem an wenige Lehrkräfte, die zuverlässig zu bereits abgehandelten Tagesordnungspunkten ausführliche Fragen stellen, die bereits längst geklärt sind.

    Und auch die Short Division ist nichts anderes als bisher, nur dass die Zwischenschritte nicht notiert werden, sondern lediglich die Überträge. Es ändert aber an der zugrunde liegenden Denkweise gar nichts. Und auch die hierzulande gängige schriftliche Division ausgehend von den Einerstellen lässt sich als Short Division notieren. Mit Blick auf die weiterführenden Schulen ist es sicher sinnvoll, nach der Long Division die Short Division verstärkt im Unterricht zu nutzen, da sie wesentlich ökonomischer ist (letztlich werden nur Rechenschritte nicht notiert). Dabei ist es m.E. völlig egal, ob man nun wie im englischsprachigen Bereich von links oder wie hier von rechts aus rechnet.

    Das Verfahren ist doch nicht völlig anders, sondern lediglich in anderer Reihenfolge. Ob ich erst die Einer-, Zehnerstellen usw. "versorge" oder erst die höheren Zehnerpotenzen ist doch vollkommen egal. Davon haben Schüler auch keinen besonderen Nachteil. Und man darf durchaus auch alternative Rechenwege beibringen, gerade zur Förderung leistungsstärkerer Schülerinnen und Schüler halte ich das für absolut sinnvoll.

    Das ist dann doch etwas einseitig wahrgenommen. Auch die einzelnen Prüfungsleistungen unterliegen i.d.R. der Beurteilung durch mehrere Personen, das gilt auch für das Schulleitergutachten. Und jede einzelne Prüfungsleistung ist im Grunde anfechtbar, ein extremes Missverhältnis zwischen tatsächlich erbrachter und beurteilter Leistung ließe sich also grundsätzlich darlegen. Die wenigen Fälle, in denen hier mal jemand durch das Referendariat durchfiel, waren aber wirklich Personen, die man nicht guten Gewissens vor eine Klasse stellen konnte und (!) die zusätzlich beratungsresistent waren.

    Na klar. Und es geht überhaupt nicht darum, dass Gymnasiale mehr Geld bekommen als "mindere" Lehrer... :D

    Wie du auf die Idee kommst, von "minderen" Lehrern zu sprechen, kann ich nicht nachvollziehen. Überhaupt jemanden Minderwertigkeit zu unterstellen, ist absurd. Mir geht es lediglich darum, dass fehlende Spezialisierung nicht gerade zu besserem Unterricht führen dürfte. Insofern bin ich dem Konzept des Einheitslehrers gegenüber skeptisch eingestellt. Alles andere sind Unterstellungen deinerseits.

    Generell fasse ich Schüler nicht an und leiste keine Hilfe außer den Schulsanitätsdienst zu verständigen. In größeren Notfällen würde ich den Notruf alarmieren.
    Aber selber Hand anlegen? Nein.
    Da wird man nur verklagt.

    Das wird man bei unterlassener Ersthilfe (zu der man zumindest hier als Lehrkraft verpflichtend ausgebildet ist) aber unter Umständen auch. Es gibt schon nochmal einen großen Unterschied zwischen sinnvoller Ersthilfe und (wie im obigen Beispiel) nicht zwingend gebotenen und auch nicht erlaubten Therapieversuchen ohne Sachverstand.

    Schaut vielleicht auch nochmal, ob das laut Vertragsbedingungen wirklich ein Treuhandkonto (Anderkonto) ist. Hier stellen Schulleitung und die kooperierende Sparkasse und Volksbank das zwar auch so dar, die Vertragsbedingungen zeigen aber auf, dass es sich um ein klassisches (Privat-)Girokonto haftet, welches einfach nur mit 0€ Kontoführungsgebühr geführt wird. Dennoch ist es nach wie vor ein Privatkonto. Falls mit Elternvertreter oder Schulleitungsmitglied zusammen eröffnet, ist es halt ein privates Oder-Konto der eröffnenden Personen. Richtige Anderkonten werden wohl kaum noch angeboten.

    Kann man natürlich so sehen, aber professionell ist das nicht. Letztlich steckt dahinter die Hybris, bereits direkt nach dem Studium super unterrichten zu können und daher ohnehin nicht auf Feedback langjähriger Lehrkräfte angewiesen zu sein. Sich auch selbstkritisch mit dem eigenen Handeln auseinander zu setzen sollte zum Selbstbild als Lehrkraft gehören.

