Beiträge von Nastavnik

    Selbst wenn es da Beschlüsse gibt, kann man die natürlich mit einem entsprechenden Antrag ändern. Ich rate hier von Schnellschüssen ab - gerade das Vertretungskonzept muss viele verschiedene Interessen bedienen (Teilzeit; Vollzeit; KuK mit viel Abi, KuK in der Unterstufe etc.)Das muss gut vorbereitet sein, idealerweise durch den PR in einer PV. Da kann in aller Ruhe ein Konzept und ein entsprechender Antrag erarbeitet werden, ohne dass der SL sich genüsslich zurücklehnen kann und zuschaut, wie sich die Kollegen gegenseitig zerfleischen.


    Wenn der SL hier die unklare Rechtslage eindeutig ausnutzt, empfiehlt sich möglicherweise tatsächlich eine DV, in der geregelt ist, dass ALLE Belastungen notiert werden. Aber auch das ist ein Minenfeld, denn wer möchte schon die Protokolle im Abi gegen das Einproben eines Theaterstücks aufwiegen. Ein wirklich schwieriges Thema, für das man sehr viel Fingerspitzengefühl benötigt.


    Was natürlich immer geht, wenn man nach mehreren 60h-Wochen keine Entlastung bekommt, ist eine Überlastungsanzeige. Wenn sich da mehrere mutige Kollegen finden, kann der SL schon in Erklärungsnot kommen.

    Ja, das ist sicher ein Minenfeld. Es ist real bei uns auch nicht so, dass da irgendwas schon zu konkretem Unmut geführt hätte. Die Fragen kommen halt naturgemäß immer wieder auf zu dieser Zeit. So ein Riesenfass will im Moment auch keiner aufmachen, aber für den Fall der Fälle ist es scon mal gut, so eine Strategie über PV und PR im Kopf zu haben. Danke.

    In Hessen ist das nicht in einer VO vorgesehen, leider gibt's auch keine Rechtsgrundlage dagegen.
    Folglich müssen PRe lange und harte Verhandlungen führen, die mal so und mal so ausgehen.
    Was man immer ins Feld führen kann ist, dass, neben der Pflichtstundenzahl, es eben auch die Wochenarbeitsstundenzahl gibt, die für Beamte 42 (He) ist, es kann nicht sein, dass man im Abi 60 Stunden und auch am WE durchrödelt und das nicht ausgeglichen wird (dann übernimmt auch keiner mehr freiwillig Abiturkurse), man kann auf die zusätzlichen Belastungen im mündlichen Abi (Protokolle usw) hinweisen und verlangen, dass die als Arbeitszeit angerechnet werden (Freizeit ist jedenfalls nicht) usw.
    Von SL zu SL sehen die Ergebnisse dann unterschiedlich aus. Jedes Jahr wieder ein Quell steter Freude.

    Vielen Dank!


    VO bedeutet Vertretungsordnung? Verwaltungs...? Sorry für die doofe Frage.


    Wenn es nicht per Gesetz oder Erlass geregelt ist, dann müsste das doch unter §133 des Schulgesetzes fallen, nach dem das Vertretungskonzept Sache der Gesamtkonferenz ist, oder? Dann würde ich mich mal nach Beschlüssen aus der Vergangenheit erkundigen. Kann mir aber gut vorstellen, dass es da noch keinen gibt. Mal sehen, was der PR dazu sagt, vielleicht gibt es ja Interesse an einer Diskussion und einem Beschluss in der GK ... (um sich bei der SL richtig beliebt zu machen).

    Ich grabe den Thread nochmals aus, nachdem ihr mir hier so hervorragend geholfen habt. Nochmals vielen Dank dafür!


    Ich habe nämlich noch eine Frage. Die Diskussion kommt immer wieder nach dem letzten Schultag der Q4 auf.


