Hallo zusammen,
vielen Dank für die Einschätzung, Antworten und Tipps zu meinen Fragen. Das hat einiges klarer werden lassen.
@TwoRodas:
(1) Zur Frage, wenn der Amtsarztbesuch bei der Verbeamtung im neuen BL scheitert: Man bekommt ein Angestelltenverhältnis angebot. Ob man in das alte BL zurück kann, weiß ich leider nicht.
(3) Ich selbst kenne einen Fall, da hat sich derjenige auf eine Fachleiterstelle im neuen BL beworben und wurde dort auch übernommen. Wie so oft hilft es wahrscheinlich, sich in Bezug darauf bei offiziellen Stellen zu erkundigen, sollte man eine Bewerbung auf eine solche Stelle erwägen.
(4) Das neue BL stuft dich entsprechend ein; auch hier ist es empfehlenswert, sich im Zweifelsfall beim neuen BL zu erkundigen. Ich vermute, eine endgültige Antwort erhält man nach Anerkennung der eigenen Lehramtsbefähigung (nicht alle Fächer werden in allen BL beispielsweise unterrichtet) sowie Berücksichtigung der beruflichen Erfahrung etc.