Mir wäre auch neu, dass man sich die Schule als Lehramtsanwärter aussuchen kann. Die Zuweisung erfolgt i.d.R. durch das Seminar, das scheint auch in BW so zu sein.
Beiträge von Seph
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Zudem beschäftigt mich die Frage, ob es gerecht ist, einem einzigen Tag so viel Bedeutung beizumessen. Die Prüfer kennen weder meine Schülerinnen noch die besonderen Umstände meiner Schule. Natürlich habe ich die Besonderheiten meiner Schüler*innen beschrieben, aber reicht das wirklich aus, um das Leistungsniveau meiner Schüler*nnen angemessen zu bewerten?
Das Leistungsniveau deiner Schüler wird doch gar nicht in diesem Rahmen bewertet. Vielmehr geht es darum, wie es dir gelingt, passend zu den besonderen Umständen deiner Schule und deiner Schüler dennoch die gesetzten Lernziele erreichen zu lassen. Mit hoher Sicherheit gab es da an diesem Tag gewisse Diskrepanzen zwischen dem gewählten Setting und ebenjenen Lernvoraussetzungen. Das bedeutet noch nicht einmal ansatzweise, dass du in dem Job fehl am Platz wärst. Es bedeutet aber auch nicht, dass das Prüfungssetting an sich unfair gewesen wäre.
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Das mag es in Einzelfällen geben, der Regelfall ist das nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn man unter Vernachlässigung nicht bereits das Nutzen bewährter Routinen versteht und auch von langjährigen Lehrkräften erwartet, jede Unterrichtsstunde im Stile einer Examenslehrprobe durchzuführen.
Der Begriff "Zusatzaufgabe" ist schon allein deswegen schwierig, da es impliziert, alle Tätigkeiten außerhalb von Unterricht und dessen Vor- und Nachbereitung stünden außerhalb des Aufgabenbereichs von Lehrkräften. Tatsächlich handelt es sich hier um Aufgaben, die so oder so im Kollegium zu verteilen wären und die bereits im Ansatz der Arbeitszeit von Lehrkräften berücksichtigt sind. Auch wenn die Unterschiede in der Besoldung eher kleine Schritte als Sprünge sind, nehme ich persönlich doch gerne die paar Hundert Euro mehr mit anstatt vergleichbare Tätigkeiten im Einstiegsamt auszuführen
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Sie arbeitet in einem Friseursalon und berichtet ihren Kunden, wie schrecklich ich bin.
So, nun meine Frage. Kann ich diese Mutter anzeigen? Ist das üble Nachrede?
Über schlechte Erfahrungen mit einer Person zu berichten erfüllt regelmäßig nicht den Tatbestand der Üblen Nachrede.
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Bei solchen Beförderungen könnte man sich dann schon fragen, was der Kollege über die SL weiß, das nicht publik werden sollte …
Die Frage habe ich mir bei einer Person tatsächlich schon einmal gestellt
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Üblicherweise ausgeschrieben wird eine Fachgruppenleitung + 1-2 weitere Aufgaben, die Fachgruppenleitung enthält die Fachkonferenzleitung, die ist aber nur ein kleiner Teil davon.
Gängig ist die Regelung, dass eine Funktionsstelle Aufgaben enthält, die ohne Funktionsstelle mit 2 Entlastungsstunden abgegolten würden und ca. 3-4 Zeitstunden Arbeit pro Woche bedeuten. Für die Sachen, die ich schon gemacht habe, halte ich das auch für realistisch.
Die Ausschreibungen sind öffentlich einsehbar und es ist leicht nachvollziehbar, dass diese Stellen bei weitem nicht immer an Fachgruppen- oder Fachkonferenzleitung gekoppelt sind. Tatsächlich kommen auch beide Formulierungen vor, wie ich in einem parallelen Thread bereits gezeigt hatte.
(vgl. https://bildungsportal-nieders…udienseminaren/dezernat-3)
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Man kann nicht wirksam auf die Kostenerstattung verzichten. D. h. die Kolleginnen, die den entsprechenden Passus aufgeschrieben haben, haben trotzdem Anspruch auf die volle Erstattung. Da man der SL ordentlich vorn Koffer scheißen. Und wenn die anfängt Druck zu machen, sollte man das auch tun.
Das ist entscheidend! Tatsächlich kann die Kostenerstattung trotz vorher abgegebener Verzichtserklärung eingeklagt werden. Schulleitungen tun also sehr schlecht daran, auf einen solchen Passus zu bestehen und können im Falle der Missachtung der Voraussetzungen zur Genehmigung vom Land auch persönlich in Regress genommen werden. Ich habe den Eindruck, dass das nicht allen Schulleitungen klar ist.
