HI!
Oh je, das scheint ja blöd gelaufen zu sein.
Also erstmal kann ich es gut verstehen, dass du sauer bist und dir dein "Recht" durch einen Widerspruch erkämpfen willst.
Im Prinzip ist deine einzige Chance wirklich, dass Formfehler vorliegen; ansonsten ist es fast unmöglich so einen Widerspruch überhaupt durchzukriegen. Insofern ist dein Vorgehen zuerst einmal nach Formfehlern zu suchen sinnvoll. Inhaltlich zu argumentieren ist wesentlich schwieriger.
Nun kommt aber das große Aber: Es wird mit seeehr großer Wahrscheinlichkeit so oder so darauf hinauslaufen, dass du die Prüfung nochmal machen musst. Insofern bringt dir ein Einspruch vermutlich viel Ärger, aber wenig ARbeitsersparnis. Deshalb würde ich mir an deiner Stelle - auch wenn du dich im Recht fühlst, überlegen, ob du das machen willst. Zumal sich so ein Einspruch hinziehen kann.
Selbst in dem Fall (den ich aber für seeehr unwahrscheinlich halte), dass deine Note im Nachhinein geändert wird: Meinst du das wäre klug? Dein Schnitt würde dadurch bestimmt sehr nach unten gezogen und bei den Bewerbungen ist eine gute Note das allerwichtigste (leider)!
Ich selber habe bei einer Erweiterungsprüfung im 1. Staatsexamen einen Widerspruch eingelegt, weil die Prüfung absolut unmöglich verlaufen ist (bin auch durchgefallen) und ich das nicht auf mir sitzen lassen wollte. Es gab auch genügend Fehler (z.B. haben sie mich ohne irgendeine Ankündigung eineinhalb Stunden auf dem Flur warten lassen und noch einiges mehr - auch inhaltlich war die Prüfung nicht in Ordnung). Aber inhaltich kann man bei solchen Einsprüchen fast gar nicht argumentieren. Da hat man keine Chance - zumal die Protokolle nicht wirklich hilfreich sind um irgendetwas nachzuweisen und die Protokolle sind deine einzigen "Beweise". Na ja, im Nachheinein gab es dann nach mehr als eineinhalb Jahren einen Vergleich; ich darf die Prüfung (nur den mündlichen Teil, um den es ging) mit den gleichen Themen nachholen (ansonsten hätte ich in der Wiederholungsprüfung die schriftliche und die mündliche mit drei neuen Themen machen müssen). Alles in allem hat mich dieser Einspruch wahnsinnig viel Zeit und Nerven gekostet und jetzt nach so langer Zeit fehlt mir auch die Motivation mich dort überhaupt nochmal einzuarbeiten.
Also ich würde es mir an deiner STelle wirklich gut überlegen, ob du dir den Stress geben willst bzw. was du dir davon versprichst:
Eine Wiederholung ohne Verlängerung des REfs? Ist doch kaum möglich? Die gleichen Stunden kannst du ja nicht nochmal halten, denn die Kinder kennen die ja schon. Neu vorbereiten müsstest du sowieso alles.
Note anheben? Knapp bestehen ist im 2. Staatsexamen echt nicht so doll - da ärgerst du dich bestimmt im Nachhinein.
Und wie gesagt: Solche Verfahren dauern Monate bis Jahre. Wenn du einfach so wiederholst bist du doch in 6 Moanten fertig mit dem ganzen.
Ach ja und wegen anderem Prüfer: Bei mir kam auch ein anderer Vorsitzender und wenn meine bekannte Seminarleiterin mich nicht netterweise am ABend vorher angerufen hätte, hätt ich es auch erst am selben Tag erfahren.
Herumlaufen während der Prüfung kam bei mir auch vor - ist doch auch sinnvoll. Wie sollen die Prüfer denn sonst mitbekommen, was z.B. in Gruppenarbeit passiert.
Viele Grüße