Beiträge von Seph

    Quittengelee

    Die Idee ist doch überhaupt nicht, das freizugeben, um "Schlimmeres zu verhindern". Und es geht auch nicht um "gönnen".

    Es geht darum, dass man Regeln, die aufgestellt werden, auch durchsetzen können muss. Ansonsten macht man sich unglaubwürdig und es stehen plötzlich auch andere Regeln in Frage. Ein striktes Alkoholverbot ist wie oben beschrieben bei Sek II Schülern auf Fahrt schlicht nicht durchsetzbar. Andere Regeln sind es aber und die dürfen nicht dadurch aufgeweicht werden, dass bereits beim nicht haltbaren Alkoholverbot der Eindruck entsteht, die Regeln seien eher unverbindliche Orientierungsrahmen.

    Ich finde auch die Vorstellung niedlich, dass man der coole Lehrer sein will, der "ein Glas Wein" erlaubt, und zwar aus reinem Bauchgefühl heraus genau 0,2l, nur damit man etwas nicht verboten hat. Und dann erwartet, dass Jugendliche deswegen keinen harten Alkohol mitbringen.

    Das hat überhaupt nichts mit "cool" zu tun, sondern mit der Erkenntnis, dass die Durchsetzung eines strikten Alkoholverbots während einer Klassenfahrt mit Sek II Schülern ohnehin scheitern muss....schlicht schon deshalb, weil diese nicht mehr rund um die Uhr unter permanenter Beobachtung stehen müssen und sich selbst legal Alkohol kaufen können. Und andersherum ist es vollkommen weltfremd anzunehmen, ein Alkoholverbot halte die Schüler vom trinken ab.


    Dass man so oder so nicht daneben steht und zusieht, wie sie sich besaufen und dass ein solches Verhalten Konsequenzen haben muss, ist uns hoffentlich allen klar. Das gilt aber völlig unabhängig davon, ob es ein striktes Alkoholverbot oder eine Freigabe unter strengen Maßstäben gibt.

    Auf einer Schulfahrt ist Alkohol verboten. Da die Schüler keine 18 sind, gilt durchgängig deine Aufsichtspflicht und es ist nicht möglich, gewisse Zeiten als private Freizeit zu deklarieren, die ganze Veranstaltung ist durchgängig eine Schulfahrt. Die rechtliche Regelung des Landes ist irrelevant, für dich gelten die dienstrechtlichen Regelungen deines Bundeslandes.

    Das stimmt für BW so pauschal nicht.

    Das stimmt selbst für NDS nicht, in dem Moebius und ich arbeiten. Der entsprechende Runderlass "Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in der Schule" lässt explizit zu, dass bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule für Sek II Schüler über 16 Jahren Ausnahmen vom Verbot alkoholischer Getränke gemacht werden dürfen. Bedingung ist bei Teilnahme von Nichtvolljährigen die Zustimmung der Klassenelternschaften.

    Zitat von RdErl. d. MK v. 7.12.2012 - 34-82 114/5 - VORIS 21069 -

    Im Einzelfall sind von dem Verbot alkoholischer Getränke nach Ziffer 1 Ausnahmen zulässig. Eine Befreiung von Schülerinnen und Schülern ist nur zulässig bei Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereichs II, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Unter Anlegung eines strengen Maßstabes kann von dem Verbot befreien
    - die Schulleiterin oder der Schulleiter bei besonderen Gelegenheiten (z.B. Schulentlassungsfeiern, Jubiläen usw.) sowie
    - die Aufsicht führende Lehrkraft bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule. Wenn an der Schulveranstaltung minderjährige Schülerinnen und Schüler teilnehmen, ist die Zustimmung der jeweiligen Klassenelternschaften erforderlich.