    Folgender ausgedachter, aber repräsentativer Fall:
    Ein Kollege hat 2 Kurse in der Q4 mit insgesamt 6 Wochenstunden gehabt. Er hat viele Schüler aus diesen Kursen schriftlich im Abitur geprüft (plus Zweitkorrektur extern). Die Schüler haben diese Woche ihren letzten Schultag, danach folgen "nur" noch die mündlichen Prüfungen, auch für unseren ausgedachten Kollegen.
    Der Kollege hat also mit den Kursen und dem Abitur durchaus so seine Arbeit, aber die letzten 8 Wochen des Schuljahres 6 Stunden weniger in der Woche.


    Kann die Schulleitung den Kollegen jetzt die kompletten 6 Stunden für a) kurzfristige Vertretungen einsetzen oder b) bis zum Schuljahresende in zwei Mittelstufenklassen setzen, ohne dass das irgendwie als Mehrarbeit gerechnet wird, und sagen: "Tjoa, Abi ist ja alles schön und gut, aber Sie haben dieses Schuljahr nun mal die Pflichtstundenzahl X und die frei gewordenen 6 Stunden machen wir Ihnen noch voll"?


    Ich vergaß: Es geht um Hessen.

    Hallo!


    Habe in der Mittelstufe in Latein auch manchmal umgekehrte Gauß-Verteilungen bei den Notenspiegeln. Fühle mit dir mit.


    Vielleicht noch ein paar weitere Tipps zu dem, was geschrieben wurde:


    - Mach dir klar, wo genau du die Grenze für das Erreichen der Note "ausreichend" setzt. Einfaches Beispiel: Stammformen. Wenn du bei 50% die Grenze für die 4 setzt, frag auch mindestens 50% (eher 55-60%) regelmäßige Formen ab, dann haben die ganzen Hänger zumindest eine Chance auf die 4. Um in Richtung 80% zu kommen, packst du für die guten/fleißigen Schüler 30% unregelmäßige rein. Um auf 100% zu kommen, dann noch ein paar Verben der Marke tangere, incipere oder ferre. Das trennt meiner Erfahrung nach dann auf verschiedenen Niveaus ganz gut. So in etwa kann man auch Übersetzungstexte und andere Tests basteln.


    - In der Regel schreibt man ja die Arbeit auch zum Stoff einiger Lektionen und die Übersetzung dreht sich auch um ein ähnliches Thema. Dann kann man die Schüler mal überlegen lassen, welche Lektionen und auch Wortfelder man zu diesem Thema noch mal wiederholen sollte. Da nimmt man ja nichts vorweg, sondern hilft einfach den Schülern, das Lernen zu organisieren.


    - Dokumentiere fleißig alle Tests und Leistungen, gib Rückmeldungen und Hinweise zeitnah an Schüler und Eltern (Habt ihr in Niedersachsen Förderpläne?). Dann kann hinterher keiner meckern.


    - Mach den Schülern nüchtern und sachlich klar, dass du deinen Teil der Arbeit erledigst und dass sie die Verantwortung für den Erfolg und die Konsequenzen auf dem Zeugnis tragen müssen.


    Man kann immer fördern und motivieren und so weiter, doch wer nach zig Hinweisen nicht einmal das Vokabular beherrscht, geschweige denn Formenlehre, Syntax oder das Übersetzen, der hat die 5 dann auch verdient.


    Gruß

    Die Fragen waren schon ernst gemeint. Kreative Analyse teste ich mal im nächsten Grund- oder Leistungskurs. Die Extreme, die du beschreibst, habe ich gar nicht richtig wahrgenommen. Lese aber auch nicht wirklich alles oder viel, gerade im Vergleich zu einem Moderator.

    Ich bin zwar noch nicht lange dabei und auch nicht sonderlich aktiv im Forum, bedauere es aber sehr, dass sich der User Nele, den ich immer sehr gerne gelesen habe, verabschiedet hat.


