Beiträge von Seph

    Weil es bei diesen Themen um Bildung und Bildungspolitik geht? Irgendwie erscheint mir deine "Argumentation" gegen die gesetzten Themen einer "BildungsGEWerkschaft" schon SEHR seltsam.

    Nein, weil einige der Themen und Forderungen ganz klar im Gegensatz zu Interessen möglicher Mitglieder stehen. Ich denke da z.B. an die Forderung einer Einheitsschule mit allen Implikationen, die dies für unseren Berufsstand so mit sich brächte.

    Und man sollte vor allem im naturwissenschaftlichen Bereich nicht annehmen, attraktiver für Absolventen zu werden.

    Man ändert die Lehrerausbildung, weniger Fach- mehr Pädagogik, PH statt Uni für SEK 2 und duales Studium und schwups kann man eine geringere Eingruppierung rechtfertigen.

    MINT und WiWi-Absolventen werden einen großen Bogen darum machen.

    Das ist korrekt und auch jetzt bereits der Fall. Wie ich weiter oben schrieb, ließe sich dem entgegensteuern, indem die Bezahlung von Lehrkräften mit Blick auf Fachbedarf u.ä. flexibilisiert wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu gäbe es (bei Angestellten).

    Also die Aufsicht sagt in einem Verfahren mit 2 Bewerbern.

    Nehmt mal den Unbekannten der gerade aus der Probezeit ist.
    Wir wissen, dass es da noch die Frau Schmidt (oder Herr Müller) aus ihrem Kollegium gibt, die sie seit Jahren kennen und für den Posten aufgebaut haben.

    Aber nee, wir sind die Schulaufsicht und dürfen machen was wir wollen.

    Genauso läuft das bestimmt.

    Ja, genauso läuft das unter Umständen. Allerdings nicht bei Unbekannten in der Probezeit, sondern bei Personen, die bereits positiv in Erscheinung getreten sind. Unser Dezernat betreibt da durchaus aktives Personalmanagement ungeachtet irgendwelcher Seilschaften innerhalb der Schulen.

    Bei mir entsteht der negative Schock insb. in dem Moment, in dem ich feststelle, dass der Lehrer weniger verdient als der Geselle, Facharbeiter bzw. Techniker, den er ausbildet. Aber das ist vielleicht auch so ein Ding am Berufskolleg, dass man da sehr nah an der „freien Wirtschaft“ dran ist.

    Also noch liegt sogar die E13-Bezahlung netto kurz nach Einstieg ziemlich genau auf dem Median der Einkommen mit Hochschulabschluss (und entsprechend bereits ein gutes Stück über diesem der Gesamtbevölkerung). Man kann das jetzt natürlich wieder künstlich schlecht rechnen und einen Einverdienerhaushalt mit vielen Kindern und Steuerklasse V annehmen, aber das ist wenig sachdienlich.

    Das ist - s.o. - dein Denkfehler. Nur durch Einwirkung auf politische Akteure können die Interessen wahrgenommen werden. Die "Politik" (= die politischen Akteure) bestimmt die Rahmenbedingungen und die finanzielle Ausstattung deines Arbeitsplatzes und - umfeldes. Unser Arbeitsumfeld wird nicht durch "Arbeitgeber-Individuen" bestimmt, sondern durch gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die von politischen Akteuren festgelegt werden.

    Das ist kein Denkfehler, sondern entspricht sogar der offiziellen Selbstdarstellung der GEW. Diese versteht sich gerade nicht nur als Gewerkschaft zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten, sondern klar auch als bildungs- und gesellschaftspolitischer Akteur. Und als solcher stehen auch Themen auf der Agenda, die nicht immer mit Interessen der Beschäftigten gut in Einklang zu bringen sind.

    Nein. Weder S1 noch S2 Abteilungsleiterstellen.

    Ich bin mir relativ sicher, dass eine Sprungbeförderung von A13 auf A15 wie in diesem Fall nicht möglich ist. Die Bewerbung ist schon gar nicht möglich. Und dazu kommt, dass die Mindestdienstzeit nicht erfüllt ist. Das ist bei allen Stellen die keine normalen Beförderungsstellen sind mehr als dieses Jahr nach der Probezeit. Ich suche morgen die Rechtsgrundlage einmal heraus.

