Beiträge von Wanda

    Danke dir sehr! Du konntest mir mehr Klarheit verschaffen, als zwei Damen vom LBV;)!

    Nein, keine Sorge. Das scheint mir ein recht offensichtlicher Fehler zu sein. Das Kind lebt bei dir im gemeinsamen Haushalt, was ja gerade die Bedingung für den Familienzuschlag der Stufe 1 ist. Kann es vlt. sein, dass eine Frist zur regelmäßigen Rückmeldung hierüber versäumt wurde? Das LBV fragt eigentlich in gewisser Regelmäßigkeit ab, ob das Kind noch bei dir wohnt und stellt sonst irgendwann den Zuschlag ein.

    Danke! Ich habe gerade mit denen telefoniert. Ein Fehler auf ihrer Seite, sie haben nicht abgefragt. GLG!

    Guten Morgen!

    Kann mir jemand erklären, was eine Strukturzulage ist und wer sie bekommt ohne mich auf Google zu verweisen? Ich werde einfach nicht schlau und der LBV konnte mir heute nicht weiter helfen.


    §47 habe ich gelesen. Eine ruhegehaltsfähige Zulage... Wofür? Ersetzt sie die Stellenzulage, die bis 2016 gezahlt wurde? Nur bis A13? Also A14 nicht?


    Sorry, ich werde nicht schlau.


    Ganz lieben Dank und herzliche Grüße!

    Ich frage halt nur, weil ich es im eigenen privaten Umfeld selber andersrum erlebt habe. Meine Frau hat die Kinder gleich in die Ehe mitgebracht, der Kindsvater und ich sind beide Beamte und auf einmal erscheint bei mir der Familienzuschlag und der Kindsvater bekommt ihn nicht mehr, wohl weil mein Anrecht höherwertiger ist.


    Konkret: Ich würde mal beim LBV anrufen und nachfragen. Da gibt es die komischten Konstellationen. Hab dafür deine Personalnummer und möglichst auch die Personalnummer des Kindsvaters zur Hand.

    Danke, aber das gemeinsame Kind lebt ja immer schon bei mir. Hmmm. Ja, ich werde da morgen mal anrufen. Mein Alptraum ist, das mir der Zuschlag 1 nie zugestanden hat und ich das Geld zurückzahlen muss. Muah!

    Darf ich mal ganz indiskret fragen, ob der Kindsvater ggf. erneut geheiratet haben könnte? Könnte das die Veränderung sein?

    Das weiß ich nicht, ist aber generell möglich. Fällt dann für mich der Zuschlag weg? Warum?

    Ich habe eine Frage zum Familienzuschlag Stufe 1:

    Bin alleinerziehend (Kind lebt in meinem Haushalt), war nie verheiratet, beziehe Kindergeld. Der Kindsvater ist auch verbeamteter Lehrer. Beziehe Familienzuschlag 2ff


    Zitat Broschüre LBV zum Familienzuschlag: "Zur Stufe 1 gehören ferner andere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht ..."


    Mir steht demnach der Familienzuschlag Stufe 1 zu? Ich bin total verunsichert, weil ich gerade bemerkt habe, das auf meinen letzten drei Abrechnungen der F.-zuschlag Stufe 1 fehlt, während er davor gezahlt wurde. Es gab keine Veränderungen.


    Danke u LG!

    Irgendwie scheint es hier Missverständnisse bei der Bezeichnung von Quartalen und Halbjahren zu geben:

    Wie viele schon geschrieben hatten, endet um die Osterferien herum das extrem kurze letzte Halbjahr der Q2. Wenn man Halbjahre noch einmal in je 2 Quartale unterteilt, dann liegt diese Trennlinie halt im Februar. Zu dem Zeitpunkt muss über einen aktuellen Zwischenstand der Halbjahresbewertung informiert werden, eine eigenständige Note ist dies so jedoch nicht.


    Und ja: extrem kurze Halbjahre mit nur 1 Klausur können letztlich auch bedeuteten, dass wenige Einzelnoten vorliegen, da schlicht kaum Gelegenheiten für viele Leistungsfeststellungen im Bereich der sonstigen Mitarbeit bestehen. Ob das am Ende wirklich nur 2 Einzelnoten im SoMi-Bereich sind oder doch noch 1-2 weitere Leistungsfeststellungen möglich waren, ist nicht das Problem. Jedenfalls läge im ersteren Fall sicher kein Verfahrensfehler vor.