    Die Art des Abgangs - Abschiedsthread mit Verweis auf die subjektiv erlebte Dekadenz des Forums - stößt mir aber bitter auf. Eine Diskussion anzustoßen, indem bestimmte Tendenzen im Forum angeprangert werden, und sich dann majestätisch in höhere Gefilde verabschieden, ohne weiter an der Diskussion teilzunehmen - ich weiß nicht ...


    Irgendwie fühle ich mich da auch ein weinig persönlich angegriffen. Bin ich ein kaltherziger "Technokrat", weil ich mir im Forum Rat zum Verständnis der Vorschriften zur Mehrarbeit hole? Oder weil ich den analytischen Zugang zu Lyrik gegenüber kreativen Methoden verteidige? Darf ich mich noch in bestimmte Richtungen äußern, ohne weitere geistige Kapazitäten zu verschrecken und aus diesem Forum zu vergraulen?

    Ganz ehrlich: Geht Ihr gern zu Weihnachtsfeiern im Lehrerkollegium oder seht Ihr es eher als Pflichtveranstaltung an? Habt Ihr eigentlich auch keine Lust und/oder keine Zeit?

    Ja! Und zwar sehr gerne! Und darüber hinaus auch noch zum Neujahrsempfang, zur Kollegiumsfastnacht, zum Grillen nach der Zeugnisausgabe im Sommer, zum Sektempfang nach dem Tag der offenen Tür und zum Weinabend nach der Schuljahreseröffnungskonferenz.


    Man muss die Feste feiern, wie sie fallen, und so jung kommt man nicht mehr zusammen.


    Wer Bock hat, kommt (es sind die meistens die Meisten), wer nicht eben nicht. Da wird niemandem ein Strick draus gedreht.


    Ich sehe mich schon mit Narrenkappe auf dem Kopp und dem Blog in der Hand inne Bütt steigen ...

    Ich hatte Klausuren, in denen es hieß:


    "Ich werde in dieser Klausuren zunächst dasunddas machen..."
    "Nun analysiere ich dasunddas und vergleich es mit demundem"
    "Ich glaube, dass ... Meiner Meinung nach .... Ich finde ...."


    Alles in einer Klausur.


    Die ersten beiden Sätze sind schon eher Verlegenheitssätze und im Prinzip Aufgabenwiederholung. Ein klares "Nein" dazu! Hatte noch nie eine Klausur, in der nach solchen Sätzen auch tatsächlich eine Analyse oder ein Vergleich folgte. Es streckt den Text natürlich schön in die Länge - vielleicht erhoffen sich einige dadurch tatsächlich auch den Fehlerquotienten zu senken.


    Das "Ich" stört mich an sich nicht so sehr. Wie oben schon jemand schrieb: besser als geschwurbelte Passivkonstruktionen, gerade auch bei Aufgaben, die eine Wertung/Stellungnahme erfordern.


    "Glauben" finde ich nicht treffend, würde als Kommentar "besser: 'vermuten'!" dranschreiben. Es geht ja um Deutsch, nicht um Religion. :)


    "Meiner Meinung nach" - meinetwegen, solange die "Meinung" danach auch sattelfest und nachvollziehbar begründet wird.


    "Ich finde ..." - Nein, danke!


    Schüler erzählen natürlich viel, wenn der Tag lang ist, auch was Kollege XY alles angeblich gesagt habe, was sie schreiben sollen. Würde ich nicht viel drauf geben. Wer weiß, was der Kollege tatsächlich gesagt hat und was die Schüler verstanden haben.

    Ich finde den Austausch sehr interessant - allerdings beschäftigen sich all die Texte und Beispiele mit der Frage, warum Poesie eine tolle Sache ist und man sich unbedingt damit beschäftigen sollte; das ist ja auch eine Meinung, die ich uneingeschränkt unterschreibe!


