Beiträge von Seph

    Ich kann tatsächlich nicht einschätzen, wie die bei euch speziellen Belastungen durch die Aufteilung von Unterricht im Vormittags- und Abendbereich aussehen, da es das so an allgemeinbildenden Schulen nicht gibt. Aber ja, Spitzen in der Arbeitsbelastung kenne ich nicht natürlich auch. Das ist bei uns insbesondere zu Prüfungszeiten so. In den Zeiten liegen dann aber möglichst gerade keine DBs u.ä.


    Mir persönlich hilft dabei die Erfassung der eigenen Arbeitszeit, um bewusster steuern zu können, diese Spitzen auch wieder abzubauen.

    Du sprichst zu recht ein klares Fahrtenkonzept an. Wäre auch ein klares Fortbildungskonzept nötig ? Ich finde es da schwierig zu priorisieren bzw. schon vorher festzuschreiben welche Fortbildungen genehmigt werden und welche Kriterien man dafür annimmt. In NDS ist ein Fortbildungskonzept auch verbindlicher Teil des schulprogramms

    Beim Fortbildungskonzept finde ich es tatsächlich auch schwieriger, allgemeingültige Kriterien aufzustellen, da die Fortbildungen doch sehr unterschiedlich sein können und es von den gerade aktuellen Zielsetzungen der Schule und Ressorts der beteiligten Lehrkräfte abhängt, welche Fortbildungen gerade sinnvoll erscheinen und welche eher nicht. Wir haben das daher über ein internes Vorgehen bei der Antragsstellung gelöst, bei dem (je nach Zielrichtung der Fortbildung) Fachobleute oder Koordinatoren noch einmal Rücksprache halten und mit aktuellen Zielstellungen abgleichen.

    Und Du findest es nicht merkwürdig, dass Schulen zwischen Personal und Fortbildungen entscheiden müssen? Klassenfahrten gehören ja auch noch dazu, die ich in der SEK I auch durchaus wichtig finde, in der Berufsbildung eher nicht, also könnten berufsbildende Schulen ihr ganzes Budget für die FoBis und Personal ausgeben, aber die SEK I muss das dritteln/ anders priorisieren.

    Ich finde das nicht gut gelöst.

    "Gedrittelt" und priorisiert werden muss so oder so. Warum dann also lieber zentral anstatt bedarfsgerecht vor Ort?

    In der Praxis scheitert es natürlich daran, dass dann primär nach den Wünschen der Eltern gehandelt wird und die rufen halt nach Klassenfahrten und nicht nach besser fortgebildeten Lehrkräften.

    Das konnte ich bei uns bislang nicht feststellen. Im Gegenteil dazu sind viele Familien (insbesondere mit mehreren schulpflichtigen Kindern) ganz dankbar, wenn die Fahrten nicht ausufern, da das auch für die Familien eine erhebliche Kostenbelastung darstellt. Und wir als Schule kamen bisher wirklich noch nicht in die Verlegenheit, sinnvolle Fortbildungen ablehnen zu müssen, weil das Budget das nicht mehr hergegeben hätte. Wichtig ist halt ein klares und transparentes Fahrtenkonzept.

    Moebius, da irrst Du gewaltig! Das ist ein großer Unterschied! Wenn man in NDS keine Fahrten unternimmt, dann weigert man sich nicht, sondern man tut etwas nicht, wozu man auch nicht verpflichtet ist.

    Moebius hat vollkommen recht damit, dass das in der Praxis kaum einen Unterschied macht. Mal abgesehen von 2015, als wirklich flächendeckend viele (Gymnasial-)Lehrkräfte Klassenfahrten aus Protest gegen die (dann zurecht als rechtswidrig erkannte) Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung haben wegfallen lassen, finden diese an allen mir bekannten Schulen ziemlich problemlos und regelmäßig statt.


    Andersherum habe ich auch aus den anderen Bundesländern noch kaum davon gehört, dass Lehrkräfte wirklich gegen ihren Willen auf Dienstreise geschickt wurden. Eine SL, die so verfährt, würde sich wahrlich keinen Gefallen tun. Von

    Auf das Wohlwollen der SL diesbezüglich angewiesen zu sein, die einen aus lauter Nächstenliebe nicht zwingt zu fahren, ist aus meiner Sicht eine ganz andere Dimension .

    kann da überhaupt keine Rede sein.

