Beiträge von Seph

    Was soll denn hospitiert werden wenn ich mit der Ausbildung noch nicht fertig bin?

    Das verstehe ich nicht, weißt du?

    Es ist ja klar, dass ich einem Lehrer noch nicht gleich bin vom Unterricht.

    Bei den Hospitationen geht es doch gerade um strukturierte Rückmeldungen zum Unterricht, die Besprechung möglicher Alternativen und Hinweise zur Weiterentwicklung. Eine sinnvolle Ausbildung ohne zwischenzeitliches Feedback zu den einzelnen Aspekten beruflichen Handelns ist undenkbar.

    Da bin ich innerlich zum nächsten Mal zusammengebrochen. Was will sie denn hospitieren? Damit ich den wenigen Respekt vor den Schülern noch mehr verliere?


    Um bei jemandem zu hospitieren setzt man doch voraus, dass der dazu lernt und es eine Entwicklung gibt. Wo soll ich denn aber lernen, wenn meine Quereinsteigerfortbildung noch gar nicht begonnen hat? Mir sagt ja keiner wie ich es zu machen habe?


    Ich befürchte dass die Schüler dann komplett vor mir den Respekt verlieren, wenn sie erfahren, dass ich keine ausgebildete Lehrerin bin. Ich hab das bis jetzt nicht zum Thema gemacht. Allerdings weiß ich nicht was die Klassenlehrerin erzählt, die die gleichen Fächer wie ich unterrichtet und sicher Konkurrenz wittert.

    Ich möchte dich mal zu einem kurzen Perspektivwechsel einladen: Solche Hospitationen und zugehörige Auswertungsgespräche sind vielmehr ein Unterstützungssystem und können dir gerade als noch nicht fertig ausgebildeter Lehrkraft wichtige Handlungskompetenzen vermitteln. Das kann also eine große Bereicherung sein.


    Bei uns wissen die Klassen immer sehr genau Bescheid, welche Lehrkräfte gerade noch im Vorbereitungsdienst o.ä. sind. Das an sich hat jedenfalls keine spürbaren Auswirkungen auf den Umgang miteinander. Wichtig ist halt ein klares, schlüssiges, konsequentes und gleichzeitig zugewandtes Handeln....völlig unabhängig vom Erfahrungsstand im Beruf.

    Ist der Einwand: "Der Unterricht kann in Fach xyz nicht gewährt bleiben, insofern Sie uns verlassen!" das Argument schlecht hin?

    Das kann je nach Fach durchaus ein zwingendes Argument sein.

    Denn Gesundheit, beispielhaft ein Behinderungsgrad, sollte doch eigentlich stärker ins Gewicht fallen.

    Wenn diese tatsächlich eine Versetzung zwingend nötig erscheinen lässt. Ansonsten reicht das als Argument eher nicht aus.

    Zumal die SL knapp ein Jahr Zeit hat eine andere Lehrkraft ins Boot zu holen.

    Das kann durchaus wesentlich schwieriger sein, als es zunächst scheint. Gerade in Mangelfächern ist die Bewerberlage teils wesentlich dünner als der Bedarf umliegender Schulen. Und ich weiß nicht wie das in NRW ist, aber uns wurde hier schon der Vogel gezeigt, als wir einen Versetzungsantrag bewilligt hatten und direkt danach diese Fächer ausschreiben wollten. Argumentation war dann "Wenn sie versetzen konnten, dann kann der Bedarf gar nicht so groß sein".

    Und auch um das geht es nicht. In diesem Thread geht es um Zusagen der Schulleiterin, die diese nicht eingehalten hat. Da muss man sich gegen wehren dürfen, ohne sich die Leidensgeschichte der Stundenplanerinnen anzuhören.

    Es geht im Eröffnungsbeitrag auch um die durchaus schwierige Konstellation, an jedem der Wochentage immer spätestens nach der 6. Stunde aus der Schule zu müssen/wollen, weil man eine Kinderbetreuung nur bis 14 Uhr habe. Ich weiß nicht wie das bei euch ist, aber bei uns liegen dienstliche Veranstaltungen durchaus auch an Nachmittagen.


    Aber ja, natürlich darf das nicht zu einem solchen Plan wie ursprünglich beschrieben führen.