    Insofern bleibt vor allem eines festzuhalten:

    Was immer du persönlich für sinnvoll hältst oder nicht entbindet dich nicht von den dienstrechtlichen Folgen eines Verstoßes, wenn du SuS auch noch aktiv gestattest in deiner Gegenwart zu trinken, sind wir nicht mehr im Bereich von grober Fahrlässigkeit, sondern bei Vorsatz. Wenn nichts passiert, passiert nichts, wenn was passiert, wirst du für dieses Dienstvergehen ohne wenn und aber haften müssen.

    Es läge schlicht kein Dienstvergehen vor, wenn man im Einklang mit den genannten schulrechtlichen Vorgaben eine Befreiung vom strikten Alkoholverbot auf einer Schulfahrt zulässt. Entscheidend ist dann vielmehr die Anlegung eines strengen Maßstabs. Natürlich wird man nicht tatenlos zusehen, wenn sie sich mit Spirituosen abfüllen oder ein "Eimersaufen" veranstalten. Den Konsum eines Bieres zuzulassen, ist aber sicher kein Dienstvergehen.

    Was habt ihr für die Revision als Didaktische Leitung vorbereitet, und worauf wird besonders geachtet?

    Bei mir ging es zwar auch um ein anderes Amt, aber dennoch kurz einige analoge Aspekte, die für das Gespräch eine große Rolle spielen dürften:


    -> Kenntnis der Aufgaben der Didaktischen Leitung (siehe die von dir verlinkte Quelle)

    -> Ideen zur Umsetzung dieser Aufgaben an der konkreten Schule (hier unbedingt vorher schon einmal mit SL und Dezernenten telefonieren und Rahmenbedingungen heraushören, unter denen die Schule arbeitet)

    -> Rollenverständnis als Didaktische Leitung (Zusammenarbeit mit SL, Kommunikation mit Kollegium usw., Leitungshandeln ohne Weisungsbefugnis)

    -> Hinreichende Rechtssicherheit in schulrechtlichen Aspekten, insbesondere den unmittelbar betroffenen Teilaspekten

    Ich frage mich gerade, ob bei so einem Gespräch auch die Ursache der Krankheitstage mit rein spielt? Wenn sich jemand einen Arm oder ein Bein bricht und dann 10 Wochen am Stück krankgeschrieben ist, ist er ja locker über der Grenze von 30 Tagen und trotzdem ist davon auszugehen, dass nach der Abheilung in nächster Zukunft keine neuen Krankheitszeiten hinzu kommen werden.

    Ja klar. Das BEM-Gespräch selbst wird natürlich dennoch angeboten, in einem solchen Fall aber vermutlich dann darauf verzichtet bzw. lässt sich dann ja schnell klären, wie der Maßnahmenplan zur Wiedereingliederung sinnvoll aussehen kann.

    Wie ist das eigentlich bei euch, so in die Runde gefragt. Schafft euer PR es, Informationen einzuholen oder Probleme bei der SL anzusprechen, auch wenn er/sie persönlich findet, dass das kein Problem ist oder gar zufrieden mit der Situation ist?

    Ja, das schon. Gleichzeitig vermischen sich bei wenigen Mitgliedern manchmal Eigeninteressen mit Aufgaben des Personalrats, was zu nicht ganz einfachen Konstellationen führt. Und zwischenzeitlich hatten wir den Eindruck, dass dabei eher ein Feindbild "Wir gegen die SL" aufgebaut wurde, anstatt im Sinne des NPersVG vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Das ist inzwischen aber wieder möglich, nachdem die Befindlichkeiten wieder auf Sachebene zurückgeholt werden konnten.

    Das kann von ernstgemeinter Ermunterung über verzweifelte Suche nach Kandidaten bis hin zu vergiftetem Lob wirklich so ziemlich alles sein. Aber das kann man bestenfalls bei Kenntnis der beteiligten Personen beurteilen, im Forum leider eher nicht.

    Das bedeutet, Du würdest keine Anzeige gegen unbekannt, sondern konkret gegen den Schüler erstatten?

    Ich habe bisher nichts als die Zeugenaussage.