    Hinweis: Entgegen deiner Schilderung zu Punkt 1 Veranstaltungen ist kein Lehrer verpflichtet an Klassenfahrten teilzunehmen. Das ist einfach sachlich falsch .

    Das ist für fast alle Bundesländer anders als bei uns in NDS durchaus korrekt und immer wieder auch durch Verwaltungsgerichte als Dienstpflicht bestätigt. Insofern bitte vorsichtig mit solchen Pauschalaussagen sein.

    Ich denke da z.B. an die französische Kanalküste oder Bretagne. Im Sommer kann man da durchaus gut baden ohne dass es zu heiß wird. Letztlich gehen auch die deutschen Inseln, auch wenn diese unterschiedlich stark überlaufen wirken können. Natürlich sind die im Sommer gut ausgebucht, aber z.B. auf Amrum hatte sich das ganz gut verlaufen, sodass nicht das Feeling einer Touristenhochburg aufkam.

    Mit KI Schulgenie nicht, dafür mit Fobizz, mit dem ich bei vergleichbaren Kosten direkten Zugriff auf eine ganze Reihe von Sprachmodellen habe. Scheinbar sind beide Plattformen aber mit Assistenten, die auf schulische Bedürfnisse zugeschnitten sind, ausgestattet. Einen direkten Vergleich habe ich allerdings nicht.


    Bei Fobizz nutze ich gerne die Möglichkeit, kurzfristige Klassenräume mit Freigabe diverser Tools zu schaffen, in die sich die Schüler direkt über QR-Code ohne personalisiertes Login einschalten können. Damit habe ich je nach Unterrichtssetting passende Umgebungen, in denen zielführend gearbeitet werden kann.

    Es schadet zwar sicher nicht, ein sehr gutes Arbeitszeugnis in der Akte zu haben, dürfte letztlich aber völlig irrelevant sein. Für eine spätere Beförderung wäre ohnehin eine dienstliche Beurteilung anzufertigen, die sich auf den unmittelbaren Beobachtungszeitraum davor bezieht.

    In dem Fall gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Wer bis dahin keine neue Funktion hat, wird auch zurückgestuft.

    Das wäre mir neu. Rückstufungen sind beamtenrechtlich nur als Disziplinarmaßnahme oder als freiwillige Möglichkeit vorgesehen, nicht jedoch dann, wenn die Stellenzuweisung der Schulen sich ändert. In dem Fall kann ggf. eine Versetzung auf eine amtsangemessene andere Position erfolgen.

    Ich habe nämlich gefunden, dass die Klassenarbeiten "so weit möglich" gleichmäßig verteilt werden müssen.

    Das bereitet mir schlaflose Nächte deswegen....habe ihr dazu Infos? Bin über jede Meinung dankbar!

    Was genau bereitet dir daran schlaflose Nächte. "So weit möglich" bietet doch gerade den nötigen Gestaltungsspielraum für das beschriebene Szenario längerer Erkrankung. Dann ist doch völlig klar, dass die Klassenarbeiten etwas zusammenrutschen müssen.

    Naja, wer ohne legitimen Grund fehlt, verweigert doch sehr offensichtlich sowohl Leistung als auch Lernen an sich. Bei mir ist das auch 6.

    Steile These, aber nicht zu halten. Insbesondere sind Lernsituationen keine Leistungssituationen. Insofern kann hier auch nicht die Leistung verweigert werden, wie das bei (angekündigten) Leistungserhebungen der Fall wäre. Dass das Vorgehen sehr widersprüchlich ist, kann man sich selbst wie gesagt daran klar machen, dass die Kollegen, die so vorgehen, häufig nur den fehlenden Schülern selektiv ungenügende Leistungen attestieren, den anwesenden hingegen keine separaten Leistungen für die Stunden.

    Ich habe mal recherchiert: Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis ohne Tippfehler / Rechtschreibfehler. Da gibt es auch Gerichtsurteile zu. Weil der Eindruck entstehen kann, dass durch solche Fehler, die mangelnde sorgfalt ausdrücken, der Arbeitgeber sich vom Inhalt des Textes distanzieren will. Ein Fehler in einem Mehrseitigen Bericht ist wohl noch ok, aber ab 2 Fehlern muss der Arbeitgeber eine Berichtigung vornehmen.

