Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Das klärt schon einiges am Horizont.
Ich werde zusätzlich nächste Woche bei den Personräten anrufen, um mich abzusichern. Sollten diese auch kein Stolperstein kennen, werde ich die Stelle wohl in Erwägung ziehen, da es mir doch so scheint als das die Vorteile überwiegen.
Beiträge von Aestas
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Es gibt u.U. die Möglichkeit, die Versetzung über eine erfolgreiche Bewerbung auf eine entsprechende Stelle einer Schule im Zielbundesland zu erwirken. Mir ist zumindest ein solcher Fall bekannt, der hierüber versetzt werden konnte ohne im regulären Verfahren drin zu sein. Ein Nachteil ist die A14-Stelle jedenfalls nicht...zumindest sofern man im Zweifelsfall zur Rückstufung bereit wäre.
Danke, das klingt ja gut! Die Rückstufung wäre auf keinen Fall ein Problem, die würde ich im Zweifelsfall in Kauf nehmen.
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Vielen Dank für dir Antwort!
Wichtig ist mir zu wissen, dass die Versetzung dann trotzdem funktioniert. Eine Rückstufung würde ich definitiv in Kauf nehmen, wenn notwendig.
Ich wei ja leider nicht, wie lange die Versetzung dauert, daher ist es für mich Frage, ob es sich zwischenzeitlich lohnt, für diesen Zeitraum die A14-Stelle inne zuhaben.
Inwiefern kann A14 ein Plus im neuen BL sein?
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Liebe Forenmitglieder,
Ich hätte eine Frage im Rahmen des Bundeslandwechsels. Es ist sicher, dass ich in den nächsten 2 Jahren die Versetzung aus familiären Gründen beantragen werde.
Nun hat mein Schulleiter, der noch nichts weiß, mir eine A14-Stelle in Aussicht gestellt.
Ich bin jetzt Im Zwiespalt: Soll ich diese noch "mitnehmen" oder würde das eine Versetzung erschweren? Wenn ja, würde ich sie definitiv ausschlagen.
Gibt es dazu Erfahrungswerte?
Viele Grüße!
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Danke erst einmal für die Infos! Es geht um eine Versetzung, die Lebenszeitverbeamtung ist schon erfolgt. Deswegen stellte sich die Frage, ob die Altersgrenze bei Bundeslandwechsel auch gültig ist oder wegfällt.
Es geht um das Ländertauschverfahren, genau. Wenn z.B. der Besuch beim Amtsarzt negativ ausfällt und ob man dann ablehnen kann.
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Guten Tag,
mal wieder habe ich eine Frage zur Versetzung in ein anderes Bundesland, da dies alles sehr kompliziert scheint.
Zur Info: Ich würde gerne nach Rlp wechseln.
1. Was passiert, wenn die Übernahme in den Beamtenstatus durch den Amtsarzt verwehrt bleibt und man folglich die Versetzung ablehnt? Ist dann man "gezwungen", den Angestelltenvertrag anzunehmen oder kann man zurück ziehen?
2. Gibt es in Rlp eine Altershöchstgrenze für die Übernahme ins Beamtenverhältnis?
Vielen Dank!
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Liebe Forenmitglieder,
ich beschäftige mich schon länger mit dem Thema Versetzung. Mein Ziel ist es nicht unbedingt, in den aktiven Schuldienst zurückkehren, sondern auch Stellen in Erwägung zu ziehen, die "hinter den Kulissen" sind, z.B. in der Schulentwicklung und gegebenenfalls im Verbund mit einer Beförderung. Aktuell bin ich nämlich noch in einem anderen Bundesland, sehe mich aber langfristig in Rlp.
Auf der Seite der ADD habe ich über die Möglichkeit der Initiativbewerbung gelesen. Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?
Viele Grüße
Aestas
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die Einschätzung, Antworten und Tipps zu meinen Fragen. Das hat einiges klarer werden lassen.
@TwoRodas:
(1) Zur Frage, wenn der Amtsarztbesuch bei der Verbeamtung im neuen BL scheitert: Man bekommt ein Angestelltenverhältnis angebot. Ob man in das alte BL zurück kann, weiß ich leider nicht.(3) Ich selbst kenne einen Fall, da hat sich derjenige auf eine Fachleiterstelle im neuen BL beworben und wurde dort auch übernommen. Wie so oft hilft es wahrscheinlich, sich in Bezug darauf bei offiziellen Stellen zu erkundigen, sollte man eine Bewerbung auf eine solche Stelle erwägen.
(4) Das neue BL stuft dich entsprechend ein; auch hier ist es empfehlenswert, sich im Zweifelsfall beim neuen BL zu erkundigen. Ich vermute, eine endgültige Antwort erhält man nach Anerkennung der eigenen Lehramtsbefähigung (nicht alle Fächer werden in allen BL beispielsweise unterrichtet) sowie Berücksichtigung der beruflichen Erfahrung etc. -
Liebe Forenmitglieder,
ich würde mich mittelfristig in ein anderes Bundesland versetzen lassen. Über die verschiedenen Verfahren habe ich mich bereits informiert. Einige Fragen bleiben jedoch offen. Eventuell kann mir jemand diese beantworten, der den Wechsel bereits hinter sich hat:
1) Wenn ich mich direkt auf eine Stelle im neuen Bundesland bewerbe (mit Freigabeerklärung durch das alte BL), durchlaufe ich die Verbeamtung erneut, also mit Probezeit etc.? Werden dabei auch Altersgrenzen berücksichtigt?2) Mein Partner ist an derselben Schule verbeamtet. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Beamte derselben Schule in das neue BL versetzt werden?
Viele Grüße Aestas
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