Beiträge von LenaMa90

    Film/Doku bzw. Vertonung ist aber keine Methode im Sinne einer Unterrichtsmethode oder von Methodenkompetenz, sondern ein Medium.

    Danke für die ausführliche Antwort! Ich habe mich bei meiner vorherigen Antwort geirrt. In meiner Voraussetzung für den UE steht "medialer Aspekt". Von daher geht das schon!
    Ich werde deine Anmerkungen einarbeiten, aber mir ist immer noch nicht klar, wie ich das von mir ausgewählte Medium beschreiben soll.

    Ja, die Lernziele sind folgende:
    Die Schülerinnen und Schüler erkennen durch widersprüchliche Aussagen und Schuldverschiebungen das fehlende Schuldbewusstsein der ‚Täter‘. Sie sollen erkennen, dass die Angeklagten durch bestimmte Handlungsmotive, wie die Berufung auf ihren ‚Beamtenstatus‘ und das Ausführen von ‚Befehlen‘, sich ihrer Schuld nicht bewusst waren.
    Durch die Aussagen der ‚Opfer‘ und die damit entstehende Emotionalität sollen die Schülerinnen und Schüler die Schwere der Tat der Angeklagten und deren Abstreitungen erkennen.
    Die Schülerinnen und Schüler sollen durch das Vorführen der originalen Verhöre die Situation und Atmosphäre im Gerichtssaal nachfühlen können.
    Die Schülerinnen und Schüler sollen das Vorgehen und die Art der Verhöre während der Auschwitzprozesse exemplarisch kennenlernen.
    Die Schülerinnen und Schüler lernen Argumentationsmuster von ‚Tätern‘ und ‚Opfern‘ kennen.
    Die Schülerinnen und Schüler sollen anhand der widersprüchlichen Aussagen der ‚Täter‘ die fehlende Reue bzw. Schuldeingeständnis erfahren.

    Die Schülerinnen und Schüler erkennen durch widersprüchliche Aussagen und Schuldverschiebungen das fehlende Schuldbewusstsein der ‚Täter‘. Sie sollen erkennen, dass die Angeklagten durch bestimmte Handlungsmotive, wie die Berufung auf ihren ‚Beamtenstatus‘ und das Ausführen von ‚Befehlen‘, sich ihrer Schuld nicht bewusst waren.
    Durch die Aussagen der ‚Opfer‘ und die damit entstehende Emotionalität sollen die Schülerinnen und Schüler die Schwere der Tat der Angeklagten und deren Abstreitungen erkennen.
    Die Schülerinnen und Schüler sollen durch das Vorführen der originalen Verhöre die Situation und Atmosphäre im Gerichtssaal nachfühlen können.


    Die UE soll im Rahmen eines Seminars zur Geschichtsdidaktik gestaltet werden und in dieser Aufgabe ist eben auch die besondere Beachtung einer Methode wichtig. Und ich habe mich da für Film/Doku etc bzw. Vertonung entschieden und fand gerade den Umgang mit den Originalaussagen im Prozess sehr spannend, da dort halt sehr gut rüber kommt, wie uneinsichtig die Angeklagten sich zum großen Teil präsentiert haben.

    Hallo!


    Ich plane gerade eine Geschichtsstunde, 45 Minuten, für eine Oberstufe.


    Es geht in dieser Unterrichtsstunde um den Auschwitzprozess, als
    methodischen Schwerpunkt wollte ich die Arbeit mit einem vom Hessischen
    Rundfunk aufbereiteten Aussagen vom Auschwitzprozess nutzen. Diese
    Aufbereitung sieht folgendermaßen aus: Originalaussagen werden
    unkommentiert eingespielt, zusätzlich werden aber Bilder der
    Aussagenden, Angeklagten oder KZ-Opfern eingespielt.


    Nun, in welche Kategorie kann ich diese Art von Aufbereitung denn
    stecken? Es ist ja kein Filmdokument, es ist keine Doku, es sind
    Originaltonaufnahmen, untermalt mit Bildmaterial. Kann ich das so
    einfach nennen? Ich dachte bisher, dass eine klare Einordnung geschehen
    muss. Vor allem, welch sich das in der Methodenkompetenzformulierung
    eher sperrig anhört.


    Hier der Link: http://www.hr-online.de/websit…schwitzprozess/popup.html




    Das Anfangsvideo wird auch von mir als Einstieg genutzt. Unter "Täter" werden dann Klehr, Mulka, Stark etc. behandelt.


    Vielen Dank für die Tipps, ich komme so echt nicht weiter! :traenen:

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