Ich dachte halt gerade auch an die Praktikantenbetreuung, also wenn die eigenen Schüler im Praktikum sind. Die Fahrzeit in die Betriebe ist ja auch eine Dienstreise.
Ja, klar.
Oder Klassenfahrten: Da ich als Lehrer mit in der Herberge übernachten muss, ist das nachts Bereitschaftszeit und somit Arbeitszeit. Eine Rufbereitschaft, die nicht als Arbeitszeit zählt, wäre es, wenn ich zuhause angerufen werden kann und dann losfahren muss. So eine Rufbereitschaft (ohne das meine Arbeitsleistung angefordert wird) wäre Freizeit.
Nein, nicht unbedingt - zumindest nicht für alle Beteiligten. Darauf hatte ich schon mehrfach im Forum hingewiesen, wenn es um Klassenfahrten innerhalb regulärer Arbeitszeitgrenzen ging. Man kann durchaus unter den beteiligten Kolleginnen und Kollegen Einsatzbereitschaften im Tagesverlauf abklären und damit sicherstellen, dass alle auf ihre benötigten Ruhezeiten kommen. Man muss dann halt davon weg, dass tagsüber auch alle an allen Aktivitäten teilnehmen.
PS: Bevor gleich reflexhaft wieder einige darauf anspringen: Das klappt natürlich nicht mit nur 2 Lehrkräften und einer Klasse. Das klappt aber durchaus, wenn mehrere Klassen mit dann auch mehreren Lehrkräften gemeinsam vor Ort sind. Man kann das auch über entsprechend einfache Aufsichtsverhältnisse im Tagesverlauf vorentlasten.