Beiträge von Seph

    Was verstehst du eigentlich unter "Gebäudemanagement"? Die Hausmeister?

    Ob das konkret in den Aufgabenbereich der Hausmeister oder anderen Personals des Schulträgers fällt, hängt von deren Aufgabenbeschreibung ab. In jedem Fall gehört die Inventur und Ausstattung der Räume mit hinreichenden Arbeitsplätzen aber in die Sphäre des Schulträgers und nicht des Landes.

    Ich korrigiere keine Abiturprüfungen, aber letztens Jahr habe ich das Klagen der Kollegen mitbekommen, die mit den von der Schule zur Verfügung gestellten Rotstiften nur so kratzig schreiben konnten. Und andere darf man nicht verwenden, jedenfalls fürs Abitur.

    Erst einmal finde ich es gut und sinnvoll, von der Schule selbst Stifte zur Verfügung zu stellen. Genau so muss es sein. Dass man aber nur genau diese eine Sorte Stift nutzen dürfe, mag ein schulinterner Mythos sein ;)

    Dienstbesprechungen sind nicht teilbar. Bei Konferenzen „in der Regel nicht“ Abweichungen können ja durch ein Teilzeitkonzept begründet sein.

    Ist es nicht genau andersherum oder schlagen hier mal wieder die landesspezifischen Begriffe zu? In NDS sind Konferenzen die entscheidenden Gremien der Mitwirkung und die Teilnahme an diesen obligatorisch. "Dienstbesprechungen" hingegen sind quasi "ungeschützte" Begriffe, die so ziemlich alles sein können....und damit auch teilbare Aufgaben.

    Das Nachzählen von Tischen - d. h. ob in jedem Raum je nach Größe zwischen 20 und 25 vorhanden sind - und die Überprüfung, ob auch jeder SuS-Tisch einen Stuhl hat (die werden bei uns gerne mal zwischen einzelnen Räumen hin und her getragen und am Ende der Stunde nicht wieder zurückgebracht) übernehmen übrigens i .d. R. unsere Abteilungsleiter*innen zum Ende der Sommerferien :) .

    Haben die nichts besseres zu tun, als für A15 Möbel zu zählen? Das ist eine Aufgabe fürs Gebäudemanagement.


    PS: Wie auch andere Aufgaben des Schulträgers nun einmal Aufgaben von Beschäftigten des Schulträgers und nicht von Landesbeschäftigten sind. Dazu gehört mit Sicherheit auch die Inventur von Vermögensgegenständen des Trägers.

    Der Förderverein selbst kann in der Mitgliederversammlung selbstverständlich beschließen, entsprechende Informationen zu veröffentlichen und ich kenne eine Reihe von Fördervereinen, die das dann auch über die Schulhomepage o.ä. übersichtsartig tun. Spätestens wenn es um Förderungen von Einzelpersonen (z.B. Zuschüsse zu Schulfahrten für Kinder aus einkommensschwächeren Familien) geht, muss man dabei auch den Schutz personenbezogener Daten im Blick behalten.

    Der Wandertag ist erledigt, ich muss noch herausbekommen, ob ich meine Fahrtkosten erstattet bekomme.

    Nicht "ob", sondern höchstens "wie". Der Wandertag ist ja sicher vorab beantragt und genehmigt worden. Man reicht dann im Anschluss einfach den entsprechenden Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei der SL ein (am besten nachweisbar, ich schicke ihn daher immer auch als Mail) und hängt idealerweise die schriftliche Genehmigung mit an.

    So ist es, aber wer Bedarf angemeldet hat bekommt die Information, ob die Anfrage erfolgreich war. Und für den jeweiligen formlosen "Antrag" werden ganz sicher auch Nachweise und Rechnungen benötigt, damit der Förderverein ordentlich abrechnen kann.

    Es geht ja nicht um das Stellen von Anträgen, sondern um die Offenlegung vorgenommener Förderprojekte und der Vereinsfinanzen. Das geht Externe halt einfach nichts an.


    Genaue Zahlen, die ganze Schule betreffend, werden ausschließlich in den Sitzungen des Vereins genannt und besprochen. On die Schulleitung die dann ans Kollegium weitergibt, kann sie m.W. selbst entscheiden, aber der Förderverein ist ja kein Geheimbund...