    Hier gab es da aber auch schon eine ähnliche Diskussion zu


    Beförderung auf A15 - Rahmenbedingungen

    Ich hatte früher schon einmal darauf hingewiesen, dass die Übernahme einer mit A15 bewerteten Stelle, die man zunächst aber erst mal in A13 ausfüllt, bevor man nach Probezeit in A14 befördert wird und dann erst nach Ablauf von mind. 1 Jahr weiter in A15 befördert wird, gerade keine "Sprungbeförderung" ist, da das Zwischenamt ganz regulär durchlaufen wird. Mir sind inzwischen - inklusive mir - mehrere Personen bekannt, die genau diesen Weg trotz Verbots der Sprungbeförderung durchlaufen haben.


    Gleichwohl schränken die Dienstherrn manchmal den Bewerberkreis für bestimmte Stellen auf diejenigen ein, die im unmittelbar niedrigeren Statusamt sind.

    Die Zulage bringt nichts wenn man sie mit dem Beamtenstatus vergleicht. Aber es werden sich sicher einige finden die den Job als TV-L machen werden. Im südlichen BaWü wird es vor allem bei Jüngeren die Schweiz sein. Denn der Gehaltsunterschied ist dann TV-L zu Kantonsgehalt. Und der ist dann gewaltig.

    Da bin ich bei dir. Mir ging es auch gar nicht so sehr um die konkrete Höhe einer bestehenden Zulage, sondern um die grundsätzliche rechtssichere Möglichkeit, überhaupt mit Zulagen zu arbeiten.

    Ich finde das System deutlich fairer als in Deutschland, wo man noch belohnt wird, dafür Kinder in die Welt zu setzen und man als Lehrer schlechter da steht, wenn man verzichtet.

    Man könnte das Renten- und Pensionssystem ja auch schlicht an die Kinderanzahl koppeln. Dann erhalten Kinderlose halt gar keine Bezüge mehr aus diesem System und der Rest skaliert mit der Kinderanzahl. Dann können parallel gerne die Kinderzuschläge u.ä. abgeschafft werden.


    Andersherum ist es halt schon etwas verlogen, von den Kindern aller anderen profitieren zu wollen und sich zeitgleich über Entlastungen der Familien, die dennoch mit Kindern mehr Kosten und Arbeit haben, als gegenkompensiert wird, zu beschweren. Von "Belohnung" kann in diesem Zusammenhang keinerlei Rede sein.

    Trotzdem sollten wir mal realistisch bleiben. Das ganze Gerede von "ich wäre sonst morgen weg" ist für 90% der Kollegen quatsch, weil sie keine Qualifikation haben, mit der sie zuverlässig einen ähnlich bezahlten Job bekommen würden. Auch nicht, wenn man das Angestelltengehalt zu Grunde legt.

    Das denke ich mir hier auch immer wieder, wenn in schöner Regelmäßigkeit der Mythos auftaucht, ohne Verbeamtung fänden sich keine Lehrkräfte mehr oder dass alle Bestandslehrkräfte dann den Job wechseln. Es mag im Einzelfall solche Entscheidungen geben, für den größeren Teil ist das aber unrealistisch.

    Eine sinnvolle Stellschraube in diesem Zusammenhang (und wahrscheinlich extrem umstritten) könnten dann wie in der Wirtschaft bedarfsorientierte Bezahlungen bei den Stellenangeboten sein. Dann werden eben Stellen in Mangelbereichen mit höheren Gehaltsangeboten versehen als solche in Bereichen, die noch immer überlaufen sind. Dass es solche Möglichkeiten im ÖD durchaus gibt, kann man sich mit Blick auf die IT-Fachkräftezulage im TVöD und TV-V anschauen. Das ist durchaus ausbaufähig.

