Doch, ich bin so dumm und kaufe mir didaktisches Material selbst. Zumindest wenn ich es für mich als sinnvoll erachte und dementsprechend Zeit bei der Unterrichtsvorbereitung sparen kann.
Für Schülermaterialien gibt es bei uns teilweise Geld vom Förderverein oder man nimmt den Rest vom Büchergeld, falls noch was übrig ist.
Beiträge von Mara
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Ich bin in fast derselben Situation, nur dass mein Baby etwas jünger ist. Ich werde hingehen. Vermutlich bleibe ich dieses Mal nicht so lange, aber wenigstens mal schauen.
So teuer ist der Eintritt ja auch nicht, im Zweifel gehe ich halt nach zwei bis drei Stunden wieder, aber mein Baby ist insgesamt recht unproblematisch. Und meine Einkäufe lasse ich meine Kolleginnen mittragen bzw. ich bestelle dann vermutlich eher Sachen. Ist eh praktischer. -
Meiner Meinung nach nicht, weil du die Befähigung offiziell erst durch das in dem jeweiligen Fach abgeschlossene Referendariat erwirbst.
Das stimmt so nicht. Ich habe auch die Lehrbefähigung für alle meine drei studierten Fächer, obwohl man dann nur noch in zwei Fächern im Ref ausgebildet wurde (hatte sich genau da gerade geändert.
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Das Recht auf individuelle Förderung steht aber nicht umsonst im Schulgesetz NRW in §1. Und um individuell zu fördern geht es bei Kindern mit Teilleistungsstörungen nicht anders als diese zu berücksichtigen und den Kindern Aufgaben auf ihrem Niveau zu geben. Auch diese Kinder müssen im Unterricht Lernfortschritte machen können und ein Kind im vierten Schuljahr, das die Zehnerüberschreitung nicht verstanden hat, hat nichts davon im Zahlenraum bis 1 Millionen Aufgaben gestellt zu bekommen.
Das Wiederholen der Klasse macht auch keinen Sinn, auch davor in der dritten Klasse nicht, da das Kind auch im ZR bis 1000 nicht sinnvoll mitrechnen kann. Was soll man eurer Meinung nach , neben außerschulischer Förderung durch eine Dyskalkulie- Therapie, mit dem Kind im Unterricht machen?
Ein Fall für sonderpädagogische Förderung ist so ein Kind mit ansonsten sehr guten und guten Leistungen in den anderen Fächern auch nicht. Es handelt sich “nur“ um eine Teilleistungsstörung. Es würde auch kein Förderschwerpunkt passen.
Und ja, solche Extremfälle gibt es. -
Die anderen Eltern könnten sich beschweren... aber das sollte einen nicht davon abhalten so zu handeln wie wir es pädagogisch vertreten können.
Hier ist noch ein interessanter Artikel zu
Nachteilsausglich bei DyskalkulieDie meisten LehrerInnen kennen sich zu wenig aus mit Dyskalkulie. Da nehme ich mich gar nicht aus. Bei mir selbst war es nicht viel anders und ich wusste vor einigen Jahren als Fachlehrerin nicht wirklich mit einer Dyskalkulie-Schülerin umzugehen.
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Für Dyskalkulie gibt es keinen Nachteilsausgleich.
Es gibt bisher leider keinen Erlass, das heißt aber nicht, dass man als LehrerIn keinen Nachteilsausgleich geben darf/sollte. Im Rahmen des individuellen Ermessensspielraums ist vieles möglich - von mehr Bearbeitungszeit bis hin zu eigenen Aufgaben und eigenen Klassenarbeit oder Benotung nach dem individuellen Lernfortschritt.
Letztendlich sind wir verpflichtet individuell zu fördern - egal an welcher Schulform wir unterrichten und das heißt eben auch, dass man einem Kind ggf. andere Aufgaben geben muss, wenn die Teilleistungsstörung so gravierend ist, dass es dem Regelunterricht nicht folgen kann.
Zum anderen gilt Dyskalkulie als Behinderung (zumindest wenn sie so gravierend ist, dass vom Jugendamit Eingliederungshilfe bewilligt wurde) und niemand darf aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass wir verpflichtet sind, einen Nachteilsausgleich zu geben auch wenn es bisher im Schulgesetz nicht verankert ist.
Es macht auch Sinn mit den Dyskalkulietherapeuten zu kooperieren und sich bezüglich des Niveaus und der Aufgaben abzusprechen. Wenn man ein Kind einfach so im Unterricht mitläuft, hat es nicht nur nichts davon, da es nicht folgen kann sondern man verschlimmert die Situation mit großer Wahrscheinlichkeit noch, da das Selbstswertgefühl immer weiter sinkt. Damit kann man so viel kaputt machen und gerade wenn die Therapie im Rahmen der Eingliederungshilfe seitens den Jugendamtes gewährt und somit finanziert wird (es geht dabei um mehrere Tausend Euro Steuergelder) wundere ich mich, dass es immer noch keinen dem LRS Erlass vergleichbaren Erlass für Dyskalkulie gibt. -
Ich finde es absolut richtig so.