    Man muss keinen "Geheimbund" vorliegen haben, um Interna auch intern vertraulich zu belassen. Und nein, auch die Schulleitung darf nicht einfach Vereinsinterna nach außen tragen.

    Die genauen Zahlen (Einnahmen/Ausgaben….) möchte ich gar nicht weitergeben - Einzelne Posten find‘ ich jedoch tatsächlich sehr interessant, warum sollte man dies denn nicht sagen dürfen?

    Weil es schlicht nur die Mitglieder des Vereins etwas angeht, was mit den Vereinsgeldern im Rahmen des Zwecks laut Satzung passiert.

    Mit räumlich trennen meinte ich nicht unbedingt, dass sie im Klassenzimmer oder vor dem Lehrerzimmer oder so sitzen müssen. Eher so etwas wie jeder in eine andere Ecke des Pausenhofs.

    Genau so handhaben wir das bei notorischen Streithähnen auch und haben damit gute Erfahrungen gesammelt. Wir haben dabei aber auch das Glück, eine ganze Reihen räumlich getrennter Pausenbereiche vorhalten zu können.

    Letzteres spricht dafür, dass die Staatsregierung die Stunden allen Lehrkräften im Block auszahlen wird, entsprechend den jeweiligen Gehaltsstufen der Ansparjahre: das Arbeitszeitkonto war schließlich nicht rechtmäßig. Und wer will, kann ja dagegen klagen.

    Das kann man sogar noch etwas weiter ausbauen. In NDS wurde ja 2014 versucht, die Unterrichtsverpflichtung der Gymnasiallehrkräfte zu erhöhen, was dann 2015 für verfasssungswidrig erklärt wurde. Die damit verbundene Mehrarbeit konnte damals entweder abgebummelt oder ausgezahlt werden. Die Auszahlung orientierte sich dabei aber an der Mehrarbeitsvergütung, die letztlich spürbar niedriger ist als ein entsprechend prozentualer Anteil am Vollzeitgehalt. Im Kern hat das Land damit also dennoch gespart ;)

    Ich will noch zu bedenken geben, dass umzuziehen in Mietwohnungen „heutzutage“ nicht mehr so einfach ist, v.a. in kleine Wohnungen und zeitl. begrenzt. „Such dir was vor Ort“ ist unglaublich schwer geworden, vor allem, wenn man wenig verdient. Aber klar, das Pendeln ist völlig utopisch. Blöde Situation

    Das gilt für größere Städte. Dort wäre wiederum die ÖPNV-Anbindung weniger ein Problem oder das Seminar gar vor Ort. Vermutlich geht es hier aber eher um eine ländliche Schule. Dort findet man nicht selten auch heute noch günstigen Wohnraum.

    Sportverein mit Trainung unter der Woche und Turnier am Wochenende? Geht alles nicht, weil man ja nirgendwo dauernd zuhause ist.

    Geht schon. Ich habe in der Zeit in einem Verein am Schulstandort trainiert und dennoch beim Heimverein weiter gespielt. Zugegeben: da gab es noch ein Training am Freitag Abend, sodass der Anschluss gewährleistet blieb.


    Das richtig Blöde dabei: Man weiß gleich am ersten Tag schon, daß man an der Ausbildungsschule eh nicht übernommen werden wird, eben weil man viel zu weit weg wohnt und entsprechend demotiviert ist die Ausbildungsschule auch, bilden sie doch jemanden aus, den sie nachher eh nicht halten können.

    Abgesehen davon, was Humblebee dazu gerade schrieb, bilden Schulen in den seltensten Fällen gleich mit Blick darauf aus, die Leute auch wirklich zu behalten. Und auch andersherum ist es manchmal ganz gut, nach dem Referendariat noch einmal zu wechseln. Damit meine ich gar nicht, dass die Schule oder die Auszubildenden nicht zueinander passen, sondern dass sich letztere auch etwas freier im Beruf ausprobieren und eine eigene Linie entwickeln können, wenn klar ist, dass es später noch einmal einen Wechsel gibt. Für die Ausbildungssituation ist das insofern sogar eher zu begrüßen. Insbesondere sollte vermieden werden, das Referendariat an der eigenen früheren Schule zu absolvieren. Rollenkonflikte sind damit quasi vorprogrammiert...wenn auch nicht zwingend.

