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Sie dient dazu die Wertigkeit der Ämter zu differenzieren und gilt nur für die jeweils benannte Besoldungsgruppe der entsprechenden Laufbahn.
Konkret, um das Einstiegsamt Gymnasium mit A13Z zum Beispiel vom Einstiegsamt Sonderpädagogik A13 zu differenzieren. Oder ganz ganz früher vom Einstiegsamt Realschule als das noch A13 war.
Mit dem ersten Beförderungsamt (A14) fällt die Zulage bei Gymnasiallehrern dann weg.
Der Preis für die Besserstellung vorher ist also, dass der Gehaltssprung bei der ersten Beförderung weniger attraktiv ist, als bei den Ämtern ohne Zulage.
Für Beförderungsämter kann es dann allerdings wieder Funktionszulagen geben. Die sind zum Teil ziemlich attraktiv, aber dann halt an Bedingungen gebunden, z.B. 1. Konrektor einer Schule bestimmter Größe.
Danke dir sehr! Du konntest mir mehr Klarheit verschaffen, als zwei Damen vom LBV;)!