    Ich würde v.a. erst einmal intern nachhaken, was an der Erzählung überhaupt dran ist. Manchmal geht es auch nur schlicht darum, dass sich 2 Schüler gestritten haben und sich gegenseitig Ärger verursachen wollen. Ich würde mir auch zunächst das Video einfach mal zeigen lassen, sofern es denn (noch) auf der Plattform existiert. Dann kann man noch immer entscheiden, wie weit man das eskalieren möchte. Aber ja, sollte es wirklich auf Tiktok ein Video meines Unterrichts geben, dann belasse ich es persönlich sicher nicht bei einer einfachen Ermahnung. Über mögliche Konsequenzen von Aufzeichnungen und Veröffentlichung von Personen sind unsere Schüler aber auch zu Beginn des Schuljahres explizit belehrt worden.

    keine Ahnung, ich finde es nicht so super, Menschen nach Hörensagen anzuzeigen.
    Ich gehe davon aus, dass die Polizei fragen würde, ob man einen bestimmten Verdacht hat, vielleicht Indizien (Sitzposition, Name des Accounts, usw..)

    Man hat vor allem eine Zeugenaussage. Den Zeugen benennt man der Polizei ganz klar. Diese ist dann für die Ermittlungen zuständig. Vorbedingung für eine Strafanzeige kann es gerade nicht sein, selbst erst einmal zweifelsfrei ermitteln zu müssen.

    Wenn du es nur einmalig benötigst, dann könnte Mentimeter einen Blick wert sein. In der freien Version sind 50 Teilnehmer/Monat möglich, wobei diese Anzahl einmal im Monat auch unbegrenzt überschritten werden kann.

    Ich kenne es aus einigen Foren so, dass ein Löschen nur innerhalb von wenigen Minuten möglich ist. Das Löschen ganzer Threads auch Tage später wäre noch demotivierender für diejenigen, die helfen wollten, als jetzt bereits das Löschen des Eröffnungsbeitrags.

    Der Beitrag wird vermutlich nicht lange bestehen, da offensichtlich keine Schreibberechtigung vorliegt. Aber zur Frage kann ich dennoch kurz etwas schreiben:

    Werden wir Eltern vorher gefragt?

    Ja, grundsätzlich immer. Vor Exkursionen und insbesondere Schulfahrten sind Zustimmungen der Erziehungsberechtigten einzuholen. Mir ist keine einzige Schule bekannt, an der dies nicht vorkommt.

    Da alle Angaben zur Schulform und Bundesland fehlen, nur kurz für NDS: Die Schulen haben i.d.R. ein Fahrtenkonzept, welches durch Schulvorstand und Gesamtkonferenz abgesegnet wurde. In beiden Gremien sind die Elternvertreter mit sehr spürbarem Stimmgewicht dabei, sodass diese sowohl gehört werden als auch mitbestimmen können. Von willkürlicher Drittmittelverwendung kann keinerlei Rede sein.

    Logisch, das mit den aktuellen Stand, aber musste das direkt an der neuen Schule sein. Ich kenne weder Schüler:innen, noch Kultur, noch Kollegium und sprach offen an, dass ich die 7 Wochen zu den Sommerferien nutzen möchte, um mich zu stabilisieren, um wieder Vertrauen in das Schulsystem zurückzugewinnen, weil ich fertig gemacht wurde (Habe ich dem Hauptseminarleiter so gesagt).
    Können wir bitte die UBs auf das neue SJ schieben? Nein die müssen jetzt sein! Danke für nix.

    Anders als von manchen Anwärtern wahrgenommen, dienen UBs nicht dazu, Anwärter fertig zu machen, sondern sind gerade zur Unterstützung durch konstruktives Feedback während der Ausbildung da. Man kann sie daher auch als unterstützende Maßnahme des Seminars - gerade nach einem Schulwechsel und noch innerhalb des ersten Schuljahres - sehen.

    Ich bin offen für Eure Meinung oder ich habe Euch vllt kurz unterhalten, wenn es auch ein kleines Drama ist. Aber verschont mich bitte mit Ratschlägen und Vergleichen.

