Ich schließe mich pieksieben an.
Bring lieber konkrete Beispiele aus deiner Praxis- klar wenn es sich anbietet auch mal mit Fachbegriffen untermauert, aber vor allem wie du es in der Praxis machen würdest bzw. bereits gemacht hast. Keine theoretischen Vorträge.
Und nimm es nicht zu schwer, falls es nicht klappt.
Beiträge von Mara
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Bei mir variiert es. Meist bleiben die Sitzordnungen aber länger bestehen.
Die erste ergibt sich beinahe von selbst, da die Kinder immer neben den Paten sitzen (unterrichte in Klasse 1/2). Danach entscheide ich, wer wo sitzt oder es dürfen Wünsche geäußert werden, die ich versuche zu erfüllen (jedes Kind schreibt zwei Kinder auf, neben denen es gern sitzen würde- ich puzzle es so gut es geht hin).
Wenn es gut läuft dürfen die Kinder auch mal ganz frei wählen, aber das klappt nur selten und verlangt Kompromissbereitschaft.
Bei uns an der Schule gibt es ausschließlich Gruppentische und ich möchte eigentlich, dass immer sowohl Jungen als auch Mädchen und sowohl Erst- als auch Zweitklässler an allen Tischen sitzen.
Gerade in schwierigen Klassen finde ich gut überlegte Sitzordnungen sehr wichtig. Deshalb investiere ich auch Zeit, die genau auszuklügeln. -
ich kann nur für NRW sprechen: Testung bei Legasthenie oder Dyskalkulie muss beim Kinderpsychiater erfolgen. Das Gutachten zählt für Nachteilsausgleich ebenso wie für Gewährung einer Eingliederungshilfe seitens des Jugendamtes. Kosten fürs Gutachten belaufen sich um ca. 100€, werden aber ggf. übernommen.
Testungsergebnisse von Instituten zählen nicht, da diese ja ein Interesse daran haben, viel zu diagnostizieren um damit dann zu verdienen.
Ein Intelligenztest gehört dazu, da nur dann Legasthenie oder Dyskalkulie vorliegt, wenn die Diskrepanz zwischen sonstigen Bereichen und den jeweiligen Teilbereichen groß genug ist, also (über)durchschnittlicher IQ vorliegt und trotzdem extrem unterdurchnittliche Ergebnisse bei der Testung bzgl Lese/ Rechtschreibung bzw. mathematischen Fähigkeiten.
Falls IQ deutlich unterdurchschnittlich: AOSF mit Förderschwerpunkt Lernen und dann zielldifferentes Lernen mit eigener Benotung oder nur Verbalbeurteilung.
Schulpsychologe kann einen Anhaltspunkt geben durch Testungen, aber die Ergebnisse zählen für Gewährung außerschulischer Förderung im Rahmen einer Eingliederungshilfe NICHT.
Und da die Therapie schnell mehrere tausend Euro kosten kann und mehrfache Testung extrem zeit- und nervenaufreibend sein kann, empfehle ich Eltern direkt beim Kinder- und Jugendpsychiater testen zu lassen. -
Ja, das stimmt mit den eigenen Verbindungen, es fällt vielen Kindern aber schwer.
Ich arbeite mit der Kartei vom Grundschulverband und diesen Kooiervorlagen
http://www.persen.de/21025-von…lesbaren-handschrift.html -
Ja, ich kenne solche Rechnungen, aber selbst 46 Stunden werden bei zwei Tagen Hausaufgabenbetreuung und einem Präsenztag bis 18 Uhr (? ernsthaft) mit Sicherheit überschritten. Denn zu Hause fällt danach ja tatsächlich noch Vorbereitung und Korrektur an.
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Das klingt schrecklich.
Zu den halb anzurechnenden Betreuungszeiten: Die werden also mit der Begründung, dass man im Gegensatz zum sonstigen Unterricht nichts vor- und nachzubereiten hat nur halb angerechnet. Das würde im Umkehrschluss doch bedeuten, dass du für jede Unterrichtsstunde auch eine Stunde (45min) Vor- und Nachbereitungszeit angerechnet bekommen müsstest, die in deine Gesamtarbeitszeit einfließen. Interessant... wie will man es dann schaffen im Schnitt bei einer 40 Std Woche zu landen?- Bei Essensaufsicht würde ich das mit der halben Anrechnung evt noch gelten lassen (sofern man nicht zu häufig und lang dort eingesetzt wird), aber Hausaufgabenbetreuung? Da fördert man im Endeffekt doch eher als dass man nur beaufsichtigt. Ist zumindest bei uns so.