    Okay. Da hätte man als Angestellter Lehrer das gleiche Netto, wie ich als Beamtin. Nur muss ich meine PKV noch zahlen.

    Deine Rechnung ist nicht nachvollziehbar. Oder vergleichst du Vollzeitangestellte mit deinem Einkommen bei 75%?


    Hamburg A12/5 bei 75% mit 1 Kinderfreibetrag (ohne Familienzuschlag?) sind ca. 3,2k Brutto bzw. ca. 2,6k Netto. MIt Familienzulage wären es eher 3450€ Brutto und 2750€ Netto.(vor PKV).
    Berlin E13/5 sind bei 75% 3,8k Brutto bei 2,26k Netto und E11/5 sogar nur 3,4k Brutto und ca. 2,1k Netto.


    Die 300 bzw 500€ Unterschied (mit Familienzulage nochmal 150€ mehr) sollten doch ausreichen für die PKV. Berechnungen sind jeweils in Steuerklasse I bzw. IV gehalten.

    Mal abgesehen davon, dass ich die Zahlen von Anja auch etwas seltsam finde, muss man bei den Vergleichen mal die Kirche im Dorf lassen: Bei 3200 Brutto beträgt der Arbeitnehmeranteil für die GKV etwa 270€ und den muss man mit dem Beitrag zur PKV vergleichen. 160€ wären dabei im Übrigen sehr günstig, die meisten dürften bei 50% Beihilfeanspruch schon 200€ aufwärts zahlen. Dann sind die Unterschiede auf einmal gar nicht mehr so ungerecht, oder? ;)

    Hab auch Sonntag Nachmittag weniger Zeit.
    Aber du kennst doch Olaf Schubert, der es schön zusammen fasste:
    Ein Zimmermann verdient mehr als eine Zimmerfrau.
    Aber Spaß beiseite.


    Der Vergleich mit dem Gebäudetechniker hinkt gewaltig.

    Den Vergleich hast du selbst eingebracht, als du auf die geringeren Verdienstmöglichkeiten typischer Frauenberufe hingewiesen hast. Schaut man sich Berufsumfelder mit sehr einseitigen Geschlechterquoten an, dann gehören da auf beiden Seiten Berufsumfelder mit relativ geringen Verdienstmöglichkeiten zu den Spitzenreitern.

    Sorry, aber das ist deutlich zu kurz gegriffen. Zumal auch die Berufsklassen mit den höchsten Männeranteilen (z.B. Gebäude- und versorgungstechnische Berufe) nicht gerade zu den hochbezahlten gehören. Wenn mehr Männer in den Lehrerberuf vordringen als bisher (bei gleichbleibender Frauenanzahl) dürften die Dienstherren aufgrund der deutlich erhöhten Bewerberanzahl sicher kein Interesse an Gehaltsanpassungen nach oben haben ;)

    Das stimmt IMHO schon so, wie du es jetzt darstellst. Allerdings greift dann §616 BGB und man bekommt ca. 5 bezahlte freie Tage. Wobei man da einschränken muss, dass dieser Paragraph im Arbeits-/Tarifvertrag explizit ausgeschlossen werden kann.
    Deinen Ausgangspost habe ich von der Konstellation her übrigens auch genau anders herum verstanden.

    Danke. Genau das wollte ich auch gerade schreiben. Diese 4 von Susannea beschriebenen Kindkranktage der Beamten stammen gerade aus der Regelung des §616 BGB (und der zugehörigen Rechtsprechung, die die erträgliche Grenze im Moment bei 4-5 Tagen sieht) und gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Dass die gesetzliche Krankenversicherung hier sogar 10 Tage einräumt, darf als Bonus betrachtet werden und bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass sonst keine Kindkranktage zu gewähren sind.

    Es handelt sich um keine Frau. Und genau das macht es ja so unakzeptabel für mich und den Kurs. Es handelt sich um eine Elternzeit von zwei Monaten, die so gesplittet ist, dass das gesamte erste Halbjahr unterrichtstechnisch nicht abgedeckt ist.

    Wie jetzt? Es ist unakzeptabel, dass ein Mann in Elternzeit geht? In welcher Welt leben wir denn hier?

