Liebe Mimmi,
vielen herzlichen Dank für deine Antwort. Ich werde da anrufen und mir Infos holen.
Ich habe schon anhand der Stichworten deiner E-Mail einige nützliche Infos in den KM-Webseiten gefunden.
Nur eins habe ich nicht genau verstanden: Was bedeutet "wenn deine Fächerverbindung anerkannt ist"?
Geht es dabei darum, dass meine Befähigung für das 2. Fach neu geprüft wird?
Das mit dem Lehrertauschverfahren wird bei mir wohl nicht möglich sein. Selbst wenn ich das 2. Staatsexamn schaffen sollte, werde ich hier eh nicht verbeamtet.
Danke nochmals
Sole