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Doch, ich bin so dumm und kaufe mir didaktisches Material selbst.
Zumindest wenn ich es für mich als sinnvoll erachte und dementsprechend Zeit bei der Unterrichtsvorbereitung sparen kann.
Für Schülermaterialien gibt es bei uns teilweise Geld vom Förderverein oder man nimmt den Rest vom Büchergeld, falls noch was übrig ist. -
Ich bin in fast derselben Situation, nur dass mein Baby etwas jünger ist. Ich werde hingehen. Vermutlich bleibe ich dieses Mal nicht so lange, aber wenigstens mal schauen.
So teuer ist der Eintritt ja auch nicht, im Zweifel gehe ich halt nach zwei bis drei Stunden wieder, aber mein Baby ist insgesamt recht unproblematisch. Und meine Einkäufe lasse ich meine Kolleginnen mittragen bzw. ich bestelle dann vermutlich eher Sachen. Ist eh praktischer. -
Meiner Meinung nach nicht, weil du die Befähigung offiziell erst durch das in dem jeweiligen Fach abgeschlossene Referendariat erwirbst.
Das stimmt so nicht. Ich habe auch die Lehrbefähigung für alle meine drei studierten Fächer, obwohl man dann nur noch in zwei Fächern im Ref ausgebildet wurde (hatte sich genau da gerade geändert.
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Das Recht auf individuelle Förderung steht aber nicht umsonst im Schulgesetz NRW in §1. Und um individuell zu fördern geht es bei Kindern mit Teilleistungsstörungen nicht anders als diese zu berücksichtigen und den Kindern Aufgaben auf ihrem Niveau zu geben. Auch diese Kinder müssen im Unterricht Lernfortschritte machen können und ein Kind im vierten Schuljahr, das die Zehnerüberschreitung nicht verstanden hat, hat nichts davon im Zahlenraum bis 1 Millionen Aufgaben gestellt zu bekommen.
Das Wiederholen der Klasse macht auch keinen Sinn, auch davor in der dritten Klasse nicht, da das Kind auch im ZR bis 1000 nicht sinnvoll mitrechnen kann. Was soll man eurer Meinung nach , neben außerschulischer Förderung durch eine Dyskalkulie- Therapie, mit dem Kind im Unterricht machen?
Ein Fall für sonderpädagogische Förderung ist so ein Kind mit ansonsten sehr guten und guten Leistungen in den anderen Fächern auch nicht. Es handelt sich “nur“ um eine Teilleistungsstörung. Es würde auch kein Förderschwerpunkt passen.
Und ja, solche Extremfälle gibt es. -
Die anderen Eltern könnten sich beschweren... aber das sollte einen nicht davon abhalten so zu handeln wie wir es pädagogisch vertreten können.
Hier ist noch ein interessanter Artikel zu
Nachteilsausglich bei DyskalkulieDie meisten LehrerInnen kennen sich zu wenig aus mit Dyskalkulie. Da nehme ich mich gar nicht aus. Bei mir selbst war es nicht viel anders und ich wusste vor einigen Jahren als Fachlehrerin nicht wirklich mit einer Dyskalkulie-Schülerin umzugehen.
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Für Dyskalkulie gibt es keinen Nachteilsausgleich.
Es gibt bisher leider keinen Erlass, das heißt aber nicht, dass man als LehrerIn keinen Nachteilsausgleich geben darf/sollte. Im Rahmen des individuellen Ermessensspielraums ist vieles möglich - von mehr Bearbeitungszeit bis hin zu eigenen Aufgaben und eigenen Klassenarbeit oder Benotung nach dem individuellen Lernfortschritt.
Letztendlich sind wir verpflichtet individuell zu fördern - egal an welcher Schulform wir unterrichten und das heißt eben auch, dass man einem Kind ggf. andere Aufgaben geben muss, wenn die Teilleistungsstörung so gravierend ist, dass es dem Regelunterricht nicht folgen kann.
Zum anderen gilt Dyskalkulie als Behinderung (zumindest wenn sie so gravierend ist, dass vom Jugendamit Eingliederungshilfe bewilligt wurde) und niemand darf aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass wir verpflichtet sind, einen Nachteilsausgleich zu geben auch wenn es bisher im Schulgesetz nicht verankert ist.
