Konferenzprotokolle können grundsätzlich durch die Konferenzmitglieder beanstandet werden. Über Änderungswünsche am Protokoll ist dann zu Beginn der nächsten Sitzung abzustimmen. Eine andere Variante ist die Aufnahme einer Gegendarstellung ins Protokoll. Darüber muss m.W.n. nicht abgestimmt werden. Dann sind aber beide Varianten im Protokoll zu lesen.
Zu trennen davon ist das Recht des Schulleiters, gegen (seiner Meinung nach) rechtswidrige Beschlüsse der Konferenz Einspruch zu erheben. Der Fall würde dann ggf. der übergeordneten Behörde zur Prüfung vorgelegt werden.
PS: In der Praxis läuft es dann oft dennoch so ab:
Bei uns wird ein Protokoll angefertigt und dann der Schulleitung zugeschickt. Diese ändert darin evtl. Sachen. Bei der nächsten Konferenz wird das Protokoll aber natürlich zur Genehmigung aufgerufen und wenn etwas nicht passt und man die Mehrheit des Kollegiums hinter sich hat, wird das Protokoll nicht genehmigt.
Ganz sauber ist das nicht. Ob man das andersherum selbst eskalieren möchte, indem man als Protokollant darauf besteht, dass der SL seine Änderungswünsche als Anträge zur Abstimmung stellt, muss man selbst einschätzen und ist sicher themenabhängig.