    Aber die Frage, warum man Gedichte analysiert, ist ja eine ganz andere. Und ich vermute, dass die Lerner den Unterschied auch sehen. Für mich persönlich habe ich zwar einige Rationalisierungen hergestellt, warum man denn nun diese seltsame und lebensferne Textsorte "Gedichtanalyse" beherrschen sollte, aber so richtig zufriedenstellend begründen kann ich das nicht - zumindest nicht ehrlich vor mir selbst.


    Ich weiß letztlich nicht, warum die Schule verlangt, dass man Gedichte analysiert.

    Ich denke, dass man zu dem Urteil "Poesie ist eine tolle Sache" eigentlich erst kommen kann, wenn man "Poesie" auch analysiert (hat). Denn wie willst du eine These wie "Poesie ist wertvoll" vertreten, wenn du keine rationalen Argumente für die These anbringen kannst. Die kannst du meines Erachtens aber erst formulieren, wenn du "Poesie" analysiert hast.


    Hm, weiß nicht, ob ich meinen Gedanken richtig rüberbringe. Zweiter Versuch: Wenn man über ein Gedicht sprechen will, muss man irgendeine Art von Verständnis dieses Gedichts haben. Zu sagen "Ich weiß zwar nicht, worum es in diesem Gedicht geht, aber der Inhalt sagt mir nicht zu." oder "Ich weiß zwar nicht, wie das Gedicht aufgebaut ist, aber die Komposition ist sehr gelungen." ist widersprüchlich.


    Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass es auch spannende und sinnvolle, kreative Zugriffe auf Gedichte gibt, aber auch die zielen irgendwie auf ein (wenn auch intuitives) Verständnis ab.


    Analyse würde ich als Überprüfung eines (Vor-)verständnisses sehen, oder als Bewusstmachen/Klären des eigenen Verständnisses eines Gedichts. Sich Rechenschaft ablegen über das eigene Verstehen.


    Und genauso, wie man kein Interesse an unbegründeten Vorurteilen haben sollte, sollte man auch kein Interesse an unbegründeten Urteilen/Thesen über Gedichte haben.


    Deswegen Analyse. Wie exzessiv man das im Unterricht betreibt, steht auf einem anderen Blatt. Aus meiner Erfahrung heraus kann ich sagen, dass es immer wieder Schüler/Kurse gibt, denen das wirklich liegt.

    Also, ich rekapituliere das nochmal:


    1. Man unterscheidet zwischen Mehrarbeit und Erhöhung der Pflichtstundenzahl.


    2. Mit Mehrarbeit sind Vertretungsstunden gemeint, die auch im Vertretungsplan und nicht im Stundplan auftauchen. Drei pro Woche sind unentgeltlich zu leisten. Ab der vierten ist entweder eine entsprechende zeitlich Entlastung innerhalb der folgenden drei Monate zu gewährleisten oder alle Stunden (inklusive der ersten drei) müssen ausbezahlt werden.


    3. Die Erhöhung der Pflichstundenzahl ist längerfristig, sie zeigt sich in der Unterrichtsverteilung und im Stundenplan, nicht im Vertretungsplan. Die Schulleitung darf die Pflichtstundenzahl nach Anhörung des Lehrers um maximal 2 Stunden erhöhen. Spätenstens im folgenden Schuljahr muss ein zeitlicher Ausgleich erfolgen.


    4. Es ist unzulässig, Mehrarbeit im Sinne von 1. wie die Erhöhung einer Pflichtstunden im Sinne von 2. zu behandeln und erst im folgenden Schuljahr zeitlich auszugleichen.


    Habe ich das bis hierher richtig verstanden?


    Zwei Fragen zu §85 hätte ich noch:

    Zitat


    § 85 Arbeitszeit
    (2) Der Beamte ist verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Wird er durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihm innerhalb von drei Monaten für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so können an ihrer Stelle Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern für einen Zeitraum von bis zu vierhundertachzig Stunden im Jahr eine Vergütung erhalten. Für die Gewährung der Vergütung gilt 48 des Bundesbesoldungsgesetzes.

