Beiträge von Seph

    Es geht doch darum, dass man in normalen Berufen nicht solche Geschenke bekommt. Da muss man sich die Frage stellen, ob man sich so viele Kinder leisten kann. Als Beamter stellt sich die Frage nicht. Da gibt es sogar einen fetten Bonus.

    In normalen Berufen wird auch nicht alimentiert. Ich bin mir übrigens ziemlich sicher, dass Beamte im Durchschnitt gerade nicht mehr Kinder haben als Angestellte. Oder liegen dir da andere Informationen vor?

    Ich finde "Kopiergeld" sowieso befremdlich. In meinem Bundesland wäre das auch nicht zulässig (Lernmittelfreiheit).

    War das bei dir nicht Hessen (sorry, falls ich mich da irre)?. In Hessen und auch in Bayern, dem Bundesland von Magellan gibt es zwar eine Lernmittelfreiheit, diese ist aber jeweils beschränkt und umfasst gerade keine Gegenstände geringen Werts und Material, das die Schüler für eigene Zwecke verarbeiten (vgl. z.B. §153 Abs. 4 SchulGHe). Man findet auch in Hessen durchaus die Auffassung, Kopien fallen genau unter diese Regelung und seien daher nicht von der Lernmittelfreiheit gedeckt (vgl. z.B. Stadtelternbeirat der Landeshauptstadt Wiesbaden : https://www.steb-wiesbaden.de/kopiergeld/ oder auch die Stellungnahme des Kultusministeriums selbst: https://kultus.hessen.de/schulsystem/lernmittelfreiheit).

    Ob ich die Anweisung hatte, weiß ich nicht, dazu müsste ich mir den Elternbrief anschauen, was da genau drin steht. Hab ich nicht, danicht Klassenleitung und da: In der Praxis ist es bei uns so, dass alle Kollegen Geld bar einsammeln (es überweisen pro Klasse vielleicht 0-1 Eltern) und der SL das weiß und immer wieder die Order gibt, Geld nicht im Klassenzimmer aufzubewahren. Insofern weiß er zumindest davon und duldet es stillschweigend. Oder auch laut, irgendwie.

    Überweisen an deiner Förderschule echt alle Eltern?

    Diese Regelung ergibt ja zumindest Sinn mit Blick auf unverschlossene Räume und Schränke. Wenn aber Diebe in das Schulgebäude auf einem Weg einsteigen können, bei dem kein Alarm ausgelöst wird, dann liegt das Problem sicher nicht bei dir als Lehrkraft, die Geld im verschlossenen Pult im verschlossenen Raum aufbewahrt hatte.


    Anders ausgedrückt: Bargeld im offenen Klassenraum in einer Pause herumliegen lassen, ist mit hoher Sicherheit grob fahrlässig. Bargeld in verschlossenem Pult im verschlossenen Klassenraum nach Unterrichtsschluss liegen lassen, mit hoher Sicherheit nicht. Das Problem ist hier an ganz anderer Stelle zu suchen.

    Da es in aller Regel verboten ist, Geld einzusammeln, zweifle ich an der Haftung durch das Bundesland, das will ich damit sagen. Aber vielleicht hat sie ja Glück.

    Wer soll denn sonst für einen solchen Schaden haften? Doch wohl kaum die Lehrkraft, die die Dienstanweisung hatte, Kopiergelder einzusammeln.

    Edit: alle Lehrkräfte sollten so lange Schulkonten einfordern, bis das zuständige Amt genervt aufgibt.

    Das teile ich vollumfänglich.

    Mal sehen, ob ich es zahlen muss, unsre SL ist wirklich sehr mitfühlend und wird irgendwas möglich machen.

    Ich HÄTTE es in den Tresor tun können, mittags. Weiß allerdings gar nicht, ob die Sekretärin noch da gewesen wäre.

    Ich dachte mir, Schüler weg, Gefahr gebannt.

    Pult war verschlossen.

    Wenn es sich dabei um Gelder im dienstlichen Zusammenhang handelt, dann musst du das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht selbst erstatten. Ich kann hier jedenfalls keine grobe Fahrlässigkeit erkennen, wenn das Geld im verschlossenen Klassenzimmer im verschlossenen Pult lag. Ärgerlich und nervig ist eine solche Situation aber so oder so. Ich drücke dir die Daumen!