    Das Problem ist aber doch, dass diese Teilzeit nur gewährt wird, "wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen". Und die Tatsache, dass ich diesen Kurs jetzt habe, zeigt doch, dass es bzgl. meiner Wenigkeit zumindest in diesem Fach ein "dienstliches Belangen" gibt. So kommt die Kuh nicht vom Eis.

    Nein, so einfach kann es sich der Dienstherr nicht machen. Es müssten "dringende dienstliche Belange" entgegenstehen, und diese sind explizit nicht gegeben, wenn einfach nur Personallücken aufgerissen werden. Erschwernisse wie Einstellung von Ersatzkräften, Umorganisation etc. sind durch den Dienstherren als zumutbare Belastungen hinzunehmen.

    Das ist relativ einfach, nehmen wir mal an, mit dem einen Euro hast du ein Familieneinkommen von 73.600, ohne ihn hast du nur noch 73.599. Nun musst du bei 2. Steuern in Höhe von 17.271,18 Euro zahlen, bei erstem aber 17.310,11, weil du genau eine Stufe höher gerutscht bist und dein ganzes Einkommen mit einem Prozent mehr versteuert wird: https://www.splittingtabelle.de/Splittingtabelle-2018.pdf

    Falls dieser eine Euro gerade der Euro ist, der mein Gesamteinkommen in die nächsttiefere Tabellengruppe schiebt, ergibt dieser Euro eine Erstattung von etwa 35 €.


    So viel dazu, dass sich das Auflisten und Sammeln von Belegen für Kleinvieh nicht lohne.


    .

    Ähm, euch ist aber schon klar, dass es keine Sprünge im Steuerbetrag gibt, oder? Die genannten Tabellengruppen sind lediglich wegen der besseren Lesbarkeit nur in 100€-Schritten angegeben. Ein um einen Euro geringeres zu versteuerndes EInkommen liefert immer unabhängig von dem dann noch zu versteuerndem Einkommen eine Erstattung entsprechend dem individuellen Grenzsteuersatz. Und der wiederum ergibt sich aus §32a EStG und kann höchstens 45% betragen.


    Der Teil stimmt also:

    Ein konstruktives Gespräch hat bereits stattgefunden und vielleicht ändert sich diese Zuteilung noch. Aber was soll ich machen, wenn das nicht mehr geht?


    Konkret - auch für die Zukunft - gefragt: Welche Möglichkeiten habe ich in dieser Situation solch eine Zuteilung abzuwenden?

    Sorry, wenn das etwas pampig klingt. Aber als Sek II Lehrkraft (als die du letztlich auch bezahlt wirst) musst du wohl damit rechnen und der Dienstanweisung folgen, wenn du auch mal einen Leistungskurs zugeteilt bekommst. Wenn du es darauf anlegst, kannst du natürlich eine total miese Arbeit dabei leisten und hoffen, nie wieder so eingesetzt zu werden. Abwenden kannst du das ggf. auch je nach Bundesland durch eine freiwillige Abordnung ( so denn vorgesehen) an eine Schulform, die nur Sek I unterrichtet oder eine entsprechende Versetzung. In Frage kommen da ggf. Gesamtschulen ohne gymnasiale Oberstufe.


    Möglicherweise geht es dir aber auch nur um die sehr kurzfristige Bekanntgabe. Der Batzen Mehrarbeit relativiert sich gegen Ende des Schuljahres, wenn die Q2-Schüler gar keinen Unterricht mehr haben und die Abiturprüfungen zu einem guten Teil abgeschlossen sind. Die Einarbeitung in entsprechende Themen fällt auch bei anderen Jahrgängen an und ganz ehrlich...die Vorabiturklausur erstelle ich persönlich sicher nicht in der Sommerpause und auch noch nicht in den Herbstferien, sondern situativ passend zum entsprechenden Klausurtermin. Insofern stresst mich eine kurzfristige Übernahme eher weniger. Ich gebe aber zu, dass bei erstmaliger Übernahme eines Leistungskurses das Eindenken in die jeweiligen Themen und Arbeitsweisen sicher mehr Arbeit macht, als bei anderen Jahrgängen. Das relativiert sich aber nach 1-2x Durchlauf des entsprechenden Jahrgangs.


    Gut war sicherlich die Suche nach einem persönlichen Gespräch, welches oft hilfreich ist. Einen Anspruch auch Nichtzuteilung eines Sek II Kurses hast du aber nicht.

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