    Ich würde mir eine kleine Wohnung nehmen, in der mich mein Freund auch mal besuchen kommt, damit ich nicht dauernd fahren muss.

    So hatte ich das damals auch gemacht. Am Schulstandort hatte ich in Laufreichweite eine (eigentlich Ferien-)1-Zimmer-Wohnung für kleines Geld dauerhaft mieten können und bin am Wochenende halt dann immer gependelt. Das hatte nicht nur den Vorteil, sich in der Woche wirklich auf die Ausbildung konzentrieren zu können, sondern andersherum auch durch bewusste räumliche Distanz auch gedanklich Abstand zu schaffen und das Wochenende wirklich genießen zu können.


    Lilly93


    PS: Für die Fahrten zum Seminar kann man sich häufig mit anderen Anwärtern zusammentun und Fahrgemeinschaften bilden. Haben wir damals so gemacht und machen unsere Anwärter heute noch immer so.

    Ich finde nicht, dass beim akuten Lehrermangel durch wohnortferne Arbeitsstellen Nachwuchs abgeschreckt wird oder zum Umzug/ Fernpendelei genötigt wird.


    Alleine schon aus ökologischen Aspekten sollte ein wohnortnaher Einsatz/ Versetzung vorrangig ermöglicht werden.


    Vielleicht ändert sich irgendwann diese Bürokratie.

    Es ist ja nicht so, dass diese Zuweisungen völlig willkürlich wären. Hier wird durchaus versucht, auf die Ortswünsche der Anwärter Rücksicht zu nehmen. Dabei müssen aber am konkreten Seminarort auch die Ausbildungskapazitäten gegeben sein. Das scheitert manchmal schon daran, dass nicht an jedem Seminarstandort auch für alle Fächer Ausbilder vorhanden sind, da in einigen Fächern die Anzahl der Anwärter zu gering ist und diese dann gebündelt werden. Das steht und fällt auch mit den Kapazitäten der Ausbildungsschulen und mit der Anzahl von Mitbewerbern.


    Bei der Zuweisung erfolgt dann eine Berücksichtigung nach sozialen Gesichtspunkten. Dabei haben Bewerber mit eigener Familie nachvollziehbar Vorrang vor ledigen Bewerbern.

    Bei der Zuweisung der Seminarorte kann bereits aus dienstlichen Gründen kaum Rücksicht auf Wohnortnähe genommen werden. Ob man selbst dann lieber aufwendig pendelt oder doch - zumindest vorrübergehend - umzieht, muss man selbst entscheiden. Bei einer solchen Distanz würde ich vermutlich zumindest vor Ort eine kleine Ein- oder Zweiraumwohnung als Nebenwohnsitz für die Woche nehmen und am Wochenende halt "zu Hause" sein.


    Zitat von Lilly93

    Wie schätzt ihr diese Situation ein? Sind diese Pendelzeiten noch zumutbar?

    Für mich persönlich wären Pendelzeiten von 2,5 Stunden pro Strecke nicht annähernd tragbar und ich persönlich würde daher wie oben beschrieben verfahren. Aber das entscheidet man selbst. Der Begriff der (Un-)zumutbarkeit führt hier zu keinem Anspruch auf einen anderen Einsatzort.

    Sofern die Person nicht gerade ihren Spickzettel o.ä. darin liegen lässt, in der Regel schon.

    Auch eine weitgehende Übereinstimmung der Bearbeitungen mit den von Prüfern erarbeiteten Musterlösungen, die Übereinstimmung mit Bearbeitungen anderer Prüflinge oder ein für den betreffenden Prüfling völlig atypischer Sprachstil können bereits hinreichend sein, um über den Weg des Beweis der ersten Anscheins eine Täuschung nachzuweisen. Der Prüfling kann durch eigenen Vortrag diesen Beweis erschüttern, wenn er dadurch das atypische Geschehen ernsthaft für möglich erscheinen lässt. Die Standard-Antworten dazu "Ich habe auswendig gelernt" oder "X und ich haben halt gemeinsam gelernt" u.ä. reichen dafür i.d.R. gerade nicht aus.


    Das sieht übrigens auch das BVerwG so, zuletzt u.a. in diesem Urteil: BVerwG 6 B 67.17 vom 23.01.2018

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