    Hier ist von mehr als fünf Stunden die Rede. Wo steht denn, dass man als Lehrer zu drei unentgeltlichen Stunden im Monat verpflichtet ist?


    Und hier steht, dass Beamte eine Vergütung erhalten können. Dieses "können" kann doch nur so gemeint sein, dass vergütet werden muss, wenn die Dienstbefreiung nicht möglich ist, oder? Sonst ergäbe das doch keinen Sinn. Und Dienstbefreiung ist doch in der Regel nicht möglich, denn die SL kann einen ja nicht kurzfristig für vier oder fünf Stunden aus irgendeiner Klasse nehmen, um die Mehrarbeit aus dem letzten Monat auszugleichen. Kann ich daraus folgern, dass man praktisch immer einen Anspruch auf Auszahlung hat?


    Vielen Dank!


    Gruß
    Nas

    @Nastavnik Also, was die drei Vertretungsstunden angeht, das ist im §85 des Hessischen Beamtengesetzes geregelt. Allerdings nicht so, wie von dir beschrieben. Wenn ein Ausgleich nicht innerhalb von 3 Monaten erfolgt, ist eine Mehrarbeitsvergütung zu bezahlen. Ein irgendwie geartetes Zeitkonto wird wahrscheinlich bei euch schiúlintern geführt, aber da gibt es keine rechtliche Grundlage. Mit dem 2 Stunden-Korridor meine ich, dass die regelmäßigen Stunden gem. Stundenplan pro Woche die Soll-Stundenzahl gem. Pflichtstundenverordnung auf das Halbjahr gerechnet nicht um mehr als 2 Stunden nach oben oder unten abweichen darf. Da finde ich aber gerade die Quelle nicht und mein Chef (der es mir mal gezeigt hat) ist erst Freitag wieder im Haus.

    Danke dir. Habe es gefunden, und zwar in der DO von 2011, §17:


    (4) Um eine sinnvolle Unterrichtsverteilung sicherzustellen, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Festsetzung der wöchentlichen Unterrichtsstunden einer Lehrkraft nach deren Anhörung bis zu zwei Stunden von der Pflichtstundenzahl nach der Pflichtstundenverordnung abweichen. Diese Abweichung ist möglichst im zweiten Schulhalbjahr, spätestens im nächsten Schuljahr auszugleichen.

    Das heißt doch im Klartext, dass Plusstunden spätestens im nächsten Jahr abgebaut werden MÜSSEN. Und dass alle Praktiken, bei denen sich mehr als 2 Stunden länger als 1 Schuljahr ansammeln, nicht im Sinne der Dienstverordnung sind. Sehr interessant.

    In welchem Rahmen ist das denn bei euch zulässig? Hier in Hessen gibt es nur einen engen +-2 Stunden-Korridor.

    Arbeite auch in Hessen. Was genau meinst du mit +-2-Stunden-Korridor? Sehr gerne auch mit Quelle.


    Mir als banalem A13-Fußsoldaten ohne irgendwelche Funktionsstellen oder Personalratstätigkeit sind folgende Regelungen/Traditionen geläufig:


    - Lehrer können unentgeltlich bis zu 3 U-Stunden Mehrarbeit pro Monat verpflichtet werden
    - ab der 4. U-Stunde muss Ausgleich für alle als Mehrarbeit geleisteten U-Stunden gewährt werden, entweder durch Auszahlung (sofern Mittel vorhanden, was bei uns selten der Fall ist) oder durch Gutschrift auf das Zeitkonto


    Kenne Kollegen, bei denen sich über die Jahre bis zum Beginn dieses Schuljahres +4 Stunden angesammelt haben. Diese müssten dann in diesem Schuljahr das Recht haben, z.B. 22 statt 26 Stunden zu arbeiten.