    Ansonsten halte ich die Forderung vieler Kolleginnen und Kollegen, die Pläne möglichst kompakt, idealerweise ohne Freistunden/Springstunden/Hohlstunden zu machen, für utopisch. Für die Vertretungsplanung ist das halt sehr schwierig.

    Ja, das ist dann das andere Extrem und es fällt irgendwie erstaunlich vielen schwer zu verstehen, dass das nicht ohne weiteres möglich und kein böser Willen des Stundenplaners ist.

    Als Beamter "steht man nicht besser" - sondern anders. Was in den Dienstjahren einbehalten wurde, erhält man im Alter 'on top'.
    Bereits 1951 wurde das Grundgehalt in Vorausschau der Pensionszahlung niedriger angesetzt, als das vergleichbarer Akademiker, um die Pensionsrückstellungen zu finanzieren.

    Zumindest im Direktvergleich der Besoldungen von Beamten mit den Gehältern von Angestellten gleicher Tätigkeit im öffentlichen Dienst hält eine solche Betrachtung heute aber nicht mehr stand. Und wir hatten hier insbesondere mit Blick auf die Besoldung von Lehrkräften mit A12 aufwärts hier im Forum schon mehrfach festgestellt, dass es mit vielen der Fächern in der freien Wirtschaft selten höhere Bezahlungen gibt - zumindest unterhalb der Leitungsebenen in größeren Betrieben.


    Dass die Rückstellungen zweckentfremdet wurden, liegt nicht in der Verantwortung der Beamten.
    Dass Lehrer - wie auch Polizisten und Soldaten - lebenslang "besoldet" werden, ist Vorgabe des Grundgesetzes. Und der Gesetze der Jahrhunderte zuvor.

    Hier vollkommene Zustimmung.

    Ich möchte anregen, dass du dich noch einmal genauer mit den "Wahlkampftaktiken" von Höcke auseinandersetzt. Der Versuch ein "Führerprinzip" auf seine Person zugeschnitten zu etablieren ist da deutlich erkennbar. Dass ihm das noch nicht vollumfänglich in der Praxis gelingt, lässt keineswegs den logisch falschen Schluss zu, ein solches Prinzip bestünde hier nicht.

    Wikipedia nicht, KI dann aber doch. Bumm, Eigentor.

    Eigenen Kopf einschalten und mit dem Geschriebenen auseinandersetzen hilft tatsächlich. Dann gibt es auch bei Verwendung von Wikipedia oder KI kein Eigentor ;) Führe doch mal genauer mit Bezug auf den Inhalt des Beitrags #4037 aus, was dich zur Einschätzung "Eigentor" führt. Ich sehe da jedenfalls keine groben Fehler bei der Einordnung des "Faschismus"-Begriffs.

    Leute bitte schmeißt den Anspruch auf Weiterbildung gemäß Schulgesetz und den nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz jetzt nicht in einen Topf und macht da irgendein Gelee draus funktioniert nicht

    Genau das sollte wirklich nicht passieren. Insofern muss man sich selbst schon Gedanken machen, ob man diese Karte spielen möchte oder nicht. Die Kehrseite der kaum ablehnbaren Freistellung über den Anspruch auf Bildungsurlaub ist, dass die Weiterbildungen nicht auch noch vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen. Insofern ist es häufig sinnvoller, den "internen" Weg zu gehen.

    Wenn du privates Interesse hast, dich von Korrekturfächern ein bisschen abzulenken oder später mit der neuen Qualifikation wegzugehen und deine Schule hat keine besondere Verwendung dafür (dafür allerdings großen Bedarf in informatische Bildung, und es wollen andere KuK genau sich da fortbilden), dann muss die Schule priorisieren.

    (und dann gibt es vielleicht den Kompromiss der Freistellung ohne Kostenübernahme.)

    Genau solche Fälle hatte ich im Blick und haben wir auch immer mal wieder. Die meisten der angefragten Fortbildungen sind im dienstlichen Interesse und werden auch übernommen, aber das hat eben auch Grenzen.

    Im Übrigen stand hier auch gar nicht so sehr der Unterschied zwischen verschiedenen Bundesländern zur Debatte, sondern die Ausgangsfrage des TE, ob man für eine Entlastungsstunde die Vertretungsplanung übernehmen solle. Mit Blick auf den damit verbundenen tatsächlichen Arbeitsaufwand bleibe ich dennoch dabei, dass das für die Übernahme von Teilaufgaben (z.B. 1-2 Wochentage) ein sinnvoller Deal sein kann, für die komplette Vertretungsplanung der Woche aber eher schlechte Konditionen sind.