Habe es bisher anders erlebt und bin sehr gespannt, ob sich für mich etwas ändert. -
Ich finde das Lehrwerk "Sally" sehr gut geeignet. Die Lehrerhandbücher haben tolle Anregungen. Viel kann man auch machen, ohne dass die Kinder das Arbeitsheft haben.
Sehr empfehlenswert sind dann dazu passend die flashcards. Ich finde die Anschaffung lohnt sich. Ansonsten gibt es auch early bird von finken. Das ist so konzipiert, dass man die Materialien nutzen kann, ohne dass die Kinder ein Arbeitsheft haben. Dafür sind die Materialien in der Anschaffung aber sehr teuer.
Aber ich finde die Schule muss da investieren. Ganz ohne Materialien und ohne dass die Kinder Arbeitshefte haben finde ich schon ein Unding. Da musst du selbst dann so viel basteln und machen. -
Du kannst eine deine bisherige Schule zurück, wenn du bis zu einem Jahr Elternzeit nimmst. Nach dem einen Jahr musst du aber nicht Vollzeit arbeiten. Du kannst einen regulären Teilzeitantrag stellen.
Was nicht mehr geht, ist , dass du länger als ein Jahr Elternzeit nimmst und dich dann nach einem Jahr mit x Stunden selbst während deiner Elternzeit vertrittst. Also das geht schon, aber dann ist es eben nicht sicher, dass du an deiner alten Schule bleiben kannst.
Ich finde die neue Regelung auch echt mistig, denn sie hat mehrere Nachteile. Wenn du an deiner bisherigen Schule bleiben willst, gilt:
1. Du musst nach einem Jahr mit mind. 14 Stunden wieder einsteigen (während du vorher, wenn du dich selbst in der Elternzeit vertreten hast, auch unterhälftig arbeiten konntest)
2. Du bist dann nach einem Jahr regulär Teilzeit-Arbeitende; d.h. du bist weniger flexibel als in der Elternzeit (wo du die Stundenzahl recht flexibel noch ändern konntest, falls was mit dem KInd ist) und was noch schlimmer ist, es wird anders für die Pension oder Rente gezählt. -
Auf jeden Fall kannst du Mehrarbeit einreichen für die Woche, aber leider natürlich nur die Stunden bis Vollzeit (also wenn du z.B. 14 statt 28 Stunden Teilzeit arbeitest, wären es 14 Stunden Mehrarbeit).
Ich kann verstehen, dass du nicht fahren magst. Ansonsten würde ich an deiner Stelle überlegen, die Kinder mitzunehmen. Ich sehe es nämlich auch nicht ein, dass mein Mann Urlaub nehmen muss (der von unserem gemeinsamen Urlaub abgeht), um sich um die Kinder zu kümmern während ich auf Klassenfahrt bin.
Und/oder: kürzer fahren! Bei uns fahren manche 5 Tage und andere 3 Tage. Als Teilzeitkraft fahre ich selbstverständlich nur 3 Tage. -
Ich denke auch, dass es faktisch klar ist, dass der Arbeitgeber zahlen muss.
Bei mir war auch eine Kopie aus dem Mutterpass gefordert, aber ich habe einfach meine Daten geschwärzt, die ich nicht weitergeben wollte (Gewicht z.B.).
War kein Problem. -
Na ja, was tun ist doch eigentlich klar: Sprich mit der Schulleitung und sage, dass du da einen Arzttermin hast und ob du deswegen fehlen darfst (kannst ja erwähnen, dass der Termin schon lange steht). Bei mir an der Schule wäre das in der Regel wohl kein Problem.
Falls die Schulleitung sagt, dass die Dienstbesprechung so wichtig ist, dass du auf jeden Fall dabei sein musst, dann verschiebst du den Termin eben. -
Ich mache es genau wie pepe und zerschneide auch Tafelschwämme. Die werden nass gemacht, ausgedrückt und dann direkt in die Wasserfarbe.
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Natürlich kann man schwanger verbeamtet werden.
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wobei "variabel" eingesetzt auch "wohnortnah" (bis 35 km) bedeutet, was wiederum für einige bedeutet, dass es die Lösung für die Versetzung ist.
Das war aber ja schon immer so - also dass man bei Rückkehr aus der Elternzeit Recht auf wohnortnahe Versetzung hatte. Ist also nur beibehalten, aber keine Verbesserung.
Für mich wären 35 km Entfernung ein echtes Problem, da hier die KiTa erst um 7:30 Uhr öffnet und durch die Verkehrslage hier wäre es absolut unrealistisch, dann in einer 35 km entfernten Schule um 8 Uhr zur ersten Stunde da zu sein. Abgesehen davon würde ich um keinen Preis der Welt die Schule wechseln wollen und ich denke das geht (hoffentlich) vielen so. Der Wiedereinstieg aus der Elternzeit ist ja sowieso oft nicht leicht- an einer bekannten Schule, wo man vielleicht vorher schon extra in die Nähe gezogen ist, fällt es definitv leichter und ich finde es auch ungünstig, wenn gewachsene Strukturen so auseinander gerissen werden, nur weil jemand mal ein Kind bekommen hat.