    Genau. Aber dieses vor den Osterferien endende Schulhalbjahr besteht aus nur einem, dem 3. Quartal. Ich kann (und sollte) in meinem Augen den SuS zur Hälfte dieses Quartals (in meinem Fall 16.2.) eine Rückmeldung zum Leistungsstand geben, aber keine Quartalsnote. Diese gebe ich vor den Osterferien. Ansonsten hätte ich ja 2 "Quartalsnoten" (eigentlich Achtelsnoten, die mit 25% in die Halbjahresnote einfließen müssten;)) und eine Klausur, die mit 50% in die Halbjahresnote vor den Osterferien einfließen würde....

    Der Name "Quartalsnote" ist in diesem Kontext einfach Quatsch.

    Pro Halbjahr musst du zwei mal über den sonstigen Leistungsstand informieren und die Gesamtnote am Ende nach den festgelegten Gewichtungen bilden.

    So sehe ich das auch, wobei das 2. (oder 4. - je nachdem wie man es nun nennt) Quartal das Quartal der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist.

    Es heißt ja auch, dass sich die Vorabiturklausur auf die Inhalte des aktuellen Quartals beziehen soll. Wäre am 16.2. Quartalsende, dürfte sich meine Vorabiturklausur ja nur den Zeitraum ab dem 17.2. beziehen - schlichtweg Unsinn.

    Vor oder kurz nach den Osterferien endet das 4. Halbjahr und die Zeugnisnoten müssen gegeben werden. Wenn man zwei mal pro Halbjahr über den sonstigen Leistungsstand informiert, wird das erste mal im Februar stattfinden müssen.

    Aber das wäre zweimal im Quartal, nicht im Halbjahr! Meines Erachtens sicherlich nicht irrelevant, weil ich dann ja aus 3 Noten (2x SoMi und 1x Klausur) die Note vor den Osterferien bilden müsste). Das habe ich in 20 Jahren an meiner alten Schule (bin frisch versetzt) noch nie gemacht und ist in meinem Augen ein Verfahrensfehler und Einspruchsgrund für die Abiturnote. Klar kann ich verpflichtet werden, Mitte Februar über den Leistungsstand zu informieren, aber eine Quartalsnote zu geben, die eigentliche eine "Achtelsnote" ist? Das klingt schräg... Sorry, aber ich bin wirklich maximal verwirrt.

    Bei uns ist das Quartalsende sogar für Freitag, 9.2. eingetragen.

    Das kurze Quartal ist aber immer ein Problem in der Q2, da das Schuljahr für diese ja insgesamt kürzer ist.

    Rechtlich gibt es aber keine Quartalsnoten - es reicht eine Information über den aktuellen Leistungsstand (und der kann ja ggf. aufgrund weniger Stunden) noch dem vorherigen ähneln…

    Aber das wäre dann ja eine 1/8 Note und keine 1/4 Note und ich müsste aus 2 SoMi Noten und einer Klausur vor den Osterferien eine Note bilden? Das macht für mich keinen Sinn! Danke dir trotzdem!;)

    Liebe alle,


    meine Oberstufenleitung erklärte heute, dass am 16.2. (!) das 3. Quartal der Q2 ende, also alle Q2 SuS eine SoMi Note erhalten würden. Abgesehen davon, dass ich einige meiner SuS dieses Schulhalbjahr aufgrund von Krankheit noch gar nicht gesehen habe, bin ich maximal verwirrt: Ich denke, das 3. Quartal endet kurz vor den Osterferien? Könnt ihr mir helfen? Ich bereite hier schon mental Feststellungsprüfungen vor.


    LG und Danke!

    Ich gestehe: ich bin ein A....loch. Ich frage auch - wenn das Thema passend ist - in der Oberstufe einzelne SchülerInnen am Anfang der Stunde ab (nicht Vokablen, sondern z.B. wenn vorher das politische System der USA besprochen wurde, was denn Checks and Balances sind, einschließlich Beispielen - auf Englisch). Allerdings kam noch nie jemand zu mir und meinte, ich würde jemanden "vorführen".