    Ich berufe mich hier nicht auf Gesetzestexte. Habe diese Regelungen vielmehr induktiv durch Beobachtungen und Erzählungen erschlossen. Bin aber wie gesagt für jede Quelle dankbar.

    Hallo smile86!


    Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Examen. Du bist der/die erste nicht, deren/dessen Noten in den UPP schlechter sind als die Vornoten. Meine Vorposter haben ja schon Trost gespendet. Ich übernehme hier mal eine etwas andere Rolle und wähle folgende Worte:


    Du hast mit einem gesuchten Fach (L) das Zweite Staatsexamen im ersten Anlauf bestanden. Es gibt genug Kandidaten, denen das nicht gelungen ist/gelingen wird. Die wären liebend gerne in deiner Situation. Mit Vornoten von "2" und einem Ersten Staatsexamen, das ja auch noch mitgerechnet wird, kann die Endnote gar nicht so schlimm sein.


    Meines Wissens ist Durchfallen die Voraussetzung für eine Wiederholung (War zumindest vor zehn Jahren zu meiner Refzeit so.). Wer sagt dir, dass Durchfallen & Wiederholung am Ende mehr gebracht hätten? Vielleicht laufen die Stunden genauso oder schlechter. Der Druck beim zweiten und somit letzten (!) Versuch ist nochmal ein anderer. Und die Gutachten müssen doch teilweise auch neu geschrieben werden, oder? Vielleicht hätte dir das noch die Vornoten zersägt! Und selbst wenn du dich verbessert hättest, vielleicht wären in der Zwischenzeit einige jetzt offene Stellen auch schon wieder besetzt gewesen.


    Kurz und knapp: Reiß dich zusammen und kuck nach vorne! Ab auf die Listen, schulscharfe Stellenausschreibungen sichten, ggf. Initiativbewerbungen. Kann mit Latein nicht lange dauern, glaub mir!


    Gruß
    Nastavnik

    Es ist halt immer so, dass ganz flott nach Jahresanfang auf einmal Schwangere ausfallen, die sich nicht direkt arbeitsunfähig haben schreiben lassen, sondern erst so "herumkleckern" und dann ganz ausfallen, sodass nie eine langfristige Vertretung da ist. Und dann komme (gefühlt) immer ich ins Spiel, weil die Stunden immer in meinen Stundenplan passen. Letztes Jahr und dieses Jahr. Bei einer Kollegin ist es noch schlimmer, die ist nun bei 8! Korrekturen. Ich muss mich mal schlau machen, was der Lehrerrat da machen kann.

    Kenne die Situation. Bei uns gibt es die Möglichkeit des Auszahlens nicht, weswegen sich so langsam bei einigen Kollegen die Plusstunden zu türmen beginnen. Wenn die dann abgebaut werden, entstehen Lücken im Stundenplan und dann rate mal, was passiert! Richtig: wieder Vertretung. Erst mal so kurzfristig und dann als mittelfristige Krankheits- oder Schwangerschaftsvertretung (inkl. Korrekturen usf.). Und dann baut man im nächsten Jahr wieder Stunden ab, hat wieder Lücken im Stundenplan, muss wieder vertreten und bleibt auf den Stunden sitzen. Und immer so weiter ...


    Man kann trotzdem einiges tun:
    - Gespräch mit der SL und dem Stundplanverantwortlichen suchen und Situation erläutern (manchmal wissen die es einfach nicht)
    - auf schriftliche Dienstanweisung pochen, die kann man dann mit einer Überlastungsanzeige kontern, zu der sich die SL dem Schulamt gegenüber erklären muss
    - dienstliche Gespräche (Kollegen, Eltern, Schüler, Ref-Betreuung ...) in die Freistunden legen und die Vertretungsplanmacher rechtzeitig informieren
    - "Verteilung der Vertretungen im Kollegium" dem Personalrat für das Gespräch mit der SL als Thema mit an die Hand geben


    Vielleicht schreibst du ja mal, wie es sich entwickelt.


