Beiträge von Seph

    PS: Mir ist dabei - wie wahrscheinlich allen hier - auch klar, dass das auch sehr von den konkreten Gruppen und Altersstufen abhängt. Meiner persönlichen Einschätzung nach lässt sich eine Fahrt einer Grundschulklasse mit Übernachtung z.B. wirklich nicht mit nur 2 Personen abdecken, auch wenn das in der Praxis sicher nach wie vor vorkommt. Unsere Grundschule hier fährt daher grds. nur mit mind. 3 Personen.


    Fahrten mit älteren Schülern wiederum lassen sich dann mit 2 Personen abdecken, wenn Aktivitäten und auch unbeaufsichtigte Freizeiten integriert werden können, die die zwischenzeitliche Aufsicht stark reduzieren oder gar unnötig werden lassen. Wir hatten auch schon einmal eine Fahrt mit 2 Klassen und - aufgrund kurzfristiger Erkrankung - nur 3 Lehrkräften durchgeführt (natürlich schriftlich dokumentiert vorab remonstriert ;) ). Dies war dadurch stark erleichtert, dass wir vor Ort noch Teamer für die Aktivitäten hatten und durch ein eng begrenztes Gelände sehr einfache Aufsichtsverhältnisse vorlagen. So konnten sich zu jedem Zeitpunkt 1 oder 2 Lehrkräfte in Absprache untereinander zurückziehen. Das war vorher bereits klar, sonst hätten wir diese auch nicht durchgeführt.


    Mit anderen Gruppen und in anderen Settings hätten wir das sicher nie so gehandhabt.

    Wenn man nur zu zweit ist und 30 Schüler zu beaufsichtigen hat, geht das nicht.

    Ich weiß, dass das in der Praxis anders abläuft, daher bitte nicht böse sein, wenn ich erst einmal ganz formal antworte:


    Zwei Personen können innerhalb der Arbeitszeitgrenzen, die eine Maximalarbeitszeit von 10h/Tag vorsehen, bis zu 20h/Tag abdecken. Das reicht selbst mit kürzeren Arbeitsphasen in den Abend- und im schlimmsten Fall Nachtstunden durchaus aus. Mit konsequenter Aufteilung wäre dann sogar die Mindestruhezeit von 11 Stunden gut einzuhalten.


    Wenn aus bestimmten Gründen ein gleichzeitiger Einsatz von Begleitpersonen erforderlich ist, kommt man schnell zum Ergebnis, dass dann 2 Begleitpersonen für eine Klasse eben nicht ausreichen und entweder eine weitere Begleitperson erforderlich ist oder Klassen zusammengelegt werden sollten für die Fahrt.


    Wir drehen uns nach wie vor um folgendes Problem: Ja, bei einigen (vermutlich sogar bisher vielen) der in der Praxis durchgeführten Klassenfahrten lassen sich die Arbeitszeitgrenzen im bisher oft gewählten Setting wirklich nicht einhalten. Das liegt aber nicht daran, dass es grundsätzlich unmöglich wäre, diese auf Klassenfahrten einzuhalten, sondern am gewählten Setting. Wir müssen da auch nicht demütig auf Abhilfe durch den Dienstherrn warten, sondern können auch jetzt bereits Fahrten (nur noch) so planen, dass diese Grenzen eingehalten werden können.

    In BaWü entscheidet allein die SL, wie viele Begleitpersonen "genehmigt" werden. Hierfür gibt es keine rechtlichen Vorgaben.

    Natürlich gibt es auch in BaWü Vorgaben hierfür:


    Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Schülerinnen und Schülern soll neben der verantwortlichen Lehrkraft mindestens eine Begleitperson teilnehmen; dies gilt an Grundschulen bei jeder Klassengröße. Bei mehr als 40 Schülerinnen und Schülern ist im Regelfall die Teilnahme einer weiteren Begleitperson erforderlich. Im Übrigen richtet sich die Anzahl der erforderlichen Begleitpersonen nach Alter und Reife der Schülerinnen und Schüler und den mit der Veranstaltung verbundenen Gefahren; aus inklusiver Beschulung resultierende Bedarfe sind angemessen zu berücksichtigen.