    Darauf habe ich hingewiesen. Da eine Stellvertretung nach § 70 SchulG NRW eine Vertretung des Fachkonferenzvorsitzenden nicht zwingend vorgesehen ist, hieß es aber, dass die Abstimmung sich nicht nach § 64 Abs. 1 richten muss. Aber gut, dann weiß ich ja, was ich morgen tun werde.

    Zwingend vorgesehen mag diese nicht sein, aber wenn sie eben doch gewählt wird, dann greift §64 Abs. 1 SchulG NRW sehr wohl.

    Offenbar brauchte es ein Fünftel der Mitglieder für eine geheime Abstimmung. So wurde es mir erklärt. Ich hielt dagegen, dass eine Stellvertreter-Wahl wie die Wahl des Vorsitzenden verdeckt erfolgen muss.

    Das gilt für "normale" Abstimmungen, nicht jedoch für die angesprochene Wahl. Die Wahlen der Vorsitzenden und deren Stellvertretungen in Mitwirkungsgremien sind nach §64 Abs. 1 SchulG NRW zwingend geheim durchzuführen.

    Ja, das stimmt natürlich. Und es ist mit Sicherheit nicht so, dass an den Waldorfschulen nicht sinnvoll gelernt werden kann. Wir hatten inzwischen einige Kids, die spätestens zum Übergang in die Sek II ins staatliche System zu uns wechselten und durchaus brauchbare Grundkenntnisse mitbrachten.

    Sorry, aber das ist Humbug. Kritik an an Waldorfschulen in allen Ehren aber gegen Unfug wehre ich mich.

    Das mag in der Übertreibung Humbug sein, dennoch muss ganz klar darauf hingewiesen werden, dass eine Gymnasiallehrkraft mit Mathematik sicher auch im staatlichen System gut unterkäme und dabei spürbar mehr verdienen würde. Und dass Waldorfschulen ein eher spezielles Klientel bedienen, ist auch kein Geheimnis. Den Begriff des Schonraums finde ich hier sogar noch recht wertneutral.

    Wow! Sag das mal dem Kollegen mit 3 Kindern im Angestelltenverhältnis 😉

    Was soll mir das jetzt sagen? Ja, es gibt Unterschiede zwischen der Entlohnung von erbrachter Arbeit bei Angestellten und von Alimentation bei Beamten. Das ändert aber nichts an der Korrektheit meiner Aussage.

    Was meinst du mit "für sich hat"?

    Damit ist gemeint, dass die Kinder noch immer mehr Kosten verursachen, als durch die Familienzuschläge kompensiert werden. Der Beamte ohne Kinder hat daher noch immer einen höheren finanziellen Spielraum als der Beamte mit Kindern.

    Klar, Kinder kosten Geld. Aber in keiner anderen Branche außerhalb des Beamtentums sind Gehälter ausschließlich aufgrund des Vorhandenenseins von Kindern derart entkoppelt. I.d.R. wird man für seine Tätigkeit und Qualifikation bezahlt.

    Das ist eine korrekte Wiedergabe des Unterschieds von Entlohnung und Alimentation. Im Übrigen gibt es auch in anderen Branchen durchaus Benefits für Mitarbeitende mit Kindern. Die fallen freilich nicht so hoch aus wie die Familienzuschläge in NRW, können aber die Familienzuschläge in anderen Bundesländern durchaus übertreffen (z.B. Finanzierung der Kita-Beiträge).

    Nein tatsächlich ist das ja nicht die erste Beurteilung der SL gegenüber der Lehrkraft und alle bisherigen rangierten im selben (guten!) Punktbereich. Wir haben ein formalisiertes Beurteilungssystem mit entsprechenden Abschnitten. Allerdings wird der Unterricht extrem hoch gewichtet und kann hier entsprechend großzügig oder eben weniger großzügig bepunktet werden.

    Und es kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass durch die hohe Konzentration auf zig Projekte der Unterricht vielleicht wirklich nicht optimal lief und die Beurteilung der Unterrichtsbesuche auch wirklich zum gezeigten Unterricht passte?

    Kollegin (A13) bewirbt sich auf A15 Stelle an einer anderen Schule. Sie unterrichtet zwei Mangelfächer bei denen seit mehreren Jahren
    bereits Zwangsabordnungen ins Haus stehen, ist also für die SL unverzichtbar. Auch sonst wuppt die Frau viele Projekte und hält den Laden ziemlich am laufen. Sie ist quasi das Rückgrat der Schule und arbeitet faktisch für 3.

