Dabei ist mir aufgefallen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden gemäß § 5 Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten werden kann und die wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird. Da Lehrkräfte nach Dienstschluss nicht den Aufenthaltsort der Klasse verlassen dürfen, entstehen auch faktisch Bereitschaftszeiten.
Dann liegt ein klassischer Planungsfehler bei der Konzeption der Fahrt vor. Allen Unkenrufen zum Trotz lassen sich Fahrten durchaus so planen, dass Ruhezeiten und die wöchentliche Maximalarbeitszeit eingehalten werden können. Eine Maßnahme hierfür kann das Bündeln mehrerer Klassen und die damit verbundene Rotationsmöglichkeit von Einsatzzeiten mehrerer Lehrkräfte sein. Damit haben wir tatsächlich ganz gute Erfahrungen gemacht.
Zudem frage ich mich, warum es trotz klarer Urteile des EuGH (2019) und des BAG (2022) bisher keine verbindliche Umsetzung der Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte gibt. Wird dieses Recht irgendwo in Deutschland bereits von einer Lehrkraft eingeklagt? Wie seht ihr das?
Keiner Lehrkraft ist es verboten, bereits jetzt eine eigene Arbeitszeiterfassung durchzuführen und daraus Maßnahmen zur Steuerung der eigenen Arbeitszeit abzuleiten. Es fehlt bislang schlicht ein zentral organisiertes Verfahren, an das sich alle zu halten haben.