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An allen mir bekannten Gymnasien ist das genau so.
Schau dir gerne mal die aktuellen A14-Ausschreibungen für die Gymnasien an. Dort finden sich zwar häufig, aber bei weitem nicht immer Kombinationen mit Fachkonferenzleitungen. Die Schulleitungen der Gymnasien sind in der konkreten Ausgestaltung der A14- Stellen relativ frei.
An den Gesamtschulen hingegen besteht diese Freiheit nicht. Die A14-Stellen sind dort explizit Jahrgangs- oder Fachbereichsleitungen, die auch umfangreicher als eine Fachobschaft an den Gymnasien ausfallen. Dafür können andere besondere Aufgaben wie IT-Betreuung, die Organisation besonderer Projekte o.ä. nicht als gezielte Stelle ausgeschrieben werden.
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Welche Entlastung Seph? Die gibt es doch für A 14 nicht am Gymnasium in NDS , außer, bei Teilzeit …
Wofür es an einer Schule wieviel Entlastung gibt, hängt durchaus von der Schule und der konkreten Ausgestaltung solcher Stellen ab. Dass es für die Wahrnehmung von Funktionstätigkeiten im 1. Beförderungsamt keinen festen Automatismus zur Zuweisung entsprechender Stunden gibt (zumindest am Gymnasium, an den Gesamtschulen sieht das schon wieder anders aus), steht dem nicht entgegen.
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Ich denke nicht, dass wir weiter über die Motivation hinter dem Eröffnungsbeitrag spekulieren sollten. Über den Sinn oder Unsinn solcher Plattformen bietet sich eine inhaltliche Diskussion aber vielleicht an.
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An den IGS gibt es Fachbereichsleitungen die mit A 14 bewertet sind und nicht weit weg sind von Vorsitz der FK …
Die Fachbereichsleitungen an den IGS führen nicht einfach nur den Vorsitz einer Fachkonferenz, sondern koordinieren mehrere Fachschaften gleichzeitig und übernehmen als Teil der erweiterten Schulleitung Leitungsverantwortung für die gesamten von ihnen betreuten Fächer. Das geht deutlich über den Vorsitz einer FK hinaus.
PS: Fairerweise muss man erwähnen, dass sie hierfür zusätzlich auch noch Entlastungsstunden erhalten.
…aber, schön, dass du das so ohne Ironie darstellen kannst… die oben dargestellten Aufgaben für 150-200 Euro netto, bei (wahrscheinlichem?) Abzug von Lebensqualität (wieviel mehr qualitative Lebenszeit bekomme ich für 150-200 Euro im Monat MEHR vom Leben / Anerkennung/ beruflicher Genugtuung was auch immer? Im Schnitt wohl etwa 4 Prozent mehr Gehalt netto im Monat ) ohne nennenswerte Steigerung von Lebensstandard (wie viel materiell mehr kann ich mir leisten?) ist schon krass… in Bayern wird Regel befördert
Ich hatte selber bereits eine entsprechende Leitung inne und die dafür angesetzten Entlastungsstunden passten da über das Jahr verteilt schon ganz gut dazu. Insofern kann von einer deutlichen Minderung von Lebensqualität keinerlei Rede sein. Die Berufszufriedenheit kann - wie ich hier im Forum schon mehrfach beschrieben habe - mit Übernahme von Verantwortung und Wahrnehmung der damit verbundenen Gestaltungsspielräume im Übrigen durchaus ansteigen. Für mich persönlich ist das in meiner aktuellen Tätigkeit jedenfalls so.
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Da es sich um eine Teilkonferenz handelte, geht es ja auch um sehr sensible Daten. Da verstehe ich schon, dass das nicht für alle Kolleg:innen in Ewigkeit einsehbar ist.
Ein entsprechender Vermerk zum Ergebnis der Teilkonferenz wird in der Schülerakte des betreffenden Schülers zu finden sein. Zumindest die unterrichtenden Lehrkräfte sollten darauf auch Zugriff haben können.
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Ich schätze die Chancen für eine Versetzung in A14 als ziemlich niedrig ein. Wie Moebius schon treffend beschreibt, braucht es dafür eine Zielschule, die gerade eine entsprechende Stelle zu vergeben hätte. Beim Systemwechsel vom Gymnasium zu einer Gesamtschule ist zudem zu beachten, dass die Funktionsstellen an den Gesamtschulen an sehr feste Aufgaben gekoppelt sind. Konkret sind das Jahrgangs- oder Fachbereichsleitungen. Mir ist offen gestanden kein Fall bekannt, in dem eine solche Stelle über ein Versetzungsverfahren anstatt über eine direkte Bewerbung besetzt wurde.
PS: Eine Versetzung mit freiwilliger Rückstufung hingegen ist durchaus denkbar und kommt auch in der Praxis hin und wieder vor.