    Mal als kurzer Perspektivwechsel aus Leitungssicht und ohne die konkrete Kollegin zu kennen: wir haben auch eine Lehrkraft, die ständig neue Projekte anschiebt, sich an vielen Stellen mit einbringt (bzw. das versucht und initiiert), bei der aber gleichzeitig der "normale" Fachunterricht sehr spürbar darunter leidet. Das ist auch fast zwangsläufig der Fall, wenn man "faktisch für 3 arbeitet". Es fehlt da am geeigneten Fokus auf zu priorisierende Tätigkeiten. Und genau das kann einen dann doch als eher ungeeignet erscheinen lassen für die Übernahme einer Koordination.

    Und du willst mir erzählen, dass Amateurfußball kein Hoch-Risikosport ist für unsere Renten- und Pflegekasse?

    Der DFB zählt etwa 2,4 Mio aktive Fußballer in den angeschlossenen Vereinen, da sind nicht unter dem Dach des DFB organisierte Spieler noch gar nicht mit drin. Der GDV spricht hier eher von 7,4 Mio Aktiven. Dass vor diesem Hintergrund etwa 1/3 der Sportverletzungen auf Fußball zurückgeht, dürfte wohl kaum überraschen. Darüber hinaus führen diese Verletzungen in den seltensten Fällen zur Invalidität.

    Urteil: Eltern müssen die Rückfahrt ihres Kindes bezahlen, nachdem dieser wegen des Konsums von Wodka von einer Klassenfahrt ausgeschlossen worden war.

    https://www.news4teachers.de/2024/01/wodka-…-sohnes-zahlen/

    Probiert das gerne mal analog bei einem Sek II Schüler, der ein Bier getrunken hat, welches er sich in seiner nicht unmittelbar beaufsichtigten Zeit (die es bei Sek II Schülern problemlos geben darf) legal gekauft hat. Der Unterschied wird dann schnell deutlich werden.

    Ich denke eher die unteren Stufen mussten abgeschnitten werden, wegen versch. Verfassungsklagen.

    Das mag zusätzlich sein. Aber du siehst das in einigen Bundesländern wirklich, dass in den unteren Laufbahngruppen in niedrigeren Erfahrungsstufen gestartet wird als im höheren Dienst. Mir ist das neben NRW auch für NDS bekannt.


    Andere Bundesländer (z.B. Hessen, aber auch Hamburg) starten halt einfach immer mit der Bezeichnung "1".

    Das macht Sinn...

    In gewisser Hinsicht schon. Zeiten des Studiums und Referendariats werden quasi auf die Erfahrungszeiten angerechnet, sodass A13er schon in höherer Erfahrungsstufe einsteigen. Früher war das ja indirekt an das Lebensalter gekoppelt. Auch hier erfolgte der Einstieg bereits in leicht fortgeschrittenem Alter im Vergleich zu anderen Laufbahngruppen.

    Ich habe Interesse an dem Beruf als verbeamteter Lehrer in NRW. Kann mir jemand ganz transparent sagen wie viel er/sie netto rausbekommt und wie viel man für die PKV zahlt. Vor allem als Einsteiger in A13 Stufe 5 (vermute ich). Mir ist klar, dass sie Besoldungstabellen öffentlich einsehbar ist aber es ist nicht transparent was dann tatsächlich netto aufs Konto kommt in Anbetracht jeglicher Zuschläge und Abgaben.:aufgepasst:

    Danke

    Einfach mal auf https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/ die gewünschten Daten eingeben, auf "berechnen" klicken und fertig. Transparenter wird es nicht mehr.

    Quittengelee

    Die Idee ist doch überhaupt nicht, das freizugeben, um "Schlimmeres zu verhindern". Und es geht auch nicht um "gönnen".

    Es geht darum, dass man Regeln, die aufgestellt werden, auch durchsetzen können muss. Ansonsten macht man sich unglaubwürdig und es stehen plötzlich auch andere Regeln in Frage. Ein striktes Alkoholverbot ist wie oben beschrieben bei Sek II Schülern auf Fahrt schlicht nicht durchsetzbar. Andere Regeln sind es aber und die dürfen nicht dadurch aufgeweicht werden, dass bereits beim nicht haltbaren Alkoholverbot der Eindruck entsteht, die Regeln seien eher unverbindliche Orientierungsrahmen.

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