    Nur geht es hier nicht um ein Arbeitszeugnis, welches nach außen wirkt, sondern um eine rein verwaltungsinterne Beurteilung.

    So bekommt sie a15 nur für Koordination 12/13/Abitur und hält sich auch erfolgreich die Aufgabe einer Klassenlehrerin vom Hals und macht auch keine Studienfahrten.

    Ich fürchte, du unterschätzt den mit der Koordination der gesamten Q-Phase verbundenen Aufwand massiv.

    Dazu:


    Und weiter:

    Ich sehe da irgendwie keinen Entscheidungsspielraum. Unentschuldigte Fehlzeiten sind mit der Note 6 im SL-Bereich zu werten und da ich keine schriftlichen Leistungen habe, fußt dann die Zeugnisnote ausschließlich auf der SL-Note.

    Der von dir zitierte Passus richtet sich explizit auf Leistungssituationen. Auf diese bin ich eingegangen. Nicht jede Unterrichtsstunde stellt aber eine Leistungssituation dar und das Fehlen kann selbst im Fall des unentschuldigten Fehlens nicht einfach als Leistungsverweigerung umgedeutet werden.

    Es besteht noch die Option diese Tage unbezahlt frei zu nehmen. Darauf besteht auch mehr oder weniger ein Anspruch.

    Mehr oder weniger heißt in dem Zusammenhang, es darf keine andere Möglichkeit geben wie das Kind in dem Moment versorgt werden kann.

    Das ist zwar richtig, aber ich empfinde es als unseriös, mein Zitat unvollständig wiederzugeben, um zu suggerieren, ich hätte diesen Fall gerügt. Tatsächlich habe ich ganz eindeutig geschrieben (Hervorhebung des entscheidenden Teils nachträglich durch mich:)


    Zitat

    Sich aber einfach selbst krank schreiben zu lassen, nur weil das Kind krank ist und ggf. die "Kindkranktage" bereits aufgebraucht sind, wäre eine grobe Pflichtverletzung und ist keinesfalls empfehlenswert.

    Auch an Gymnasien ist der Umfang der a14 und a15 stellen recht unterschiedlich. Es werden jetzt auch vermehrt a15 stellen mit einer Vielzahl an detailliert aufgelisteten Aufgaben ausgeschrieben. Früher hieß es einfach Koordination B und klasse 8-10, heute kommen da noch einige extra Aufgaben dazu, etwa Ganztag, Fahrten, Schulgirokonto

    Finnegans Wake


    Auch in NDS können die Aufgaben der Koordinatoren im Sinne einer Geschäftsverteilung innerhalb der Schulen angepasst werden. So kleinschrittig wie hier suggeriert wird, sind die Ausschreibungen aber nun auch nicht. Und ja, im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule tauchen Aufgaben auf, die transparent benannt werden, früher aber teils ebenfalls bereits mit enthalten waren. Insofern ist eigentlich ganz gut, gleich zu wissen, worauf man sich so einlässt. Mal an einem aktuellen Beispiel aus dem Schulverwaltungsblatt 01/2025:

    Zitat

    Koordination der Schuljahrgänge 5 und 6; Koordination und Organisation der Inklusion; Koordination des sozialen und begabungsgerechten Lernens. Eine spätere Änderung der Aufgabenbereiche bleibt vorbehalten.

    Dass zur Koordination der gymnasialen Unterstufe auch Fragen rund um Inklusion und Bildungsgerechtigkeit gehören, dürfte wenig überraschend sein und wird hier einfach transparent verdeutlicht. Eine

    Zitat von DennisCicero

    Vielzahl an detailliert aufgelisteten Aufgaben

    kann ich hierin nicht erkennen.

    Den Ansatz, für unentschuldigte Fehlstunden 6 zu erteilen, halte ich für rechtswidrig. Zwar können unentschuldigte Fehlzeiten bei (angekündigten) Leistungssituationen zu einer Bewertung mit ungenügend führen, normale Unterrichtsstunden sind aber gerade keine Leistungs- sondern Lernsituationen. Dass ein solcher Ansatz auch absurd ist, kann man sich schnell verdeutlichen, wenn man mal versucht, der ganzen Lerngruppe für ausgewählte Einzelstunden wirklich belastbare Noten zu geben. Auf welcher Bewertungsgrundlage macht man so etwas mit 20+ Schülern in 45 Minuten?

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