Beiträge von Krusmynta

    Hallo endlichlehrerin,


    da ich in Bayern bin, kann ich dir nur von hier ein Feedback geben. Bei uns steht sowas in der Aufsichtspflicht in der Lehrerdienstordnung.
    Aufsichtspflicht muss aktiv, kontinuierlich und präventiv sein. Vllt. gibt es ja auch so was in Nds???
    Auf jeden Fall würde ich einen männlichen Kollegen mitnehmen, der dann auch die Zimmer der Jungs kontrolliert, damit jeder dann abends geruhsam in sein Bettchen liegt. :) Mit welcher Klasse fährst du denn?

    Man könnte neben einen aufkllärenden Elternbrief auch eine Informationsveranstaltung für Eltern, Kollegen und Schüler in der Schule abhalten und evtl. einen "Profi" engagieren. Ich hatte eine Fortbildung über Cyber-Mobbing und da hat der Referent auch Whats-app im Sinne von "wen lade ich in den Chat ein; wen nicht; welche Fotos werden in den Chat verbreitet; über wen kann hergelästert werden etc." angesprochen. Ich glaube, zum einen, dass sehr viele Eltern es gar nicht wissen, dass Whats-app erst ab 16 ist und zum anderen dass es manchen Eltern völlig egal sein wird. Man kann es ihnen zwar sagen, aber ich finde, dass eine Sensibilisierung, wie neleabels vorgeschlagen hat, unbedingt notwendig ist.

    Ich finde den Beruf Lehrer/in sehr abwechslungsreich und bedarf eines dicken physischen und psychischen dicken "Fells". Während andere Berufsgruppen nach Hause gehen und abschalten, ist das als Lehrer/in nicht möglich, sondern man geht nach Hause und arbeitet weiter. Ich fand und finde es immernoch sehr erstaundlich (vllt. war ich da einfach zu naiv), dass ich 2/3 mehr Zeit hinter dem Laptop zur Stundenvorbereitung, Korrekturen etc. brauche, anstelle mit den Schülern direkt zu "arbeiten" bzw. zu unterrichten. Als ich mit dem Ref angefangen habe, war der erste Kommentar meines Seminarvorstandes: "Schaffen Sie sich etwas Freizeit zum Abschalten. Am Anfang wird das nicht immer gelinngen, aber Sie sollten sich wenigstens einen halben Tag der Woche für sich nehmen." Ich hoffe, dass es mit der Erfahrung und mit der Zeit mehr Freizeit sein wird...

    Im Ref kann man sich leider nicht auf die mündlichen Absprachen halten. Leider musste ich diese Erfahrung auch machen: Der Seminarlehrer gab mir ein offenes Thema. Dann habe ich mich noch bei ihm versichert, dass ich das Thema auch somit im Plural verstanden habe (Eigenschaften von Wasser) -> min. 2 Eigenschaften. Am Schluss kam heraus, warum ich mich nicht auf eine Eigenschaft beschränkt hätte... Ich kann mir gut vorstellen, dass man während des Refs die Hölle durchmacht und am Schluss nur froh ist, es hinter sich gebracht zu haben. Aber leider verstehe ich es immernoch nicht, warum zwar sehr viele über das Ref schimpfen, aber am Schluss fast keiner was macht, um sich dagegen zu beschwerden, sondern manch einer die Hölle für die kommenden Refs "vorbereitet". Wenn beim Widerspruch keine Verschlechterung der Noten einhergeht, würde ich auch diesen Weg wählen.

    Danke DeadPoet,


    genau die Unterrichtskompetenz, erzieherische Kompetenz und Handlungs- und Sachkompetenz meine ich. In der erzieherischen Kompetenz steht auch, dass "2 Tätigkeiten in Schülerheimen, Tagesheimen, Tagesstätten, Schulvorbereitenden Einrichtungen und Einrichtungen der pädagogischen Frühförderung, die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes abgeleistet werden, sind in die Bewertung der erzieherischen Kompetenz einzubeziehen, ebenso Lehrgänge und Lehrveranstaltungen (z. B. Schulwandern, Schulspiel, Sprecherziehung, Verkehrserziehung), die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durchgeführt werden" berücksichtigt werden müssen. D.h. doch wenn ich in der Einsatzschule eine Exkursion mit 10. Klassen nach Berlin mitgemacht habe (Refs dürfen ja nie alleine mit den Schülern unterwegs sein), dann müsste es doch mitberücksichtigt werden, oder? Ich habe am Montag nach den Ferien die Einsichtnahme in die Gutachten, da bin ich gespannt in wieweit sie v.a. die Unterrichtskompetenz aus den Einsatzschulen berücksichtig haben. Ich habe auch gehört, dass die Seminarlehrer auch gegensätzlicher Meinung zur Einsatzschule haben können und das dies auch schon unter "Berücksichtigung" zählt. Stimmt dies?

    Hallo zusammen,


    ich habe seit 2 Wochen die Prüfungen für das 2. Stex hinter mich gebracht und habe nun die Bescheinigung über die vorläufigen Noten bekommen. Ich freue mich, dass ich bestanden habe, aber leider werde ich die Noten für die Plansstelle nicht haben. Leider bin ich sehr über das Ergebnis der "Krawattenoten" überrumpelt worden. Zwar wusste ich, dass ich in meiner Seminarschule keinen positiven Stand habe, da sie mich von Anfang an "abgestempelt" haben. Sie sagten, dass ich zu theadralisch (zu viel Mimik und Gestik) und Schwächen in der Fachsprache habe. Komischerweise habe ich von den beiden Einsatzschulen gute Bewertungen bekommen und nach denen ihrer Meinung ist es super, wie ich die Schüler mit Mimik und Gestik motivieren kann. (Im Vergleich Seminarschule: befriedigend bis ausreichend) Ich weiß, dass die Seminarlehrer die Berichte von den Einsatzschulen zwar berücktigen müssen, aber es in ihren Ermessen liegt, was sie letztendlich berücksichtigen und was nicht. Nach dieser Diskrepanz zw. Seminarschule und Einsatzschule und dem schlechten Stand in der Seminarschule frage ich mich, in wieweit ich die Noten


    1. verbessern


    und 2. die Noten anfechten könnte.




    zu 1. Ich habe mich schon etwas über die Notenverbesserung informiert, aber habe leider keine konkreten Information über Anmeldefristen gefunden. Das Verfahren zur Notenverbesserung dauert so viel ich weiß 1 Jahr, muss ich dann dauernd an der Seminarschule sein, oder könnte ich z. B. währenddessen an einer Privatschule arbeiten? Ausserdem wäre ich über jegliche Erfahrungsberichte von Euch sehr dankbar.


    zu 2. Ich habe Anwälte, die sich auf Prüfungsrecht spezialisiert haben, herausgesucht und festgestellt, dass ich keinen in Bayern gefunden habe. Kennt ihr vllt. jemanden? Kennt ihr die Frist, bis wann ich diese Notenanfechtung ans kumi schicken muss? Auch hier bin ihc über Erfahrungsberichte sehr dankbar.




    Könntet ihr mir bitte weiterhelfen? Ich bin schon ziemlich verzweifelt, da es eigentlich auch von vielen Informationsstellen so rausklingt, dass Seminarlehrer einem die Hölle im Ref bereiten können und dürfen, weil dies nach dem Gesetz auch schwer anzufechten ist.


    Vielen Dank schon mal!




    Viele Grüße


    Krusmynta

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