Beiträge von Seph

    Dann verstehst du nichts von Geldgeschäften. Ich bekomme 3,5%. Und das nicht in Übersee ;)
    Für eine Hypothek zahlst du momentan mehr als 3%. Die Inflationsrate beträgt momentan 1,9%.

    Ich würde dich bitten, derart persönliche Unterstellungen zu lassen, insbesondere wenn diese nachweislich falsch sind. Ich weiß im Übrigen ziemlich genau, zu welchem Zinssatz wir unsere Immobilie finanziert haben. Und dieser Satz liegt spürbar unter der Inflationsrate.

    Hast Du schon mal an Zwangsversteigerungen gedacht?


    Hier z.B.: https://www.immobilienscout24.…ung&searchType=district#/


    Dafür bekommst Du Mietstufe 6!

    Dir ist sicher klar, dass das Objekt nicht das vom Musterbild ist. Ich hatte mich zwischenzeitlich als wir ein Haus gesucht hatten wirklich mal mit der Option beschäftigt, ein solches durch Zwangsversteigerung zu erwerben. Nachdem ich von diversen Objekten die Exposés vorliegen hatte, haben wir sehr schnell wieder die Finger davon gelassen.


    Die hier verlinkte "Traumimmobilie" mag in Düsseldorf liegen, ist aber ein über 70 Jahre altes Zweifamilienhaus mit einer Wohnfläche, die gerade einem Einfamilienhaus entspricht. Dass hier schon selbstbewusst auf einen Energieausweis oder sonstige Angaben zum Sanierungsbedarf verzichtet wird, spricht für sich.

    Ich antworte auf schriftliche Anfragen per Mail i.d.R. auch genauso zurück. Das ist häufig nicht nur deutlich zeitsparender als ein persönliches Gespräch, sondern hat auch den Vorteil, dass ich den Gesprächsverlauf damit gleich dokumentiert habe. In den seltenen Konstellationen, in denen tatsächlich ein reger Austausch vor Ort notwendig wäre, lade ich zum Gespräch ein.

    Vermutlich weil es hier auch Informationen gibt, die eher für den dienstinternen Gebrauch als für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind und unser Dienstherr sich offenbar dafür entschieden hat, an einigen Stellen genau diesen Unterschied bei den Adressaten zu machen.

    Bin zwar nicht gefragt gewesen, aber ja, natürlich gibt es auch an weiterführenden Schulen noch einmal eine Einschulung für die 5er. Gibt es bei mir an der Schule, an allen anderen weiterführenden Schulen in der Stadt, mein Neffe, der in NRW im August an einem Gymnasium eingeschult wurde, hatte ebenfalls eine Einschulungsfeier, …

    Das ist hier ganz genauso. An allen umliegenden Schulen finden entsprechende Einschulungsfeiern statt. Häufig umfassen diese neben einem feierlichen Akt zum Auftakt eine erste gemeinsame Unterrichtsstunde in den neu zusammengesetzten Klassen und einen parallelen Empfang der Eltern mit vielen Gesprächsmöglichkeiten.

    Wie kommst du auf so etwas? Nein, natürlich nicht. Das Bildungsportal ist vor allem eine Sammlung von Informationen im Bildungsbereich. Mit Schul-Login sind zudem weitere Formulare und auch Kontaktmöglichkeiten zum RLSB, Online-Abfragen u.ä. schulorganisatorische Funktionen verfügbar.


    Hier gibt es ein zentrales Passwort für alle. Das wurde während der Sommerferien tatsächlich wieder aktualisiert. Könnte mir jemand dies per PM mitteilen? Vielen Dank!


    [Ich würde ja in meiner Schule fragen, aber die Person, die das hat, ist im Moment nicht erreichbar.]

    Die Weitergabe der Login-Daten ist ausdrücklich nicht gestattet. Wende dich hierfür bitte direkt an deine Schulleitung, sofern du zu den berechtigten Personen gehörst. Mindestens SL und stellv. SL haben die entsprechenden Informationen und können steuern, wer den Zugriff alles erhält.

    Sie bieten sicher keine fertigen Stundenplanungen. Insbesondere Leifi geht aber über eine reine Quelle für Aufgaben u.ä. hinaus und liefert durchaus auch eine Struktur des jeweiligen Themas sowie didaktisch geeignete Zugänge. Die Basics des Stundenaufbaus werden i.d.R. recht früh im Seminar und auch von den Mentoren an den Schulen vermittelt, sodass man das recht schnell zusammenbringen kann.

    Wie lange willst du da jetzt eigentlich noch drauf herumreiten, obwohl es bereits längst eine klare Stellungnahme auch von Mod-Seite hierzu gab? Die allgemeine Frage, inwiefern Lehrkräfte fachfremd für DaZ eingesetzt werden können, lässt sich problemlos ohne persönlich Betroffene abklären.

    Das ist auch rechtlich so okay? Oder sieht es rechtlich anders aus?

    Grundsätzlich ist es rechtlich in Ordnung und auch zumutbar, fachfremd zu unterrichten. Ausgenommen ist davon der Religionsunterricht, dessen Erteilung aus Gewissensgründen verweigert werden darf. Die fachfremde Erteilung von Sportunterricht ist nicht per se unzulässig oder unzumutbar. Hier kommt es erheblich auf die konkrete Ausgestaltung an und ob man für diese die notwendigen Qualifikationen hat.

    Sie hat Deutsch und Französisch auf Gymnasiallehramt studiert.

    Die zu vertretende Lehrerin unterrichtet Mathe und Sport.

    Ich sehe da wenig Probleme wenn die Vertretung nicht unmittelbar, sondern durch mehrfache Umbesetzungen in Lerngruppe auch mittelbar erfolgt.

    Ob die Idee, bei massiven Unterbesetzungen lieber in zwei Fächern Teile ausfallen zu lassen als ein Fach vollständig, wirklich rechtswidrig ist, wage ich zu bezweifeln. Ich bin aber voll bei euch, dass das dann auch entsprechend durch die SL auszuweisen ist und nicht einfach mündlich auf die Lehrkräfte abgewälzt werden kann....schon gar nicht auf Anwärter.

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