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…Fachkonferenzleitung gibt bspw. in NDS sogar Beförderungsämter, Zulagen usw….
Das stimmt nicht sofern damit impliziert sein soll, dass in NDS Fachkonferenzleitungen grds. irgendwelche Zulagen, Ermäßigungen oder gar Beförderungen erhalten. Andersherum wird ein Schuh daraus: in NDS müssen Stellen für das 1. Beförderungsamt an bestimmte Aufgaben gebunden sein. Als solche Aufgaben kommen - neben sehr vielen anderen - auch Aufgaben einer Fachkonferenz oder einer Fachgruppe in Betracht. Nicht selten ist das gekoppelt mit weiteren Aufgaben aus dem entsprechenden Katalog (vgl. RdErl. Schulfachliche und organisatorische Aufgaben für OStR).
Eine typische Ausschreibung kann dann z.B. wie folgt aussehen:
Zitat• Fachkonferenzleitung Spanisch
• Organisation von Sprach- und Austauschfahrten nach Spanien
• Konzeptentwicklung, Organisation und Leitung des Freizeitbereichs für Schülerinnen und Schüler
oder
Zitat-> Leitung der Fachgruppe Biologie
-> Organisatorische Betreuung der MINT-Förderung
-> Budgetmonitoring der Fachgruppen
Die Leitung der Fachkonferenz ist damit lediglich ein Teilbereich der zu übernehmenden Aufgaben.
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Ich habe den Beitrag explizit nicht gemeldet, da ich ähnliche Überlegungen hatte. Daher von mir im Wesentlichen der Hinweis, dass es noch zig andere vergleichbare Plattformen gibt. Ich persönlich sehe diese Plattformen für nicht so sinnvoll an. Man findet zwar doch einiges an Material zu Themen, kann dieser aber in den seltensten Fällen direkt ohne Anpassung für den eigenen Unterricht verwenden. Die Zeit für die Suche nach Materialien zzgl. der notwendigen Anpassung ist nicht selten ähnlich hoch wie eine Eigenkonzeption passend zum eigenen Unterricht.
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Mitwirkung an der Schulentwicklung ist keine Fachvorsitzendenaufgabe, sondern von jeder Lehrkraft.
Die Ausübung des reinen Vorsitzes bei Fachkonferenzen ist mit Sicherheit nicht "entlastungswürdig". Geht damit aber gleichzeitig die Verantwortung für die Weiterentwicklung im entsprechenden Fach und die Organisation entsprechender Prozesse einher, kann das schnell anders aussehen. Diese Tätigkeiten gehen dann durchaus über die reine Mitwirkung bei der Schulentwicklung hinaus.
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Aber gut, dann wird man bei der nächsten Hitzewelle im Glasbau-Süd eben ohnmächtig.
Nein, man weist auf die schwierigen Arbeitsbedingungen hin und verlangt Abhilfe. Das kann z.B. das Zurverfügungstellen von Ventilatoren o.ä. in sehr heißen Räumen sein. Gerade in Schulen besteht übrigens keine zwingende Notwendigkeit zum Aufenthalt in bestimmten Räumen. Ich gehe mit Lerngruppen an sehr warmen Nachmittagen durchaus einfach nach draußen und wir suchen uns einen Schattenplatz...und das auch bereits deutlich vor 35°C Innenraumtemperatur.
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Aber müsste da nicht erst das Ordnungsamt kommen und den Raum dicht machen? Vorher kann der Dienstherr/AG doch einfach ignorieren, dass man dort fast kollabiert.
Was soll denn das Ordnungsamt dort?
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Um welches Bundesland geht es denn? Und was ist mit "inkompetenter Bearbeitung" genau gemeint?
Sofern es um das persönliche Verhalten von Amtsträgern und damit verbundene Dienstpflichtverletzungen geht, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde der richtige Weg. Geht es hingegen um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen, ist die Fachaufsichtsbeschwerde zu wählen. In beiden Fällen ist der Adressat i.d.R. die entsprechend vorgesetzte Person.
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ich glaube, deswegen lohnt sich das für viele Frauen (ja, Frauen in der Regel) nicht mehr, die Stunden wesentlich zu erhöhen, wenn sie zum Beispiel 15 Jahre hälftig gearbeitet haben (typischerweise: 2 Kinder, niedrige Teilzeit bis zum Übergang in die weiterführende Schule des jüngsten Kindes)
Das mag für die eigentliche Pension vlt. noch gelten, sofern man nahe an der Mindestpension bleibt. Das Einkommen während der Arbeitsphase und damit die Möglichkeit zum Aufbau von Privatvermögen unterscheidet sich sehr deutlich.
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