    Zumindest die von mir im Zitat gefetteten Punkte sind belegbar. Wenn du dich über diese Punkte beschweren willst, sollten die aber auch genau dokumentiert sein. Meines Erachtens wäre hier der Personalrat der Referendare (Wie heißt der genau in Berlin?) Ansprechpartner. Sollten diese Vorwürfe stimmen, verletzt der FSL seine Dienstpflichten. Die Bedingungen für euer Examen werden dadurch verschlechtert. Bei den anderen Punkten ("nicht konstruktiv", "unvorbereitet", "Beurteilungen fast alle gleich") wäre ich vorsichtig, das hört sich alles sehr subjektiv an. Weiß nicht, ob man das als Ref alles so beurteilen kann.

    Hallo! Vertretung ist natürlich nie so prickelnd, aber wenn da die eine Stunde nicht hingehauen hat, ist das auch nicht der Weltuntergang. Hier noch zwei, drei Anmerkungen zu deinem Unterfangen:



    Ich hatte ein AB zur Wiederholung Rechtschreibung /Großschreibung bei Wochentagen usw ...


    Rechtschreibung ist in Deutsch bei vielen Schülern natürlich das Hassthema Nr. 1! Entweder man kann es und langweilt sich zu Tode oder man kann es nicht und ist frustriert. Dazwischen gibt es wenig.



    Tja dann hab ich fast 10min vorher beendet,weil es so unangenehm war.


    Heißt beendet, dass du aufgehört hast, mit den Schülern das AB zu besprechen oder dass du die Stunde beendet und die Klasse entlassen hast? Falls zweiteres: Das ist ein absolutes No-Go! Rechtlich überhaupt nicht in Ordnung, weil man die Aufsichtspflicht erfüllen muss und wirklich gelitten hat, wenn einer der Strategen aus der Klasse in diesen unbeaufsichtigten zehn Minuten irgendeine gefährliche Aktion raushaut. Den Schülern gegenüber wirkt es wie eine Kapitulation. Den Kollegen gegenüber ist es auch nicht nett, weil gegebenenfalls eine Horde Zehntklässler in der Schule herummarodiert und weil dann in anderen Vertretungsstunden das Gejammer losgeht: "Bei Fuxi druften wir auch zehn Minuten früher raus!"


    Wenn du in Vertretungsstunden unterrichten willst (was dich ehrt und vernünftig ist), kannst du mal folgendes ausprobieren:
    - dich per Gesamtkonferenzantrag/-beschluss für ein einheitliches Vertretungssystem einsetzen
    - dich mit einem Lehrer aus der Klasse kurzschließen und mit ihm Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens absprechen (kurze Rückmeldung in sein Fach per Schülerliste mit A, S, +, -)
    - den Schülern zu Beginn der Stunde transparent machen, dass die Ergebnisse und deine Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens an den Klassenlehrer gehen und dass das mit ihm abgesprochen ist
    - die Schüler freundlich begrüßen und darauf hinweisen, dass man sich wahrscheinlich im nächsten Jahr im Regelunterricht oder im Rahmen der Abschlussprüfung wiedersieht und dass die bestimmt nicht wollen, dass du einen ersten schlechten Eindruck von ihnen bekommst
    - immer das Schlimmste erwarten, dann ist man meistens hinterher positiv überrascht


    Aristoteles zufolge prägt die Gewohnheit übrigens den Charakter. Gewöhnt man sich daran, Filme zu zeigen, um Konflikten aus dem weg zu gehen, mutiert man sehr schnell zum Filmvorführer auch außerhalb von Vertretungsstunden. Um noch mal eine Lanze für dich und die zu brechen, die in Vertretungsstunden unterrichten oder zumindest dafür sorgen, dass ein Großteil der Schüler die vom Kollegen gegebenen Aufgaben erledigen kann und erledigt.


    Gruß
    Nastavnik

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