Beiträge von Seph

    Du musst nicht unschuldig tun und von Verschwörung schwurbeln. Natürlich wird das Recht zu Ungunsten des politischen Gegners ausgelegt. Lächerlich ist es vielmehr, so zu tun, als gebe es keine Verbindung zwischen Partei im Parlament und Partei im Gericht.

    Mal abgesehen davon, dass ich die Begrifflichkeit "politischer Gegner" schon für deutlich problematisch halte, dürfte es wenig verwundern, dass sich Richter an einem Verfassungsgericht nicht gerade als größte Fans von Aussagen und Handlungen einer im Kern verfassungsfeindlichen Partei zeigen. Dafür muss man nicht erst das Konstrukt der Parteizugehörigkeit heranziehen.


    Und dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof hier eine Klarstellung zu Landesverfassungsrecht vorgenommen hat, war zwingend geboten. Dass das nicht im Sinne der AfD ausfiel, lag weniger an der Parteizugehörigkeit der Richter, sondern schlicht daran, dass seitens der AfD versucht wurde, die parlamentarischen Rechte der Landtagsabgeordneten rechtswidrig deutlich einzuschränken.

    ja, dann fahren weniger mit. Ich war schon mit drei Klassen und vier Lehrkräften weg, das ging, weil die Klassen maximal 19 Kinder hatten. Oder auf Ausflüge geht man mit zwei Klassen zu dritt. Bei den Kleinen kommt ja oft auch noch ein Erzieher mit.

    Für Schulfahrten ohne Übernachtung mag das gehen, bei Fahrten mit Übernachtung ist von einer so geringen Personaldecke dringend abzuraten. Anders lässt sich ein vernünftiges Schichtsystem zur Einhaltung der Arbeitszeiten überhaupt nicht umsetzen.

    So what? Ich unterrichte selber grade nur 60 %, am Klassentag bin ich trotzdem dabei. Die Arbeit einer Lehrperson besteht nicht nur aus Unterricht.

    Natürlich sind bei solchen Veranstaltungen auch Teilzeitkräfte mit dabei. Aber entweder nicht in vollem Umfang oder nicht in der Frequenz wie Vollzeitlehrkräfte.

    Damit gibts du zwar den konkreten Verlauf der Sitzung treffend wieder, das Problem wurde aber maßgeblich durch die unterschiedlichen Lesarten der bisherigen Geschäftsordnung des Landtages verursacht. Nur deswegen wurde überhaupt ein entsprechender Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung nötig, den der Alterspräsident wiederum verhindern wollte....ein ziemlich unwürdiges Schauspiel, wie du zurecht festgestellt hast.

    Für die meisten Abiturienten sind die "Gesellschaftswissenschaften" ja auch kein sie interessierender Schwerpunkt, sondern eine Möglichkeit mit viel labern und wenig echter Leistung zum Abitur zu kommen. Noch mehr "Schwerpunkt" braucht es da nicht.

    Das reden sich tatsächlich einige Oberstufenschüler ein und sind regelmäßig überrascht, dass auch im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt wissenschaftspropädeutisch und durchaus anspruchsvoll gearbeitet wird. Mit nur "Gelaber" kommt man auch dort nicht zum Abitur.

    Na ja, du schreibst, duch das fünfte Abiturfach könne man "echte Schwerpunkte setzen". Ich sehe das nicht so, denn so wie ich das verstanden habe, sind die Wahlmöglichkeiten kaum besser geworden - vor allem nicht für die Gesellschaftswissenschaften.

    Mal so als Ausblick aus einem Bundesland, in dem es schon länger 5 Prüfungsfächer gibt. Hier gibt es durchaus ein gesellschaftswissenschaftliches Profil, in dem man auch problemlos 3 Gesellschaftswissenschaften (Geschichte und 2 der Fächer Politik-Wirtschaft/Erdkunde/Religion/Philosophie) als Prüfungsfächer haben kann. Dann muss halt noch mit einer Sprache und in dem Fall Mathematik "aufgefüllt" werden.

    Also hatte immer die stärkste Fraktion jemanden aus den eigenen Reihen vorgeschlagen und alle Fraktionen haben entweder diese Person gewählt, oder eben nicht.

    Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtages für die Wahl zum Landtagspräsidenten vor, soweit richtig. Die Wahl selbst erfolgt als Mehrheitswahl der abgegebenen gültigen Stimmen. Gibt es keine Mehrheit, so können für weitere Wahlgänge neue Bewerber vorgeschlagen werden. Ob hier erneut Vorschläge nur durch die stärkste Fraktion erfolgen dürfen, ergibt sich m.E. gerade nicht eindeutig aus der bisherigen Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Insofern war eine Klarstellung wie nun erfolgt dringend angeraten ;)

    Da die meisten Fachlehrkräfte an den Fahrten überhaupt nicht teilnehmen, ist die Organisation von Vertretungen an diesen Tagen für anderen Klassen doch eher einfacher, weil mehr Lehrkräfte Zeitslots ohne Unterricht haben.

