§35a ist der typische Fall, der z. B. bei RECHENSCHWÄCHE oder LRS gegeben sein muss, damit eine außerschulische Förderung durch ein Fachinstitut gewährleistet wird oder auch um Schulbegleitungen zu bekommen. Dafür gibt es ein Gespräch mit JugendamtmitarbeiterInnen und dann auch einen offiziellen Hilfeplan mit regelmäßig stattfindenden Gesprächen. So selten wird das nicht gewährt, auch an nicht integrativen Grundschulen wie unserer kommt das immer mal wieder vor und ist meiner Ansicht nach auch kein Makel. Ob das in dem Fall Sinn macht vermag ich nicht zu beurteilen, aber das Jugendamt prüft das schon sehr gut (da alles, was sich daraus ableitet ja Folgekosten bedeutet), deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, dass man es gewährt bekommt, obwohl es unnötig ist, schon gering ist.
Eines meiner eigenen Kinder hatte darüber auch ca 2 Jahre lang eine Dyskalkulie Therapie und keinerlei Nachteile (sondern im Gegenteil einen großen Vorteil davon).