    An den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren richtet sich die Zahl der Begleitpersonen nach den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler.

    Bei den Erziehern, die alle volljährig sind, geht Doppel- und Dreifachbetreuung. Ich hatte schon 6 Stunden komplett Doppelbetreuung und musste AA für diese Klassen (2) liefern - habe dann 10 Stunden Unterricht vorbereitet und an dem Tag 4 davon „verballert“

    Auch dagegen würde ich mich zur Wehr setzen, auch wenn das zumindest bzgl. der Aufsicht an sich unkritischer ist. Es ist durchaus denkbar, dass die SL entscheidet, einzelne Lerngruppen unbeaufsichtigt arbeiten zu lassen. Paralleles unterrichten in verschiedenen Räumen durch dieselbe Lehrkraft funktioniert aber schlicht nicht.

    Wie gesagt, das machen 16-jährige eher nicht mit. Wir haben in der Regel auch den ganzen Tag Programm und sind unterwegs und kommen dann erst abends wieder. Da ist nix mit Mittagsschlaf.

    PS: Auch bei ganztägigen Ausflügen (z.B. Busausflug in andere Städte) ist nicht zwingend die Begleitung aller Lehrkräfte notwendig. Es ist durchaus möglich, dass man sich in diese Begleitung und dann spiegelbildlich in Abendaufsichten u.ä. reinteilt. Mir ist klar, dass das in der Praxis niemand möchte und dann oft doch die meisten Lehrkräfte vollständig an allen Programmpunkten teilnehmen. Das liegt dann aber nicht daran, dass das zwingend notwendig wäre.


    Damit sind wir wieder schnell beim Grundproblem der Arbeitszeiterfassung: es ist weitgehend unstrittig, dass Lehrkräfte in der Praxis im Mittel mehr arbeiten, als vorgesehen ist. Und gleichzeitig haben sie sich an die vorgesehenen Arbeitszeiten zu halten. Das erfordert dann aber auch ein aktives Ausgestalten der Arbeitszeitverteilung, sei es nun in Schule oder bei Dienstreisen. Und wenn es durch Dienstanweisungen wirklich zu unvermeidbaren Verstößen gegen die Arbeitszeitvorgaben kommen würde, dann stehen auch jetzt schon Instrumente bereit, sich dagegen zu wehren. Dafür müssen wir nicht erst auf eine zentrale Arbeitszeiterfassung warten.

    Wie gesagt, das machen 16-jährige eher nicht mit. Wir haben in der Regel auch den ganzen Tag Programm und sind unterwegs und kommen dann erst abends wieder. Da ist nix mit Mittagsschlaf.

    Gerade 16-Jährige können tagsüber auch Programmpunkte haben, die keine dauerhafte Beaufsichtigung erfordern. Der Klassiker dabei ist das freie Erkunden von Städten in Kleingruppen, ohne dass da eine Lehrkraft Händchen halten müsste.

    Dann war das aber ein Oberstufenkurs, oder? Keine pubertierenden 15-16-jährigen auf 10er Abschlussfahrt, oder? Und ihr wart mehr als 2 Lehrer, oder?

    Doch, wie oben gerade erwähnt geht das durchaus auch in der Mittelstufe. Und ja, das Zusammenlegen von Klassen und der damit vorhandene größere Personalumfang hilft dabei deutlich.


    Noch einmal: es geht nicht darum, dass das in jedem bisher von Schulen gewähltem Setting möglich wäre. Das Problem ist dann aber genau das gewählte Setting und nicht die prinzipielle Unmöglichkeit.

    So pauschal kann man das nicht sagen. Der Klassiker ist das Landschulheim mit Sechstklässlern oder die Studienfahrt mit jeweils zwei Kollegen. Ein dritter wird in BW schlicht und ergreifend nicht genehmigt, das mag in anderen BL aber anders sein.

    Ich habe auch nicht behauptet, dass das auf jeder bisher jemals durchgeführten Klassenfahrt an jeder Schule problemlos gegangen wäre, sondern dass man Klassenfahrten proaktiv so planen und durchführen kann, dass die Arbeitszeitgrenzen einzuhalten sind. Dann fallen eben bestimmte Optionen raus, die eine ständige gleichzeitige Aufsicht mehrerer Begleitpersonen bedürfen. Das Zusammenlegen mehrerer Lerngruppen kann da genauso helfen, wie die geeignete Auswahl von Zielen und Aktivitäten.

