Die Idee ist doch überhaupt nicht, das freizugeben, um "Schlimmeres zu verhindern". Und es geht auch nicht um "gönnen".
Es geht darum, dass man Regeln, die aufgestellt werden, auch durchsetzen können muss. Ansonsten macht man sich unglaubwürdig und es stehen plötzlich auch andere Regeln in Frage. Ein striktes Alkoholverbot ist wie oben beschrieben bei Sek II Schülern auf Fahrt schlicht nicht durchsetzbar. Andere Regeln sind es aber und die dürfen nicht dadurch aufgeweicht werden, dass bereits beim nicht haltbaren Alkoholverbot der Eindruck entsteht, die Regeln seien eher unverbindliche Orientierungsrahmen.