    Das steht im Widerspruch. Wenn du weder Ratschläge noch Vergleiche willst, dann ist ziemlich fraglich, inwiefern hier eine Offenheit für Meinungen existiert.


    Ich kann gut nachvollziehen, dass man einige erlebte Situationen im Referendariat auch als persönliche Kränkung aufnehmen kann und vermutlich erinnern sich nahezu alle hier an einzelne Situationen in ihrer beruflichen Laufbahn, die man so lesen könnte. Ob sie es auch waren, ist damit noch nicht gesagt.


    Dass eine SL einen Anwärter mit haufenweise Extraaufgaben bedenkt, klingt ungewöhnlich. Welcher Art waren diese denn? So gar nicht ungewöhnlich jedoch ist, dass seitens des Seminars dann auch irgendwann mal Unterrichtsbesuche angesetzt werden, insbesondere wenn es vorher bereits lange Fehlzeiten gab. Diese dienen schlicht der Absicherung des Ausbildungsstandes und können nicht nach Gutdünken vom Anwärter selbst "soweit wie möglich nach hinten geschoben werden".

    Zusatz:) Ich war diese Woche beim Personalbüro und habe offen gefragt, ob es zu Rückzahlungen bei Abbruch kommt und der werte Herr sagte, dass dies erst eintritt, wenn ich das Examen bestanden habe, was in Summer gut 20.000 € wären oder mehr. Wenn ich das Examen bestehe, dann muss ich noch 3 Jahre für den Schuldienst in diesem Teil Deutschlands arbeiten oder abbrechen und einen Betrag bezahlen oder vor dem Examen abbrechen und nix bezahlen...na was soll ich jetzt tun???

    Welches Personalbüro??? :staun:

    Der Spiegel schreibt recht differenziert über die Bezahlung der Lehrkräfte:

    https://www.spiegel.de/panorama/bildu…77-cd72ce3c0862

    Man kommt zum Schluss, dass wir gut bezahlt sind, aber das dann doch nicht konkurrenzfähig zur Wirtschaft. Darüber hinaus klingen auch Aspekte an, wie die Arbeit an den Schulen verbessert werden könnte.

    Das ist tatsächlich seit langem einer der ersten Artikel, der die Lehrergehälter nicht nur in den Vergleich zu Lehrergehältern anderer OECD-Staaten setzt, sondern diese mal mit anderen Akademikern im gleichen Land vergleicht und damit tatsächlich zeigt, dass diese eben nicht "völlig überdurchschnittlich" ausfallen.

    Was habt Ihr für Boards? Unsere „Riesenbildschirme mit Touch-Funktion“ haben eine sehr rudimentäre Notizfunktion, die sich schlecht bedienen lässt. Wir hatten früher mal einige wenige Smart-Boards (von der Firma Smart), die mit einer sinnvollen Software ausgestattet waren. Damit verglichen sind die neuen „Tafeln“ ein riesiger Rückschritt.

    Das empfinde ich ehrlich gesagt genau andersherum. Ich kenne aber nicht alle Varianten von Smartboards. Das M680 fand ich wenig überzeugend, die Software hingegen war wirklich ganz brauchbar. Wir nutzen inzwischen aber einen anderen Hersteller. Welche Boards wir genau verwenden, möchte ich aus Gründen der Erkennbarkeit hier nicht schreiben, es ist aber sehr hilfreich, dass diese flächendeckend in allen Räumen identisch sind. Für Tafelbilder sind diese super geeignet und es lassen sich beliebige Endgeräte problemlos per WLAN mit diesen verbinden, sodass auch Ergebnisvergleiche u.ä. unkompliziert möglich sind. Dabei sind die Bildschirme auch von allen Plätzen aus gut einsehbar, das war bei Beamern teils problematischer...von den unsäglichen Overheadprojektoren ganz zu schweigen. Der Kontrast der Boards ist einfach um ein Vielfaches besser.

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