    Es war zwar unter einer anderen Schulleitung, aber ein ehemaliger SL hatte einem (damaligen/ehemaligen) Kollegen gesagt, dass er den Versetzungswunsch 5 Jahre lang blockieren müsse, weil er bei Zustimmung keinen passenden Ersatz bekäme und ihm den Weg der Beförderungsstelle-Bewerbung nahgelegt.

    Genau das ist das Problem und letztlich von außen betrachtet sogar nachvollziehbar. Als SL eine Lehrkraft freizugeben und sich dann bei der übergeordneten Behörde "beschweren", man habe in dem Fach nicht genug Leute und müsse neu einstellen, ist halt etwas schräg und hat nichts mit bösem Willen der SL gegenüber der betreffenden Lehrkraft zu tun.

    Normalfall in der SEK.I oder an Grundschulen..

    Das stimmt einerseits und andererseits ist aber an Gymnasien in allen anderen Bundesländern (noch!) die Möglichkeit gegeben, wenigstens einen minimalen Karriereschritt noch unternehmen zu können, wenn auch in höchst unterschiedlichem Umfang. In Thüringen kam die Abschaffung tatsächlich genau zeitgleich mit "A13 für alle", d.h. dort erfolgte tatsächlich die Anhebung der Besoldung zulasten einer anderen Gruppe...letztlich ein fatales Signal an alle. Sinnvoller wäre es gewesen, über mehr Möglichkeiten zur (auch finanziellen) Wertschätzung guter Leistung an allen Schulformen nachzudenken.

    Und abends andersherum, Film angemacht, alle Kinder dazu und ins Bett (und nach dem Film wieder dazu gekommen).

    Genau. Und das ganze kann man noch viel weiter spinnen: bei allen Gegebenheiten, die einfache Aufsichtsverhältnisse aufweisen, reicht i.d.R. eine einzige Begleitperson pro Lerngruppe aus, teils sogar eine Begleitperson für eine noch größere Gruppe. Die jeweils andere(n) können sich in dieser Zeit bewusst zurückziehen. Das gilt insbesondere auch für die Nachtzeiten. Inwiefern hier überhaupt ein Bereitschaftsdienst oder nur eine Rufbereitschaft nötig ist, darüber kann man sich streiten. Dass dies aber bei weitem nicht alle Begleitpersonen gleichzeitig wahrnehmen müssen, sollte sofort klar sein.

    Klassenfahrten sind 24/5-Dienste. Ich kann nicht einfach zu irgendeiner Zeit meine privaten Angelegenheiten erledigen oder anderes tun, ohne meine Aufsichtspflicht zu verletzen. Aber ich frage mich immer wieder: Warum haben die Gewerkschaften über die Jahre nichts dagegen unternommen?

    Weil es schlicht nicht stimmt. Man kann Klassenfahrten durchaus so planen und durchführen, dass die beteiligten Lehrkräfte gerade nicht im Dauereinsatz sind, sondern (dann teils zeitversetzt) durchaus Auszeiten für die private Verwendung haben. Diesen Gestaltungsspielraum muss man aber auch nutzen. Das bedarf einer umsichtigen Vorbereitung und guter Absprachen im Team, ist aber möglich. Ich war während Klassenfahrten außerhalb meiner Arbeitszeiten u.a. schon mit individuellen sportlichen Aktivitäten, Streetfotografie, nettem Essen gehen usw. unterwegs. Und in meinen Arbeitszeiten haben andere Kolleginnen und Kollegen ähnliches vorgenommen.