Es macht auch Sinn mit den Dyskalkulietherapeuten zu kooperieren und sich bezüglich des Niveaus und der Aufgaben abzusprechen. Wenn man ein Kind einfach so im Unterricht mitläuft, hat es nicht nur nichts davon, da es nicht folgen kann sondern man verschlimmert die Situation mit großer Wahrscheinlichkeit noch, da das Selbstswertgefühl immer weiter sinkt. Damit kann man so viel kaputt machen und gerade wenn die Therapie im Rahmen der Eingliederungshilfe seitens den Jugendamtes gewährt und somit finanziert wird (es geht dabei um mehrere Tausend Euro Steuergelder) wundere ich mich, dass es immer noch keinen dem LRS Erlass vergleichbaren Erlass für Dyskalkulie gibt. -
Ich finde es absolut richtig so.
Habe es bisher anders erlebt und bin sehr gespannt, ob sich für mich etwas ändert. -
Ich finde das Lehrwerk "Sally" sehr gut geeignet. Die Lehrerhandbücher haben tolle Anregungen. Viel kann man auch machen, ohne dass die Kinder das Arbeitsheft haben.
Sehr empfehlenswert sind dann dazu passend die flashcards. Ich finde die Anschaffung lohnt sich. Ansonsten gibt es auch early bird von finken. Das ist so konzipiert, dass man die Materialien nutzen kann, ohne dass die Kinder ein Arbeitsheft haben. Dafür sind die Materialien in der Anschaffung aber sehr teuer.
Aber ich finde die Schule muss da investieren. Ganz ohne Materialien und ohne dass die Kinder Arbeitshefte haben finde ich schon ein Unding. Da musst du selbst dann so viel basteln und machen. -
Du kannst eine deine bisherige Schule zurück, wenn du bis zu einem Jahr Elternzeit nimmst. Nach dem einen Jahr musst du aber nicht Vollzeit arbeiten. Du kannst einen regulären Teilzeitantrag stellen.
Was nicht mehr geht, ist , dass du länger als ein Jahr Elternzeit nimmst und dich dann nach einem Jahr mit x Stunden selbst während deiner Elternzeit vertrittst. Also das geht schon, aber dann ist es eben nicht sicher, dass du an deiner alten Schule bleiben kannst.
Ich finde die neue Regelung auch echt mistig, denn sie hat mehrere Nachteile. Wenn du an deiner bisherigen Schule bleiben willst, gilt:
1. Du musst nach einem Jahr mit mind. 14 Stunden wieder einsteigen (während du vorher, wenn du dich selbst in der Elternzeit vertreten hast, auch unterhälftig arbeiten konntest)
2. Du bist dann nach einem Jahr regulär Teilzeit-Arbeitende; d.h. du bist weniger flexibel als in der Elternzeit (wo du die Stundenzahl recht flexibel noch ändern konntest, falls was mit dem KInd ist) und was noch schlimmer ist, es wird anders für die Pension oder Rente gezählt. -
Auf jeden Fall kannst du Mehrarbeit einreichen für die Woche, aber leider natürlich nur die Stunden bis Vollzeit (also wenn du z.B. 14 statt 28 Stunden Teilzeit arbeitest, wären es 14 Stunden Mehrarbeit).
Ich kann verstehen, dass du nicht fahren magst. Ansonsten würde ich an deiner Stelle überlegen, die Kinder mitzunehmen. Ich sehe es nämlich auch nicht ein, dass mein Mann Urlaub nehmen muss (der von unserem gemeinsamen Urlaub abgeht), um sich um die Kinder zu kümmern während ich auf Klassenfahrt bin.
Und/oder: kürzer fahren! Bei uns fahren manche 5 Tage und andere 3 Tage. Als Teilzeitkraft fahre ich selbstverständlich nur 3 Tage. -
Ich denke auch, dass es faktisch klar ist, dass der Arbeitgeber zahlen muss.
Bei mir war auch eine Kopie aus dem Mutterpass gefordert, aber ich habe einfach meine Daten geschwärzt, die ich nicht weitergeben wollte (Gewicht z.B.).
War kein Problem. -
Na ja, was tun ist doch eigentlich klar: Sprich mit der Schulleitung und sage, dass du da einen Arzttermin hast und ob du deswegen fehlen darfst (kannst ja erwähnen, dass der Termin schon lange steht). Bei mir an der Schule wäre das in der Regel wohl kein Problem.
Falls die Schulleitung sagt, dass die Dienstbesprechung so wichtig ist, dass du auf jeden Fall dabei sein musst, dann verschiebst du den Termin eben. -
Ich mache es genau wie pepe und zerschneide auch Tafelschwämme. Die werden nass gemacht, ausgedrückt und dann direkt in die Wasserfarbe.
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Natürlich kann man schwanger verbeamtet werden.
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