Beiträge von Seph

    Ich kann mir aber auch sehr gut vorstellen, dass eben nicht jeder im Studium ein Überflieger war. Sind diese angehenden Lehrer wegen ihren Noten dann für immer Arbeitslos? Nach einigen Statistiken dürfte es aber kaum Arbeitslose Lehrer geben.

    Nein, sind sie in der Regel wirklich nicht. Die Top-Noten benötigt man dann v.a., um in sehr gefragten Gegenden an Wunsch-Schulen unterkommen zu können (und selbst das ist keine Garantie, sondern bringt lediglich bei auch wirklich vorhandenen Stellen den entsprechenden Vorteil mit). Diejenigen, die nicht bereits in der 1. Runde unterkommen, erhalten nicht selten in einer der folgenden Einstellungsrunde eine Stelle....diese ist dann ggf. nicht mehr in der eigenen Schulart angesiedelt oder liegt in Gegenden, in die es nicht ganz so viele Bewerber hinzieht.

    "Gezwungen" in einer sehr offensichtlichen Weise wird dazu hierzulande wirklich niemand mehr. Arbeiten können wir - und damit meine ich gerade uns Lehrkräfte - aber noch an impliziten Zuschreibungen von Berufen zu bestimmten Geschlechtern. Und dazu gehört auch die Verwendung von Sprache. So sehr ich mit den auch von mir umständlichen Schreibweisen an vielen Stellen hadere, so ist mir doch die Problematik bewusst, wenn man z.B. nur von "Ingenieur" und von "Erzieherin" spricht. Noch deutlicher wird das Problem für mich als MINT-Lehrer in der - auch in Familien tradierten - Zuschreibung von Mathematik als Fach für Jungen bzw. "Ist nicht schlimm, dass du Mathe nicht kannst, konnte ich doch auch nicht". Das haben unsere (v.a.) Schülerinnen und auch Schüler teils so stark verinnerlicht, dass da schwer gegen anzukämpfen ist.

    Das Vorstellen von Fachlehrern beim Elternabendend gab es an meiner letzten Schule nicht und erst fand ich das etwas ungewohnt und befremdlich, im Endeffekt hat es aber null Unterschied (in Bezug auf den Elternsprechtag) gemacht. Fand ich sehr angenehm und mittlerweile frage ich mich eher,,was dieses unnötig den Abend verlängernde "Vorstellen" überhaupt soll.

    Dem kann ich auch nichts abgewinnen. Ähnlich empfinde ich manche Gesprächsanfragen bei Elternsprechtagen, die manchmal auch nur dem Kennenlernen dienen sollen. Daher vergebe ich hierfür Termine nur in Verbindung mit konkreten inhaltlichen Anfragen.

    Ja klar, wenn du dir das trotz des Bandscheibenvorfalls vorstellen kannst und du das ja sogar mit deinem Arzt abgestimmt hast, spricht m.E. überhaupt nichts dagegen. Lass dir von den Gerüchten in Lehrerzimmern - die nicht selten ohne Kenntnis der tatsächlichen Rechtslage geäußert werden - keine Angst machen. Ich wünsche dir viel Erfolg bei deiner Bewerbung und gute Besserung!

    Bei uns dürftest du das Schulhaus nicht betreten. Passiert dann ein Unfall und du verletzt dich (Treppensturz oder so), wärst du nicht versichert. Meine Schulleiterin würde das daher nicht zulassen.

    Es braucht keine "Gesundschreibung", um die Arbeit wieder aufzunehmen....und sei es auch nur temporär. Eine Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar und selbstverständlich sind Arbeitnehmer auch bei vorzeitiger Wiederaufnahme der Arbeit sowohl unfall- als auch krankenversichert.

    Zu Hause ist die Heizung noch aus, die Temperaturen im Inneren aber auch nicht viel anders als noch vor kurzem. Das Haus scheint recht gut gedämmt zu sein. Kalt duschen mag ich allerdings auch nicht, wir duschen dafür bewusst kurz und nicht mit vollem Strahl, um den Warmwasserverbrauch im Griff zu haben. Ansonsten bin ich noch einmal durchgegangen und ersetze gerade (längst überfällig) verbliebene konventionelle Leuchtmittel auch durch LEDs.