    Maylin85


    Zugegeben: das hängt sicher mit dem "Leidensdruck" an der aktuellen Schule ab, welchen Weg man präferiert. Das kann ich durchaus nachvollziehen. Ich möchte dennoch wie oben beschrieben dazu anregen, so oder so erst einmal mit den Schulleitungen in Frage kommender Schulen zu sprechen - gerade mit Mangelfächern. Wir schreiben zum Beispiel bei Neueinstellungen Mangelfächer auch oft nur dann aus, wenn wir schon Bewerber an der Hand haben, um zu vermeiden, dass Stellen "leer laufen". Mit bereits im Schuldienst stehenden Interessenten finden sich dann in manchen Fällen auch kreative Wege. Das kann die passende Ausschreibung einer Funktionsstelle sein (sofern gerade verfügbar und intern keine stärkeren Kandidaten), das kann auch mal eine Art "Ringtausch" von Versetzungswilligen über mehrere Schulen hinweg sein oder ein Deal mit vorübergehender Teilabordnung an die vorherige Stammschule.

    PS: So oder so stehen dem immer erstmal Gespräche mit den SL der in Frage kommenden umliegenden Schulen zuvor. Man bekommt dann relativ schnell mit, ob es wechselseitiges Interesse gibt und eine Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen überhaupt hinreichend aussichtsreich wäre. Wie gesagt: gerade bei hohem Interesse und viel gesuchten Fächern wird da durchaus auch mal probiert "etwas möglich zu machen".


    Und bevor hier gleich jemand um die Ecke kommt, das sei ein abgekartetes Spiel: Nein, das ist schlicht aktives Personalmanagement von Schulen. Die Besetzungsverfahren finden allen Unkenrufen zum Trotz dennoch ergebnisoffen und fair statt und manchmal findet sich in diesen dann doch noch einmal noch stärkere Bewerber, die man vorher nicht auf dem Schirm hatte.

    Bei der Fachkombi, mit der man sich wohl kaum Sorgen um Neueinstellung machen muss, würde ich ganz einfach einen Versetzungsantrag stellen und bei Nichtfreigabe einfach kündigen und den Weg über Neueinstellung gehen. Dass A14 Stellen wirklich "offen" ausgeschrieben sind und nicht für einen bestimmten Kandidaten, ist wohl eher selten.

    Als Beamter um Entlassung aus dem Amt zu bitten, nur um sich kurz danach für eine erneute Verbeamtung beim selben Dienstherrn zu bewerben, ist schon etwas strange. Das ganze dann vlt. sogar noch in Kombination mit fehlender Ausschreibung für das eigene Fach an der Wunschschule und möglichen Verdienstausfällen, wenn die Nummer schief geht. Warum sollte man sich das antun, wenn es einen einfacheren und wesentlich sicheren Weg gibt?


    Dass A14 Stellen nicht immer ganz ergebnisoffen ausgeschrieben werden, liegt am notwendigen Gestaltungsspielraum von (zumindest teilweise) eigenverantwortlichen Schulen. Das wird aber eben auch gezielt genutzt, um gefragte Fachkombinationen oder Wunschkandidaten von extern kommen lassen zu können und zielt nicht immer nur auf bereits hauseigenes Personal.

    Bislang gab es noch kein entsprechendes Gespräch. Ich bin aber meinem Schulleiter nicht so optimistisch, dass er mich gut bewerten wird, weil er meine Fächerkombi benötigt und wohl nicht zulässt, dass ich durch eine Beförderung die Schule verlassen werde...

    Dann warte das doch ab. Ich habe im Parallelthread gerade gelesen, dass das Verfahren scheinbar noch nicht einmal läuft, sondern das bislang Gedankenspiele und vor allem - durchaus nachvollziehbare - Sorgen sind. Im Übrigen ist ein offenes Gespräch über die eigenen Pläne oft durchaus zielführend. Eine SL weiß i.d.R., dass sie sich keinerlei Gefallen damit tut, einen wechselwilligen Kollegen unnötig lange aufzuhalten. Dabei macht es durchaus einen großen Unterschied (auch für die Nachbesetzung von Stellen), ob der Kollege durch Freigabe und Versetzung oder durch erfolgreiche Bewerbung auf eine Funktionsstelle ging. Den ersten Fall muss man manchmal tatsächlich taktisch mit Blick auf die Stellenlage verzögern, den zweiten Fall muss man eher nicht verzögern und kann das auch nicht ohne rechtsmissbräuchliches Vorgehen. Sich derart in die Nesseln zu setzen, tut sich keine (mir bekannte) SL freiwillig an. Also keine Sorge.


