Beiträge von Aestas

    Danke erst einmal für die Infos! Es geht um eine Versetzung, die Lebenszeitverbeamtung ist schon erfolgt. Deswegen stellte sich die Frage, ob die Altersgrenze bei Bundeslandwechsel auch gültig ist oder wegfällt.


    Es geht um das Ländertauschverfahren, genau. Wenn z.B. der Besuch beim Amtsarzt negativ ausfällt und ob man dann ablehnen kann.

    Guten Tag,


    mal wieder habe ich eine Frage zur Versetzung in ein anderes Bundesland, da dies alles sehr kompliziert scheint.


    Zur Info: Ich würde gerne nach Rlp wechseln.


    1. Was passiert, wenn die Übernahme in den Beamtenstatus durch den Amtsarzt verwehrt bleibt und man folglich die Versetzung ablehnt? Ist dann man "gezwungen", den Angestelltenvertrag anzunehmen oder kann man zurück ziehen?


    2. Gibt es in Rlp eine Altershöchstgrenze für die Übernahme ins Beamtenverhältnis?


    Vielen Dank!

    Liebe Forenmitglieder,


    ich beschäftige mich schon länger mit dem Thema Versetzung. Mein Ziel ist es nicht unbedingt, in den aktiven Schuldienst zurückkehren, sondern auch Stellen in Erwägung zu ziehen, die "hinter den Kulissen" sind, z.B. in der Schulentwicklung und gegebenenfalls im Verbund mit einer Beförderung. Aktuell bin ich nämlich noch in einem anderen Bundesland, sehe mich aber langfristig in Rlp.


    Auf der Seite der ADD habe ich über die Möglichkeit der Initiativbewerbung gelesen. Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?


    Viele Grüße


    Aestas

    Hallo zusammen,


    vielen Dank für die Einschätzung, Antworten und Tipps zu meinen Fragen. Das hat einiges klarer werden lassen.

    @TwoRodas:


    (1) Zur Frage, wenn der Amtsarztbesuch bei der Verbeamtung im neuen BL scheitert: Man bekommt ein Angestelltenverhältnis angebot. Ob man in das alte BL zurück kann, weiß ich leider nicht.

    (3) Ich selbst kenne einen Fall, da hat sich derjenige auf eine Fachleiterstelle im neuen BL beworben und wurde dort auch übernommen. Wie so oft hilft es wahrscheinlich, sich in Bezug darauf bei offiziellen Stellen zu erkundigen, sollte man eine Bewerbung auf eine solche Stelle erwägen.

    (4) Das neue BL stuft dich entsprechend ein; auch hier ist es empfehlenswert, sich im Zweifelsfall beim neuen BL zu erkundigen. Ich vermute, eine endgültige Antwort erhält man nach Anerkennung der eigenen Lehramtsbefähigung (nicht alle Fächer werden in allen BL beispielsweise unterrichtet) sowie Berücksichtigung der beruflichen Erfahrung etc.

    Liebe Forenmitglieder,


    ich würde mich mittelfristig in ein anderes Bundesland versetzen lassen. Über die verschiedenen Verfahren habe ich mich bereits informiert. Einige Fragen bleiben jedoch offen. Eventuell kann mir jemand diese beantworten, der den Wechsel bereits hinter sich hat:

    1) Wenn ich mich direkt auf eine Stelle im neuen Bundesland bewerbe (mit Freigabeerklärung durch das alte BL), durchlaufe ich die Verbeamtung erneut, also mit Probezeit etc.? Werden dabei auch Altersgrenzen berücksichtigt?


    2) Mein Partner ist an derselben Schule verbeamtet. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Beamte derselben Schule in das neue BL versetzt werden?


    Viele Grüße Aestas

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