    Ein Studienrat muss ja auch nichts abgeben, wenn „A13 für alle“ käme…

    Weil das hier immer wieder kommt: Man schaue nach Thüringen. Dort wurden zeitgleich mit der Einführung von "A13 für alle" nahezu alle Funktionsstellen gestrichen. Der etwas subtilere Weg in anderen Bundesländern wäre die stark verzögerte bzw. nur geringere Anhebung der gesamten Besoldungstabelle, die damit weit hinter der Inflation und der Entwicklung der Löhne in der freien Wirtschaft zurückbleibt.

    Ich bin bei deinen sonstigen Ausführungen aber voll bei dir. Diese Abgrenzungsprobleme verschiedener Fallkonstellationen gibt es und ich teile auch den Schluss, dass das kein Gegenargument ist, um generell keine "Nachteilsausgleiche" zu gewähren.

    Inwiefern? Ich kenne eine ganze Reihe "Scheidungskinder", die nicht bei ihren Müttern sondern bei ihren Vätern wohnen. Teilweise haben die Väter das alleinige Sorgerecht.

    Und doch übertrugen z.B. 2018 Familienrichter in Scheidungsverfahren in 914 Fällen der Mutter alleine, in nur 251 Fällen beiden Eltern und nur in 102 Fällen dem Vater das Sorgerecht (Quelle: dpa/ Statistisches Bundesamt). 2021 waren lediglich 12% der Alleinerziehenden Männer (Quelle: BMFSFJ). Hier liegt durchaus eine Diskriminierung von Männern vor.

    Hier in BW geht das ZSL davon aus, dass 40% der Arbeitszeit Unterrichtszeit sind, 40% der Zeit in die Vor- und Nachbereitung inklusive Korrekturen fließen (sollten) und 20% der Arbeitszeit für Konferenzen, schulische Sondertermine, Fortbildungen aufzuwenden sind.

    Das scheint mir eine sinnvolle Einteilung zu sein und deckt sich etwa mit den Werten meiner mehrjährigen Arbeitszeiterfassung. Der 1x im Jahr stattfindende Termin des Tages der offenen Tür ist in den angesprochenen 20% ja problemlos unterzubringen.

    Doch, haben wir. Und nicht zu knapp leider. Aber es gibt für die Terminierung der Tage der offenen Türen (und der Anmeldetermine und zugehörigen Vorgehensweise) klare Absprachen der Schulen untereinander und mit den zuständigen Dezernenten.

    Seph

    Das entspricht nicht der Intention des Urteils

    Ist mir etwas entgangen oder kennst du die - noch nicht veröffentlichte - Urteilsbegründung schon? Bislang ist nur bekannt, dass das BAG ein Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung eines konkreten Arbeitszeiterfassungs-Systems abgewiesen hat und sich darauf stützt, dass die Arbeitgeber bislang schon verpflichtet seien, neben den Überstunden auch die reguläre Arbeitszeit zu erfassen. Wie das konkret geschieht, hat weder der EuGH noch das BAG konkretisiert.

    Das ändert dann aber auch nichts an der Tatsache, daß der Infotag dann über das Jahr gerechnet zu ÜBerstunden führt. Ob nun in dieser oder in der nächsten Woche ist dabei unerheblich. Die Anzahl der Klaususren ist fest und somit auch der Korrekturumfang. Ob die ÜBerstunden jetzt in dieser oder in der nächsten Woche anfallen, eben weil die Korrekturen jetzt liegen bleiben, ist unerheblich.

    Nein, das stimmt doch nicht. Ihr tut hier so, als würde sich der normale Tätigkeitsumfang einer Lehrkraft mit Unterricht, dessen Vor- und Nachbereitung und Korrekturen bereits erschöpfen. Die sogenannten "Sonderveranstaltungen" gehören aber genauso dazu und sind in die Planung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (bzw. die Jahresarbeitszeit von ca. 1800 Zeitstunden bei Vollzeitstelle) bereits einzubeziehen.

