Ich kenne die Konstruktionshinweise natürlich in und auswendig - habe jahrelang GK u LK unterrichtet, nun das erste Mal EF, auch die Neufassung ist mir bekannt. Ich vermisse hier eben eine stärkere Differenzierung zwischen Einführungs- und Qualifikationsphase.
Die Frage stellt sich mir, weil ich von sämtlichen Kollegen anderer Schulen, mit denen ich spreche, höre, dass sie nicht alle 4 Aufgaben bedienen lassen, wohl aber Klausurteil A u B. Eben so,, wie ich es oben beschrieben habe. Mich interessiert, wie ihr es handhabt, insbesondere, ob es irgendeine rechtliche Grundlage gibt, von der ich EF-Beginner vielleicht nichts weiß.
Bei einer Listening Task finde ich das alles auch nicht so das Problem, wohl aber bei einer Mediation. Die Klausurvorschläge in den entsprechenden Lehrermaterialien für die EF umfassen alle eine Textlänge von ca. 450-550 Wörtern. Diese Texte zu kürzen ist schwierig, gute Texte von 300 Wörtern zu finden, finde ich ebenfalls extremst schwierig, Textkürzungen machen Texte ja nicht besser.
Abgesehen vom etwas leichterem Textniveau und evt. einer stärkeren Fokussierung der Analyseaufgabe stelle ich momentan in der EF Klausuren, die vom Umfang denen in meinem GK ähneln. Der GK schreibt 135 Min, die EF 90. Das erscheint mir nicht fair und logisch.
Hier ein Ausschnitt aus der Mail unserer Fachberaterin, die ich insgesamt schwammig finde ("in der Regel"):
"Eine klare Orientierung an Zuschnitt und Gewichtungen der Abiturklausur und eine allmähliche, aber deutliche Annäherung daran sind zu gewährleisten. Zudem ist eine einheitliche Praxis innerhalb der Fachschaft unabdingbar (gemäß FK-Beschluss: Leistungskonzept).
Insgesamt liegt der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistung in GK und LK im AFB II (siehe KLP S. 47 mit S. 54 [S. 50 mit S. 58]).
Analyseaufgaben (AFB II) dienen dem Nachweis der Text- und Medienkompetenz. Analytische Kompetenzen können explizit (Interpretation, Kommentar) oder implizit (anwendungs- /produktionsorientiert) überprüft werden (vgl. KLP S. 48 [S. 51]). Es ist jedoch darauf zu achten, dass in den Klausuren die Überprüfung der Text- und Medienkompetenz in Form des explizit analytischen Ansatzes in hinreichendem Maß erfolgt, so dass die SuS auf die Anforderungen des ZA im Bereich Textanalyse vorbereitet werden.
Sprachmittlungsaufgaben sind vorwiegend dem AFB I und in eingeschränktem Maße auch dem AFB II zuzuordnen, da sie die sinngemäße Wiedergabe von Inhalten sowie deren adressaten- und aufgabengerechte Bündelung, Auswahl und ggf. Erläuterung erfordern. Da Sprachmittlungsaufgaben i.d.R. nur einen geringeren Anteil an Leistungen aus dem AFB II einfordern und die im Bereich Sprachmittlung erbrachten Leistungen insgesamt überhaupt nur 30% der Gesamtnote ausmachen, reichen sie alleine in der Regel nicht aus, um den AFB II in einer Klausur hinreichend abzudecken.
Bei Verzicht auf eine Aufgabe zur expliziten Analyse müssen die hinreichende Abdeckung des AFB II innerhalb anderer Teilaufgaben gewährleistet und die AFB II-Anteile dieser Teilaufgaben im Bewertungsraster klar erkennbar als solche ausgewiesen sein.“
Sie sollten somit darauf achten, dass alle AFB abgedeckt werden – i.d.R. also in einer dreiteiligen Aufgabe zum LV. Die Analyseaufgabe kann aber kurz ausfallen und stark gelenkt sein, z.B. die Analyse eines Absatzes oder nur eines Stilmittels, bspw. einer zentralen Metapher. Die Gewichtung der Aufgabe sollte dann natürlich dementsprechend angepasst werden."
Liebe Grüße u danke für eure Antworten!