    Tja, um eine Planstelle zu bekommen, muss man auch erstmal Glück haben. 2400€ für eine Vollzeitstelle als ausgebildete Gymnasiallehrerin finde ich eben nicht sehr viel, jedenfalls wenn man die Studienjahre und die Abschlüsse einbezieht. Eigentlich dafür eher unterbezahlt und auf keinen Fall eine E13!

    Ein Gehalt von nur 2400€ bei Vollzeitstelle als Gymnasiallehrkraft klappt eigentlich nur direkt bei Einstieg in E13/1 und mit Steuerklasse 5. Nur ist diese sehr spezielle Konstellation wohl kaum ein geeigneter Vergleichswert für Gehälter.

    Selbst Bestandsbeamte werden was spüren:

    In der Pension wird es für alle nur noch 50% Beihilfe geben. Das denke ich wird wahrscheinlich, um die Beihilfekosten abzusenken.

    Dann bekommt man Post von der PKV um frühzeitig eine solche Zusatzversicherung abzuschließen um diese Lücke zu schließen :autsch:

    Beamtenbesoldung wird immer öfter zeitverzögert übertragen.

    Weitere Ideen?

    Ja, das halte ich leider auch für realistisch. Eine zusätzliche und bereits heute genutzte Stellschraube ist es auch, die Gehaltssteigerung im ÖD insgesamt unterhalb der durchschnittlichen Gehaltsentwicklung in der Bevölkerung zu lassen. Eine zusätzliche Anpassung der Deputsstunden und (viel weniger problematisch bzgl. der Rechtssicherheit) Klassengrößen ist ebenfalls denkbar. Beinah zwangsläufig wird auch eine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze kommen.

    Doch jetzt im Master kommt die Praxis dazu und meine Noten haben sich ungewohnt verschlechtert. In der Praxisphase wurde ich in einem Unterrichtsbesuch richtig fertig gemacht und musste die komplette Planung nochmal erneuern, die daraufhin mit 3,7 bewertet wurde.

    Ich kenne wirklich niemanden, bei dem ausnahmslos alle Unterrichtsbesuche perfekt geklappt hätten. Das gilt insbesondere bei Studierenden, die dabei gerade ihre ersten Gehversuche unternehmen. Versuche - auch wenn es schwer fällt, die Kritik auf Sachebene anzunehmen - aus diesen Rückmeldungen zu lernen und schrittweise an den nicht so gut gelaufenen Punkten nachzusteuern. Diesem Lernprozess müssen sich alle angehenden Lehrkräfte stellen und darin liegt dann auch die Chance, dass es in Zukunft deutlich besser laufen kann.

    Gleichzeitig ist meine Motivation für das Referendariat in Niedersachsen nach den nicht ganz so perfekten Erfahrungen in der Praxis sehr gering und ich schaue ernsthaft nach Alternativen.

    Gerade das Referendariat ist dafür da, das notwendige Handwerkszeug für die praktische Tätigkeit als Lehrkraft zu erlernen.

    Wie sind die Berufschancen, wenn man in der Praxis im Master mit 3,7 abgeschlossen hat?

    Ich halte es zu früh für derartige Planspiele. Ansonsten gilt aber wie so oft: mit einer gewissen Flexibilität bezüglich Ort und ggf. auch Schulform sind die Chancen nicht so schlecht, wie man manchmal denken würde.

    Das scheint eine regionale Sache zu sein. Bei uns wurde das laut den Eltern nicht abgegeben sondern nur kopiert. Wir haben aber auch nur ein Gymnasium, eine Realschule etc., die in Frage kommen. Das ist dann wahrscheinlich in Städten wie Hannover anders.

    Das könnte wirklich der Grund für die hier leicht unterschiedliche Vorgehensweise sein. Ich vermute, dass viele der größeren Städte mit entsprechend vielen weiterführenden Schulen Verfahrensweisen nutzen, um Doppelanmeldungen effektiv zu verhindern.

    Das, was du machst, ist ein klassischer Trick, um antisemitische Narrative zu verbreiten, ohne sie explizit zu nennen.