    Du Glücklicher.
    In der Woche des Tages der offenen Tür habe ich IMMER Korrekturen auf dem Schreibtisch (vielleicht liegen sie ein bisschen). Zwischen Mitte November und Weihnachten schreibt immer irgendjemand (bei 6 Korrekturgruppen (ja, ich weiß, tolles Wort aus NRW) ganz normal), und / oder: Lehrerkonferenz (in November), Fachkonferenzen, die nicht schon Ende Oktober gemacht werden konnten (hängt ja ein bisschen vom FK-Vorsitz ab), Elternsprechtag ist auch da dazwischen..

    Bei uns liegt der Tag der offenen Tür i.d.R. im Februar/März und richtet sich primär an die zukünftigen 5. Klässler. Zu dieser Zeit ist das 2. Halbjahr noch jung, die meisten Klausuren und v.a. die Abschlussprüfungen weit weg, der Weihnachtsstress schon hinter einem usw. Man kann über den Zeitpunkt viel steuern. Wenn das bei euch im November liegt, kann ich den Frust nachvollziehen.

    Das ist doch wirklich nichts neues, dass man einen guten Teil seiner Arbeitszeit in eigener Verantwortung gestaltet und ich hatte hier ja bereits beschrieben, wie das konkret aussehen kann. In der Woche des Tages der offenen Tür habe ich mit Sicherheit keine Korrekturen auf meinem Schreibtisch liegen....oder sie bleiben halt liegen. Auch kümmere ich mich dort nicht noch zeitgleich um Entwicklungsprozesse o.ä.

    Sehe ich das falsch?

    Ja und das habe ich weiter oben schon beschrieben. Das BAG hat überhaupt keine Aussage zur Art und Weise der Arbeitszeiterfassung getätigt, sondern lediglich festgestellt, dass eine solche bereits in den jetztigen gesetzlichen Regelungen vorgesehen ist und daher kein Initiativrecht für den Betriebsrat vorhanden ist, ein (bestimmtes) Zeiterfassungssystem einzuführen.

    Die Arbeitszeit von uns Lehrkräften wird anhand der Deputatsstunden gemessen und diese werden bereits minutiös erfasst. Dabei berücksichtigt der Dienstherr - anders als in bisheriger Auslegung des Arbeitsrechts - bereits die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nur die Minder- und Mehrstunden. Die ungebundene Arbeitszeit beträgt bereits jetzt per definitionem die Differenz zwischen durchschnittlich zu leistender Wochenarbeitszeit in Zeitstunden und für den Unterricht usw. aufzubringenden Zeiten. Und auch jetzt ist es bereits im Arbeitsrecht so, dass für die Anerkenntnis von Überstunden deren Anordnung (bei uns Lehrkräften: Vertretungsstunden u.ä.) oder deren zwingende Notwendigkeit seitens des Arbeitsnehmers nachzuweisen wäre.

    Weder der EuGH noch das BAG haben explizite Vorgaben zur Art und Weise der Arbeitszeiterfassung gemacht. Das kann auch einfach durch Anweisung des Führens einer Excel-Tabelle o.ä. durch den Arbeitnehmer geschehen. Trägt dieser dort einfach mal so längere Arbeitszeiten ein, ergibt sich daraus noch kein Anspruch auf Anerkenntnis der entsprechenden Mehrarbeit (s.o.). Es gibt bislang auch keinerlei Sanktionen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

    Mit Blick auf die Freiheit des Gesetzgebers bei der Umsetzung entsprechenden Rechts und des Verordnungsgebers bei der Einführung entsprechender Erfassungssysteme ist fraglich, ob die bestehende Regelung zur Erfassung der Lehrerarbeitszeit anhand von tatsächlich gehaltenen Unterrichtsstunden nicht bereits ausreichend ist.

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