Parallele Betreuung in unterschiedlichen Räumen (teilweise parallel zum eigenen Unterticht) ist nicht zulässig.
Diese Aussage ist definitiv korrekt. Bereits 1972 hatte der BGH entschieden, dass die Anordnung der "Mitaufsicht" in einer parallelen Klasse eine Amtspflichtverletzung seitens des SL darstellt und eine solche Aufsichtssituation nicht ausreichend ist. Seitdem hat sich nichts an den dem Urteil zugrundeliegenden rechtlichen Rahmenbedingungen geändert. Tenor bereits damals war:
Zitat von BGH, Urteil v. 19.06.1972, Az. III ZR 80/70
Es genügt nicht, daß eine Schulklasse, von 14- bis 15jährigen deren Lehrer verhindert ist, von einer im benachbarten Klassenzimmer unterrichtenden Lehrkraft während der Unterrichtsstunde mitbeaufsichtigt wird. Ordnet der Schulleiter eine solche Mitbeaufsichtigung an, so begeht er eine Amtspflichtverletzung.
Genauer gesagt ging es darum, dass eine solche Mitbeaufsichtigung offenkundig keine ausreichende Beaufsichtigung darstellt und das bereits vorher antizipiert hätte werden müssen. Der BGH lässt sich dann auch explizit darüber aus, dass stattdessen eine Umplanung des Stundenplans der gesamten Schule hätte so erfolgen müssen, dass eine hinreichende Beaufsichtigung möglich gewesen wäre, auch wenn das bedeutet hätte, einzelne Lerngruppen frühzeitig zu entlassen oder, wenn das zu gefährlich erscheint (z.B. weil diese aufgrund fehlender ÖPNV-Verbindungen nicht direkt nach Hause kommen), einzelnen Lerngruppen schulfrei zu geben. Hier erfolgt also bereits eine ganz klare Abwägung von schwierigen Aufsichtssituation vs. Entfall von Stunden zugunsten des letztgenannten Ansatzes.
- Kolleg*innen betreuen bis zu 3 Klassenräume gleichzeitig
Als betroffene Lehrkraft einer solchen Anordnung sollte man unbedingt (gerne mit Bezug auf das o.g. BGH-Urteil) remonstrieren, um sich selbst im Falle von Verletzungen von Schülern o.ä. aus der Haftung zu nehmen.
Unterricht (Ganz- und Halbtagsschule) darf in keinem Fall entfallen, auch nicht in Randstunden.
Eine Schule, die nicht hinreichend mit Personal ausgestattet wird, kommt da kaum drum herum.