    Wer überprüft denn dann die Bewertung? Bei wem melde ich die Bitte zur Überprüfung an? Wer erhört die Gegenäußerung? Benötigt man hierfür auch einen Anwalt?

    In dieser Stufe die beurteilende Person selbst. Ein Anwalt ist dafür nicht nötig.

    Wo würde man den Widerspruch einreichen?

    Ebenfalls beim beurteilenden Schulleiter.

    Ich kenne Fälle, mindestens zwei fallen mir auf Anhieb ein, in denen eine Person, die gegen ihre Beurteilung geklagt hat, über mehrere Monate mehrere Stellenbesetzungsverfahren blockiert hat. Zum Teil, weil sie sich auf mehrere Stellen gleichzeitig beworben hat, und zum Teil, weil es Dominoeffekte gegeben hat, weil entsprechende andere Stellen durch die Blockade nicht wie geplant frei wurden.

    Ja, ich auch. Daher hatte ich den folgenden Hinweis unbedingt mit aufnehmen wollen:

    Ob das ganze aussichtsreich genug ist, um diesen Weg zu gehen, sollte ggf. vorher mit einem Fachanwalt besprochen werden.


    Dabei sollte man im Blick behalten, dass genau wie bei unseren Beurteilungen von Schülern, auch bei dienstlichen Beurteilungen nur eine beschränkte Überprüfbarkeit durch die Verwaltungsgerichte besteht und diese sich eigentlich nur auf die Feststellung von eventuellen Verfahrensverstößen beschränkt. Sollten solche hier nicht vorliegen (z.B. falsche Beurteilungszeitraum, fehlende Beurteilungsbeiträge u.ä.), kann man sich diesen Schritt i.d.R. sparen.

    Gab es bereits ein entsprechendes Gespräch, in dem die Beurteilung besprochen wurde? Hierbei ist nach 10.2.3. der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung (....) zunächst die Bitte zur Überprüfung der Beurteilung vor Aufnahme in die Personalakte möglich, der vom Beurteiler zu entsprechen ist. Es besteht zudem die Möglichkeit der Gegenäußerung.


    Darüber hinaus sind auch Widerspruch und Klage denkbar. Zu beachten ist aber, dass diese für sich noch keine aufschiebende Wirkung bei der Besetzung entfalten, sodass ggf. auch ein gerichtlicher Eilrechtsschutz zu beantragen ist. Ob das ganze aussichtsreich genug ist, um diesen Weg zu gehen, sollte ggf. vorher mit einem Fachanwalt besprochen werden.


    Dabei sollte man im Blick behalten, dass genau wie bei unseren Beurteilungen von Schülern, auch bei dienstlichen Beurteilungen nur eine beschränkte Überprüfbarkeit durch die Verwaltungsgerichte besteht und diese sich eigentlich nur auf die Feststellung von eventuellen Verfahrensverstößen beschränkt. Sollten solche hier nicht vorliegen (z.B. falsche Beurteilungszeitraum, fehlende Beurteilungsbeiträge u.ä.), kann man sich diesen Schritt i.d.R. sparen.

    Nur mal nebenbei: der Einsatz in verschiedenen Jahrgängen ist an den weiterführenden Schulen schlicht Normalität. An den Gymnasien und Gesamtschulen betrifft das mit Jahrgängen 5-13 letztlich 9 verschiedene Jahrgangsstufen, in denen ein Einsatz stattfinden kann. Und das eher zeitgleich in 4-5 Jahrgangsstufen (natürlich nicht in allen 9 im gleichen Schuljahr) als von Jahr zu Jahr wechselnd.


    "Neue" Lehrwerke sind oft schlicht Facelifts bisheriger Lehrwerke und führen nun echt nicht zur Notwendigkeit völlig neuer Einarbeitung, wie hier suggeriert wird. Aber es stimmt natürlich, dass die Zuweisung eines Fachs und einer Jahrgangsstufe, die man bislang noch nicht (oder lange nicht mehr) hatte, mehr Vorbereitungszeit benötigt, als immer wieder das gleiche zu machen. Hier hilft es ungemein, im Team verteilt Unterrichtssequenzen vorzubereiten....sofern die Kolleginnen und Kollegen dazu bereit sind, was leider nicht überall gegeben ist.

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