    Mündliche Mitarbeit: natürlich bewerte ich die ... wer freiwillig mitmacht, bekommt entsprechend der Sprachleistung Punkte. Wer immer schweigt, wird eben abgefragt bzw. in der Stunde einfach mal aufgerufen (und wenn man dann mehrfach nichts beitragen kann, gibt es auch die der Leistung entsprechende Punktzahl) - oder zu einem Kurzvortrag verdonnert. Steht er/sie dann schweigend vor dem Kurs sind das 0 Punkte. Wer in Englisch so schlecht ist, dass er - mit häuslicher Vorbereitung - nicht 3-4 Minuten über ein Thema sprechen kann, hat in der Oberstufe nichts verloren, das hat nichts mit "vorführen" zu tun.

    Seit wann ist Einfordern von Leistung in der Oberstufe "vorführen"? Schulpflicht ist erfüllt, wenn sie mit den Anforderungen nicht klar kommen (wollen) - da ist die Tür. Ein Kollege hat einem volljährigen Schüler sogar mal die Austrittserklärung auf den Tisch gelegt, als der meinte, sich über zu hohe Anforderungen beklagen zu müssen (die Anforderungen bei dem Kollegen sind definitiv nicht zu hoch).

    An meiner Schule ist das Problem auch zum Teil "hausgemacht": "Gehobenes" Einzugsgebiet, fast ausschließlich akademische Eltern z.T. mit Einfluss, die sehr viel Druck ausüben, das Notenspektrum in der Mittelstufe rangiert bei vielen Kollegen im Bereich 1-3-, in der Oberstufe fällt man dann bei mir aus allen Wolken, wenn es "realistischere" Noten gibt. Wir haben sehr leistungsstarke und ehrgeizige SuS, aber eben auch das andere Ende.

    Seit Corona ein verbreitetes Problem. Wir haben an der Klinikschule mittlerweile einen signifikanten Anteil an SchülerInnen, die es nicht aushalten können, wenn man sie nur anspricht oder ihre Aufschriebe anschaut. Die würden auf Nimmerwiedersehen verschwinden, wenn wir von ihnen verlangen würden, sich in der Gruppe zu äußern.

    Ich beobachte in meinen 20 Jahren Dienstzeit, dass die Kritikfähigkeit der SuS immer geringer wird. Gleichzeitig sinkt die Fähigkeit zur realistischen Selbsteinschätzung. Folge der Helikoptereltern?

    Hallo Wanda, neben den genannten Argumenten würde ich den SuS (Eltern) nochmal verdeutlichen, dass Sprechen eine der zu bewertenden Kompetenzen einer Fremdsprache ist!

    Und das nicht nur in der mündlichen Prüfung.

    Die Konsequenz von Nicht-Sprechen und zu wenig Sprechen mache ich zu Beginn des Schuljahres allen klar.

    Kann ich nicht. Die Eltern und SuS (wahrscheinlich nur 6) bleiben ja anonym. Das finde ich ja so feige und perfide, ich habe gar keinen "Anpack" und an "das gesamte Volk mitsamt Elternschaft möchte ich mich nicht wenden, da ca. 24 SuS mit mir zumindest klarzukommen scheinen. Außerdem gab es genug Ansprachen an den gesamten Kurs u. ich habe keine Lust mehr auf diese Weise zu kommunizieren. Mir reicht es langsam.

    Wenn du wirklich weißt und überzeugt bist, dass du alles richtig machst, kannst du auch so auftreten und was "die Eltern denken" dir völlig egal sein. Ist es aber offenbar nicht. Und diese Unsicherheit spüren die SuS meiner Ferneinschätzung nach. Du hast ja auch gleich im ersten Beitrag betont, wie gut, wertschätzend und gerecht du den Unterricht gestaltest und vorbereitest, als ob du uns davon überzeugen müsstest. Ich zweifle daran sicher nicht :)

    Ja, ich bin immer sehr selbstkritisch. Ich würde sehr gern mit den Eltern dieser Gruppe reden! Geht aber ja nicht, da sowohl die SuS als auch deren Eltern nur anonym auftreten. Ich hatte in den 1,5 Jahren, die ich den Kurs führe, lediglich drei völlig normale Elterngespräche zum Sprechtag. Offiziell weiß ich nicht, wer hinter dem Scheiß steckt.

    Sehe ich alles genauso. Die Augenroller rollen bei jeder Gelegenheit. ;)

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