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@kleinergrünerfrosch: Also wir haben das Schreiben als "Geänderte Elternzeitregelungen ab dem 01.08.2014" an die Schule erhalten. Und vorher war es definitv anders. Da musste sich auch keiner per oliver zurückmelden und alle KollegInnen sind problemlos wieder unsere Schule zurückgekehrt.
coco: Ich weiß nicht, ob das je nach Bezirksregierung nochmal anders ist. Aber in unserem Schreiben steht ja "Sie kehren an die bisherige Schule zurück, wenn Sie bis zu einem Jahr ab Geburt Ihres Kindes (bei Alleinerziehenden bis zu 14 Monate) Elternzeit in Anspruch nehmen." Das heißt für mich, dass die Mutterschutzfrist vor der Geburt nicht dazuzählt, denn die Elterzeit beginnt ja erst nach der Geburt. Ich hätte das jetzt so verstanden, dass man sich nur dann per oliver zurückmelden muss, wenn man LÄNGER als ein Jahr Elternzeit hatte.
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Auf jeden Fall annehmen! Klar haben die zwei Jahre Hin- und Herspringerei (zumindest hier bei uns ist es schon so, dass man von lange an einer Schule bei ca. 6 Wochen spricht) ihre Nachteile, aber auch manche Vorteile. Du bist bei vielem außen vor, was Zusatzarbeiten angeht (Planung von Festen, Erstellen von Konzepten etc) und auch Elterngespräche, Zeugnisschreiben etc. fällt in der Regel kaum an. Zudem kannst du dich immer wieder neu ausprobieren. Wenn es mal in einer Klasse nicht gut läuft, dann hast du in der Regel kurze Zeit später eine neue Chance.
Und für eine feste Stelle würde ich das direkt machen zumal du so auch sehen kannst, an welche Schule du danach vielleicht gerne möchtest. Denn wenn du bisher keine Schule hast, die genau dich gerne möchte und wo du auch hin willst, ist die Suche nicht so einfach bzw. du weißt selbst dann auch nicht, ob es wirklich passt. -
Im Anhang die geänderte Elternzeitregelung.
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Doch, es ist leider in NRW ganz aktuell so. Wer nach mehr als einem Jahr Elternzeit wiederkommt, wird auf eine Leerstelle gebucht und neu verteilt.
Vor ca. einem halben Jahr gab es dazu eine Info an alle Schulen und sogar beim Elternzeitantrag steht es nun explizit dabei.
Also wer an seiner Schule bleiben möchte, darf maximal ein Jahr Elternzeit nehmen (wobei es wohl einen Trick gibt mit aufgehobener Elternzeit von vorherigen Kindern unter 8 - also wenn man da damals angekreuzt hat, dass man das dritte Jahr aufsparen möchte. Hab ich aber auch nur als Gerücht gehört.). ANsonsten ist es natürlich möglich, dass du an deine alte Schule zurückkommst, aber nicht sicher (bwz. so wie es sich anhört nicht mal mehr die Regel. "Nicht sicher" hieß es früher ja offiziell auch, aber da war es die Regel, dass man doch wieder an seine alte Schule zurückkommt. Das soll nun wohl anders sein). -
Über solche Aussagen wie deine, Klimsamgin, ärgere ich mich auch. Als wäre in der Schule nur der reine Unterricht als Arbeitszeit zu bezeichnen. Ich bin täglich um einiges länger in der Schule als nur meine reine Unterrichtszeit und was ich mache ich dort? Ja, ARBEITEN! Auch Aufsichten, Absprachen mit Kollegen, Gespräche mit Eltern, Kopieren, Räume vorbereiten etc. gehört zu meiner Arbeit! Das ist doch keine Freizeit! Deine Rechnung ist doch ein Witz. Nur sehr selten habe ich in der Schule mal eine echte Pause und so wie ich es herauslese geht es vielen von uns so. Dass die Mehrheit mittags zur Tür raus ist, stimmt so einfach nicht. Ich bin in der Regel (obwohl ich nur 80% Teilzeit arbeite) dreimal in der Woche bis 15 Uhr (oder bei Konferenzen sogar länger) in der Schule und wenn ich dann zu Hause bin, hab ich unter der Woche auch joch nicht frei sondern fast immer noch was zu tun. Ja, da kann ich mir dann aussuchen, ob ich es direkt um 15:30 Uhr mache oder abends oder nachts. Das ist mein Vorteil anderen Arbeitnehmern gegenüber, aber getan werden muss die Arbeit so oder so und wenn es viel ist und ich auch noch schlafen möchte, bleibt nicht viel Auswahl, was die Zeiten anbetrifft.
Auch hier im Thread beschwert sich niemand darüber, dass nach dem Unterricht noch was getan werden muss und wenn du richtig gelesen hast, gibt es nicht wenige, die regelmäßig weit länger arbeiten als Leute in anderen Berufen.
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