    Du sprichst aus der Perspektive einer Schulart mit diversen Beförderungsämtern und zusätzlichen Entlastungsstunden. Jenseits der Gymnasien geht es anders zu, das sollte bei so einem Thema und schulinternen Forderungen nach Entlastungsstunden nicht vergessen werden, denn auch an anderen Schularten wird dennoch die Arbeit erledigt.

    Das ist mir durchaus klar. Der Fragesteller ist aber an einer Gesamtschule in NRW, daher habe ich die entsprechenden Bedingungen zur Grundlage genommen.

    Von A15- Stellen für die Stundenplanerstellung habe ich aber auch von den Gymnasien in BW noch nicht gehört.

    Mit den Strukturen und Geschäftsverteilungen an Gymnasien in BW kenne ich mich tatsächlich nicht aus. In NRW scheint dies jedoch ähnlich wie in NDS zu laufen:

    Bei uns ist der Stundenplan die stellv. Schulleitung (A15Z inkl. Entlastung), der Vertretungsplan ein Mitglied der erw. Schulleitung (A15 + 4 Entlastungsstunden) und beide werden unterstützt von einem weiteren Kollegen (A14 + 4 Entlastungsstunden). Vierzügiges G9 Gymnasium NRW (allerdings Ersatzschule, d.h. mehr Beförderungsstellen). Die Entlastungsstunden sollten aus der Leitungszeit kommen, das dürfte unproblematisch sein.

    Ich denke, dass die ganzen letzten Beiträge von uns hier auch eher mit Augenzwinkern zu sehen sind. Ich bin jedenfalls ganz zufrieden mit der Anzahl unterrichtsfreier Tage, die sowohl für Urlaub als auch für Überstundenabbau gut genutzt werden können. Das lese ich bei dir und bei state_of_Trance auch heraus.


    Dass man dazwischen nicht mal eben einen flexiblen Urlaubstag einbauen kann, ist stellenweise ärgerlich. Die Vorteile der vielen planbaren unterrichtsfreien Tage überwiegt für mich aber. Fairerweise: mit Kindern ist das ohnehin etwas anderes als ohne.

    So wäre es korrekt. Keine oder teilweise Kostenerstattung kann und darf es nicht geben. Da spreche ich mich als Personalrat entschieden aus und sage das den beteiligten auch immer und immer wieder.

    Der Arbeitgeber hat nicht jede gewünschte Qualifizierungsmaßnahme von Mitarbeitern zu finanzieren oder für diese freizustellen. Das sieht lediglich bei solchen Maßnahmen, die vom Arbeitgeber beauftragt sind, anders aus. Darüber hinaus gibt es noch den Rechtsanspruch auf Freistellung nach dem Bildungsurlaubsgesetz (in NDS 5 Tage im Jahr). Ob es das auch in anderen Bundesländern so gibt, habe ich gerade noch nicht geprüft.

    Ich arbeite in allen Ferien nicht, höchstens mal einzelne Tage. Ich arbeite in der Regel die Unterrichtstage im Wesentlichen durch und sonst gar nicht. Damit komme ich besser als klar.

    Das handhabe ich genauso und ich vermute, dass das auch relativ viele andere Lehrkräfte so handhaben. Uns muss dann nur klar sein, dass die Wochenarbeitszeiten dann auch über 40 Stunden/Woche liegen dürfen. Aber das lässt sich durch eine entsprechende Erfassung ja gut mitverfolgen.

    Weiß ich nicht, ob du das so machen möchtest. Bei state_of_Trance scheint das jedenfalls eine Option zu sein. Ich persönlich mag dann doch den Sommer zu sehr, um da in der unterrichtsfreien Zeit zu arbeiten.


    PS: Die Diskussion mit der freien Urlaubseinteilung hatten wir hier einfach schon sehr oft. Gerne wird dabei übersehen, dass einerseits auch wir uns die Urlaubstage in gewissen Zeiten gut verteilen können und dass andererseits auch in der hochgelobten freien Wirtschaft Urlaub keineswegs jederzeit genommen werden kann.

Werbung