Hallo!
Habe folgendes im Referentenentwurf für ein
Zweites Schulrechtsänderungsgesetz gefunden.
§ 49 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
"(2) Soweit in den Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen nichts anderes bestimmt
ist, werden neben den Angaben zum
Leistungsstand in Zeugnisse und in
Bescheinigungen über die Schullaufbahn
aufgenommen:
1. die entschuldigten und unentschuldigten
Fehlzeiten,
2. Aussagen zum Arbeits- und
Sozialverhalten, denen die Notenstufen "sehr
gut", "gut", "befriedigend" und
"unbefriedigend" zugrunde gelegt werden,
3. nach Entscheidung der Zeugnis- oder
Versetzungskonferenz weitere Bemerkungen
über besondere Leistungen und besonderen
persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen
Bereich. Auf Wunsch der Schülerin oder des
Schülers können ebenfalls außerschulische
ehrenamtliche Tätigkeiten in Zeugnissen und
in Bescheinigungen über die Schullaufbahnen
gewürdigt werden. In Abschluss- und
Abgangszeugnissen beziehen Bemerkungen
nach dieser Ziffer auch auf die gesamte
Schullaufbahn."
Vielleicht hilft dies. Von einer Änderung der Hausaufgabenregelung hab ich dort nichts gefunden.
VG