    Der Hinweis und die Kritik an militärisch fragwürdigem Vorgehen der Regierung eines Staates hat zunächst einmal gar nichts mit Religionen der Bevölkerung zu tun. Dass dies überhaupt miteinander verknüpft wird, dient lediglich dazu, reflexhaft alle Kritik an ebenjenem militärischen Vorgehen pauschal zu diffamieren.

    Selbst wenn die Behörden das verpennt haben, irgendein Arzt muss doch 16 Jahre lang diese Krankmeldungen ausgestellt und sich was dabei gedacht haben. Hat die Beihilfestelle nichts bemerkt? Jeder Anruf um einen Termin zu vereinbaren kostet doch Geld. Diese Arzttermine, um eine Krankmeldung auszustellen, werden doch auch abgerechnet. Wenn es durch Anruf ging, kostet doch das Ausstellen auch etwas. Es sei denn, es geht unter der Hand.

    Für mich sieht es so aus: Ein Arzt war mit von der Partie und die Krankmeldungen wurden nicht abgerechnet. Vermutlich eine Boomerin, die demnächst abschlagsfrei in den vorzeitigen Ruhestand gegangen wäre.

    Wenn die Beamtin keine Rechnungen hierüber einreicht, dann erfährt davon weder die Beihilfestelle noch die Krankenversicherung. Ein Arztbesuch zur reinen Ausstellung einer AU kostet ca. 30€ (z.B. GOÄ Nr. 70 i.V.m. GOÄ 5 oder 7 beim ersten Mal). Die Entscheidung, ob diese Rechnungen eingereicht werden, liegt bei der Beamtin. Dafür muss kein Arzt "mit von der Partie" sein.

    Bist Du sicher? Bei uns ist es nicht so. Zumal die Eltern das Kind mit dem Halbjahreszeugnis anmelden. Das Ganze bringt auch wenig, da die Schule im Nachgang von den Grundschulen sowieso die komplette Schülerakte bekommen. Wenn ein Kind an zwei Schulen angemeldet würde, würde es dann auffallen.

    Ja, da bin ich mir sicher. Und die Nummer mit dem Originalzeugnis dient vor allem dazu, dass gerade keine Doppelanmeldungen erfolgen und Schulplätze blockieren, die dann doch nicht abgerufen werden.

    Moin,

    wir haben ja in NRW alle gleich den ersten Schultag des neuen Jahres. Entsprechend stehen überall Einschulungen an, sei es in Klasse 1, Klasse 5 oder Klasse 11, wie bei uns .

    Habt ihr auch die Ausweise der Schüler bzw. Azubis zu kontrollieren, ob auch wirklich der Schüler vor Euch steht, der er vorgibt zu sein? Aufgrund des Kindergelds, des BAföGs und des Auffenthaltstitels, der da ggf. dran hängt, haben wir zu kontrollieren. Nicht, dass ein Kind bei mehreren Schulen angemeldet wird und so fürs Amt mehrere Kinder generiert werden.

    In Klasse 1 und 5 ist das naturgemäß etwas schwierig, da noch keine Ausweise vorliegen. Die Anmeldung funktioniert hier aber nur mit Geburtsurkunde und in 5 zusätzlich dem Originalzeugnis der 4. Klasse, welches auch zunächst bei der Schule verbleibt.


    In 11 ist ganz hilfreich, wenn die Schulbescheinigungen nicht gleich am ersten Schultag ausgegeben werden ;)

    So eine Klage gab es 2012 schon einmal durch Ritter Sport gegen Milka. Das OLG Köln hatte damals entschieden, dass gerade keine Markenrechtsverletzung vorliegt, da keine Verwechslungsgefahr bestünde.


    PS: Kurios bleibt dabei, dass die quadratische Verpackung von Ritter Sport als 3D-Formmarke dennoch geschützt ist und deren Löschung gerade deswegen nicht durchgesetzt werden konnte, weil die Form der Verpackung der darin vertriebenen Schokolade gerade keinen wesentlichen Wert verleiht und auch keinen besonderen künstlerischen Wert aufweist.

Werbung