    Bei uns ist nahezu jede Lehrkraft auch Klassenlehrkraft (im Team) oder Tutor. Bei zentralen Exkursionstagen sind damit auch nahezu alle Lehrkräfte eingebunden....und gleichzeitig ist deren Unterricht nicht zu vertreten, da die Lerngruppen ja auch weg sind. Wenn hingegen alle einzeln losziehen, dann entsteht natürlich der damit verbundene Vertretungsaufwand.


    Natürlich hast du insofern Recht, dass dann die freigesetzten Lehrkräfte der einen Lerngruppe zur Vertretung in der anderen Lerngruppe zur Verfügung stünden. Rein rechnerisch ist es also tatsächlich egal.

    Nö, jeder fährt wenn es passt bzw. eine passende Veranstaltung stattfindet. Ich weiß auch nicht welchen Vorteil es haben soll, dass alle am gleichen Tag irgendwas machen.

    Unterrichtsausfälle und der damit verbundene Vertretungsaufwand reduzieren sich erheblich, wenn alle Klassen gleichzeitig unterwegs sind.

    Wieso „viele Sitzungen“? Die Sitzung dauert eben so lange bis es einen gewählten Landtagspräsidenten gibt.

    Das kann durchaus lange genug dauern, dass die Sitzung unterbrochen und vertagt werden muss. Dass die AfD hier versucht hat, das Parlament zu blockieren, ist offensichtlich.

    Notfalls werden die Abgeordneten im Landtag eingesperrt, wenn dies der schnelleren Entscheidungsfindung dient.

    Nein, so läuft das in Landtagen mit Sicherheit nicht (siehe oben).

    Die von dir geschilderten Vorgänge entsprechen nicht nur fehlender Wertschätzung, sondern grenzen bereits an Diskriminierung

    Wenn man der subjektiv stark gefärbten Darstellung einfach folgen möchte, mag das so scheinen. Wir könnten aber auch versuchen, die Vorgänge mal mit etwas Abstand einzuordnen:


    1) Mama verstorben: Erst einmal mein herzliches Beileid! Es wird leider aus der Beschreibung nicht klar, ob dir auf Antrag wenigstens der vorgesehene Sonderurlaub gewährt wurde. Darauf hättest du tatsächlich Anspruch gehabt.


    2) Klasse führen: es gibt zig Abwägungen und Gründe, warum eine Klasse x im darauffolgenden Schuljahr von Kollege y geführt werden soll. Das hat i.d.R. gar nichts mit dem Kollegen z zu tun, der "leer ausging", auch wenn dieser das anders empfinden mag.


    3) Duzen/Siezen: Dass eine Schulleitung Kollegen grundsätzlich siezt, ist genauso wenig ungewöhnlich, wie dass sie mit engen Freunden auch im schulischen Rahmen die "Du"-Form wählt.


    4) Büroklammer an Urkunde : Diese wird die SL sicher nicht angebracht haben, um extra einen Knick zur Demütigung in eine Urkunde einzubringen. Dass dort ein Knick ist, mag ärgerlich sein, ist mit hoher Sicherheit aber keine Absicht gewesen.


    5) Mittagsschule: Kann ich gerade nicht einschätzen. Warum das nur "im ersten Jahr" passieren solle, klingt nach typischem Lehrerzimmergerücht. In der Regel stecken da sehr praktische Gründe den Einsatz der Lehrkräfte betreffend dahinter.

    Oh Gott... Nein, also ich weiss im August, wie viele Lektionen ich bis Semesterende habe und das ist dann auch so.

    Spätestens bei krankheitsbedingten Ausfällen ist das dann nicht mehr so. Da rede ich noch nicht von der Praxis, in der gerne auch kurzfristig mal ein Klassenprojekt, mal ein Teamtraining, mal ein unaufschiebbares Gespräch, mal eine Fortbildung, mal hitzefrei usw. dazwischenkommen.

    Freut mich, dass dich das erheitert. Aber lies dich einfach mal in den Fall von damals ein. Dort wird sehr deutlich gemacht, dass ein Teilzeitanspruch nicht daran scheitert, dass dann auch arbeitnehmerseitig Einschränkungen der Verfügbarkeit zu bestimmten Zeiten vorliegen können. Es ist also keineswegs so, dass der Arbeitgeber lediglich darauf zu achten hat, dass die Arbeitszeitanteile der Teilzeitquote entsprechen, sondern sich auch zeitliche Einschränkungen gefallen lassen muss.

    Erstmal herzlichen Dank, dass du deinen Post für mich in einfacher Sprache verfasst hast. Ich fasse zusammen: Das Thüringer Verfassungsgericht (besetzt aus CDU, SPD, Linke, Grüne) hat die Demokratie gerettet.

    Das Thüringer Verfassungsgericht hat schlicht klargestellt, dass keine Verletzung von Verfassungsrecht vorliegt, wenn bereits zum 1. Wahlgang Vorschläge aller Parteien vorliegen. Der sehr durchsichtige Versuch einer Minderheit, das Parlament viele Sitzungen lang durch aussichtslose Wahlgänge zu blockieren, ist damit erst einmal vom Tisch.


    Die AfD-Fraktion hat hier leider wiederholt die Begriffe "Vorschlagsrecht für ein Amt" mit "Recht auf Besetzung des Amtes" verwechselt. Ähnliches durften wir im Bundestag bei der Vizepräsidentenwahl auch bereits erleben.

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